BKA bestätigt Aktionstag gegen politische Hasspostings

Das Bundeskriminalamt gibt sich heute einem „Ak­ti­ons­tag ge­gen po­li­ti­sche Hass­pos­tings“ hin. Man ergreife laut Pressemitteilung strafprozessuale Maßnahmen gegen über 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer gehen dabei gezielt gegen Verfasser von gegen Politiker gerichtete Hasspostings vor.

Hinterlässt bei mir allerdings einen faden Beigeschmack: Warum beschränkt man dies speziell auf Hasspostings, die Politiker treffen? Natürlich stehen jene besonders in der Öffentlichkeit und sind somit auch oft „unter Beschuss“. Aber andere Bevölkerungsgruppen haben weit weniger finanzielle und personelle Ressourcen, um sich gegen Hasspostings zu wehren. Daher finde ich persönlich es unglücklich, dass man sich da beim BKA nicht breiter aufgestellt hat.

Nun denn: Es finden jedenfalls heute seit 06:00 Uhr Durchsuchungen bei und Vernehmungen von über 100 Beschuldigten in den folgenden Bundesländern statt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Ausgangspunkt des Aktionstages seien Initiativermittlungen von ZIT und BKA zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr.

Es seien rund 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte geprüft worden. 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings konnte man identifizieren und Ermittlungsverfahren einleiten. Die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte sei anschließend durch die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen worden. Grundlage für die Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe. Es gibt also eine Extrawurst für Politiker, die sich selbst zugeschustert haben – auch das ist kontrovers diskutiert worden.

Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in § 194 StGB vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können. Die Hasspostings, um die es nun geht, enthielten laut BKA irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erschienen.

Dabei möchte ich klarstellen: Grundsätzlich sollten mutmaßlich strafbare Handlungen verfolgt wegen – egal gegen welche Bevölkerungsgruppe sie sich richten. Daher ist der Aktionstag per se gut und richtig. Es hat aber eben ein Geschmäckle, dass man speziell bei Politikern so genau hinschaut und andere, ebenfalls in der Öffentlichkeit stehende Personen, in der Gesetzgebung weniger stark berücksichtigt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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32 Kommentare

    • André Westphal says:

      Freie Meinungsäußerung heißt NICHT, dass man alles ungefiltert in die Welt blasen kann.

      • Peer Strickler says:

        Meinungsfreiheit heisst jedoch, dass man fuer seine Meinung nicht strafrechtlich belangt wird. Dieser Grundsatz geraet immer staerker ins wanken.

        • André Westphal says:

          Das sehe ich aktuell nicht im Wanken. Vielmehr verwechseln immer mehr Menschen „Meinungsfreiheit“ mit „Ich kann alles sagen, wozu ich Lust habe“ – und das ist eben nicht dasselbe. Wenn ich etwa Menschen beleidige, diskriminiere, verleumne oder anderweitige strafrechtlich relevante Handlungen begehe, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (und es nie waren), dann darf ich mich nicht wundern, wenn das Konsequenzen hat.

          • Peer Strickler says:

            Per se darf zunaechst jeder tatsaechlich „alles sagen, wozu er Lust hat“, egal ob es falsch, dumm, empoerend, widerlich oder ekelhaft ist. Das ist auch gut so!

            Man schraenkt diese Meinungsfreiheit per Gesetz lediglich dort ein, wo anderen Schaden zugefuegt wird, denn, logisch: Die eigene Freiheit endet dort, wo andere zu Schaden kommen.

            Zum Beispiel ist „Hass“ eben kein „Schaden“ und darum auch nicht verboten (auch wenn das anders dargestellt wird). Ich darf sagen: „Ich hasse Herrn XYZ“.

            Aber vielen ist das schon nicht mehr klar, was auch Sinn der ganzen „Hass und Hetze“-Meldungen sein mag.

            Davon unabhaengig darf (in Grenzen) natuerlich jedes Forum seine eigenen Spielregeln aufstellen, aber das ist ein anderes Thema.

          • Und das nennt man „Cancel Kultur!“ Bloß keinem auf dem Schlips treten und wer trägt heute noch Schlips oder weiß was das ist.

            • André Westphal says:

              Puh, also wenn ich dir erklären muss, was der Unterschied zwischen der Verfolgung von Straftaten und Cancel Culture ist, dann erreichen wir hier ein Niveau, dass mir persönlich einfach zu doof ist, muss ich mal so unverblümt sagen :-D.

        • Nein, das heißt es eben nicht.
          Auch die Meinungsfreiheit kennt Grenzen und die Überschreitung dieser Grenzen kann durchaus auch strafrechtlich relevant sein.
          Siehe auch Art. 5 Abs. 2 GG

        • Sicher hast du aktuelle Beispiele für deine Behauptung. Wenn nicht, dann ist das deine Meinung und du musst, oh Wunder, nicht dafür in den Knast.

    • BigBlue007 says:

      Wenn man schon ohne Sinn und Verstand in diesem Zusammenhang auf Artikel 5 des GG verweist, sollte man sich dann auch insbes. des Abs. 2 dieses Artikels bewusst sein, der da heißt:

      „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

      Spannend fand ich übrigens den Hinweis bei Heise, dass satte 2/3 der Beschuldigten Frauen sind. Das fand ich einigermaßen überraschend. Nach der obigen Einlassung nun aber nicht mehr so sehr… 😀

      • Peer Strickler says:

        Im Ernst? Ein Verweis auf unser Grundgesetz ist fuer dich schon Anlass an der Redlichkeit der Posterin zu zweifeln?!

        • BigBlue007 says:

          In diesem speziellen Kontext hier? Selbstverständlich. Denn die Posterin begründet absolut angemessene Zweifel an ihrer Redlichkeit ja selbst, indem sie auf GG §5 (übrigens „§“, nicht „$“) verweist. Denn sie ist sich augenscheinlich nicht darüber im Klaren, dass der besagte Abs. 2 IMMER SCHON bedeutete, dass es kein uneingeschränktes Recht auf freie Meinungsäußerung gibt. Auch Dir scheint dies offenbar nicht bewusst zu sein.

          Und was da jetzt passiert, ist einfach nur das, was eigentlich immer schon hätte passieren müssen. Da das Internet ja nach wie vor „Neuland“ ist, hat es halt nur ein Weilchen gedauert, bis man verstanden hat, dass die Leute, die früher unter Ausschluss der Öffentlichkeit an irgendwelchen Stammtischen gepöbelt haben, die Reichweite sozialer Medien für sich entdeckt haben.

          Aber besser spät als nie.

        • Hassrede ist nicht gleich Meinungsfreiheit. Deswegen hat er recht. Und er hat nicht ihre Redlichkeit als Person, sondern die Sinnhaftigkeit ihres Postings angezweifelt.

    • Es geht hier um Straftaten nicht um Meinungen.

      Aber Menschen die immer und immer wieder auf GG Paragraph XY hinweise, sind nach meiner Erfahrung Opportunisten in ihrer reinsten Form. Alles so wie es gerade in den Kram passt. Wirklich lächerlich

      • Auch eine Meinung kann strafrechtlich relevant sein. Kommt halt immer darauf an, gegenüber wem man sie wie artikuliert.
        Und ein Hinweis aufs GG macht durchaus Sinn, das setzt nunmal gewissen Schranken. Hat mit Opportunismus rein gar nix zu tun.

      • Peer Strickler says:

        Ist dir klar, dass du mittlerweile alleine fuer das Setzen eines Likes fuer mehrere Jahre ins Gefaengnis kommen kannst?

        Weisst du, was die Voraussetzungen dafuer sind?

      • Lösung: Artikel says:

        Es gibt im Grundgesetz keine Paragraphen. Auch keine 5 USD, wie Julie meint.

  1. Peer Strickler says:

    Klingt alles toll, solange es nur diejenigen trifft, deren Meinung man sowieso inakzeptabel findet, die mal also eh mit allen Mitteln mundtod machen moechte.

    Aber: Jeder, der die Verfolgung von Aeusserungen unter dem schwammigen Begriff des „Hasses“ gut heisst, sollte einmal versuchen herauszufinden, welche Aussage er selber ueberhaupt noch gefahrlos taetigen darf.

    „Ich hasse Frau XYZ“?
    „Ich wuerde meine Wohung nie an Angehoerige der XYZ vermieten“?
    etc.

    Startpunkt z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

    Dann erkennt man schnell, dass wir auf Grund der unklaren Gummiparagraphen auf dem sehr rutschigen Pfad hin zur Zensur und Meinungsverbrechen angelangt sind.

    • Die beiden von dir gennaten Sätze sind Meinungen und können Straffrei geäußert werden. Du hast Recht auf die Äußerung deiner Meinung aber nicht das Recht der Akzeptanz. Verstanden?

      Du tust so, als ob die o.g. Aktion der Behörden sich auf solche Sätze bezieht. Damit die Polizeit dich besuchst musst du schon ganz schön miesen kram machen. (Jetzt hier nicht die 1 Pimmel Geschichte aus Hamburg auf den Tisch bringen)

      Es geht hier um Morddrohungen, Aufruf zu diesem. Übelste Beleidungen etc

      • Peer Strickler says:

        Leider falsch: Die zweite Aeusserung faellt potentiell bereits unter die Volksverhetzung nach §130 StGB. Genaueres liegt im Ermessen des Richters.

        Mittlerweile kannst du alleine fuer das Setzen eines Likes fuer drei Jahre ins Gefaengnis kommen. Ich hoffe, du weisst, was dort die Voraussetzungen sind.

    • BigBlue007 says:

      Das Einzige, was man erkennt, ist, wessen Geistes Kind Leute wie Du sind…

      • Peer Strickler says:

        Interessant, „wessen Geistes Kind“ bin ich denn?

        Und Vorsicht vor „Hass und Hetze“ bei der Antwort! 😉

      • Leute die sich um die Meinungsfreiheit Sorgen machen bekommen von dir … „wessen Geistes Kind Leute wie Du sind“. Meine Güte!

    • Och komm schon. Entweder du bgreifst den Unterschied zwischen den oben genannten Straftaten und Meinungsfreiheit nicht, oder du versuchst auf ziemliche plumpe Weise die Sache zu verdrehen, um einen verschwörerischen Unterton in die Debatte einzubringen. Warum du das versuchen solltest? Keine Ahnung.

      Aber beides ist nicht sehr schmeichelhaft.

  2. Zitat Winfuture: „Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei geht es nicht um andere politische Ansichten und Meinungen, sondern um Täter, die unter dem vermeintlichen Deckmantel der Meinungsfreiheit beleidigen und drohen.“ Zitat Ende.

    Achtung Meinung: „Es wird mit zweierlei Maß gemessen zwischen dem Nachbarn und dem Nachbarn der in der Politik tätig ist.“ Meinung Ende

  3. toleranz besteht nicht darin, daß man die ansicht eines anderen teilt, sondern nur darin, daß man dem anderen das recht einräumt, überhaupt anderer ansicht zu sein.
    im übrigen hat laut unserer verfassung jeder mensch das recht, seine meinung frei und offen zu äußern.
    aber es gibt kein gesetz, das einen anderen verpflichten würde, ihm zuzuhören.

  4. „Dabei möchte ich klarstellen: Grundsätzlich sollten mutmaßlich strafbare Handlungen verfolgt wegen – egal gegen welche Bevölkerungsgruppe sie sich richten.“

    Die bundesdeutsche Rechtspraxis sieht dies allerdings nicht so: Hass darf sich freilig gegen Gruppen richten, die, von wem auch immer, der Mehrheitsgesellschaft zugerechnet werden (s. „Köterrasse“, Urteil und Begründung).
    Mit der Einführung besonders schützenswerter Gruppen schafft man gleichzeitig Gruppen, die nicht mehr als schützenswert gelten, was mittel- und langfristig eine massive Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens nach sich ziehen wird.

    Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist jede gesellschaftliche Initiative für einen zivilisierten Umgang miteinander von vorne herein vergiftet.

  5. Das Geschickte an der Sache ist, dass jederzeit nach Erforderlichkeit kurzerhand definiert werden kann, was als „Hass-Post“ durchgeht. Während einige Gruppen oder Einzelpersonen den Schutz der Unantastbarkeit haben, ist es erste Bürgerpflicht auf andere verbal drauf zu hauen wo es nur geht. Da kommt es nicht darauf an was gesagt wird, sondern wem gegenüber. Was gestern noch unkritisch war kann morgen schon anders sein.

  6. Jaja wenn die Hasspostings gegen Spaziergänger,Trump,AFD Wähler oder gegen Putin sind,sind sie erlaubt wie man immer wieder sieht. Aber wehe man sagt was gegen Linke gutmenschen die ihr land hassen oder gegen Flüchtlinge dann wird alles zensiert und gelöscht. Das ist Deutschland aber es will ja keiner wahr haben

  7. Weltraummann says:

    Eigentlich ist es ganz einfach:

    Jeder der meint seine Meinung wäre in Deutschland eingeschränkt hat offensichtlich ein Problem mit der Gesellschaft/Politik.
    Diese Personen können ja gerne nach Russland oder Nordkorea auswandern. Dort ist es ja schließlich viel besser.

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