BGH: Facebooks Datensammlung darf gestoppt werden

Der Bundesgerichtshof hat vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook bestätigt. In Facebooks Nutzungsbedingungen steht, dass das Unternehmen auch Nutzerdaten erheben darf, die bei Nutzung einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung anfallen – sprich: auch WhatsApp, Instagram sowie Masquerade und Oculus. Das Bundeskartellamt hatte Facebook seinerzeit untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf. Facebook muss demnach den Nutzern in Zukunft eine Wahlmöglichkeit lassen, ob sie erlauben wollen, dass Daten aus WhatsApp, Instagram und weiteren Facebook-Diensten sowie Dritt-Anbieter-Seiten plattformübergreifend zusammengeführt und genutzt werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Sebastian says:

    Zu Wahlmöglichkeit: Easy, einfach alles auf die gleiche Plattform hieven, und Messenger immer weiter Richtung Whatsapp etablieren. Und dann:

    Du willst auf Insta Nachrichten schreiben? Erlaube uns den Zugriff auf Whatsapp.
    Du willst auf Facebook den Messenger verwenden, erlaube Whatsapp den Zugriff.
    Du willst auf Whatsapp Videoanrufe machen? Erlaube den Zugriff.

    Und schon stimmen 90% zu.

  2. So schön ich es einerseits finde, das sich Deutschland hier so einsetzt… werden die Daten im Hintergrund nicht ohnehin von Facebook zusammengeführt?
    Die Verantwortlichen bei Facebook lachen doch insgeheim über solche Urteile aus einem verhältnismäßig kleinen Land.
    Korrigiert mich, sollte ich da zu pessimistisch sein.

    • Das sicherlich nicht, ABER der geneigte Facebook Nutzer wird die Wahlmöglichkeit in einem Update ablehnen, da er nach einem Update eh immer alles mit Ja beantwortet um schnell zu seinem Tool zu kommen ohne die Fragen zu lesen.

      • Naja gut aber irgendwann sind die Möglichkeiten dann auch begrenzt, gewisse Nutzer vor sich selbst zu schützen bzw. Ihnen da Vorgaben zu machen.
        Kommt so eine Auswahl dann würde ich das sehr begrüßen.
        Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen das das wirklich passiert. Was da an Daten genutzt und zusammengeführt wird, kann doch kein aussenstehender wirklich überprüfen.

        • Das wird sicherlich kommen, bei solchen Themen wird es dann ein eu Anweisung an den Facebook Konzern kommen, die die deutschen Gerichts Entscheidungen widerspiegeln

  3. Vor dem Hintergrund, dass unser Spahn-Ferkelchen die Gesundheitsdaten aller Versicherten jedem kostenlos zur Verfügung stellen will, ist das „Urteil“ mehr als lächerlich.

    • Kannst du bitte auch noch einen Bezug zur Flüchtlingsproblematik herstellen? Da gibt es bestimmt ebenfalls einen ganz offensichtlichen Zusammenhang……

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