BGH: Das WifiSpot-Urteil im Fall Unitymedia ist gefallen

Erinnert ihr euch noch daran, dass die Verbraucherzentralen gegen Unitymedia vorgegangen sind? Bestandteil der Klagen war der WiFiSpot, eine Funktion, mit denen Router der Kunden zur Hotspots für andere Nutzer werden – optional, aber eben doch standardmäßig, wenn man nicht widerspricht. Das Ganze sieht sich schon seit längerem, heute ging es dann vor dem Bundesgerichtshof in die wohl finale Runde:

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt. (das Urteil in voller Länge)

Hiermit weist man auch die Revision der Verbraucherzentralen zurück. Eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne von § 4a Abs. 1 UWG liegt laut BGH schon deshalb nicht vor, weil den Kunden ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht zusteht und ihre Entscheidungsfreiheit daher nicht beeinträchtigt wird.

Auch Unitymedia selber hat sich schon zur Wort gemeldet, man scheint glücklich über das Urteil des BGH.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil Rechtssicherheit geschaffen und im Sinne der Verbraucher entschieden, denn durch das WifiSpot-Angebot entstehen keinerlei Nachteile für Unitymedia-Kunden. Unitymedia nutzt die eigene Infrastruktur sinnvoll zum Vorteil aller Kunden.

Durch das WifiSpot-Angebot profitieren Unitymedia-Kunden von einem der größten WLAN-Netze in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Über das Netzwerk kann man an über einer Million WifiSpots kostenlos surfen und so das Datenvolumen seines Mobilfunk-Tarifes schonen. Rund 100.000 Anmeldungen von mobilen Endgeräten verzeichnet das WifiSpot-Netzwerk täglich, die 30 Terabyte an Datenvolumen pro Tag produzieren.

Technisch ist das private WLAN-Netz des Kunden strikt getrennt von dem öffentlichen WLAN-Angebot. Auch die vertraglich vereinbarte Leistung des Kabelanschlusses bleibt unbeeinträchtigt, d.h. die vom Kunden gebuchte Bandbreite reduziert sich im Falle einer Nutzung des WifiSpots nicht.

Unitymedia-Kunden können darüber hinaus selbst entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten: Jeder Kunde hat die Möglichkeit, den WifiSpot auf dem von ihm genutzten Gerät im Kundencenter zeitweise oder vollständig zu deaktivieren. Dies ist durch einen Anruf bei der Hotline, ein E-Mail oder eine Messenger-Nachricht an den Kundensupport sowie im Online-Kundencenter auf einfache Art und Weise jederzeit möglich.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Freischaltung einer zweiten WLAN-Kennung auf den Kabelroutern von Unitymedia endgültig abgewiesen hat.

Kunden von Unitymedia mitlesend? Was sagt ihr dazu? Schlechtes oder gutes Urteil eurer Meinung nach? Und habt ihr den Spot für andere aktiv oder widersprochen?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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63 Kommentare

  1. shadesofmett says:

    Bin zwar kein unitymedia-Kunde, aber Vodafone machts ja auch.

    Und ich finde da ÜBERHAUPT nichts Schlimmes dran und kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, warum die Verbraucherzentralen hier überhaupt so einen Terz drum machen. Es wird ja von vornherein…

    … eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben
    … klipp und klar und transparent deutlich gemacht, was dieses Zusatz-WLAN ist
    … dass dieses Zusatznetzwerk keinesfalls die gebuchten Leistungen beeinflusst

    Where also is the fucking Problem? Warum muss in DE immer alles, was mal eine wirkliche Innovation ist, kritisch und feindlich betrachtet werden?

    Ich versteh sowas absolut nicht.

    • The fucking Problem is, dass diese Funktion mein und andere WLAN Signale stört. Hier im Haus hat jede Partei ihr eigenes Internet. Der Unitymedia Gast-WLAN ist nur noch ein weiterer Störsignal ohne Mehrwert da ihn keiner benutzt. Alleine deswegen sollte diese Funktion nur Opt-In sein.

      • Da stört nichts. Es wird eine zusätzliche SSID auf dem sowieso schon von Dir belegtem Kanal gesendet. Und selbst wenn ein Nutzer die ihm eingeräumten 10 MBit Bandbreite voll ausnutzt, wirst Du davon nichts merken.

      • Dann deaktivier es und es ist Ruhe. Wo ist das Problem!?

    • Warum kann man nicht einfach über ein Thema Pro Kontra Positionen austauschen ohne über „DE“ zu jammern? Du bist mit diesem Gejammer typisch deutsch und merkst es nicht einmal.
      Es gibt gibt für beide Positionen gute Argumente, das höchste Gericht hat die Meinungsverschiedenheit entschieden, Thema beendet.

  2. „oder Mehrkosten mit sich bringt.“

    Mal blöd gefragt: Ein zweites W-Lan Netzwerk frisst doch auch wieder mehr Strom und dadurch entstehen Mehrkosten, oder?

    • ja das ist richtig, aber das sollte jeder Anwender wissen, dass mehr ausgelastete Geräte mehr Strom verbrauchen

    • Ob ein laufender Router eine oder zwei Kennungen im WLAN sendet, ändert nichts am Stromverbrauch, was man messtechnisch mit den üblichen Geräten erfassen könnte.

      • Blacky Forest says:

        Dafür benötigt es natürlich mehr Energie, wenn mehr Geräte angemeldet sind und darüber Daten senden und e mpfangen. Ich sage nicht, dass es viel ist, macht aber einen Unterschied.

        • Der Unterschied dürfte derart marginal sein, dass er sogar schwer zu messen sein dürfte. Also vollkommen vernachlässigbar.

          • Blödsinn. Natürlich ist es ein deutlicher Unterschied, ob am AP 5 oder 10 Geräte angemeldet sind. Mehr Geräte = mehr Datendurchsatz, mehr Datendurchsatz = mehr Strom. Schaltet doch mal das Hirn ein. Abgesehen davon, haben die Geräte einen maximalen Datendurchsatz und der hat nix damit zu tun, wieviel SSIDs aufgemacht werden, sondern ist einfach physikalisch durch die verbauten Komponenten begrenzt. Und jetzt Achtung! Metapher… wenn 5 Leute im Opel Astra sitzen und 5 weitere wollen dazu… Na? Wer kommt drauf? Aber hey, macht ja überhaupt gaaaaaar nix.

            • Die paar Milliwatt mehr dürften wohl angesichts dutzender fast ständig laufender Handy-, Kamera- und Notebooknetzteilen tatsächlich nebensächlich sein. Und wenn die Saache so programmiert ist, dass das „interne“ WLAN Geschwindigkeitsmäßig immer Vorrang vor dem Gast hat, ist auch das Geschwindigkeitsproblem vernachlässigbar.
              Gut fände ich ja, wenn nur die Unity-Kunden unterwegs die WLANs anderer benutzen können, die NICHT der Freigabe ihres eigenen widersprochen haben (also die Egoisten rausfallen).

        • Du gibst WLAN, du bekommst WLAN.
          Anstatt mal ordentlich 4G in der Fläche auszurollen, kommt jetzt $Popelprovider 10 Jahre zu spät mit dem WLAN Gespiele.
          Zu allem Überfluss kassiert der Staat wieder 5G Lizenzgelder, die DDK (der dumme Kunde) bezahlen muss.

  3. Als Kunde von Unitymedia sehe ich kein Problem mit dieser Funktion.
    Ich habe sie nicht aktiv, weil ich sie schlicht nicht brauche. Die Deaktivierung benötigt ein paar Klicks im Kundenkonto und ist sehr einfach. Also sehe ich kein Problem.

    Ausserdem gilt, wer kein WifiSpot selber anbietet, der hat auch kein Zugriff auf andere.

  4. Martin Deger says:

    Bin kein Kunde, aber das ergibt absolut Sinn für mich. Was sind denn die Nachteile für den einzelnen? VIelleicht ein paar Cent Stromkosten im Jahr, aber sonst wohl nichts. Die Verbraucherschutzorganisationen sollten sich wichtigeren Problem widmen.

  5. Mich würde mal interessieren wie viel Nutzer so ein Hotspot überhaupt hat.
    Mittlerweile sollte so ein WLAN Hotspot doch nur für Besucher aus dem nicht EU-Ausland wichtig sein.
    Alle anderen haben doch meistens einen Mobilfunkdatentarif mit dem Nutzungsverhalten entsprechendem Volumen.

    • benutze das in der Innenstadt schon, warum nicht. HAb nicht soviel Volumen unterwegs, da ist das schon praktisch.
      Nicht jeder schmeißt sein Geld durch das ständige Internetgesurfe unterwegs zum Fenster raus

      • Immer mal wieder was Neues, das muss ich mir merken 😀
        „Nicht jeder schmeißt sein Geld durch das ständige Internetgesurfe unterwegs zum Fenster raus“ – herrlich ^^

        Sonst gehts dir aber gut?

    • Martin Deger says:

      Ich habe zwar kein Unitymedia, sondern über die Telekom Zugang zu manchen Fon-Netzwerken (obwohl ich das selber nicht anbiete, da ich eine FritzBox habe). Ich nütze es manchmal, obwohl ich mehr als genug Daten im Mobilvertrag habe. Und zwar ist es insbesondere dann nützlich, wenn schlechter Mobilfunkempfang ist, oft beispielsweise in einem Restaurant oder Café, wenn man etwas weiter hinten im Gebäude sitzt. Dann gibt es oft einen Fon-Hotspot, den man nützen kann.

  6. Ich bin Unitymedia Kunde, bei mir ist kein anderes W-Lan aktiv, ich würde dem aber auch widersprechen. Ich höre übrigens zum ersten Mal davon. Kann mir mal jemand erklären wie das technisch gehen soll? Ich habe eine FritzBox Cable 6490 die hat doch gar nicht die Möglichkeit neben Haupt und Gastzugang noch ein drittes W-Lan aufzuspannen.

    • Martin Deger says:

      Geht ziemlich sicher nur mit den Unitymedia-eigenen Geräten. Warum würdest Du widersprechen? Es entsteht doch keinerlei Nachteil?

      • Nur darum geht es übrigens auch. Man liest in den Medien ja meistens, Unitymedia würde die Hotspots auf kundeneigenen Geräten installieren. Das ist falsch, denn die Hotspots werden ausschließlich auf Geräten installiert, die Unitymedia gehören.

    • Mit der 6490 funktioniert das tatsächlich nicht. Du kannst die Funktion im Kundencenter aber trotzdem aktivieren und dann die Hotspots der anderen Kunden mit Deinen (bis zu 5) Geräten nutzen, ohne einen eigenen Hotspot bereit zu stellen. Ich verbrauche seit dem fast gar kein Datenvolumen mehr, da die Hotspots hier in der Gegend flächendeckend sind.

  7. Michael Bosch says:

    Ich bin UM Kunde und finde die Funktion gut. Da Deutschland, was WLAN und mobiles Internet angeht, ja eher Entwicklungsland ist, nutze ich die UM Hotspots gerne. Für mich als Kunde ist es auch kein Problem, ein eigenes WLAN bereit zu stellen, da es von meinem Netz getrennt ist.

    • Schließe mich an. Selbst hier in der Schweiz immer noch Wüste und ich bin froh, wenn ich unten am See „ausgestrahltes UPC WiFi“ benutzen kann. Desweiteren kann man, ja tatsächlich, auch die Haus eigenen WiFi Kanäle wechseln – falls Störfaktoren vorhanden sein sollten.

  8. Trauriges Urteil aus mehreren Gründen:
    Es wäre ok, wenn der Provider bei Vertragsabschluß nachfragen muß, ob er die Option freischalten darf und der Kunde dies unterzeichnet, denn so versteckt er es einfach in den AGBs, die die meisten nicht lesen oder nur überfliegen.
    Und welche Nachteile entstehen?
    Erhöhter Stromverbrauch und limitierte Bandbreite. Denn wenn Bandbreite für das öffentliche W-Lan freigehalten werden muß, fehlt diese für den Eigenbedarf.
    Weiter kann es Komplikationen mit dem verwendeten Kanal geben. Man stelle sich ein Wohngebiet vor. Überschneidungen der Kanäle sind vorprogrammiert.
    Aber hey, die Vorbesitzer hatten UM, der Anschluß ist noch da, ich bin bei der Konkurrenz, vielleicht sollte ich UM mal anbieten, sie können gerne bei mir kostenlos das W-LAN anschließen, wenn ich dafür unterwegs deren öffentliche W-LANs kostenfrei nutzen darf 😉

    • Bandbreite sollte im Kabelnetz ja nicht das Problem sein, die wenigsten werden davon etwas merken.
      Ich kenne die UM Box nicht, aber schätze mal es wird kein eigener Kanal belegt sondern einfach nur eine weitere Kennung ausgestrahlt.
      Stromverbrauch könnte schon eher ein Argument sein, das hängt dann davon ab wie frequentiert der Hotspot sein wird.
      Aber ob der Hotspot überhaupt außerhalb der vier Wände empfangbar ist ist die Frage.
      Wohl nur bei denen wo das Wohnzimmer, in dem sich für gewöhlich die Kabeldose und auch der Router befinden zufällig zur öffentlichen Strasse liegt.
      In meinem Fall würde ich super den Hinterhof versorgen, die Tauben würde es freuen.

      • Hinzu kommt, das Unitymedia sagt, das eigene Wlan wird vorrangig behandelt – sprich Bandbreite ist kein Problem, wenn man selber die Leitung voll auslastet bleibt halt nix für den Hotspot übrig.

      • Richtig, es wird eine zusätzliche SSID auf dem gleichen Kanal erzeugt. Die 10 MBit für den Hotspot werden im Kabel zusätzlich bereitgestellt. Die UM Hardware verbraucht übrigens ohnehin im Standby relativ viel Strom, der „Zusatzverbrauch“ bei voll ausgelastetem Hotspot ist aber so gering, dass er mit den üblichen Messgeräten überhaupt nicht messbar ist oder schlicht nicht existiert.

        • Mit anderen Worten, man würde 10 Mbit mehr buchen können.
          Und was den Stromverbrauch betrifft:
          Zu Zeiten der Minutenpreise beim Telefonieren hat mal jemand im großen Stil betrogen, als 0,1 Cent je Minute umgeleitet wurden.
          Und es geht um das Prinzip. Selbst wenn der Stromverbrauch vernachlässigbar sein sollte, bedeutet Deine Einschätzung, daß es ok ist, wenn jemand ohne Dich zu fragen Deinen Strom verbraucht bedeutet, daß es nur die Frage ist wieviel Dir wegenommen werden darf. Und wenn man erst einmal zugestimmt hat, wird der Grenzwert immer weiter steigen.

          • „Und es geht um das Prinzip“ ja. Das Prinzip sollte aber vor allem sein, solidarisch und sozial und nicht egoistisch. Auch wenn UM das hätte eleganter umsetzen können, so wird doch der Weg vielleicht frei zu einem umfassenden Wifi-Netz. Vielleicht irgendwann providerübergreifend und nicht wie bisher, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht.

          • Hi Fraggle , Du schreibst :“Und es geht um das Prinzip. Selbst wenn der Stromverbrauch vernachlässigbar sein sollte, bedeutet Deine Einschätzung, daß es ok ist, wenn jemand ohne Dich zu fragen Deinen Strom verbraucht bedeutet, daß es nur die Frage ist wieviel Dir wegenommen werden darf. Und wenn man erst einmal zugestimmt hat, wird der Grenzwert immer weiter steigen“ dann wäre ja auch die (Zwangs-)-Umstellung von „Analogem“ bzw. ISDN-Telefon auf VoIP bzw. AllIP -Anschlüsse so ein Ding: beim klassischen Telefonnetz war die Betriebsspannung für das Telefon auf der Postleitung , selbst bei ISDN ging m. W. einer der Anschlüsse noch ohne ein eigenes Netzteil einsetzen zu müssen. Bei All-IP und Router ist es immer mein Stromm der genutzt wird. Es Sei denn man holt sich die Minimal-IP-Lösung mit einem Vo-IP-Wandler im Verteilerkasten und schliesst weiterhin sein altes Telefon an die TAE-Dose. Über diese Feinheiten wird man als Kunde auch nicht aufgeklärt … smile Oder steht in der Betriebsanleitung eines DAB-Empfängers daß der Empfang des gleichen programms im DAB-Modus ein Mehrfaches an Energie kostet als der Empfang des entsprechenden FM-Senders im klassischen UKW? Wer mir nicht glaubt läßt die Kiste einfach auf Batterie laufen und guckt dann auf die Uhr bis ein Batteriesatz leer ist – einmal bei DAB einmal bei UKw , natürlich mit gleicher Wiedergabelautstärke… Also dem Kunden durch Technikumstellung höhere Stromverbräuche unkommentiert „unterzujubeln“ ist nicht neu .

      • Bandbreite ist der falsche Begriff – Datendurchsatz ist der Korrekte und das ist ein Problem, das einfach totgeschwiegen wird, da kaum einer blickt, dass die Geräte nicht unendliche Kapazitäten haben.

    • Blacky Forest says:

      Beim ersten Punkt stimme ich zu. Der Kunde sollte aktiv den Haken setzen, dass er es zulässt. Direkt schon bei der Vertragsunterzeichnung bzw. Beauftragung, dann wäre das doch gar kein Problem.

    • Trauriger Kommentar aus mehreren Gründen:
      Du hast dich offensichtlich genau gar nicht mit dem Thema auseinander gesetzt. Statt das jetzt zu tun, bevor du kommentierst erfindest du einfach mal irgendwelche „Fakten“ und kreidest diese an. Und die Menschen wundern sich, wieso sich heute Fakenews und Co so einfach verbreiten 😀

      1. Das ganze ist nicht in den AGBs versteckt. WiFi-Spot wird bei jedem Paket von UM direkt beworben und es wird immer auf diese Infoseite verlinkt: https://www.unitymedia.de/privatkunden/internet/unitymedia-wifispot/wifi-fuer-unsere-kunden/
      Dort steht dann auch, dass man dies ausschalten kann und auch wie.

      2. Auf der oben genannten Seite steht dann auch, dass dafür eigene Bandbreite reserviert wird und die eigene Bandbreite nicht beeinträchtigt wird.

      3. Wie schon mehrfach gesagt wird dafür der gleiche Kanal und nur eine andere SSID wie deine verwendet. Die Beeinträchtigung deines WLANs durch das Gast-WLAN von der du hier sprichst gibt es nicht. Die Überschneidung von Kanälen in Wohngebietne schon, aber die gibt es auch ohne das Gast-WLAN 😉

      4. Der Stormverbrauch für zusätzlich verbundene Geräte bewegt sich, wenn überhaupt, im Centbereich für die Jahresrechnung. Ist ja nicht so, dass da jetzt 24/7 Leute dran hängen, und selbst WENN dann wären es immer noch Centberäge. Dafür hat man aber eben auch in den größeren Städten wo es UM gibt sehr viel „freies“ WLAN zur Verfügung.

      Ich selbst habe WiFiSpot zwar nicht, aber das liegt daran, dass ich eine Firtbox habe weil ich mehrere Rufnummern habe und dieses Feature nur von der ConnectBox und dem Technicolor-Router unterstützt werden… eigentlich schade, denn selbst mit Telekom habe ich in Bonn (also DEM Standort der Telekom in der City immer noch einige Funklöcher in denen das WLAN nützlich wäre).

      • Lies meinen Kommentar nochmal durch und verstehe, was ich geschrieben habe, z.B. Bandbreite. Bei Punkt 3 hast Du recht, das war mein Fehler. Wäre es ein eigener Kanal, wäre es eine zusätzliche Störung zu den anderen W-Lans, allerding lag ich da falsch. Punkt 1, 2 und 4 widerlegen mich nicht, da es die Frage nach opt in oder opt out betridft bzw. bei Punkt 4 ab welcher Höhe es Strom abzapfen ist. Wenn ich Dir jeden Tag einen Cent aus der Tasche nehme ist es auch Diebstahl. Bei Deinem Punkt 4 wäre es aber die Frage ab welchen Betrag es Diebstahl wird.
        Und ja, der Begriff ist bewußt hart gewählt, weil es nur ein opt-oit ist. Warum kein Opt-in beim Vertragsabshluß?

        • Bei 200mW Sendeleistung wären das, wenn tatsächlich täglich 20 Stunden „Gäste“ am WLAN hängen und pausenlos Daten herunterladen (nur dann sendet der Router ja) 0,004 kWh, bei 30 Cent pro kWh also 0,12 Cent pro Tag, oder 43 Cent im Jahr. In Wirklichkeit also wohl weniger (zumal man selber das WLAN ja sowieso auch nutzt). Und dafür bekommt man ja die Gegenleistung, unterwegs mobile Datenmengen sparen zu können.
          Worüber Leute sich so aufregen können, während ein 800€-Smartphone, diverse Streamingflatrates etc. kein Problem sind…..

      • Sofern Du Privatkunde bist, kannst Du Wifispot über das Kundencenter aktivieren und nutzen, auch wenn Du selber eine Fritzbox hast und so keinen eigenen Wifispot bereitstellst.

    • Das ist halt leider keine praxistaugliche Lösung. Im Zweifel aktiviert das eh keiner der nicht genau weiß um was es geht.

  9. Martin Deger says:

    Sicher, dass hier etwas verstopft wird? Das läuft doch nur als zusätzliche SSID auf dem gleichen Kanal.

    • Richtig. Dass sich trotzdem so viele Leute über die Sache aufregen liegt daran, dass sie die technischen Zusammenhänge nicht verstehen. Da hätte man seitens UM vielleicht mehr aufklären müssen.

  10. Wieso ist hier ein opt out nötig und kein opt in?

    Ich dachte in Deutschland wäre sowas nicht mehr erlaubt.

    Ansonsten habe ich damit kein Problem solange man die Möglichkeit hat es ab/anzuschalten.

    • Martin Deger says:

      Ist ja keine Spam-E-Mail, die völlig unerwartet kommt. Du schließt einen Vertrag über eine Internetleitung ab. Und ein Bestandteil des Vertrages ist, dass der Hotspot standardmäßig aktiviert ist, und dass Du ihn deaktivieren kannst.

  11. Hmm ich habe bezüglich der Aussage das es getrennt ist zweifel. da es per fernwartung von unity media ein-/ausgeschaltet werden kann.

    haben gast wlan nutzer kein zugang zur Routeroberfläche?

    annahme kunde hat 100mbit und er kann nur 100mbit kriegen.
    wieviel hat dann ein gastnutzer?

    gibt es vorrang kunde vor gast oder wird das auf 70/30 geteilt kunde/gast ?

  12. Eine gute Entscheidung.
    Ich kann das Gejammer ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Einerseits wird immer gejammert dass wir bezüglich solcher Angebote im Vergleich zu anderen Ländern so weit zurückliegen, und andererseits will keiner zu einer Verbesserung beitragen – selbst wenn es ihn so gut wie nichts kostet.

    Die Vorteile überwiegen dabei doch total. Während gewöhnliche Hotspots, wenn sie überhaupt mal existieren, nur an POIs vorhanden sind wo der Mobilfunkempfang meist eh gut ausgebaut ist findet man die Unitymedia WifiSpots mittlerweile fast überall in deren Ausbaugebiet – eben auch in Funklöchern. Ich verwende sie sehr gern wenn ich mit dem Lappi unterwegs bin und das ein oder andere Mal hat es mir auch schon zu Hause den Zugang gesichert. Spätestens wenn der eigene Router mal streikt und man noch in den Unitymedia WifiSpot des Nachbarn kann freut man sich dass dieses Angebot existiert.

    • Eben, ich freue mich durchaus auch als mal über öffentliche WLAN Hotspots wenn ich unterwegs bin :).

    • Tja, ich kann über dein tolles WLAN Netz als “Gast” ja mal ein paar Torrents starten.
      Mal sehen wer dann die Rechnung bekommt.
      Ich sehe in dieser Funktion keinerlei Vorteil. Jeder sollte mittlerweile vernünftige Mobile Internet Flatrates haben. Diese sind ja nun wirklich nicht mehr teuer.

      • Martin Deger says:

        Als Gast kannst Du da gar nicht surfen. Du musst Dich mit Deinem Unitymedia-Benutzernamen anmelden. Und Unitymedia weißt Dir eine IP-Adresse zu, und verknüpft die IP-Adresse und den Zeitraum, in dem Du sie genutzt hast, mit Deiner Identität (Vorratsdatenspeicherung). Auf Anfrage eines Gerichts wird dann Dein Name als Nutzer genannt.

      • mach mal. UM hat ja deinen login.

  13. Für mich ist dies der entscheidende Grund, ein reines Modem von UM verlangt zu haben. Die zusätzliche SSID ist nicht so sehr ausschlaggebend wie die Möglichkeit eines Dritten auf dem von mir genutzten Netzwerkgerät zuzugreifen.
    An diesem Punkt müsste ich mich in Gänze auf die Sicherheit der eingesetzten Software verlassen, da hier für mich unbekannte Nutzer auf dem zentralen Gerät meines Netzwerkes arbeiten.
    Ein weiterer Router wäre somit Pflicht, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet.

    • jopp, hab auch noch ein sehr gut funktionierendes Cisco Modem von anno Tobak, was ich bisher über jede Vetragsverlängerung und Umzug gehütet habe wie einen Augapfel. Privater Router dahinter, fertig ist die Laube.
      Natürlich kann ich das Angebot jetzt nicht nutzen, aber ich wüsste nicht, wo ich kein Netz habe und auf deren WLAN angewiesen bin. Und in (m)einer reinen Wohnsiedlung hängen jetzt auch nicht so viele Touris rum…

  14. Sind die Netze physisch getrennt?

    • Offenbar nicht.

      Wenn ich die Äußerungen hier im Kommentarbereich ungeprüft zusammefasse, dann wird auf dem bestehen Netzwerk eine weitere SSID als Kennung für den Hotspot geschaltet und 10 mBit zur vertraglich vereinbarten Netzgeschwindigkeit hinzugebucht.

      Diesbezüglich sollte es also keine Nachteile für den Kunden geben.

      Ich stelle mir nur die Frage, die Störerhaftung zu bewerten ist.

      • Völlig überflüssig. Niemals wirst du dafür belangt werden, wenn jemand Unfug treibt. Wäre ja noch schöner.

        • Du argumentierst aus Deiner eigenen Vernunft heraus, Gesetze haben aber oftmals nichts damit zu tun. 😉

          So wurde die schrankenlose Störerhaftung erst 2017 reformiert. Davor war es keine Frage, dass Du dafür haftest, wenn jemand über Dein WLAN Unfug treibt. Und auch aktuell wird erst einmal der Anschlussinhaber von Rechteinhabern abgemahnt bzw. zur Kasse gebeten. Spätestens dann wird man sich die Frage stellen müssen, wie man beweist, dass ein Dritter über die Gast-Funktion das Urheberrecht verletzt hat und nicht man selbst.

      • Pater Busoni says:

        Aus genau diesem Grund ist die Funktion, die ich eigentlich positiv bewerte, deaktiviert.
        Die Situation ist dann nämlich wieder die, das der Betreiber glaubhaft vor Gericht darlegen müsste, dass tatsächlich ein Fremder irgendetwas Illegales gemacht hat.
        Theoretisch könnte ich ja selbst mit jedwedem eigenen WLAN Gerät über den Hotspot Downloads leiten.
        Und da deutsche Gerichte spätestens vor der GEMA einknicken ist mir das Risiko zu groß.

        • Martin Deger says:

          Nein, es gibt ja keinen Gast-Modus, sondern extreme Nutzer müssen sich mit ihrem Benutzernamen anmelden. Sie bekommen auch eine eigene IP-Adresse, und somit speichert Unitymedia die Identität des Nutzers.

  15. Ich wohnte mal an einer Bushaltestelle, hatte um und das aktiviert. Morgens, wenn die Leute auf den Bus warteten, waren da einige mit meinem WLAN verbunden, Probleme machte das nie. Leider stieg ich auf eine Fritzbox um, aus die Laube, heute wohne ich zum Glück so, dass ich nicht mehr auf um angewiesen bin und keine Bushaltestelle direkt vor dem Fenster habe.

    Die Entscheidung des Gerichts finde ich dennoch schade, wie so oft geschrieben, weil es opt out erlaubt, und auch nur deshalb. Ich bin fast immer für opt in.

  16. Ich sehe da eine andere Gefahr. Was ist wenn man einen UM Hotspot vortäuscht. Der unbedarfte UM Kunde verbindet sich und nun kann man fiese Dinge mit ihm anstellen. Wie kann der UM Kunde feststellen ob ein UM Hotspot authentisch ist oder nicht?

  17. Dieser BGH, der versteht technisch nicht, worum es geht, urteilt aber schon mal, allerdings so schwachsinnig formuliert, dass es eigentlich UM verbietet, ohne Zustimmung der Kunden den Hotspot einzuschalten, aber das versteht wieder keiner. Wie kommt dieser BGH auf die Idee, opt out zu erlauben? Wo soll das noch hinführen? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass dir auch schon mal schlauer waren.

    Das Gericht sagt, es sei OK, weil dem UM Kunden kein Nachteil entsteht. Aber betrachten wir das doch einfach mal technisch: Bei UM wird ein Hotspot auf dem gleichen Kanal geöffnet, auf dem auch das private WLAN funkt. Damit das durch eine Wand auch eine Chance hat, nutzten sie dafür den ohnehin engen 2,4 GHz Bereich. Dort sind dann also zwei WLANs auf dem gleichen Band. Nun nutzt vor der Tür ein glücklicher UM-Kunde das öffentliche WALN. Der funkt damit auf dem gleichen Band rum, wie ich selbst. Das bedeutet aber, dieses Band ist genutzt, ich selbst habe dort also weniger Platz. Es ist nicht der Up- oder Download von UM, den sie meinetwegen um 10 Mbit erhöhen, aber es ist der Verkehr auf meinem WLAN, der stört.

    Ach ja, würde UM auf die Idee kommen, ein weiteres WLAN auf einem Band aufzuspannen, hätte man auch einen Nachteil, weil dann jeder UM-Kunde schon zwei Bänder belegen würde, in einem Mehrfamilienhaus also überschneidungsfreie WLANs noch schwieriger würden.

    Kann diesem BGH das mal jemand so erklären, dass er es rafft!?!

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