BGH: Bei PayPal-Zahlung darf ein Entgelt erhoben werden

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch daran, als es Klagen von Kunden / Beschwerden gegen Unternehmen gab, da diese Gebühren bei der Zahlung durch PayPal oder Sofortüberweisung verlangten. Flixbus war eines dieser Unternehmen. Das Ganze ist bis vor den Bundesgerichtshof gegangen, der heute tatsächlich die Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal festgestellt hat. Könnte bedeuten, dass man zukünftig als Kunde bei Bestellungen im Netz eine Gebühr zahlen muss, wenn man eben per PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt. Mutet schräg an, nicht wahr? Zumal PayPal das Ganze auch in seinen AGB verbietet (Regel zu Aufschlägen):

Als Händler dürfen Sie Ihren Kunden für die Nutzung der PayPal-Dienste keine Aufschläge oder „Servicegebühren“, höhere Versandkosten im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden oder sonstige Gebühren berechnen.

Die Berechnung von Aufschlägen ist eine verbotene Aktivität.

Nun ja: Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird:

Bei Wahl des Zahlungsmittels „Sofortüberweisung“ kommt es zu einer Überweisung vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Dabei handelt es sich um eine SEPA-Überweisung im Sinne von § 270a Satz 1 BGB, auch wenn diese Überweisung nicht durch den Kunden, sondern im Auftrag des Kunden durch den Betreiber des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ ausgelöst wird. Das von der Beklagten bei Wahl der Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ geforderte Entgelt wird nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aber nicht für die Nutzung dieser Überweisung verlangt, sondern für die Einschaltung des Zahlungsauslösedienstes, der neben dem Auslösen der Zahlung weitere Dienstleistungen erbringt. So überprüft er etwa die Bonität des Zahlers und unterrichtet den Zahlungsempfänger vom Ergebnis dieser Überprüfung, sodass dieser seine Leistung bereits vor Eingang der Zahlung erbringen kann.

Auch bei Wahl der Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ kann es zu einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Lastschrift im Sinne von § 270a Satz 1 BGB oder einen kartengebundenen Zahlungsvorgang im Sinne von § 270a Satz 2 BGB kommen, wenn das PayPal-Konto des Zahlers kein ausreichendes Guthaben aufweist und durch eine Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenabbuchung aufgeladen werden muss. Auch in diesem Fall verlangt die Beklagte von ihren Kunden nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aber kein Entgelt für die Nutzung dieser Zahlungsmittel, sondern allein für die Einschaltung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“, der die Zahlung vom PayPal-Konto des Zahlers auf das PayPal-Konto des Empfängers durch Übertragung von E-Geld abwickelt.

Der Erhebung eines Entgelts für zusätzliche Leistungen steht das Verbot der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB nicht entgegen.

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48 Kommentare

  1. Kein Problem, wollen die eine Gebühr für die Nutzung von PayPal, kaufe ich woanders. Punkt.

    • Genau so habe ich das schon früher gehandhabt. Extra Gebühr für Kreditkarten? Danke, tschüß. Nur Vorabüberweisung? Danke, tschüß. Im Zweifelsfall muss ich den Müll nicht wirklich kaufen.

      • Ist vollkommen in Ordnung. Was denkst du wer die Paypal-Gebühren bezahlt? Der Weihnachtsmann? Die sind sowieso irgendwo in der Versandpauschale mit eingerechnet. Nur ein dummer Händler schlägt die sichtbar für den Kunden drauf.

    • Und ich nutze einfach ein anderes Zahlungsmittel und freue mich, dass ich deine Paypal-Zahlungsgebühren nicht mehr quersubventionieren muss.

      Zumindest bei seriösen großen Shops bei denen der Käuferschutz keinen Mehrwert bietet.

      • Persönlich geht es mir nicht nur um den Käuferschutz. Bei einem Laden, bei dem ich das erste Mal bestelle ist es einfach wesentlich einfacher mit Paypal zu bezahlen. Login ist gespeichert ich muss keine Kreditkartendaten eingeben, keine Tan für den Login und für die Überweisung her popeln (Paypal ist mit 2FA natürlich auch nicht ohne möglich) und nachher funktioniert das alles nicht mit der KK und ich muss eine andere Karte verwenden. Das Chrome oder FF den Spaß speichert möchte ich nicht.
        Wer es mir nicht einfach macht mein Geld los zu werden, der bekommt es nicht. Aber gut, dass andere nicht so faul sind wie ich und weiter dort bestellen. 🙂

    • Handhabe ich auch so, ist ein sehr effektiver Weg wie mich ein Händler als potentieller Neukunde direkt wieder los ist.

    • Und bei Vorkasse heult ihr dann auch alle wieder rum.

      Was glaubt ihr denn, wer die 1,9% Gebühr sonst übernehmen soll? Dank der Preissuchmaschinen bleiben heute oft nur 4-5% an Aufträgen über. Davon nimmt sich Paypal dann 1,9%.

      Aber wem sage ich das? Hier wird niemand sein, der sein Unternehmen mit Mitarbeitern, GEZ Gebühr, IHK Gebühr usw. selber führt…

      • Klassische Vorkasse per Banküberweisung ist auch so mit Abstand das dümmste was man als Käufer machen kann da es nur Nachteile aus Käufersicht hat.

        Dass die Gebühren eingepreist sind in die Artikel versteht sich von selbst, genauso wie Verbandkosten beim kostenlosen Versand.

      • die Paypal Gebühren sind schon nicht ohne. Dann kommen jetzt seit neustems noch 14,00 EUR Konfliktgebühr hinzu wenn ein Kunde unberechtigerweiße einen Fall eröffnet und Paypal nicht wirklich prüft und einfach dem Kunden zustimmt. Es gibt schon leider ganz spezielle Kunden …

  2. therealThomas says:

    Da bin ich mal gespannt, wie viele Shops (v.a. von den größeren) das einsetzen werden.
    Ich persönlich würde dann halt anders zahlen, sofern sinnvoll angeboten.

    Kompliziert wird es da nur mit Preisvergleichen, wenn ich einen Artikel bei idealo und Co. angucke, dann machen z.B. 3,5% PayPal-Gebühr auch wieder einen Unterschied und ein anderer Anbieter wäre evtl. günstiger.

    • Ob sie das werden? Ich kaufe oft nicht, wenn a) kein PayPal angeboten wird und b) nicht mit DHL verschickt werden kann.

      Einfacher Grund: Wenn was nicht stimmt und ich den Fall bei PayPal melde, reagieren die Händler aber mal deutlich schneller als im Support. Bei DHL ist es so, dass dieses als einziges zuverlässig zustellen, immer zur gleichen Zeit kommen und deshalb auch eine Abstellgenehmigung für unsere Wohnung haben. Dem gegenüber steht Hermes, die wochenlang gar nicht liefern oder GLS und DPD, die dreimal die Adresse nicht finden oder behaupten ich wäre nicht da. Achso und alle außer DHL kommen auch mal nach Feierabend, was tierisch nervt.

    • Wobei 3,5 % Wucher iSd § 138 Abs. 2 BGB sein könnten…..

      • therealThomas says:

        Naja, PayPal selbst verlangt ja 2,49% plus Pauschale von 0,35€. Bei einer Bestellsumme von ca. 34,65€ würden die 3,5% also genau die Gebühren abdecken. Bei 10€ zahlt man dann schon 6% Gebühren, bei 5€ schallte 9,5%.
        PayPal rechnet sich also ohne Aufschlag eigentlich nur bei höheren Bestellsummen, bei 100€ kommt man bspw. auf 2,84% Gebühren.

        • Die Gebühren verlangt PayPal von Privatkunden, Firmenkunden erst Recht welche mit entsprechendem Volumen zahlen das natürlich nicht.

  3. Sollen das die Unternehmen doch machen (dürfen). Damit sortieren die sich nur selber aus. Es war ja schon immer etwas perplex, dass die Menschen eher ein Produkt für 10 Euro ohne Versandkosten o.ä. kaufen, statt dasselbe Produkt für 8 Euro + 2 Euro Versand. Wenn da Zahlungsgebühren draufkommen, kauft man eben woanders (soweit genügend Konkurrenz vorhanden). Denke auch, das sollte jedes Unternehmen gestalten können, wie es möchte. Ist ja vielleicht auch für die dann ein Lerneffekt. 😉

  4. Ist bei Paypal eh nicht mehr gestattet Zusatzgebühren zu verlangen, wenn man den Service anbietet.

    • AGB kann Paypal aber ändern.

      • DragonHunter says:

        Naja, wie wahrscheinlich ist das, dass sie es tun?
        Mit der Regel will Paypal, dass sie vom Händler nicht schlechter gestellt werden, weil dann weniger Kunden die Möglichkeit nutzen.
        Die Möglichkeit also jetzt zuzulassen wäre fuer PayPal ein Schuss ins Knie und die wissen das.

        Das ist wie Amazon, die von den Marketplace-Händler verlangen, gleiche Preise wie auf anderen Plattformen zu verlangen und keinen Amazon-Zuschlag drauf zu rechnen.

  5. Korrekte Entscheidung. PayPal schneidet sich nämlich immer ein viel zu großes Stück vom Kuchen ab. Kein Wunder, dass die Unternehmen sich das vom Käufer erstatten lassen möchten.

    • Hab eher das Gefühl, PayPal hat sich zu sehr ausgeruht und verliert ein Stück, weil jetzt ApplePay und Co quasi anfangen dasselbe zu bieten. Der Pay with Apple Button liefert ja sogar direkt die Adresse mit und ich bin raus aus den Eingaben.

  6. Dafür dass Paypal die Händler so schlecht behandelt (Konto plötzlich eingefroren, keine Kommunikation ausser Floskeln, …), langen die wirklich ordentlich zu. Ich kann die Aufschläge der Händler verstehen, versuche Paypal auch soweit wie möglich zu vermeiden.

    Habe auch aufgehört „irgendwo“ zu bestellen und habe meine vertrauenswürdigen Shops. Da zahle ich normal per Bankeinzug. Nur wenn ich es sonst nirgendwie anders bekomme, wird Paypal eingesetzt. Wie z.B. die digitale Briefmarke…

  7. Extra Gebühr für ein Zahlungsmittel kommt auch für mich nicht in frage, nehme ich halt ein anderes Zahlungsmittel oder kaufe woanders.
    So kann man sich auch in die Steinzeit zurück katapultieren.

  8. Finde ich ein gutes Urteil. Sicherlich werden die meisten Shops keine Extra-Gebühren verlangen. Aber gerade die erwähnten AGBs von PayPal, die einen höheren Preis verbieten, verstoßen nun gegen gültiges Recht und müssen angepasst werden. Es gibt also keinen Zwang seitens PayPal, sondern Händler können selbst entscheiden wie sie es handhaben.
    Als (hinkender) Vergleich: Fast jeder Pizza-Lieferer gibt 10% bei Direktabholung. Das ist so, als wäre sowas bisher verboten aber nun wieder erlaubt.

    • Die AGB von Paypal haben mit dem Urteil gar nichts zu tun. Die können das weiterhin verbieten.

      • Man kann es als Händler ja auch anders formulieren:
        Normalpreis: Paypal, Sofortüberweisung, Klarna…
        Wer eine für den Händler genehme Zahlungsweise verwendet bekommt einen Rabatt.

      • Gesetz > AGB. Da kann drin stehen was will, wenn das gesetzlich nicht erlaubt ist dann ist es nichts wert.

  9. Als ich noch über Kleinanzeigen PayPal anbot, habe ich es auch so gemacht und da das ja verboten ist / war, gab es eben VB-Preise, bei denen ich im falle von Barzahlung und Abholung eben eine gutes Stück runter gegangen bin, bei PayPal und Versand aber nicht. Ich kann die Entscheidung schon nachvollziehen: Der Endkunde erkauft sich mit PayPal eine Art Zusatzversicherung. Er bekommt sein Geld wieder oder eben auch eine kostenlose Rücksendung. Warum soll diesen Service der Anbieter zahlen?

  10. Es ist nie Ratsam nur den Preis als alleiniges Maß anzuwenden. Ich bewerte den Einstandspreis und die Qualität des eingesetzten Paketdienst. Wenn der Einstandspreis sich durch zusätzliche Gebühren verändert, kann es sein das ich mich für ein anderes Angebot entscheide, simple Grundlagen der Marktwirtschaft. Allerdings gibt es auch Einstandspreis reduzierende Rabatte in Form von Skonti – gängig sind 2% bei Vorauszahlungen. Bei einer Sofortüberweisung und Paypal handelt sich es um solche zumindest aus der Perspektive des Käufers. Also warum dann nicht Skonto für den Käufer bei der Wahl dieser Zahlungsmittel?

    Letztendlich handelt es sich aber bei allen Zahlungsdienstanbietern die sozusagen zwischengeschaltet werden, um eine Form der Finanzierung und Risikoabsicherung eines möglichen Forderungsausfalles, also eine Form der Factoring. Sprich es werden Forderungen abgetreten und dafür bekommt die abtretende Partei ihr Geld sicher und sofort mit Abzug der Gebühren – also z. b. 97% anstatt 100% der abgetretenen Forderung. Diese Gebühren „handelt“ der Verkäufer mit der jeweiligen Factoring aus. Hier hält sich daher mein Mitleid in Grenzen.

    Alternativ zu vorgenanntem können Sie ja klassisch die Zahlung per Bankeinzug oder auf Rechnung und ohne Abzug von Skonto anbieten.

    • Skonto bei Paypal? Soll ein Händler dann jede Zahlung direkt auf sein Konto weiterleitet. Also ein richtiges Konto das den Namen auch wert ist? Das Märchenszenario wäre nett wenn Paypal nicht effektiv eine Möglichkeit wäre, sich Dinge kostenlos zu beschaffen.

  11. Damit liefert man den Onlinehändlern und -dienstleistern ein tolles Werbeargument. „Aufschlagsfreie Zahlung mit PayPal!“ Ob der Preis von Produkten und Dienstleistungen um das evtl. fällige Entgelt teurer ist? – Zweitrangig. Wie bei Versandkostenfrei. Hauptsache augenscheinlich was gespart. Die Dummheit der Verbraucher muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ausgenutzt werden.

    • 100% zustimmung. Obwohl „Dummheit“ vielleicht der falsche Begriff ist. Ich würde es eher Verschwendungssucht aufgrund von Ressourcenüberfluss nennen^^.

    • Die meisten Leute die ich kenne benutzen Preisvergleichsportale beim Internetkauf, die vergleichen inklusive Versandkosten. Kennst Du so viele Leute die das nicht machen, dass Du „den Verbraucher“ als so dumm einschätzt?

  12. Verstehe nicht, wo das Problem ist. PayPal erbringt eine Finanzdienstleistung (zu der die üblichen Banken und Sparkassen lange nicht fähig waren) und hätte dafür gerne Geld. Und was ist daran so überraschend?

    Als langjähriger ebay-Verkäufer weiß ich, daß PayPal für eine flotte Transaktion die Hand aufhält. Das akzeptiere ich, weil ich möchte, daß die Leute schnell zahlen und ich mein Geld schnell erhalte. Das ist mir eine Gebühr wert.

    Als langjähriger ebay-Käufer weiß ich, daß eine Zahlung per PayPal bei Problemen recht sicher ist. Ein China-Shop hat das schon einmal schmerzlich erfahren müssen. Da war das Konto erstmal dicht, bis ich mein Geld zurück hatte.

    Keine Dienstleistung ist kostenlos. Das sollte man im Hinterkopf haben.

  13. Gutes Urteil! – Das „Bestellerprinzip“ sollte an möglichst vielen Stellen gelten: Derjenige, der eine bestimmte Leistung in Anspruch nimmt, soll auch dafür bezahlen, und so wird für eine die angebotene Leistung ein Wettbewerb sichergestellt.

    Paypal (und andere) versteckten sich unlauter: Der zahlende Endkunde bekam die Dienstleistung (z. B. Sicherheit), der Händler musste aber dafür bezahlen, und konnte die direkt zuordenbaren Kosten nicht weiterverrechnen. Damit wurden dann die Händler erpresst („Hast Du kein Paypal, dann verkaufst Du nichts.“ – man sieht das hier an gewissen Kommentaren). Gleichzeitig kann dann Paypal & Co. überhöhte Gebühren abzocken, die dann am Schluss ALLE mitbezahlen…

    Ich betreibe selbst einen Online-Shop, und akzeptiere nur die Überweisung. Wir machen gute Erfahrungen damit, und die kurzentschlossenen, bequemen Kunden, die schnell mal was kaufen, wollen wir gar nicht…. Unsere Retourenquote ist daher auch unter 1 %.

    • stimme dir voll und ganz zu. Leider funktioniert das in vielen Branchen leider nicht. Speziell in Deutschland ist Paypal und Klarna sehr beliebt und kostest sicherlich einige Verkäufe wenn man es nicht anbietet. In den USA ist Paypal auch beliebt, aber bei weitem nicht so stark wie in Deutschland. Vermutlich weil da einfach viele Leute auch eine Kreditkarte haben 😀

    • Hallo Mitleser , niemand wird gezwungen Händler zu werden . Warum jammern Händler immer über Verbraucherrechte ? Dann such Dir einen Bürojob und kaufe selber ein. Alle die ein bisschen selbständig sind jammern immer über jede Erleichterung für uns Verbraucher. händler , Kaufmann , handwerker , Selbständiger sein ist freie Wahl. Wenn damit eben verbunden ist seinen kunden möglichst günstige und bequeme Konditionen einräumen zu müssen gehört das zum job – wie es bei mir als nicht-Selbständigen zum Job gehört auf die Anweisungen meines Chefs zu hören. hab ich mir selber ausgesucht. Arbeite also weisungsgebunden möchte aber auch nie selbständig sein. Zu anstrengend.

      • Warum jammerst du so?
        Bei ihm lese ich kein jammern. Bei dir schon.
        Ich sag nur: Vertragsfreiheit.

    • Mich würde mal interessieren, wie lange ich dann als Kunde auf meine Bestellung warten muss. Überweisung und Versand – mindestens eine Woche? Wäre mir heutzutage viel zu lange.

      Für bequemes zahlen, schnelle Lieferung und guten Service bezahle zumindest ich gern ein paar Euro mehr.,

  14. Oliver Mülle says:

    Die PayPal Nutzer zahlen also nicht nur mit ihren Daten, sondern jetzt auch noch mit richtigem Geld. Sehr gut. Vielleicht kapieren die Leute dann endlich, dass man um Paypal einen großen Bogen macht.

    http://rebecca-ricks.com/paypal-data/

  15. Ich möchte hier noch mal einen anderen Denkanstoss geben, insbesondere an diejenigen, die da mal wieder nicht über den Tellerrand hinaus schauen und solche Urteile gut heissen.

    Habt :hr Euch schon mal uberlegt, dass es in Deutschland eine ganze Menge Menschen gibt, die nicht über eine „normale“ Bonität verfügen? Was macht denn Kunde X, der einen negativen Schufaeintrag hat? Der kann künftig nur noch Vorkasse nutzen oder drauf zahlen. Denn Klarna oder Sofortüberweisung sind raus, die prüfen und dann wird die Zahlung abgelehnt oder per Vorkasse gefordert. PayPal und AmazonPay sind die einzigsten, die hier noch Zahlungen zulassen.

    Heisst also, entweder teure Gebühren bezahlen oder warten bis die Vorkasse unsicher auf dem Bankkonto ist. Ich persönlich finde das weder sozial noch vorausschauend.

    Ich habe jede Woche ehrenamtlich mit genau diesen Fällen zu tun, und ich finde es, gelinde gesagt, zum kotzen, dass hier wieder mal ganz grossspurig die Ärmsten der Armen ganz weit hinten angestellt werden…

    So wird unsere Gesellschaft nicht besser, nur immer mehr in Klassen eingeteilt. Solidarprinzip – egal, Hauptsache ich, ich, ich und immer möglichst billig!

    • therealThomas says:

      Seid wann interessiert man sich in Deutschland für Armut? Das gibts bei uns doch gar nicht!
      /s

      • @therealThomas
        Schrieb er in einem Land mit einer ganzen Menge sozialer Sicherungssysteme…

      • Ja, sehe ich jede Woche bei der Tafel 🙂 Charmanterweise hat der hiesige Landrat mit genau der Begründung (wörtlich) einen Antrag auf Zuschüsse für die Tafel abgelehnt. Haben wir den neuen Kühlschrank halt aus Spendengeldern bezahlt, die bei den Bedurftigen sicher besser aufgehiben gewesen wären, z.B. fur einen Kinobesuch (ach nee, geht ja im Moment eh nicht)….

    • Oliver Müller says:

      Sofortüberweisung ist eh raus:
      https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/bezahlen-im-netz-neue-regeln-bei-sofortueberweisung

      Verstehe auch nicht, was bei Vorkasse das Problem ist. Dauert einen bis zwei Tage länger, aber sonst? Man zahlt dabei weder mehr Geld, noch mit Daten. Ich zahle ausschließlich per Vorkasse, gerade damit ich Datenkraken wie Paypal nicht nutzen oder meine Kreditkartendaten angeben muss.

      Davon abgesehen, arm sein ist teuer. Willkommen in Deutschland.

      • Ganz einfach, versuch mal eine Vorkasse zurückzukommen, wenn der Händler nicht so seriös ist, wie du gedacht hast. Nur so als Denkanstoß.

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