Betrunkenes Fahren mit E-Scootern begründet Entziehung der Fahrerlaubnis

Alkohol am Steuer kann gefährlich enden: Sowohl für den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer. Das gilt nicht nur für z. B. Motorräder und PKWs, sondern auch für E-Scooter. Das Oberlandesgericht Frankfurt Main hat jedenfalls entschieden, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Regelvermutung begründet, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.

Damit hebt man ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts auf, mit welchem die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Erteilung einer Sperrfrist abgelehnt worden war. Es geht hier um einen Angeklagten, der im Frühjahr 2022 mit 1,64 Promille einen E-Scooter nutzte. Das Amtsgericht hatte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 € und einem Fahrverbot von sechs Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Angeklagten jedoch nicht entzogen.

Dagegen wendete sich die Amtsanwaltschaft mit ihrer Sprungrevision. Das OLG hat das amtsgerichtliche Urteil daraufhin insoweit aufgehoben, soweit es die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung abgelehnt hat. Die Begehung einer Trunkenheitsfahrt, was hier eben vorliegt, begründet aber die Entziehung der Fahrerlaubnis. Nur wenn sich die Tatumstände von denen eines Durchschnittsfalls deutlich abheben würden, könne in seltenen Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgewichen werden. Derartige Gründe lägen hier aber laut dem Gericht nicht vor.

Das Amtsgericht hatte noch Milde walten lassen, da die Benutzung eines E-Scooters andere Verkehrsteilnehmer weniger gefährde als etwa die Fahrt mit einem PKW. Das sag das OLG anders, denn auch Unfälle mit E-Scootern könnten für Fußgänger oder Radfahrer bis zu tödliche Folgen haben. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis solle nicht nur verhindert werden, dass der Täter weiterhin betrunken Kraftfahrzeuge fahre. Bezweckt werde ganz allgemein der Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Das Amtsgericht muss nun jedenfalls die Sache neu verhandeln und entscheiden, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass der neue Tatrichter Feststellungen treffe, die die Regelvermutung hier tragfähig widerlegen könnten. Wahrscheinlich ist das aber wohl nicht.

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44 Kommentare

  1. Wow, 1,64 Promille sind schon nicht schlecht.

    Übrigens (und das wird auch gerne vergessen): auch für das Lenken eines Fahrrads gilt eine Promillegrenze. Sie liegt hier bei 1,6 (Promille), Und wenn man bereits ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad zeigt, dass man lieber zu Fuß gehen sollte, liegt eine Straftat vor -> https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-fahrrad/

    Deshalb: vollkommen richtig vom OLG mit der Sprungrevision und Zurückweisung an das LG.

    Ich wäre ja für 0,0‰ im Straßenverkehr…

    • E-Scooter den Kraftfahrzeugen zuzuordnen und bei Trunkenheitsfahrten das gleiche Strafmaß anzuwenden, wie bei Trunkenheitsfahrten mit Auto oder anderen motorisierten Zweirädern, halte ich für angemessen. Man sollte sich allerdings auch mal mit der Promillegrenze bei Fahrrädern, in Bezug auf E-Bikes oder Pedelecs, befassen. Die Promillegrenze generell auf 0,0‰ festzusetzen, wäre auch meiner Meinung nach die beste Lösung. Dies sollte dann aber für alle gelten, die am Straßenverkehr teilnehmen. Auch betrunkene Fußgänger stellen eine nicht unerhebliche Gefährdung, nicht nur für sich selbst, dar. Notfalls müssen die Kids oder erwachsene Angehörige den besoffenen Papa oder die volltrunkene Mama eben mit dem Bollerwagen aus der Kneipe abholen. 😉

      • Welche Gefahr geht denn von betrunkenen Fußgängern aus? Das sie versehentlich einen anderen Fußgänger anrempeln?

        Wenn ja was kommt, was in die Richtung „Auto muss bremsen geht“, ist das eher ein Argument für ein niedrigeres Tempolimit für Autos. In dem Fall geht dann nämlich die Gefahr offensichtlich vom Auto aus! 😉

        • GooglePayFan says:

          Ganz einfach. Wer mit mehr als 0,3 Promille außerhalb seiner eigenen Wohnung angetroffen wird (zumindest solange noch die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung zählt), der muss ebenfalls seinen Lappen abgeben, egal ob nur zu Fuß.

          • Vielleicht sollte er auch einfach lebenslänglich ins Gefängnis?

            Ich wiederhole mich, selbst wenn man regelmäßig sturzbetrunkenen spazieren geht, ist man für andere Menschen weniger gefährlich, als der durchschnittliche Autofahrer, der noch nie 1 Gramm Alkohol zu sich genommen hat.

            Wenn man alle größeren Gefahrenquellen im Straßenverkehr beseitigt hat, kann man ja nochmal drüber diskutieren, aber damit müsste man den motorisierten Verkehr vorher wohl vollständig einstellen.

          • Alkohol und Zigaretten gehören außerhalb der eigenen Wohnung komplett verboten. Und dort auch nur mit geeigneten zertifizierten und regelmäßig gewarteten RWA und Löschanlagen. Fahrradfahrer brauxhen ein Nummernschild.

        • Auch als Fußgänger kann man am Straßenverkehr teilnehmen und wenn man dann rotzevoll auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, hat man mit Kraftfahrzeugen erst recht nichts mehr auf öffentlichen Straßen zu suchen.

      • Hallo Mr. T., du kannst einem Fußgänger nicht verbieten sein Haus zu verlassen oder zu erreichen. Das wäre quasi als stecktest Du ihn in ein Gefängnis – das darf nur ein Richter. Ein pauschales Verbot sich als Fußgänger, auch unter alkohol, außerhalb der Wohnung zu bewegen ist mit unserem Verständnis von Freiheit nicht in Übereinstimmung zu bringen. Hier schlägt bei einem Unfall den ein Fußgänger verursacht dann das Privatrecht (Haftung) und auch das Strafrecht z. B. Körperverletzung zu. Das muß reichen. Übrigens: ich darf aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung kein Fahrzeug führen, noch nicht mal ein Fahrrad. Muß ich also analog dem Betrunkenen zu Hause bleiben??? Allein diese Fragestellung macht klar wie unsinnig eine solche Regelung wäre.

        • Viele Kommentare zeigen die gesellschaftliche Akzeptanz der Droge Alkohol. Sturzbetrunken auf der Straße rumlaufen, andere durch dieses Verhalten belästigen oder gar gefährden – Alles nicht so schlimm!
          @Andreas
          Nein, niemand soll eingesperrt werden. Ich will auch niemand verbieten sich zu besaufen. Aber dann soll er bitte zu Hause bleiben und nicht, wie auch immer, am Straßenverkehr teilnehmen.
          Wenn du aufgrund deiner körperlichen Beeinträchtigung keine Gefährdung darstellst, dann kannst du dich frei bewegen. Andernfalls solltest du dich begleiten lassen. Wer nicht in der Lage ist, den Straßenverkehr und seine Herausforderungen, warum auch immer, selbstständig zu bewältigen, ohne andere zu gefährden, der sollte sich mal Gedanken über sein Verhalten machen. Die Gründe, aus denen du kein Fahrzeug führen darfst, solltest du selbst bewerten können. Für so intelligent halte ich dich, auch aufgrund der hier schon öfter geführten Debatten, schon.

  2. BavariaBlue says:

    Ich hoffe, dass gilt auch für den Mitfahrer.

    • Das wäre seltsam

      • Wer kennt das nicht: Einer bleibt nüchtern, um seine drei sturzbetrunkenen Kollegen mit dem E-Scooter nach Hause zu fahren. 😀

      • GooglePayFan says:

        Gar nicht mal.
        Es gab erst im Mai ein Urteil, bei dem der Mitfahrer wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde, weil er ja zum Festhalten ebenfalls die Hände am Lenker gehabt hat.

  3. Das hat ein Freund von mir auch schon gestestet. E-Scooter nur aktiviert, daraufgestellt und dann von der Polizei angesprochen worden. 1 Monat Fahrverbot.

  4. Ist m.E. auch bei Fahrrädern so? Es bräuchte überall klarere Regeln (und weniger Verwaltungswillkür bei all diesen Prozessen, man denke etwa an die MPU, die mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun hat), aber dass es irgendeine Grenze braucht ist doch vermutlich unumstritten. … … also verstehe hier die Aufregung nicht.

    • JAIN.
      Beim Fahrrad entzieht das Gericht nicht die Fahrerlaubnis, aber das Ordnungsamt (Führerscheinstelle) geht regelmässig (und gerichtsbestätigt) mit Überschreiten der 1,6-Promillegrenze von „erheblicher Alkoholgewöhnung durch regelmässigen Missbrauch“ aus und fordert zum Ablegen einer MPU innerhalb der Frist X auf.
      Folgt man dem nicht (oder ist das Ergebnis negativ) verfügt sie das „Verbot des Führens von Fahrzeugen“. Fieserweise darf der ehem. besoffene Radfahrer ab da nicht einmal mehr Fahrrad fahren (während es ehem. besoffenen Autofahrern nicht untersagt wird). Verkehrte Welt: Wenn man >1,6 besoffen ist fährt man also besser mit dem Auto heim als mit dem Rad, es hat weniger böse Konsequenzen.

      • >>Verkehrte Welt: Wenn man >1,6 besoffen ist fährt man also besser mit dem Auto heim als mit dem Rad, es hat weniger böse Konsequenzen.

        Ich hoffe diesen „Rat“ befolgt niemand. Sowas sollte eigentlich nicht veröffentlicht werden.

        • Zu diesem Schluss kommt jeder logisch denkende Mensch mit hinreichendem Faktenwissen (simple Kosten-Nutzen-Rechnung). Die Reaktion eines Demokraten darauf wäre „Wir müssen etwas an den Ursachen ändern!“, die Reaktion eines […] ist „Zensieren!!!“.

  5. Ich weiß auch nicht, warum die Fahrerlaubniss nicht entzogen werden soll. Es ist vollkommen unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel der jenige unterwegs war – als Fahrerlaubnis sollte er die Regeln kennen und wenn er dagegen verstößt, muss der Lappen eben weg.
    Als Radfahrer kann mir genau so gut der Führerschein abgenommen werden, wenn ich mit 1,64 Promille unterwegs bin.

    Und wenn ich jedes Wochenende die ganzen Besoffenen auf den E-Scootern in der Düsseldorf Innenstadt sehe, werden noch viel zu wenig Führerscheine entzogen.

  6. Schöne Kommentarspalte hier.

    Beim Auto macht die Promillegrenze Sinn, weil man andere gefährdet.

    Gleiche Fälle auf E-Scooter (oder noch verrückter, auf Fußgänger) zu übertragen, ist einfach nur an den Haaren herbei gezogen.

    Aber ja, alles verbieten!

    • E-Scooter sind mMn noch gefährlicher, da sie meistens auf dem Bürgersteig zwischen den Passanten fahren.

      • Man könnte theoretisch auch mit dem Auto auf dem Gehweg fahren. Darf man aber genauso wenig wie mit einem E Scooter. Wenn man also sowohl auf dem Gehweg wie auch betrunken fährt, begeht man quasi 2 Straftaten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. E Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Wenn man betrunken auf dem regulären Weg fährt da wo Radfahrer fahren müssen, gefährdet man eher sich selbst als irgendwen anders. Man sollte bestraft werden, aber nicht mit Tonnenschweren Fahrzeugen gleichsetzen.

        • BeziehungsweiseRevolution says:

          es geht um das verletzungsrisiko…und das ist faktisch hoch, weil die e-scooter faktisch auf dem gehweg fahren. wären sie auf der straße, wo sie hingehören, wären sie bei weitem kein problem.
          ich denke sogar, dass sie nicht auf dem gehweg abgestellt werden sollten, sondern auf parkplätzen oder am straßenrand, wie pkw eben auch. damit würde sich der verkehr und die situation auf dem gehweg erheblich entspannen

      • E-Scooter darf man eh nur auf Fahrradwegen und Fahrbahnen (Straße) fahren – wer auf dem Bürgersteig fährt, hat den Schuss eh nicht gehört.

    • Man kann das sicherlich ausgiebig diskutieren, aber im Grunde bin ich auch der Meinung, dass es etwas völlig anderes ist, sich betrunken ans Steuer eines Autos zu setzen oder mit einem Scooter oder gar als Fußgänger am Straßenverkehr teilzunehmen. Insofern finde ich es zumindest aus einem ersten Impuls heraus nicht gerechtfertigt, hier das gleiche Strafmaß anzusetzen.

      • HeuteNichtMitDemÜblichenPseudonym says:

        Meinung hin oder her, aber mit deiner wirst du keine MPU bestehen!
        Ich als Student vor 16 Jahren schob mein Fahrrad einen steilen Hügel hoch (und auch den Rest des ebenen Weges hätte ich nicht fahren können)
        Und dann kam die Polizei zufällig vorbei gefahren und fragte ob alles ok sei.
        Ich schwinge mich motiviert aufs bike, kam keine 2 Meter weit (hoher Gang drin) und hab dank Probezeit 3 Monate Schein abgeben dürfen + MPU (mit 6 Monaten Abstinenznachweis, was 3 Monate relativiert, LOL)
        TROTZDEM: RICHTIG SO!
        Achso: 2.14 Promille. Wer weiß was ich mir gedacht hätte, wenn es bergab heimwärts ginge?!

        Das Dumme ist, bis ich die Abgabe-Aufforderung erhielt, vergingen 13 Monate, bis ich Worte laß wie „schnellstmögliche Unterbindung Ihrer Teilnahme an Straßenverkehr“
        Nochmal LOL!

        Nun zum Punkt:
        MPU war ein Klacks! Warum?
        „Meine 2 Meter Trunkenfahrt, die lediglich einem kurzen Gag für die Polizei darstellen sollte, war nicht weniger gravierend als die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem PKW…“
        Auch wenn das nicht meiner Meinung entsprach, wird gewertet was gesagt wird und den Verkehrspsychologen ist klar, dass gelogen wird ohne Ende, aber sehr die Exploration als „mündliche Prüfung“.
        Wer wirklich nicht mehr fahren dürfen sollte, wird 100% durch den medizinischen Teil oder den Reaktionstest entlarvt….

        Habe seiner Zeit wesentlich schlimmeres
        begangen: Bekifft am Steuer erwischt- Verwarnung!
        Mit über 3 Promille n Rennradstunt am See hingelegt, musste mein bike lediglich nüchtern abholen. Bat die cops noch mir bitte die Station auf nen Zettel aufzuschreiben, da ich es sicher vergessen würde.
        Das waren die einzigen Cops, die ich je umarmte, und die hatten nicht mal was dagegen, weil ich ihnen mein (aus heutiger Sicht fucking kurzfristigem First World Beziehungsproblem) erzählt hab.
        Tripple LOL!

        Aus erwachsenerer Perspektive Dummheiten die alle hätten schiefgehen können! Also 0,0 Promille Grenze!
        ABER nicht für Fußgänger, das schränkte zu viel ein. Wenn sie jedoch gegen Verkehrsregeln Verstößen wie mit der Überquerung einer roten Ampel, wäre das allerdings gerechtfertigt….

        Fahrt alle vorsichtig!

    • Schon einmal von einem Fahrrad angefahren worden? Von einem E-Scooter? Scheinbar nicht. Da sich Radfahrer und E-Scooter nicht selten auch im selben Verkehrsraum aufhalten wie Fußgänger. Das heißt hier ist die Gefährdung sogar noch viel größer.
      Das E-Scooter eher als „Attraktion“ als als einfaches Fortbewegungsmittel genutzt werden, ist ja auch hinlänglich bekannt. Besonders sparsam ist man halt unterwegs, wenn man sich nicht drei E-Scooter leiht, sondern eben zu Dritt auf einem steht. Habe auch schon Verrückte gesehen, die stehen dann zu Viert auf dem Ding. Natürlich (unabhängig ob alkoholisiert oder nicht) um dann total Lebensmüde bei Missachtung jeglicher Vernunft und Verkehrsregeln zu fahren, wie man es gerade witzig findet.

      Bin ich (stark!) alkoholisiert habe ich defacto GAR NICHTS im Straßenverkehr zu suchen. Zu Fuß kann man noch die Ausrede gelten lassen, dass man tendenziell niemanden direkt gefährdet (nur indirekt, indem man den bösen Autofahrer vors Auto läuft). Aber sobald ich mich in oder auf einem Fortbewegungsmittel befinde, ist dieses Fortbewegungsmittel tendenziell dazu geeignet, nicht nur mir, sondern auch anderen zu schaden.

      Wenn ich sowas schon lese. „Aber ja, alles verbieten“. Niemand verbietet E-Scooter (wobei ich ehrlich gesagt bis heute nicht den Sinn verstehe, diese Dinger in Bereichen einzusetzen, wo die Wege ohnehin kurz sind und man diese auch ganz gut zu Fuß schafft… anstatt dort, wo sie wirklich helfen würde: In Randgebieten). Aber das alkoholisiertes Fahren wohl nicht ganz so in Ordnung ist, sollte sich von selbst verstehen…
      Aber da sind wir halt wieder bei der „Attraktion“…

      Btw. noch ein Ansatz: Allein aufgrund der Tatsache, dass wenn ich mich Rad oder E-Scooter lang lege, mich selbst wesentlich stärker verletzen kann, schade ich letztlich auch dem Gesundheitssystem, durch vermeidbare (teils schwierige) Verletzungen 🙂
      Zu Fuß kann das zwar auch echt blöd werden, wenn ich mich ungünstig lang lege. Aber die Gefahr bei 20-30 km/h fahrend mir schwere Verletzungen zuziehen sind doch wesentlich größer 😉

  7. Erschreckend das hier gleich nach verboten gerufen wird. Lasst doch die Leute in Ruhe! wenn sie zu viert fahren wollen was geht euch das an? Wenn ich ein paar Bier trinken will, dann könnt ihr mich mal und ich mache es trotzdem! Übrigens ist man mit 1 Promille nicht unbedingt fahruntüchtig. Trinker können noch viel mehr Promille haben und fahren teilweise besser als Normalos. Wie viele Unfälle gibt es mit Betrunkenen? Ich denke mit Nüchternen gibt es mehr Unfälle. Ich kenne 2 Trinker die Jahrzehnten lang Unfallfrei gefahren sind. Die Promille Grenze bei Scooter muss erhöht werden, es ist ein Unding das man dem Auto gleich gestellt wird.

    • BeziehungsweiseRevolution says:

      ich wollte erst schreiben, dass ich lange nicht so einen unsinn gelesen habe. ich befürchte allerdings, dass ich noch nie solchen unsinn gelesen habe.

      betrunkene fahren IMMER schlechter, als nüchterne. weil alkohol auf den körper wirkt, auch wenn man ihn gewöhnt ist. die reaktionszeiten verringern sich und das sichtfeld ebenfalls.
      das von dir geschilderte vorgehen: „ich mache es trotzdem“ ist dann vorsätzlich. bereits mit der ankündigung machst du deutlich, dass du nicht am straßenverkehr mit einem motorisierten fahrzeug teilnehmen solltest.

      • Nicht ganz. Wenn die maximale Promillegrenze nicht überschritten wird und keine Auffälligkeiten beim Führen des Fahrzeugs vorhanden sind, ist es nicht sinnvoll zu fordern, dass die betreffende Person nicht am Straßenverkehr mit einem motorisierten Fahrzeug teilnehmen sollte. Hier ist die logische Konsequenz eine Gesetzesänderung zu fordern.

      • apfelfred says:

        Danke. Wollte erst auch exakt das selbe schreiben. Aber dann habe ich gesehen, das es Legomio ist und mich wieder beruhigt. Ich hoffe, wünsche mir er nimmt nicht am Straßenverkehr teil bzw. geht wenn nur zu Fuß – besser für alle.

  8. Beim Fahren jeglicher Fahrzeuge in der Öffentlichkeit sollte eine Grenze von 0,0 Promille gelten. Egal, ob Auto, Fahrrad, Roller, Motorrad, E-Scooter, Quad oder was es sonst noch alles gibt. Unter jeglichem Alkoholeinfluss sollte man sich fahren lassen oder zu Fuß gehen. Fertig.

    • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Damit ist doch alles gesagt. Egal wie und womit man am Straßenverkehr teilnimmt, besser ohne Alkohol und andere die Leistungsfähigkeit einschränkende Mittel. Alkohol und BTM sind aber am einfachsten nachzuweisen und deshalb immer an erster Stelle in solchen Diskussionen.

    • Hallo Johannes, ganz meine Meinung – gilt dann nicht nur für Alkohol, sondern auch für andere psyhoaktive Stoffe wie Canabis und Co. Freigabe fürs Kiffen – ja bin ich dabei – aber dann zu Fuß gehen oder sich fahren lassen, noch nicht mal einen Tretroller (ohne e-Motor) sollte man mit Alk oder anderen Drogen nutzen dürfen.

  9. Max Friedemann says:

    Dass es auch anders geht, zeigt folgende Entscheidung:
    https://www.ws-kanzlei.de/2022/08/25/betrunken-auf-dem-e-scooter-trotzdem-kein-entzug-der-fahrerlaubnis/

    Hängt wahrscheinlich sehr vom Einzelfall und der Qualität des Rechtsanwalts ab.

  10. Mit solchen Haarsträubenden Urteilen fördert man doch nur:
    – wer alkoholisiert fährt sollte UNBEDINGT mit dem Auto fahren
    – Die Strafe ist die selbe, aber mit dem Auto ist man selber bei Unfällen gut geschützt und wird nicht verletzt.
    – Als E-Scooter Fahrer kriegt man die volle Strafe UND gefährdet sich auch noch selbst.

    Um zu erkennen dass die Gefährdung anderer bei einem 2000kg KFZ signifikant anders ist als bei einem 20kg E-Scooter, scheint im deutschen Gerichts und Politikwesen nicht die nötige Intelligenz vorhanden zu sein.

    Ich würde es zwar definitiv vorziehen nicht von einem Betrunkenen angefahren zu werden, aber wenn der Betrunkene von der Fahrbahn abkommt und in mich rein fährt würde ich den Scooter/E-Scooter/Fahrradfahrer immer vorziehen.

    • Zudem kann das 2000kg KFZ mit noch wesentlich höheren Geschwindigkeiten geführt werden.

  11. Aber das e-Scooter fahren kann das Gericht ja nicht verbieten, oder? Da braucht man ja keinen Führerschein für… oder kann das ein Verbot ausgesprochen werden, quasi als Bewährungsauflage oder so?!

  12. Thorsten G. says:

    Leute, was stimmt mit euch nicht? Ihr wart bestimmt auch ganz vorne dabei als während Corona das Spazierengehen verboten wurde. Bleibt doch am Besten alle Zuhause und lasst die Leute in Ruhe, die noch leben möchten. Ich kann nur hoffen, dass einige Beiträge ironisch gemeint waren. Es gibt eine Promille-Grenze für Fahrräder und die sollte auch für E-Scooter gelten. 0,5 Promille für Autofahrer sind das Ergebnis jahrelanger Absenkungen auf ein medizinisch argumentiertes Niveau. Eine 0,0-Forderung ist genauso irre wie die Illusion, man könnte mit 70 km/h auf der Landstraße, wo sich mal wieder irgendein Vollidiot besoffen und mit 160 zerlegt hat, zukünftige Unfälle verhindern.
    Dass nüchtern sein bei Fahrradfahrern auch nicht hilft, kann man ja täglich an roten Ampeln beobachten. Das und zu zweit auf dem Scooter sollte man vielleicht zuerst sanktionieren.

    • Würden die Ordnungsbehörden mehr verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen, wäre das Ergebnis vermutlich sehr erschreckend. Eine Vielzahl von Trunkenheitsfahrten oder Gefährdungen im Straßenverkehr aufgrund von Trunkenheit oder Drogenkonsum, bleiben unentdeckt. Nur weil glücklicherweise nichts passiert, sollte man das nicht goutieren. Unabhängig von der konsumierten Menge ist Verkehrsteilnehmern die Alkohol oder Drogen konsumiert haben, die Teilnahme am Straßenverkehr generell zu verbieten. Basta!!!

  13. Was viele nicht wissen, ein Scooter, darf nicht einmal durch die Innenstadt geschoben werden! Ein Scooter gilt als KleinsFahrzeug. Du darfst ja auch nicht deinen Oldtimer oder dein EKettkar in die beruhigte Fusgängerzohne schieben.

    Gibt ein Ordnungsgeld.

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