Caschys Blog

Beschwerdeaufkommen zu Postdienstleistungen hat sich verdoppelt

Die Bundesnetzagentur macht alljährlich das Beschwerdeaufkommen von Postdienstleistungen bekannt. Während man 2020 feststellte, dass jenes „nahezu unverändert“ sei, hat sich das Aufkommen an Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Post im vergangenen Jahr verdoppelt.

Während die Bundesnetzagentur im Jahr 2020 noch rund 1800 Schlichtungsanträge erhielt, waren es im Jahr 2021 mit 3752 Anträgen mehr als doppelt so viele.  Dies dürfte sicherlich auch auf eine steigende Anzahl an Paketen im Allgemeinen zurückzuführen sein. Man unterstreicht damit den eigenen Stellenwert als neutrale Anlaufstelle im Postbereich mit gestärktem Verbraucherschutz durch die Teilnahmepflicht der Unternehmen an Schlichtungsverfahren.

Das Gros der Schlichtungsanträge, genauer gesagt 80 Prozent, beziehen sich hierbei auf Probleme bei der Paketbeförderung. Mit Verlust, Entwendung sowie Beschädigungen ein recht breites Themenfeld. 5 Prozent der Anträge entfielen jeweils auf Briefe, Einschreiben sowie Päckchen. Insbesondere Pakete sind da also Grund für Reibereien. Zumeist sind es Fragen zur Haftung sowie zum Umfang des Schadensersatzes.

Knapp 80 Prozent der Schlichtungsanträge richteten sich gegen Deutsche Post DHL, 10 Prozent auf Hermes, 5 Prozent auf DPD, 2 Prozent auf GLS sowie 1 Prozent auf UPS. Dies spiegelt auch den Fokus von DHL und Hermes auf das Privatkundensegment wider.

Zum Jahresbeginn 2022 liegen die Antragszahlen übrigens auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr.

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