Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon und Apple aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen

Nichts Neues, dass Tech-Giganten wie Amazon mit dem Bundeskartellamt aneinandergeraten. So bei Amazon zuletzt im Sommer, wegen des Verdachts zu Preisdiktatur auf dem Online-Marktplatz. Neuen Berichten zufolge nimmt das Bundeskartellamt nun Amazon abermals in die Schusslinie: „Kooperationen mit Markenherstellern zulasten von Dritthändlern“ sollen dafür der Grund sein.

Genauer gesagt wirft man Amazon vor, Drittanbieter vom Verkauf besagter Markenprodukte über den deutschen Online-Marktplatz auszuschließen. Das Vorgehen Amazons hierzu sei je nach Produkt unterschiedlich: Manchmal werden alle Marketplace-Händler ausgeschlossen, manchmal nur ein Teil. Als Beispiel zieht das Kartellamt hier den Tech-Giganten Apple heran, weshalb auch dieser ins Visier der Ermittler gerät. Seit Herbst 2018 führte Amazon wieder Produkte von Apple im Sortiment. Damit einher ging, dass nur autorisierte Apple-Händler über Amazon.de ihre Apple-Produkte verkaufen dürfen – so auch Amazon selbst.

Das Vorgehen geschieht unter dem Mantel des „Schutzes vor Produktpiraterie“, was kartellrechtskonform ist, sofern man da verhältnismäßig handelt. Da Amazon jedoch so Wettbewerber ausschaltet, wird nun im Verfahren geprüft, ob nicht andere Schutzmaßnahmen ausreichend gewesen wären.

Ein Amazon-Sprecher äußerte sich auf Anfrage der FAZ auf die Vorwürfe nur vage und berief sich auf besagten Schutz vor Produktfälschungen. Man wolle Marktplatz-Händler, niemals ohne Grund einschränken, denn mit deren Erfolg stehe oder falle der Erfolg Amazons. Auch Apple hält sich bedeckt und redet Amazon da nach dem Mund. Sowohl Amazon als auch Apple berufen sich darauf, gesetzeskonform zu handeln: Es bleibt also spannend, was sich aus den Vorwürfen des Bundeskartellamts gegen die beiden Unternehmen ergibt.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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5 Kommentare

  1. dovermascot says:

    „Das Vorgehen geschieht unter dem Mantel des „Schutzes vor Produktpiraterie“, was kartellrechtskonform ist, sofern man da verhältnismäßig handelt.“

    Die sind ja lustig. Würden sie konsequent Händler auszeichnen, die wirklich autorisiert sind oder eben nur Originalware
    vertreiben, wäre den Kunden schon geholfen. Stattdessen bekommt Apple eine Extrawurst auf Kosten von
    günstigerer Konkurrenz – aber das Gros der Fake-Angebote wird nicht angerührt.

    • Autorisierte Reseller bekommen Produkte nur über drei offizielle Distributoren. Alles, was „offiziell“ auf dem Markt ist, sickert durch diese Channels.

      Verlink doch mal ein Fake-Angebot.

      • Da muss man nichts verlinken, das ist ja das doofe daran. Im Amazon-Lager landet seriöse und Fake-Ware zusammen am gleichen Lagerplatz. Wenn also Fake ins Lager kommt kann es passieren, das wenn du auch von einem seriösen Händler auf Amazon kaufst, du trotzdem Fakes beliefert bekommst.
        Frag mal Händler die mit Crogs, Parfüm, Rasierklingen usw. handeln nach deren Erfahrungen …

        • Wie soll das funzen, wenn nur offizielle Reseller zugelassen sind? Oder glaubst du, dass einer dieser Reseller Originale *und* Fakes in die Lager von Amazon schickt? Dann wars das ganz schnell mit der Lizenz zum Geld drucken inkl. ganz anderer Folgen.

  2. Was wäre denn der korrekte Weg? Neuware dürfte ja nur direkt von Apple an die entsprechenden Händler gehen.

    Geht es darum, dass dann beispielsweise ein Dritter gebrauchte Originalgeräte verkaufen könnte?

    Oder das etwas ältere Konstrukt, das Originalgeräte im Ausland (günstiger) gekauft werden und dann in Deutschland verkauft werden dürften?

    Illegale Ware wird man ja kaum schützen möchten, also muss ja irgendeine Prüfung der Echtheit erfolgen. In Zweifel am Produkt selbst.

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