Bahn-Verspätung: Erstattung lässt sich ab Sommer online beantragen

Hat die Deutsche Bahn große Verspätung, dann können Kunden ihr Geld zurückverlangen. Diesen Vorgang wird man ab Juni auch online erledigen können, so Personenverkehrsvorstand Berthold Huber gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „In diesem Juni werden wir unseren Kunden digitale Erstattungsmöglichkeiten anbieten“, heißt es da.

Bislang konnte man per Brief sein Geld einfordern, nun soll es auch ohne das analog ausgefüllte Formular online klappen. An den Bedingungen solle sich allerdings nichts ändern. Wartende erhalten ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielort 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden erstattet die Bahn die Hälfte. Rund um die Tatsache, dass man bei der Bahn analog aktiv werden muss, sind Start-ups entstanden, die sich gegen eine Gebühr um alles kümmern – quasi das Pendant zu Flightright und Co.

Nicht nur das System für Erstattungen soll so eingeführt werden, man baue den Navigator und auch das Vertriebssystem um. Bis 2023 will die Bahn sämtliche digitale Kanäle für die Fahrgäste umgebaut haben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Tatsächlich haben die Portale zur Erstattung einen riesigen Vorteil: Das Geld ist meist umgehend aufm Konto (abzüglich Gebühr) und auch unter den Portalen sind die Erstattungen teils drastisch in der Höhe unterschiedlich (bis zu 10€ Unterschied miterlebt). Man zahlt den Komfort auch um nichts mehr kümmern zu müssen. Bin aber gespannt ob die Bahn langsam schafft sich digital gut aufzustellen. Wichtiger wäre aber: zuverlässiger werden.

    • Das hing alles am neuen Vertriebssystem welches dieses Jahr eingeführt wird. Da kommt dann auch ein neuer DB Navigator.

  2. Ich hatte in den letzten beiden Jahren zehn „Reklamationen“ und jedes Mal zeitnah den entsprechenden Betrag erhalten. So schwer ist es auch nicht den „Antrag“ zu stellen. 😉
    Trotzdem freue ich mich auf die digitale Möglichkeit; schließlich kaufe ich nutze ich das Ticket auch digital 🙂

  3. Was ist z.B. wenn die Sbahn dreimal in der Woche Verspätung hat und ich die Anschlussverbindung zum nächsten Zug nicht mehr schaffe. Habe dadurch 63minuten Aufenthalt. Zug Fährt anstatt 23h17 erst um 00h19 weiter ? Jetzt die Frage:das ist ja schon der nächste Tag ? Was bekomme ich

  4. Ich hoffe sie haben das aktuelle Formular nicht nur einfach online gestellt sondern es mit dem eigenen Account verbunden. Man kann dann hoffentlich das Ticket auswählen, der verspätete Zug wird automatisch eingetragen und man muss dann nur noch aus einer Auswahlliste die benutzte Alternativverbindung wählen.

  5. Hoffentlich funktioniert das ganze so wie irgendwann die in Frankreich bei der SNCF. Kommt der Zug zu spät an bekommt man automatisch eine Mail mit einem Link über den die Auszahlung veranlasst werden kann. Da benötigt man nicht einmal ein Nutzerkonto dafür. Es reicht die hinterlegte E-Mailadresse beim Online-Ticketkauf.

  6. Was ist das Ziel dieser Frage? Ernsthaftes Interesse oder Frust ablassen?

    Grundsätzlich bei Verpätungen im Nahverkehr >60min 1,50€, also 4,50€ (siehe u.a. https://www.finanztip.de/bahntickets/fahrgastrechte-bahn/).

    Tollerweise gibt es aber noch zusätzlich die Möglichkeit auf ein Taxi oder ein alternatives öffentliches Verkehrsmittel auszuweichen, wenn man spät in der Nacht gar nicht mehr oder nicht mehr zumutbar nach Hause kommt. Das ist aber vor allem auf den Zeitraum von 0-5 Uhr beschränkt bzw. wenn es gar keine Verbindung mehr gibt.

    Dieses Szenario (passend gebaut?) spielt jetzt genau darauf an. Mal abgesehen davon, dass es von der genauen Formulierung abhängt (Abfahrt ist egal, Ankunftszeit zählt, etc. pp.) bekommt man ein Taxi nur bezahlt, wenn es keine passenden Alternativen gibt. Es gibt aber noch den Zug um 00:19, der vermutlich für jeden auch noch zumutbar sein sollte. Vielleicht gibt es rechtlich eine kleine Chance auf eine Besserbehandlung, wenn man anwaltlich vorgeht.

    Aber ist das jetzt ein Grund die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn in Frage zu stellen? Mit einem Randfall, bei dem genau nach einer Lücke gesucht wird? In einem Fall, ebi dem man noch nach Hause kommt?

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