AVM FRITZ!Box: Urteil im Fall „Verkauf veränderter Provider-Geräte“

Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass sich AVM gegen den Verkauf von Providergeräten durch Dritt-Händler stemmt. Woog kaufte Geräte auf, arbeitete diese auf, flashte „normale“ Firmware und veräußerte diese weiter. Nun gab es ein erstes Urteil des Landgerichts München I. Im Urteil des Münchner Landgerichts I wird die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen und vertrieben wurde, untersagt. Nachvollziehbar, dass AVM diese Entscheidung begrüßt. Für Herkunft und Qualität könne man als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie (oder mit Zustimmung) in den Verkehr gebracht worden ist, so AVM in einem Statement uns gegenüber.

Man begrüße aber den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich. Denn auch für Produkte, die Kunden „aus zweiter Hand“ nutzen, biete man Support und Updates. Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware. Was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, so sei man Woog gegenüber gesprächsoffen. Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.

Die Kammer des Landgerichts München hat zu diesem Aspekt zudem ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen kann. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“

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70 Kommentare

  1. Ein fatales Urteil für die Umwelt!

    • Richard Rosner says:

      Nein

      • Doch irgendwie schon da die Geräte nicht mehr an freien Anschlüssen genutzt werden können und somit in die Tonne kommen

        • GooglePayFan says:

          Lange können die Geräte ohnehin nicht mehr genutzt werden. Auch direkt von AVM verkaufte Router.

          Denn DOCSIS 3.0 ist eine veraltete Technik und wird bei den Kabelanbietern derzeit ersetzt. Deswegen wurden die Router ja auch obwohl funktionsfähig von Unitymedia aussortiert.

          Und es wurde schon festgestellt, dass es nicht der Routerfreiheit widerspricht, wenn solche Geräte raus geworfen werden.

        • Richard Rosner says:

          Falsch.

      • bedingt, aber AVM will sicher ne menge Kohle haben für die Anpassung. Soweit wird vermutlich Woog schon aus Enttäuschung und Wut es AVM nicht gönnen.

        Gute PR hätten beide wenn: Woog diese AVM kostenlos überläßt für die Änderung durch AVM diese wiederum Woog zurückgeben und der verkauf dieser zu 100% der Einnahmen an ein gemeinsam ausgesuchten wohltätigen Zweg gespendet würden. So würde auch die Umwelt weniger geschädigt.

  2. Heisenberg says:

    Juhu also tonnenweise mehr Elektroschrott, das wird die Gretel freuen 😀

    • „Was den Verbleib der Charge von Providergeräten betrifft, die Woog laut Gerichtsurteil nun nicht in den Verkehr bringen kann, so sei man Woog gegenüber gesprächsoffen. Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management.“

      • Woog *darf* dann wahrscheinlich die Geräte zum Selbstkostenpreis an AVM abgeben, damit aus diesen Fremdgeräten „FritzBox“ gezaubert werden kann. *Magie*

        • Richard Rosner says:

          Was gegen den ursprünglichen Post von Heisenberg spricht, da die Geräte eben nicht im Schrott landen

        • Was ja durchaus nett von AVM ist. Sie könnten auch sagen Pech und der Händler bleibt auf der Ware sitzen.

          • Sebastian says:

            Die Aktion gibt’s nicht kostenlos, der Händler macht demnach Verlust. Warum sollte er jetzt noch Geld ausgeben wenn er sie billiger verschrottet bekommt?

            • Du scheint sowohl Einkaufspreise von Woog als auch das Angebot von AVM zu kennen. Das würde hier bestimmt viele interessieren. Dann lässt sich auch entscheiden, ob Woog zu knapp kalkuliert hat. oder ob AVM „gierig“ ist. Kannst du offen über die Zahlen sprechen. Und ist deine Quelle vertrauenswürdig?

    • Das Poblem ist nicht dieses Urteil, das Problem ist dass es ueberhaupt nutzlose Provider-Bloatware-Versionen gibt.

      • Heisenberg says:

        Auf jeden, darum hab ich auch lieber ein Mal Geld investiert, und selber eine 7490 und dann 7590 statt für 5€ so ein Telekom Schrott, easy Install aus oder wie das heißt, Provider Zugriff aus, direkte Updates, mein Gerät, keine kastrierte Firmware, Kontrolle über die Einstellungen, usw, das Geld war’s mir auch wert wenn’s teuer war 🙂

  3. Wenigstens darf er die Geräte weiter verkaufen was gut für den Elektromüll ist.
    AVM kann ja seine Geräte selber Refurbish verlaufen, aber dann verdient man halt keine 200€ mehr für ne Fritzbox

    • Keine Ahnung wem das Urteil nützen soll, außer AVM. Wirklich enttäuschend das Ganze.

      • Richard Rosner says:

        Wo nützt es AVM? Sie haben nur bewirkt, dass die Firmware nicht gewerbsmäßig verändert werden darf. Die Geräte dürfen aber weiterhin verkauft werden, was der Kunde dann privat macht, interessiert keinen

        • Die Firmware wird ja nicht verändert!?! Es wird nur die FritzBox mit einer original AVM-Firmware ohne Branding installiert.

          Das war damals Gang und Gebe im Handygeschäft große Mengen von Provider-Firmware zu befreien und würde in dem Sinne auch verboten sein.

          • GooglePayFan says:

            „Das war damals Gang und Gebe im Handygeschäft große Mengen von Provider-Firmware zu befreien und würde in dem Sinne auch verboten sein.“

            GENAU DAS war ja auch verboten. Wurde irgendwann in höchster Instanz durch den BGH festgestellt.
            Übrigens hat sich AVM auch auf das Urteil berufen.

          • Das war damals schon verboten, hat nur in der Regel niemanden interessiert.

        • Natürlich nützt das AVM, und zwar massiv. Wenn das Beispiel Schule gemacht hätte, wäre der Kauf an Neuware und an deren eigenen aufbereiteten Routern spürbar zurück gegangen.

          Die paar Nerds welche das Wissen, die Fähigkeiten, die Zeit und vor allen Dingen die Lust haben selbst die Firmware von Routern zu verändern sind ein absoluter Nischenmarkt ohne wirtschaftliche Relevanz.

          • Richard Rosner says:

            Das nennt sich pech gehabt. Sollte man sich schon vorher schlau machen, bevor man möglicherweise illegale Geschäfte macht

  4. Oh Mann 🙁

    So sehr ich natürlich AVM verstehe, aber wir können es uns einfach nicht mehr leisten, Firmengewinne vor Umweltschutz zu stellen!

    • Richard Rosner says:

      Hättest du denn Artikel gelesen, müsstest du solchen Unfug nicht schreiben…

    • Mutiert Gretel jetzt zu Robina Hood? Recht ist Recht und gilt auch für leute „die es doch nur gut meinen“. Robin Hood meinte es ja vielleicht auch nur gut und hat dennoch Rechtsbrüche begangen. Entweder wir leben in einem Rechtsstaat – dann ist es gut daß dieses urteil so gefallen ist wie es ist – oder in einem Staat wo Recht durch Opportunismus ersetzt wird. Es gibt nämlich auch grünen Opportunismus und Populissmus. Wer Strommasten umsägt oder 5-G-Sender anzündet begeht eine Straftat auch wenn er es „im namen der Umwelt“ tut . Wer sich am Urheberrecht an von AVM hergestellter Firmware vergreift begeht auch ein Unrecht auch wenn er dadurch müll zu vermeiden meint . Der zweck heiligt (glücklicherweise) nicht die Mittel .

  5. War doch klar typisch Deutsch.

  6. Die Fritzboxen im Orignal verkaufen und mit Anleitung sie zu flashen.

    Dann kann man zwar nicht mehr jeden ansprechen. Aber durchaus AVM ans Bein pinkeln.

    Und die Leute sollte sich überlegen ob sie noch AVM Boxen kaufen sollten. Ich bin der Meinung, dass man den Hersteller boykottieren sollte.

    • GooglePayFan says:

      Du solltest eher den Leuten ans Bein pinkeln, die die entsprechenden Gesetze erlassen haben.
      Aber jemanden dafür verurteilen, weil er sein gutes Recht einfordert? Das ist nicht in Ordnung…

      Und was das Boykottieren betrifft:
      Kennst du irgendwelche brauchbaren Alternativen? Am besten aus Deutschland?
      Denn „wegen der Umwelt“ statt einer FritzBox irgendein chinesisches Billiggerät, dessen Platinen nach dem Ätzen im Bach gespült werden, ist nicht wirklich zielführend oder?

      • Es gibt keine Alternativen mit vergleichbarem Funktionsumfang, Service, Updates und Garantie zu den Fritzboxen.

    • Warum sollte ich einem Routerhersteller mit guten Produkten und jahrelangen Updates „ans Bein pinkeln wollen“? Die pflegen ihre Produkte lange kostenlos, und das kostet Geld, das durch Verkäufe reinkommen muss. Warum sollen die sich also nicht auf geltende Gesetze berufen?
      Zumal die sich dann mit verärgerten Kunden rumschlagen müssen, wenn deren „neu gekaufte“ Fritzbox mit Garantie nicht richtig läuft, weil sie in Wirklichkeit schon abgenudelt ist und beim Rebranding was nicht richtig gelaufen war….

  7. Verstehe in dem Fall nicht ganz, wie das gelaufen ist.
    Vor allem schreibt Woog die FW für die Fritzen ja nicht selbst. Die haben sich ja wohl die Original FW von AVM gezogen und die auf die Provider-Boxen gespielt. Da sehe ich persönlich eigentlich viel mehr den Ansatzpunkt für Illegales.
    Und da würde ich als Firma auch auf die Barrikaden gehen, wenn jemand mir mit meiner (illegal beschafften) Software noch Konkurenz machen würde!

    • AVM beruft sich darauf, daß das Provider-Modell nicht identisch ist zum AVM-Modell, und damit die Firmware des AVM-Modells nicht für die andere Version freigegeben wurde.
      Klingt für mich nicht stichhaltig, aber die Richter hat es wohl überzeugt.

    • Wieso illegal beschafft? AVM liefert die Firmware frei haus wenn du nett „fragst“.

      Habe erst vor kurzem eine 6490 debranded.

      • GooglePayFan says:

        Wenn ich mein BIOS entsprechend verändere (analog zum Verändern der Variablen im Bootloader beim „debranden“), dann ist Windows auch plötzlich aktiviert, weil es denkt, dass es auf einem OEM-Computer läuft.

        Das ist ja dann deiner Meinung nach auch legal?

        • Blacky Forest says:

          Wieso soll das vergleichbar sein? Und wieso soll das illegal sein. Das Gesetz ist bei solchen Sachen extrem verworren. Microsoft kann viel in die EULA schreiben, vieles hat in Deustchland vor Gericht nicht Bestand. Und selbst im Unternehmensumfeld ist vieles Microsoft egal, Hauptsache die Lizenzen sind in korrekter Anzahl vorhanden. Welcher Key verwendet wird, interessiert da nicht.

          • GooglePayFan says:

            Es wurde Microsoft untersagt in Europa Lizenzen an Geräte zu binden.

            Aber natürlich bleibt es weiterhin verboten OEM-Lizenzen zu verwenden, die man nie erworben hat.
            Und genau das ist der Fall, wenn man einen OEM-String in sein BIOS einfügt.

            Und ich finde schon, dass das vergleichbar damit ist, Strings im Bootloader der FritzBox zu manipulieren 😉

            • Streng genommen gehört das BIOS aber nicht MS. Man verändert also nichts in Windows. Wenn Microsoft zu blöd ist nicht anders vorzugehen, ist es deren Problem.Sie können doch nicht vorschreiben, was ich mit Drittprodukten anstelle, also dem BIOS. Was Das Gesetz dazu sagt, ust natürlich etwas anderes uund das Entscheidende.

              • GooglePayFan says:

                Die Maus mit der ich einen Keygenerator für x-beliebige Software starte gehört meist auch nicht dem Hersteller der Software. Also auch in Ordnung? Langsam wird die Argumentation hier echt schräg 😀

  8. Heißt dies dann auch ein von VW, BMW oder sonstjemand gebauten Motor darf eine Aufbereitungsfirma nicht mir wiederherstellen? Oder eine Tuner Firma darf nun auch keine Veränderungen an einem Motor machen?

    • GooglePayFan says:

      Ich denke nicht, dass irgendein Schrauber einen VW mit 1,5 Liter Motor kaufen, diesen dann tunen, die Zylinder aufbohren, und anschließend als „Original Golf GTI“ verkaufen darf.

    • Um bei deinem Autovergleich zu bleiben:
      Wenn sich einer ´nen Dacia kauft, da irgendwelche Software von einem Renault installiert und den hinterher als Renault verkauft, meinst du auch das wäre so richtig legal?

    • Genau das ist tatsächlich der Fall. Es gibt eine bekannte Tunerfirma, die, nachdem der Motor modifiziert wurde, diesen nicht mehr als Original Mercedes oder wasweißich verkaufen darf. Wurde ebenfalls untersagt.

      • TierParkToni says:

        Letzte Folge vom vergangenen Freitag bei Redhead Zylinderkopftechnik :
        Ein von VW abgegebener T6 BiTurbo bekommt von ABT über VW ein Tuning – die Garantie ist quasi erstmal futsch, und 2 Jahre nach dem Einbau ist das eine „nicht von Fachleuten eingebaute Veränderung“ (bei ABT, dem Haustuner von VW!) , wodurch auch Folgeschäden erst einmal nicht mehr gedeckt sind.
        Zu finden unter dem Titel „VW T6 Biturbo 2.0 TDI Garantiebetrug? Aber was vor allem ist denn mit dem Motor los? | Redhead“

        Mein Kommentar dazu :
        „Deutsches Recht geniest man am Besten mit einem Gewehr – um darauf zu schießen“….

  9. Dürfen sie die Geräte denn im Werkszustand samt Anleitung verkaufen, wie mann die Firmware selbst erneuert? Bestimmt nichts für die ganz breite Masse aber die meisten, die sich ihr Netzwerk selbst eingerichtet bekommen dürften das schaffen, da der Vorgang wirklich sehr einfach ist.

    (Wer bei 1und1 die kleinste Hardware nimmt(7412 ), welche kostenlos ist, kann das Softwareseitig beschränkte WLAN auch wieder aktivieren in dem er die originalfirmware aufspielt. Geht in wenigen Augenblicken auch für einen ‚laien‘ (man sollte nen pc schon bedienen können)). Ne gute Doku ist hier alles.

    • Anstiftung zur Straftat verkaufen? Hast du dir mal die Lizenz von Fritz!OS durchgelesen? Mit dem Kauf erinner originalen nicht OEM Box erhältst du die Lizenz. Nicht mit dem Kauf einer OEM-Box.

      • Soweit ich weiß verbieten viele Internetanbieter per AGB es, das Branding zu entfernen bei gemieteten Geräten. Aber wenn das Gerät in meinem Besitz ist? Das wäre mir zumindest mal neu, aber man bleibt ja lernfähig 😉

        Haste die Stelle aus den Lizenzbedingungen für mich?

      • Straftat? Sicher?
        Immerhin kann ich mit meinem Eigentum machen was ich will. Wenn ich will, kann ich mir eine Box kaufen und unter eine Dampfwalze legen.

    • GooglePayFan says:

      „Dürfen sie die Geräte denn im Werkszustand samt Anleitung verkaufen, wie mann die Firmware selbst erneuert? Bestimmt nichts für die ganz breite Masse aber die meisten, die sich ihr Netzwerk selbst eingerichtet bekommen dürften das schaffen, da der Vorgang wirklich sehr einfach ist.“

      Genau, gegen solche Selbstbastelanleitungen hat AVM nichts.
      Da kommen ja wie du selbst schreibst auch keine Massen herum.

      Aber Woog hat meines Wissens mindestens 30.000 FritzBoxen entsprechend verändert. Da guckt AVM dann verständlicher Weise nicht mehr weg.

  10. Na hoffentlich geht er in Berufung.

  11. Und genau wegen so eine Kacke werde ich jetzt nie wieder eine Fritzbox neu kaufen, immer nur schön gebraucht damit AVM nicht einen Cent mehr von mir bekommt.

    • GooglePayFan says:

      Damit zeigst du ja ganz gut, dass AVM eben alternativlos gute Geräte herstellt. Sonst würdest du einfach einen TP-Link-Schrott-Router kaufen 😉

      Übrigens sorgst du damit trotzdem dafür, dass die Gebrauchtpreise so hoch bleiben, wie sie sind.
      Eben deswegen kaufe ICH z.B. immer neue Highend-Modelle.
      Wenn die 180€ kosten und ich nach 4 Jahren immer noch deutlich über 100€ gebraucht bekomme, dann zahle ich auf den Zeitraum auch nicht mehr als andere, die gebrauchte, alte FritzBoxen kaufen 😉

      • Thomas Neidlinger says:

        So siehts aus.

        Zum Artikel: auch wenn AVM grundsätzlich recht hat, muss sich etwas an der Gesetzlage ändern. Die Fritzboxen dürfen natürlich nach Veränderung nicht als Original verkauft werden, sondern müssen deutlich gekennzeichnet werden, aber es muss möglich sein, so viele dieser Router wiederzuverwenden, wie möglich, denn die laufen ne halbe Ewigkeit…

    • Genau, das sollten alle so machen!

  12. Ich kann AVM schon verstehen.

    Diese Fritz!Boxen hat AVM unter besonderen Konditionen an die Provider verkauft. Dazu gehört unter anderem, dass die Provider für Support und Firmware-Updates verantwortlich sind (und letzteres vermutlich bei AVM einkaufen.

    Wenn jetzt ein kommerzieller Anbieter diese Boxen aufkauft, sie umflasht und als mit original AVM-Firmware ausgestattet verkauft, dann ist das schon irgendwo ein Problem. Die Endkunde bekommen plötzlich Updates von AVM , möchten selbstverständlich den Support in Anspruch nehmen und natürlich nagt das auch am Absatz von neuen Fritz!Boxen.

    Schön für die Umwelt ist die Weiternutzung natürlich, keine Frage, aber dann sollte der Wiederverkäufer ein eigenes oder freies Betriebssystem aufspielen (z.B. Freetz) und dafür den Support übernehmen.

  13. Ich begrüße das Urteil!
    Habe selbst nur negative Erfahrungen mit woogmedia gemacht. Geräte und Preise sind prima, aber der Support ist das Letzte. Mir wurde ein ein anderes Gerät wie bestellt geliefert und woogmedia scheinte das auch einzusehen. Dennoch wollten sie die Rücksendekosten partout nicht übernehmen.

  14. wer Mundgerecht und mit Aufpreis verkaufen will muss halt aufpassen.
    Dumm gelaufen, haben ja wohl nicht zum Selbstkostenpreis verkauft.

  15. Es ist schon ein Vorfall zum „Nachdenken“. Der Gesetzgeber ist wegen Elektro-„Sachen“ nicht auf neuesten stand. Das refurbishment ist eine immer mehr werdende diffuse Praxis. Ich kenne diese schon seit den 70 Jahren. Es ist sicher zu verstehen das AVM seine eigene Markt-Torte in Gefahr sieht. Andererseits ist das Kaufen von Gebrauchten Geräten, auch in größeren mengen nicht untersagt. Und auch nicht das Ändern. Was aber beim Ändern nicht übersehen muss, das sich das Gerät eigentlich nicht mehr AVM Heißt. Auch wenn das Außenaspekt gleich ist. Und das ist gerade hier mit den Gesetzgebern das die Materie hinterherhinkt. Die Firmware, wie auch immer, mit der Änderung und/oder Neuinstallation bringt auf sich eine Marken-Verletzung?!

    Sicher ist, das auch wenn der Bios oder Firmware ein Original ist, ist aber nicht im Original Zustand. Die Gerät Eingenschaft ist von den Original Abweichend.

    AVM, sollte die Chips und das Re-Flaschen besser schützen, auf Mikroprozessor ebene. Wohl verständlich das dies gleichzeitig das Updaten / Patchen erlauben soll. Und die Firmware sollten nicht so Freizügig weiter gegeben werde und als Interna behandelt. AVM, wie ich schon im Forum gelesen habe, sollte doch wirklich in Betracht ziehen dass erweitern des eigenen Geschäftsmodell . Das kann in den ersten zwei/drei Jahren ein bisschen Flaute werden für Neu und Gebraucht, aber es stabilisiert sich. Man gewinnt die Kontrolle zurück.

    WOOG, darauf hin soll das Refurbischment besser Erläutern und auf den Gebrauchten Produkt genausten vermerken. Der Gesetzgeber, da die CE Kennzeichnung im diesen Re-Flash Fall nicht gültig ist, muss sich aufrüsten und diese Materie deutlich regulieren. Spätestens, wenn man feststellt das eine OS Änderung auch zur eine Änderung der Sicherheit und/oder Gegebenheit ändern kann.

    Im jeden Fall, dafür oder dagegen, dieses Urteil öffnet gleichermaßen den Weg für andere Fragen von anderen Herstellern.

  16. @caschy
    Finde ich gut, dass ihr bei dem Thema dran geblieben seid und auch über das Urteil berichtet.

  17. Wenn die große Autoindustrie Motorenabgase mit Chips manipuliert, hält Vaterstaat schützend die Hand drüber. Wenn ein Händler andere Software auf Router (eigentlich lächerlich) aufspielt, kommt direkt das Gericht. Willkommen in Deutschland.

    • Wo kein Kläger da kein Richter. Hätte AVM nicht geklagt, gäbe es auch kein Verfahren. Auch in Deutschland kommt also überhaupt nicht „direkt das Gericht“…

  18. Ganze komische Sache das Urteil.

    Zum einen würde ich da ehr eine Rechtsverletzung durch den Provider, welcher die Boxen an Woog verkauft hat und somit ja dem „freien“ Markt zugänglich gemacht hat.

    Ab da waren/ sind die Boxen Eigentum von der Fa. Woog. Was ich mit meinem Eigentum mache ist ja wohl noch meine Sache außer vlt. sich aus 200€ Scheinen Bongs zu drehen und zu rauchen.

    Soweit ich weiß wurden die Boxen ja bei Ebay als vom Händler generalüberholt angeboten und nicht als neue orginale Fritzbox!!

    hier geht dank Gesetzeslage mal wieder Geld vor Umweltschutz!! Woog hätte ja die Boxen auch an Firmen verkaufen können, die die Boxen wegen ihrer Edelmetalle zerlegen. Aber das ist aus Umweltschutzgründen wohl wesentlich aufwendiger als mal eben eine neue Software aufzuspielen.

    Wenn ich das richtig mit bekommen habe, gehts es wohl um weiße 6490 boxen mit dem Unitymedia Schriftzug. Warum sind diese dinger überhaupt „frei“ verkauft worden und nicht bei AVM gelandet die dann eben die roten Gehäuse genommen hätten und ihre SW drauf.

    Bin mir nicht mal so sicher ob es dann nicht als Neugerät hätte verkauft werden dürfen seitens AVM?? Wären eben 30000 Verpackungen und Gehäuse für die Tonne , aber alle mal besser als die ganze Box.

    Für mich steht hier der falsche am Pranger. hier geht es nur um Geld von AVM und das was eben VF durch sinkende Mieteinnahmen verloren geht.

    Genauso wie dieses Docsis 3.1 nur Geldmacherrei ist. Meine 6590 mit Docsis 3.0 läuft seit einem Monat an dem 1GB Anschluß und ich habe ü 800 im download mehr kam mit der orginalen VF Station auch nicht an und die macht ja Docsis 3.1.

    Laut Schnittstellenbeschreibung kann 3.0 eben bis zu 1,225 GB !!! Werde aber mal mit MM reden wegen Tausch der 6590 in eine 6591 damit halt eben das offizielle 3.1 läuft.

    Was mich aber am meisten „ankotzt“ ist das die 6590 zum 31.12.2020 auf EoS gesetz wird. Meine Box ist dann gerad mal 25 Monate alt. Aber 5 Jahre Garantie anbieten. AVM hat mich wegen Tausch an MM verwiesen wo ich die gekauft habe, mal gucken was die sagen, ich mein ich bin ja gern bereit was dazu zulegen an Geld für eine 6591.

    Hier wird gerade Mangels Alternativen am Kabelanschluß der Endkunde total verarscht!! Von AVM aber eben auch den Providern!! Kein DVB-C Streaming bei einer gemieteten 6490 so why??

    • Unitymedia hat die Boxen sicherlich mit Auflage der Verwertung o.ä. an einen Verwerter verkauft und nicht an woog.
      Dieser hat es dann wahrscheinlich nicht so genau mit den Bedingungen genommen.
      Das ist aber eine andere Rechtsangelegenheit und wäre evtl. ein weiteres Verfahren o.ä.

      Woog darf aber nicht einfach gegen die Lizenzbedingungen der Firmware verstoßen.

  19. plerzelwupp says:

    Ich finde es zwar auch nicht gut (emotional und ökologisch), kann aber das Urteil und die Begründung gut nachvollziehen. Frotzboxen dürfen weiterhin gebraucht verkauft werden, es darf nur nicht gewerbsmäßig geflasht werden. Irgendwie verständlich. Gibt man halt einen ne Anleitung mit 😉

  20. Ich hab mir über woog vor Monaten eine 6490 gekauft. Und finde das rechtlich auch ok. Ich war sehr froh als ich darüber gehört habe. Eine „offizielle“ als gebrauchte Box in einem Preisspektrum über 100€ zu kaufen steht nicht im Verhältnis. Das Ding kann jederzeit verrecken und die 5 Jahre Garantie gelten nur für den Erstkäufer (das finde ich auch nicht ok!) Die technische Veränderungen zwischen der Unitymedia und der Original suche ich noch vergeblich. Das die Software künstlich kastriert ist, liegt meines Erachtens mehr an Unity als an AVM. Die Boxen hätten nie weiterverkauft werden dürfen, dann hätte sich die Lizenzfrage auch erübrigt, ABER wenn AVM keine detaillierten Verträge mit den Providern abschließt die sowas verhindern finde ich es auch akzeptabel dass die weiterverkauft werden. Und Unity könnte in den Verwertungs-Verträgen auch eine Klausel bereithalten die nur eine Verschrottung vorsieht. Also lief da doch viel zu viel stillschweigend und tolerierend ab. Bis es einfach ein zu großes Geschäft wurde.

    Natürlich würde ich bei AVM eine Refurbish Lizenz erwerben, würden sie das anbieten. Bis 10-15€ fände ich das akzeptabel. Dann wäre auch der Aufwand mit neuen Updates abgedeckt. Aktuell bin ich in der Beta und habe mehrfach sinnvolle und gute Funktionen vorgeschlagen, unentgeltlich versteht sich. AVM hat bisher alles umgesetzt, was durch die tollen Changelogs auch dokumentiert ist. Habe da einiges an Zeit dafür geopfert, dafür bekomme ich auch keine Vergütung und AVM profitiert von meinen und Ideen anderer Nutzer.

    Ob ich mir nach dem Urteil jemals ne neue Box kaufen würde bleibt zu bezweifeln. Ich bin mir sicher man hätte andere Lösungen suchen können, umweltverträglich und damit jeder was dran verdient. AVM könnte ja wie viele andere Hersteller auch Refurbished Geräte selbst verkaufen und die Geräte nicht an die Provider verkaufen sondern nur verleihen, dann haben sie auch in der Hand was damit am Ende passiert. Neues Gehäuse, frische Software und zu nem guten Preis mit geringer Garantie und fertig wäre das Geschäftsmodell…aber dann kauft ja keiner mehr die neuen 😀

    Umweltschutz und Profit, leider bei AVM immer noch zwei große Feinde. Schade!

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