Caschys Blog

Autonomes Fahren in Regelbetrieb: Bundesrat könnte im April abstimmen

Die deutsche Bundesregierung möchte, dass autonomes Fahren von Fahrzeugen in Deutschland auch im Regelbetrieb möglich wird. Mit einer kürzlich beschlossenen Verordnung wolle man die Zulassung von Fahrzeugen mit den entsprechenden Funktionen ermöglichen. Natürlich dauert so etwas, doch es müssen Grundlagen geschaffen werden. Der Bundesrat könnte schon im April 2022 darüber abstimmen.

Die Entwicklungsdynamik im Bereich des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens ist ungebrochen hoch, so die Verordnung. Anknüpfend an die bisherigen rechtlichen Vorgaben des Achten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion stellt sich die Notwendigkeit dar, über die im öffentlichen Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge hinauszugehen und deren Regelbetrieb einzuleiten.

Das bedeutet aber nicht, dass diese Fahrzeuge überall fahren dürfen. Zunächst sollen sie in dafür festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können. Mangels internationaler, harmonisierter Vorschriften bedarf es bei derart weitreichenden technischen Entwicklungen Regelungen des Gesetzgebers zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion sowie zu den Anforderungen an die Beteiligten und an das Kraftfahrzeug selbst.

Das Ganze wäre alternativlos, da man durch weiteres Abwarten die Position der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung automatisierter, autonomer und vernetzter Kraftfahrzeuge gefährde und die Potenziale, die sich in diesem Bereich ergeben, würden sich nicht heben lassen. Mittlerweile gibt’s auch ein entsprechendes Dokument, welches sehr genau erläutert, welche Kosten das Ganze mit sich bringt – und welche Dinge die Fahrzeuge zwingend erfüllen müssen, nicht nur direkt auf der Straße, sondern auch beim Speichern von Daten.

Aktuelle Beiträge

Die mobile Version verlassen