Apple passt seine Garantiebestimmungen EU-konform an
2 Jahre beträgt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch innerhalb der EU. Bekannt ist, dass Apple eine einjährige Herstellergarantie gibt und sich bisher etwas schwer tat, als Händler die 2 Jahre Gewährleistung zu akzeptieren. Diese wurde jetzt jedoch in Belgien, Frankreich und Deutschland angepasst. Wie so oft lässt es sich Apple allerdings nicht nehmen, die eigenen Services in den Vordergrund zu rücken.
So wird dem Kunden, der sich auf der entsprechenden Seite bei Apple informiert, das EU-Verbraucherschutzgesetz als ziemlich unbequem dargestellt. Hingegen ist die einjährige Herstellergarantie mit Details wie Bring-In-Service oder dem Apple-Support hervorgehoben, während in der Spalte „EU-Verbraucherschutzgesetze“ nur von „beim Händler erfragen“ zu lesen ist. Die Vorzüge des (kostenpflichtigen) AppleCare Protection Plan legen noch einmal eine Schippe drauf.
[werbung] Auch wenn dieses Verhalten natürlich gesetzeskonform ist, erweckt Apple einmal mehr den Eindruck des eingeschnappten Kindes, dem der Lolli gerade weggenommen wurde. Dass Apple in vielen Fällen selbst der Händler ist, wird gekonnt verschwiegen. Das erinnert stark an Apples Verhalten in UK, als man ein Statement auf der Webseite platzieren musste, das sagt, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1 nicht vom iPad abgekupfert wurde.
Während Apple damals nachbessern musste, wird es in diesem Fall wohl nicht so tragisch sein. Schließlich sind die Aussagen über die gestzlichen Bestimmungen auf der entsprechenden Informationsseite korrekt und auch prominent genug platziert.
Gilt das auch für ein macbook pro was ich vor ca. 1 1/2 jahren gekauft habe? Also Rückwirkend?
@chris: Gesetz ist Gesetz, das war auch schon vor 1,5 Jahren so. Solltest demnach eigentlich keine Probleme haben.
Coole Sache! Danke @sascha!
@chris
Ansich ja, aber wenn du kein ProtectionPlan hast kann es trotzdem „schwer“ werden, da du quasi apple beweisen musst, dass der Fehler/Mangel (bzw. die Ursache dafür) schon bei Kauf vorhanden war. Die berühmte Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Und genau die Beweislastumkehr ist das Problem. Es ist quasi unmöglich, etwas auf Gewährleistung zu reparieren, wenn die ersten 6 Monate um sind.
Glück hat man da meist nur bei Amazon, bei denen ist ein Tausch innerhalb der 2 Jahre gar kein Problem. Super kulant.
Also das wurde ja auch Zeit, bei den Preisen und was normal der Protection Plan kostet. Ich habe den vor einigen Monaten für 10€ gekauft, was eigentlich der Normal Preise sein sollte
Gewährleistung war doch soweit ich weiß sowieso schon immer zwei Jahre in der EU (auch bei Apple, oder?). Garantie kann sich doch jeder Hersteller aussuchen, wie lange er die für seine Produkte gibt. Apple hat sich halt für ein Jahr Garantie entschieden. Als Kunde bringt mir dieser Änderung jetzt also quasi null, da ich immer noch nach dem einen Jahr Garantie beweisen muss, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war. Und das ist meist der Knackpunkt.
Die Überschrift ist missverständlich. An den Garantiebestimmungen hat sich doch rein gar nichts geändert. Es gibt seitens Apple auf die Produkte nach wie vor 1 Jahr Garantie ab Kaufdatum. Es wird jetzt nur explizit auf die EU-Verbraucherschutzgesetze hingewiesen. Dieses Recht galt schon vorher und wie HReich und Benne schon sagten, gibt es hier nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr.
Also alles beim Alten.
Hier geht es wohl eher um die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) und nicht um eine Garantieerweiterung seitens Apple. Durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, hat der Käufer kaum eine Chance, dieses Recht auch praktisch durchzusetzen. Da ist mir die Apple-Garantie von einem Jahr noch lieber.
Reparatur im Ausland? Zumindest, ein in Frankfurt gekauftes iPad wurde nicht in Indonesien getauscht. In der Fußnote steht, Apple <> den Tausch auf EU und Schweiz begrenzen. Das ist doch wieder eine wischiwaschi Angabe. Dürfte wieder gegen den Verbraucherschutz verstoßen, weil es nciht genau angegeben ist. Ist nämlich blöd, wenn man umzieht und dann die brandneuen Geräte plötzlich keine Garantie mehr haben.
3 Jahre Garantie gelten in die Europa – nur die dumme Deutschen lassen sich wieder nur mit 2 Jahren verarschen!
@Thorsten Wenn schon denn schon zwei Jahre und dann gilt nur Gewährleistung. Und wie oben geschrieben ist dies keine Garantie wo der Hersteller für einsteht. Vielmehr gilt Beweislastumkehr!
Die Überschrift ist nicht nur missverständlich sondern einfach falsch. Ebenso der erste Absatz. Apple hat nicht seine Garantiebestimmungen angepasst sondern diese Seite dort umformuliert. Das Ganze hättest du in einem Satz abfrühstücken können. Oder anstatt deines Artikels mal erkären können wie die gesetzliche Lage wirklich ist. Aber das steht ja nun in den Kommentaren.
Es ist noch anzufügen, dass in der Schweiz die Reglung erst 2013 in Kraft gesetzt wurde (2 Jahres Garantie). Dennoch versprach Apple die Garantie auch für Geräte von 2012 zu erweitern. Also wenn man eines gekauft hat mit 1 Jahr Garantie und es passiert was 2013 nach dem einen Jahr, hat man trotzdem 3 Jahre Garantie.
Mir ist zB die Graka durchgebrannt vor paar Wochen und ich hab den iMac im Januar 2012 gekauft. Eigentlich ist meine Garantie um. Dennoch ersetzt Apple dies nun kostenlos.
Ich finde leider die Quelle gerade nicht. Gab aber ein Bericht darüber.
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Es ist noch anzufügen, dass in der Schweiz die Reglung erst 2013 in Kraft gesetzt wurde (2 Jahres Garantie). Dennoch versprach Apple die Garantie auch für Geräte von 2012 zu erweitern. Also wenn man eines gekauft hat mit 1 Jahr Garantie und es passiert jetzt was im Jahr 2013 nach dem einen Jahr, dann reparieren sie trotzdem. Man hat dann sogesehen 3 Jahre Garantie (1 Jahr Apple, 2 Jahre Gesetz).
Mir ist zB die Graka durchgebrannt vor paar Wochen und ich hab den iMac im Januar 2012 gekauft. Eigentlich ist meine Garantie um. Dennoch ersetzt Apple dies nun kostenlos.
Ich finde leider die Quelle gerade nicht. Gab aber ein Bericht darüber.
Falsch, die Garantie wurde nicht geändert, weil das gesetzlich gar nicht notwendig ist. KEIN GESETZ schreibt vor, wie eine GARANTIE auszusehen hat, KEIN EINZIGES!!! Es hat auch nie eines gegeben- so richtig never!
Menschenskinder, macht euch doch nicht jedesmal selber zum Obst.
Anstelledessen solltet ihr genau hinschauen, was nun Fakt und was Phantasie ist.
Fakt ist: Apple hat (wie bisher alle anderen auch) schlicht gegen $477 Abs. 1 Satz BGB verstoßen. Die Strafe ist, weil`s Gesetz ist, berechtigt (fraglich ist, ob das Gesetz sinnvoll ist- aber es ist halt Gesetz). Die Strafe müssen in einem vernünftigen Staat alle zahlen, die dieses Gesetz brechen. Momentan zahlt dafür nur Apple, aber alle brechen dieses Gesetz.
Ihr solltet euch das alles genauer anschauen, wenn ihr darüber bescheid wissen wollt. Eines kann ich sagen: die meisten hier liegen falsch, vor allem der Ersteller dieses Textes. Die meisten werden auch weiterhin falsch liegen, weil diejenigen zu faul sind, richtig nachzuschauen und sich aus Faulheit lieber zum Obst machen.
Ich könnte euch über die Gewährleistungssache aufklären, wenn ich wöllte, aber dann lernt ihr nie, selber zu recherchieren.
Beste Grüße (und nein, dieser Kommentar war nicht böse gemeint)