Apple App Store: Apps dürfen ab 2022 auf externe Account-Verwaltung hinweisen

Womöglich eine sehr große Neuerung, die Apple da kommuniziert. Das Unternehmen hat ein Update für den App Store angekündigt, das eine Untersuchung der Japan Fair Trade Commission (JFTC) abschließt. Das Update ermöglicht es Entwicklern von „Reader“-Apps, in der App einen Link zu ihrer Website einzubinden, über den Nutzer ein Konto einrichten oder verwalten können.

Obwohl die Vereinbarung mit der JFTC getroffen wurde, wird Apple diese Änderung weltweit für alle Reader-Apps im App Store umsetzen. Reader-Apps bieten zuvor gekaufte Inhalte oder Abonnements für digitale Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio-, Musik- und Videoinhalte. Warum das eine große Neuerung ist? So könnten Amazon (z. B. die Kindle-App), Netflix, Spotify und andere Apps einen Link anbieten, der das Einrichten und somit wohl auch das Abschließen eines Abos und das Bezahlen außerhalb des App Stores ermöglicht.

Bevor die Änderung Anfang 2022 in Kraft tritt, wird Apple laut eigener Aussagen seine Richtlinien und den Überprüfungsprozess aktualisieren, um sicherzustellen, dass Anwender von Reader-Apps auch weiterhin den App Store sicher nutzen können. Netflix und Spotify und weitere kritisieren seit langem, dass Apple 30 Prozent ihrer Einnahmen einbehält. Spotify reichte 2019 bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Apple wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken des Tech-Giganten ein.

Mal schauen, was bald in der Entwicklerszene darüber berichtet wird. Darf nur ein Link platziert werden, oder dürfen Entwickler auch auf Preise hinweisen? Sicherlich wird es Ärger geben, wenn Apple eine App nicht als Reader-App ansieht, der Entwickler aber schon. Ich denke, das wird noch etwas andauern – es erforderte eine komplexe Untersuchung der Japan Fair Trade Commission (JFTC), bis Entwickler nun bald in der Lage sind, einen einzigen Link zu setzen – für Reader-Apps.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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9 Kommentare

  1. jetzt wird jede App irgendeine Audiostreaming-Funktion einbauen, um als Reader-App zu gelten. Das Katz- und Mausspiel mit den Behörden ist beschämend. Zeit für ein umfassenderes Gesetz der Kartellbehörden.

    • Nun, es ist ja zunächst mal kein Kartell, sondern jeder Entwickler, der auf iOS verkaufen will, weiß, was auf ihn zukommt. Und dann erlassen Kartellbehörden keine Gesetze, das machen schon noch die Parlamente 😉 Und da frage ich mich dann, was passiert, wenn eben zB nur der Bundestag oder nur das Parlament von Lampukistan das machen….

  2. Wie gütig von Apple… Ein Witz, mehr nicht.

  3. https://www.heise.de/news/Play-Store-Google-soll-Netflix-Preisnachlass-angeboten-haben-6177008.html
    Netflix soll übrigens weniger gezahlt haben können als 30% an Gebühren. Ist bei den Gerichtsunterlagen gegen Epic geleakt worden.

  4. Schon lustig wie Apple hier versucht durch minimalste Änderungen größere Strafen/Entscheidungen abzuwenden. Hoffe davon lässt sich kein Gericht und keine Kartellbehörde beeindrucken. Im Gegenteil, man kann das auch schön als Schuldeingeständnis betrachten – und Unwillen seitens Apple daran etwas grundlegend zu ändern.

    • Was heißt schon „Schuld“? Apple ist bislang nicht verurteilt worden gegen irgendwelche Gesetze verstoßen zu haben und versucht das auch zu verhindern, was (aus Apples Sicht) größeren Schaden verursachen würde. Genau wie Google (und im Grunde jedes andere Wirtschaftsunternehmen) versucht man lediglich das eigene Geschäftsmodell zu wahren und größtmöglichen Profit zu machen. Als Aktienunternehmen ist man ja auch quasi verpflichtet dazu, also würde ich nicht zu viel Großzügigkeit gegenüber Entwicklern und Kunden erwarten.

      • Wenn es rein nach der Verpflichtung ggü. der Aktionäre ginge, dürfte Apple deutlich weniger buzz Richtung LBTGQ, Datenschutz, Kunden, Umwelt, Politik und Mitarbeiter aufmachen. Eine Aktiengesellschaft hat deutlich mehr – und teilweise viel mächtigere – Stakeholder als nur seine Investoren.

      • Ob Apple gegen Gesetze o.ä. verstoßen hat, steht vielfach noch gar nicht fest, da weltweit einige Verfahren laufen.

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