Apple: Aktivierungssperre deaktivieren – wohl bald auch durch Online-Support möglich

Am 12. Februar hat Apple, beginnend in den USA, eine neue Option zur Entfernung der Aktivierungssperre bekannt gemacht. Jene Sperre kann man persönlich oder über das Web freischalten. Vielleicht ist euch das ja schon einmal begegnet, dass der Vorbesitzer eines iPhones vergessen hat, die Aktivierungssperre zu entfernen. Prima Diebstahlschutz, denn mit dieser Sperre ist es nicht möglich, das iPhone zu nutzen. Der Vorbesitzer muss dann das Gerät selbst oder über das Web freischalten.

In den USA gab es schon länger einen Service, über dem man – nach Einreichung von Nachweisen, wie einem Kaufbeleg, das Gerät von der Aktivierungssperre befreien konnte, wenn die anderen Maßnahmen aus irgendeinem Grunde nicht vollzogen werden konnte. Neu ist, dass das Ganze nun durch die Einreichung entsprechender Nachweise direkt online erfolgen kann. Das Ganze wird aber noch überprüft, eine Freischaltung erfolgt also nicht instant – immerhin müsst ihr euch aber nicht durch den Telefonsupport hangeln.

Folgendes muss man beachten, Angaben von Apple

Sie müssen Eigentümer des Geräts sein.

Der Eigentumsnachweis ist erforderlich. Der Eigentumsnachweis muss die Seriennummer, IMEI oder MEID umfassen.

Die Daten auf dem Gerät werden gelöscht.

Wenn Apple die Aktivierungssperre auf dem Gerät aufhebt, werden alle Dateien und Daten darauf dauerhaft gelöscht. Beachten Sie, dass durch ein Wiederherstellen des Geräts aus einem lokalen Backup die Aktivierungssperre erneut aktiviert wird.

Wir können ein verwaltetes Gerät nicht entsperren.

Wenn der Besitzer deines Geräts ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung ist, kontaktiere deine IT-Abteilung oder deinen Manager. Wir akzeptieren auch keine Massenanfragen.

Das Gerät darf sich nicht im Modus „Verloren“ befinden.

Nutzungsbedingungen

Durch Einreichung der Supportanfrage zur Aktivierungssperre stimmen Sie Folgendem zu:

  1. Sie sind Eigentümer des Geräts. Das Gerät befindet sich nicht im Modus „Verloren“.
  2. Alle über das Gerät übermittelten Angaben, z. B. personenbezogene Daten, werden von Apple oder einem Partnerunternehmen von Apple verwendet, um Ihre Supportanfrage zur Aktivierungssperre zu bearbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Apple finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Apple.
  3. Wenn Apple die Aktivierungssperre auf dem Gerät aufhebt, werden alle Dateien und Daten darauf dauerhaft gelöscht. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Daten, Software und Programme auf dem Gerät zu sichern, bevor Sie die Supportanfrage zur Aktivierungssperre übermitteln. Apple übernimmt keine Verantwortung für den Verlust, die Wiederherstellung oder die Kompromittierung von Daten oder Programmen oder für Nutzungsausfälle.
  4. Nach Übermittlung der Supportanfrage zur Aktivierungssperre kann diese nicht mehr zurückgezogen werden.
  5. Apple behält sich das Recht vor, Supportanfragen zur Aktivierungssperre abzulehnen oder zu stornieren.

Die US-Lösung scheint auch in Deutschland eingeführt zu werden, denn Apple hat aktuell die entsprechende Seite schon in Deutschland aktualisiert, weist aber darauf hin, dass der Support derzeit eingeschränkt sei. Als Vergleich hier einmal die Supportseite von heute gegenüber einer älteren Ausgabe.

Ich drücke die Daumen, dass ihr jene Möglichkeit niemals in Betracht ziehen müsst.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Wird auch Zeit. Wie oft es einfach iPhones mit iCloud-Lock gab, die nicht mehr freigeschaltet werden konnten. Da ging dann halt gar nichts mehr und man hatte auch keine Möglichkeiten, die wieder freizubekommen. Früher jedenfalls.

    Und wie immer bei solchen eigentlich nützlichen Schutzmechanismen, führt das im Zweifel dazu, dass man sich durch einen dummen Fehler oder zu viele Falscheingaben auch mal selbst einen kompletten Lock eingefangen hat. War bei mir einmal fast der Fall, da hatte ich schon Panik und Herzrasen.

    • Oliver Müller says:

      Panik und Herzrasen? Ernsthaft? Einige hier sollten echt mal ihre Prioritäten überdenken… Leute! Das ist nur ein Handy!

      • Es soll Leute geben die ihr Smartphone als Arbeitsgerät nutzen. Nur weil du es nicht zum Arbeiten brauchst gilt das nicht für andere. Einfach mal über den Tellerrand schauen.

        • Oliver Müller says:

          Das Gerücht, man könnte mit einem Smartphone „arbeiten“, habe ich schon öfter gehört. Wirklich zeigen konnte mir das bisher niemand, das ist eher so die Standard-Ausrede für alle, die sich dauernd das neue große iPhone kaufen wollen, als Rechtfertigung, man würde ja damit „arbeiten“.

  2. Für Business Kunden war das bereits seit Jahren möglich. Schön dass es nun aber auch für Privatkunden eingeführt wird.

  3. Praktisch für Fundsachen. Gerade erst 2 Ipads älterer Bauart zur Polizei gebracht. Wenn die keiner abholt, könnte überhaupt was mit anfangen.

    • Oliver Müller says:

      Ich habe vor zwei Jahren auch mal ein iPad gefunden. Alle Versuche, Apple dazu zu bringen, den Besitzer des Geräts zu kontaktieren, sind gescheitert. Argument war „Datenschutz“, dabei ging es mir nicht darum, zu erfahren, wem das iPad gehört, sondern ich wollte von Apple, dass sie den Besitzer kontaktieren, und meine Kontaktdaten weitergeben, damit die Person es zurück erhalten kann.

      Aber nix zu machen. Wäre doch schade, wenn der ehemalige Besitzer sein altes iPad zurück erhält. Soll er sich halt ein neues kaufen, besser fürs Konto von Apple.

      Das iPad ging dann zum Fundbüro, ich habe es nach einem Jahr abgeholt und Apple erneut kontaktiert. Die wollten dann einen Kaufnachweis, den ich als Finder natürlich nicht hatte. Das Schreiben vom Fundbüro reichte nicht aus, damit Apple es zurücksetzt.

      Am Ende landete das iPad dann auf dem Elektroschrott.

      So ein Diebstahlschutz ist ein Irrweg. Leider hat auch Google das für Android eingeführt. Die Geräte gehören per Definition inzwischen einfach nicht mehr dem Besitzer. Man hat keine Kontrolle mehr darüber.

      • Als Eigentümer solcher Geräte finde ich es sehr gut, wenn der Besitzer eine solche Sperre nicht einfach aufheben lassen kann.

        • Du meinst, wenn der *Finder* die Sperre nicht einfach aufheben lassen kann. Und natürlich ist das gut so. Wäre ja noch schöner. Wie will man ohne Kaufnachweis effektiv einen Unterschied zwischen Diebstahl und Fund machen?

          • Oliver Müller says:

            Du bist schlecht informiert. Das ist weder gut so, noch ist das was du schreibst korrekt.

            Der Besitz geht nach sechs Monaten beim Fundbüro auf den Finder über, siehe § 973 Abs. 1 BGB. Ein entsprechendes Schreiben des Fundbüros lag Apple vor. Sie haben sich trotzdem geweigert, das Gerät zu entsperren und damit Elektroschrott erzeugt.

            Wäre ja noch schöner, wenn man so ein Gerät jemand geben würde, der sich ansonsten ein neues kaufen würde!

        • Oliver Müller says:

          Wenn das Gerät abhanden kommt, man es beim Fundbüro abgibt, sich ein Jahr niemand meldet, dann geht der Besitz auf den Finder über. Das ist dann der Moment, in dem der rechtmäßige Besitzer eine Entsperrung fordert.

          Es geht nicht darum, Zugriff auf die Daten zu erhalten. Es geht darum, das Gerät nach einem Factory Reset nutzen zu können.

          Alles andere erzeugt nur noch mehr Elektroschrott, und davon gibt es auf dieser Welt schon mehr als genug.

          • Oliver Müller says:

            Da war der Oliver auch kurzzeitig schlecht informiert, korrekt sind sechs Monate, nicht ein Jahr, siehe § 973 Abs. 1 BGB.

            Warum sich das Fundbüro erst nach einem Jahr bei mir gemeldet hat weiß ich nicht.

  4. Ist schon eine Weile her, dass ich im Auftrag der Kollegen gearbeitet habe, aber das war auch früher schon möglich. Oder ich sehe den unterschied bei beider Links zu früher nicht. Oder heißt es jetzt, dass man die Sachen hochlädt und dann wartet bis jemand das überprüft und dann die Meldung kommt „okay, bitte Gerät jetzt zurück setzen“?

  5. Das Gerät geht in denjenigen sein Besitz über, das ist richtig aber es bedeutet nicht, das derjenige Apple gegenüber einen rechts Anspruch hat, das Gerät entsperren zum lassen. Den man hat das Gerät im gesperrten Zustand erhalten. Es ist also in diesem Zustand in denjenigen sein Besitz übergegangen und in diesem gehört es ihm. Es gibt dazu ein rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht München.

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