Anhörung der Bundesnetzagentur kann Routerzwang abwenden

Vorgeschichte:  Vielleicht kennen es einige Kabel Deutschland-Kunden. Man hat die Wahl zwischen einem von Kabel Deutschland bereitgestellten Router, der zwar alle Funktionen anbietet, aber je nach Zahlungsbereitschaft funktioniert. Kabel Deutschland bietet zum Beispiel eine Box zur Miete an, deren WLAN-Funktionalität extra kostet. Nutze ich meine eigene Box, so kann ich WLAN kostenlos nutzen, mir gehen unter Umständen aber einige Funktionen flöten. Ein anderes Beispiel sind vorinstallierte Easyboxen von Vodafone, diese Problematik ist sicherlich auch einigen bekannt.

FritzBox 7490

Anfang 2013 reagierte die Bundesnetzagentur erstmalig auf Beschwerden von Verbrauchern, die als Inhalt den Routerzwang haben. Sie teilte mit, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen den Routerzwang habe, den einige Netzbetreiber ausüben. Der Gesetzgeber habe nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt endet.

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Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre Zuständigkeit ab. So kann es zum Beispiel sein, dass nicht alle Funktionen eines Routers genutzt werden können, geschweige denn ein Router eines Dritt-Anbieters genutzt werden kann.

Verbraucherbeschwerden legen nahe, dass manche Verbraucher befürchten, Anbieter könnten Zugriff auf private Daten nehmen, durch Endnutzer erfolgte Einstellungen  verändern und insgesamt Veränderungen (z.B. an der Firmware der Boxen) vornehmen. Damit könne der Endnutzer die Funktionsherrschaft über seine Infrastruktur verlieren.

Es sei  zudem nicht in jedem Fall möglich, beliebige Endgeräte hinter einer Box anzuschließen und die Funktionen im vollen Umfang zu nutzen. Weiterhin könnten durch bestimmte  Einstellungen der Box endnutzerseitige Funktionen oder die Nutzung von Diensten und Anwendung be- oder verhindert werden. UPnP ist zum Beispiel bei Kabel Deutschland nur mit der FRITZ!Box 6360 möglich, monatliche Miete 5 Euro.

Im April sprachen sich 17 Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der
Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl aus.

Im Juli 2013 wurde der Routerzwang auch im Ausschuss „Neue Medien“ des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität behandelt. Vor einiger Zeit hat deshalb die Bundesnetzagentur eine formelle Anhörung zum so genannten Netzabschlusspunkt angesetzt. Die Bundesnetzagentur bittet nun  Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie bis zum 6. November um ihre Stellungnahmen.

Auch mehrere Hersteller gehen auf die Barrikaden, sie befürchten, dass Innovationen, aber auch das eigene Geschäft auf der Strecke bleiben, wenn es beim Routerzwang bleibt, den Netzbetreiber ausüben können. AVM fordert von der Bundesnetzagentur ebenfalls eine Entscheidung, die den Anforderungen eines freien Telekommunikationsendgerätemarktes gerecht wird.

Noch bis zum 6. November können alle interessierten Bürger dazu Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur abgeben. In der Mitteilung 398/2013 hat die Bundesnetzagentur hierfür Unterlagen bereitgestellt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. Der Endkunde wird immer mehr bevormundet. Schade.
    Danke für den Hinweis!

  2. Auf jeden Fall ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe nur, dass der Routerzwang wegfallen wird. Man kann also nur alle dazu aufrufen, eine Stellungnahme abzugeben.
    Gerade in Bezug auf die Sicherheit, kann sich ein Nutzer ja zu keinem anderen Produkt entscheiden, wenn der DSL-Anbieter einen unsicheren Router vorschreibt, der von außen angreifbar ist.

  3. Vor allem in Richtung Störerhaftung ist es ein Witz. Wie OliverLWP schon schreibt, was ist, wenn man einen unsicheren Router hat, dann ist man dennoch haftbar.

  4. Prinzipiell bin ich ja gegen Routerzwang, aber ich hatte sowohl eine EasyBox, die ich ersetzt habe (Zugangsdaten gab’s von Vodafone) und jetzt habe ich das Standard-Modem von Kabel Deutschland. Für dieses habe ich den Bridge-Modus aktiviert (funktioniert also wie ein dummes Modem) und dahinter hängt ein Asus Dark Knight mit TomatoUSB.

    Beide hier genannten Beispiele lassen sich also einfachst umgehen, ausser Vodafone gibt neuerdings die Zugangsdaten nicht mehr raus. KD macht es sogar noch einfacher: Man kann das Modem-Setting im normalen Kundenbereich ändern.

  5. Es gibt aber auch genug Beispiele, wo der Kunde nicht die Möglichkeit einer Änderung hat, bzw. wenn Änderungen vorgenommen wurden, diese vom Provider wieder rückgängig gemacht werden.
    Prinzipiell gibt es genug Router, die sich problemlos von außen angreifen lassen und ich habe als Kunde dann keine Möglichkeit mich davor zu schützen und muss warten, bis der Vertrag ausläuft.

  6. @Martin man muss Modem und Router schon unterscheiden. Wenn ich bei KD einen Kabelrouter miete (inkl. Modem) – was im Sinne weniger Stromfresser sinnvoll wäre – so kann ich auf diesem Kabelrouter z.B. nicht meine SIP Accountdaten eines anderen Anbieters als KD eintragen. Lösung ist eine zweite Box dahinterzuschalten, obwohl der Kabelrouter von KD dies technische realisieren könnte (is eine AVM Kiste). Mir stellt sich schon die Frage, weshalb ich im Kabelmarkt nicht vergleichbar dem DSL-Markt mir einen eigenen (Kabel)router anschaffen und anschalten kann? Nicht jeder will die Kiste z.B. auch mieten…

  7. @Jörg Ja, wenn du Geräte sparen möchtest, hast du wohl recht, wobei ich halt genau zum Gegenteil tendiere. Ich hatte früher eine FritzBox und das DSL-Modem da drin kam so gar nicht mit meiner Leitung klar. Ich war froh, dass ich ein separates DSL-Modem vor die FritzBox hängen konnte.

    Ich hatte das Problem auch eher so verstanden, dass man gezwungen ist, die Funktionalität der Provider-Hardware zu nutzen. Das ist natürlich ätzend. Aber wenn ich das Gerät einfach überbrücken kann ist mir das auch egal. Wenn mein ISP dadurch einen standardisierten Endpunkt hat, mit dem die Sicherstellung der Leitungsqualität leichter ist, von mir aus.

  8. AVM muss es richtig gut gehen – bis zu 200 Euro beim Kunden für einen 300 MHz Router abzuverlangen, technisch sollte jedes Smartphone Hardwaremäßig besser sein.

    Für normale Router sollte das Reichen, aber bei AVM ist es so, das man dort angeblich mehrere USB Geräte anschließen sollen kann. Ein Drucker geht gerade mal so – aber kein USB Stick oder Laufwerk – wenn ihr nicht nach 15 Minuten die BOX ins Eisfach stecken wollt um hinterher weiter surfen zu können.

    Zudem bleibt man manchmal 4-5 Versionen hinter dem Updates hinter her – die nur der Provider drauf spielen kann. Das heißt, ggf. bekommt auch der Dorf ITler und das LKA eien Zero Day Exploid hin.

  9. Hoffentlich fällt der Router-Zwang. Ich habe alles im Laufe der Jahre auf AVM umgestellt (Telefonie etc.). Da kann ich mit einem anderen, aufgezwungenen Router nichts anfangen. Nach Telekom, 3 x 1und1, 1 x Vodafone bin ich seit diesem Jahr bei UnityMedia mit dem Kabelrouter AVM6360 gelandet. Den kann ich jetzt nur noch eingeschränkt administrieren – neue Firmware meinerseits geht gar nicht, den Remote-Zugang sperren ist auch nicht drin. Nun gut, habe ich halt mittels ALIX.2D13 und IPcop eine Hardware-Firewall aufgebaut. Mein Hausnetz (grün) ist nun getrennt vom Internet, kann aber auf das Internet (rot) zugreifen. Das dritte Netz (blau) habe ich über den alten DSL-Router AVM7390 zum WLAN-HotSpot gemacht. Meine Besucher können nun hier über WLAN ins Internet, aber nicht auf mein Hausnetz (ich natürlich mit WLAN ebenfalls nicht – brauche ich aber auch nicht – ich bin ja zu Hause).
    Danke für den Tipp mit den Unterlagen, die schaue ich mir mal an. Der Zwang muss weichen. Er dient lediglich dem Geldschneiden der Provider, die hier über die Hintertür zusätzliche Einnahmen generieren (wollen).

  10. Gerhard Schoenemann says:

    Was nutzt es dem Verbraucher wenn er sich bis zum 6. November dazu äußern kann und soll, wenn er nicht erfährt, dass diese Möglichkeit exisistiert ?

    Nirgends macht die Netzagentur Werbung – keiner schreibt die Verbraucher per Massenmail an.

    Demokratie und Verbraucherbeteiligung sieht anders aus

  11. Nun es gibt hier immernoch die Möglichkeit es an Freunde/Verwandte weiterzuleiten. Auf Facebook/Twitter zu Posten usw. Jeden den es betrifft oder der sich auch nur 5min damit auseinander setzen musste wird wohl mitmachen. Wenn nicht dann nicht. Wenn wir hier leer ausgehen, suchen wir Methoden um dies zu umgehen. Wird schon gut gehen… hoffe ich 😛

  12. Welche Einschränkungen habe ich denn mit einem eigenen Router hinter einem Kabel Deutschland Anschluss? Bei mir funktioniert alles, UPnP, WLAN, was ich so brauche. Die WLAN-Zusatzmiete zahle ich entsprechend nicht. Ich musste über das Web-Interface nur die KD-Box in den Bridge-Modus setzen.

  13. Habe mir die Unterlagen angesehen: Als Nicht-Techniker vom entsprechenden Fach verstehe ich nur „so gut wie Bahnhof“, nämlich nichts. Das ist nichts für den „Otto Normalverbraucher“. Keine Ahnung, wie man da seine Erfahrungen mit einbringen soll. Schauen wir mal, was die Bürokraten daraus machen.

  14. Danke für den Artikel. Ich habe das Dokument quergelesen und verstehe ehrlich gesagt kein Wort. Vielleicht kann jemand eine Vorlage verfassen die man als Verbraucher einsenden kann. Natürlich im Sinne der Wahlfreiheit. Danke.

  15. Ich finde es unmöglich wie die großen Telekommunikationsunternehmen versuchen uns zu bevormunden und uns das Geld durch die Hintertür aus der Tasche zu ziehen.

  16. Ich kann das alles nicht nachvollziehen. Ich bin seit 2 Jahren Kunde bei KD; davor war ich etliche Jahre bei Tele Columbus. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir ein Router aufgezwängt. Ganz im Gegenteil, ich benutze seit all der Zeit meinen immer noch zuverlässig arbeitenden, aber in die Jahre gekommenen, Draytek-Router.

    Bei Tele Columbus konnte ich sogar durchsetzen, dass ich ein bei eBay ersteigertes Modem einsetzen konnte, um damit die monatliche Miete zu sparen. Man war zwar nicht froh darüber, aber es ging. Ich musste dem Support lediglich die MAC-Adresse des Modems mitteilen und alles ging seinen Gang.

  17. was für probleme… da bin ich froh, dass ich bei 1&1 seit vertragsbeginn den aller neuesten FB router bekommen habe und alle zwei jahre nochmal, da vertragsverlängerung. natürlich für 0€. 😀

    und wenn ich lust hab, nutze ich einfach ein anderen router oder schließ per lan zusätzlich einen an.

  18. Bei der Telekom zum Glück kein Problem. Werde aber trotzdem mal der Agentur meine Meinung mitteilen. Habe nämlich auch schon davon gehört und finde das ein Unding. Für mich sind solche Anbieter jedenfalls außen vor.

  19. @hihiho
    Denk mal ein wenig nach wie das mit der Drosselung gelaufen ist. Die Telekom hat es vorgemacht und der Großteil zieht jetzt nach. Genau das gleiche wird passieren, wenn jetzt nicht ein Zeichen gesetzt wird. Später sagen sich dann alle hätte ich doch mal was getan und wenn die Provider dort erst mal ihre Spielwiese für sich finden geht das alles ganz schnell. Dann wird künstlich hier eine drossel eingebaut und dort so dass man nur noch die Dienste des ISP nutzt. Will man das alles wirklich?! Nein ich möchte es nicht.

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