
Worum ging es? Nun, teilnehmende Marketplace-Händler stimmten zu, ihre Produkte nur bis zu einem festgelegten Minimalpreis zu offerieren. Dadurch sollte der direkte Konkurrenzkampf mit Amazon selbst vermieden werden. Zudem gab es für die teilnehmenden Händler, die diesen Bedingungen zustimmten, dann die Chance höhere Einnahmeanteile zu erhalten. Laut Staatsanwaltschaft betrieb Amazon da allerdings wettbewerbswidrige Preisabsprachen.
Als Beispiel: Verständigten sich Marketplace-Händler und Amazon auf einen Minimalpreis von 20 US-Dollar, das jeweilige Produkt wurde aber für 25 US-Dollar verkauft, dann wurde dies für den Händler zu vorteilhafteren Konditionen verrechnet. Durch die Festlegung dieses Minimalpreises wurde allerdings laut der Staatsanwaltschaft der Wettbewerb zuungunsten der Kunden behindert. Auch manchen Händlern schadete dies, wenn sie von Amazon unterboten worden sind. Die Praxis habe also in erster Linie Amazon selbst Vorteile verschafft.
Amazon selbst gibt dazu jedoch an, dass man der Ansicht sei, die Initiative sei rechtlich in Ordnung gewesen. Doch man ziehe es vor, die Angelegenheit friedlich abzuschließen. Zudem stimmte der Online-Riese zu, das Programm nicht erneut wieder aufleben zu lassen. „Merkwürdig“ ist natürlich, dass Amazon einerseits angibt, sich im Recht zu wissen, andererseits aber die Strafe in Kauf nimmt. Zu vermuten ist, dass man sich da nicht weiter ins Visier der Behörden begeben wollte, die aktuell in den Vereinigten Staaten ohnehin viele Tech-Unternehmen und ihre Geschäftspraktiken recht streng überprüfen. Neben Amazon sind da auch Apple, Facebook, Google und Co. Gegenstand mehrerer Untersuchungen oder sogar rechtlicher Auseinandersetzungen.
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