Amazon: Vor Bestellung soll bereits der Versand erfolgen

Amazon machte bereits mit der Lieferung per Drohne auf sich aufmerksam, nun hat der Konzern eine weitere Idee, um die Versandzeit geringer zu gestalten. Wie wäre es denn, wenn Eure Amazon-Bestellung sich schon auf dem Weg befindet, noch bevor Ihr bestellt habt? Genau das hat Amazon nämlich patentieren lassen. Natürlich kann selbst eine Firma wie Amazon nicht wissen, was der Kunde heute exakt bestellt, aber man hat ja die Erfahrungswerte aus jahrelangen Online-Verkäufen.

Amazon_Lieferung

Anhand von früheren Einkäufen aus der Region, Wunschlisten, Suchen und Warenkorb-Inhalten sollen Produkte bereits unterwegs sein, bevor diese bestellt werden. Das ist natürlich nicht ohne Risiko, eine Nicht-Abnahme des Produkts würde bedeuten, dass Amazon umsonst transportiert hat. Auch für diesen Fall hat Amazon einen Plan, manche Produkte könnten einfach als Geschenk zugestellt werden oder mit Rabatten versehen werden.

Wie kann man sich das Ganze vorstellen? Nehmen wir an, in einer Region werden viele Benzinkanister (ja, mir fiel nichts besseres ein) bestellt. Amazon könnte nun annehmen, dass dort auch weiterhin der Bedarf an Benzinkanistern besteht und diese bereits verpacken und in eine bestimmte Region schicken. Wird dann die Bestellung tatsächlich ausgelöst, ist das Produkt bereits unterwegs, bekommt die Empfängerdaten verpasst und wird ausgeliefert. Quasi wie ein Lager auf Rädern oder kleinere Lager, die überall platziert werden können.

Um wie viel die Lieferzeit dadurch verkürzt werden könnte, lässt Amazon offen. Auch, ob man bestrebt ist, die im Patent beschriebene Methode einzusetzen, wird nicht kommuniziert. Interessant ist es allemal und es ist auch gleichzeitig ein sehr schönes Beispiel, wie große Unternehmen die von Kunden gesammelten Daten nützlich einsetzen kann.

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39 Kommentare

  1. ähhh geschenkt nehme ich gerne was ^^ dann können die mir gern einfach so Sachen zu schicken….
    Aber Benzinkanister brauche ich aktuell nicht 😛

  2. Ist denn schon 1. April?

  3. Wichtig, bevor hier wieder viel unsinn gepostet wird, wie auf anderen Seiten. 😉

    In Deutschland ist es so geregelt, dass wenn eine Firma euch etwas zusendet und das ohne eure Einwilligung (Kauf) macht, ist es zwar gesetzlich nicht verboten, aber ihr habt das Recht, die Ware zu behalten, ohne das ihr diese zahlen müsst oder zurück senden muss.

    Geregelt ist dies in BGB §241a http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

    Daher wäre es für Amazon in Deutschland keine sinnvolle Idee, diese umzusetzen. 😉

  4. @WarpigtheKiller

    Du solltest insb. den Absatz 2 nochmal genau lesen 😉

  5. ChackZz da ich die News bereits auf einer anderen Seite gelesen habe, habe ich die hier nur überflogen. 😉 Geschenkt nehme ich es natürlich, aber wenn die dann doch irgendwie noch Geld wollen, würde alleine schon unser Verbraucherschutz meckern.

  6. …und das funktioniert wirklich!!!
    Die CD die ich morgen bestellen werde ist gestern schon angekommen!!!

  7. 1. Sehr unwirtschaftlich: Zurückgehende Sendungen kosten den Sender deutlich mehr und dann kommen weiterhin noch Bearbeitungs- und Lagerkosten für eben diese Rücksendeartikel her.
    2. deutsches Recht: Du bestellst Waren, danach besitzt du diese. Erst nach einer Bestellung bist du also im Besitzrecht. Bekommst du nun Waren, die du nicht besitzt (es sei denn sie wären ein Geschenk, was aber in dem Fall nicht zutrifft). Bedeutet, du dürftest sie nicht einmal Verwenden. – Bedeutet Rücksendung – führt zu Problempunkt 1
    3. Der normale Mensch arbeitet werktags. Normalerweise werden Pakete vormittags zugestellt. Problem: Ich darf öfters zur Postfiliale für Sendungen, von denen ich keinen blassen Schimmer habe, rennen, nur um dort festzustellen, dass eben dieses Paket unter den hier angesprochenen Punkt 2 fällt und zurück muss. Zeitaufwand dafür lohnt sich nicht.

    Demnach: Ente bzw. um das Marketing nach „amazon Air“ aufrecht zu erhalten – oder wird sich nicht durchsetzen, weil es unter Umständen für den Kunden viel zu viel „Mitarbeit“ erfordert.
    Und vor allem, ich brauche kein Yoga 2 Pro, wenn ich mir ein Lenovo Yoga über Amazon kaufe, bzw. ein Nexus 5, wenn ich mir ein neues Nexus 4 kaufen werde. Vom System her gibt es da also auch eher einige kleine Ungereimtheiten…

  8. Herr Hauser says:

    Das mit der Drohen war schon ein Irrsinn (auch schon wegen dieser Phobien in den USA, in Deutschland hat man auch vor jeder Mücke Angst -> „German Angst“) und dann so ein Blödsinn.

  9. Liebe Leute… Amazon liefert natürlich nicht vor der Bestellung an den Endkunden aus… Sie verlegen lediglich die Ware in ein Amazon-Lager nahe beim Kunden, damit im Falle der Bestellung schnell ausgeliefert werden kann.

  10. Vom Aspekt Umweltschutz oder Nachhaltigkeit wäre das natürlich eine Katastrophe. Aber wenn’s dem Profit dient…

    Wie wär’s, wenn wir Amazon einfach unseren ganzen Hausmüll schicken. Das würde auch unsere heimischen Kosten für Abfallentsorgung senken… 😉

  11. @wolfigang: Es ist aber keine patentwürdige Innovation, die Ware näher an den Kunden zu bringen. So was macht der Einzelhandel schon immer… 😉

    Und auch beim Versandhandel ist das nichts neues. Wenn Du ein Samsung-Smartphone bestellst, kommt das auch aus einem deutschen Lager und nicht erst aus Korea.

    Ich sehe in der Beschreibung im Artikel nichts innovatives. Oder der Autor hat es nicht wirklich rübergebracht.

  12. Und was ist da jetzt so „wirklich“ neu dran?
    Im Einzelhandel etwa wird auch auf Grund der vorherigen Abfrage/des Verkaufs von Waren „vorhergesehen“ wie viel ca. in eine Region bzw. neu in den Laden geliefert werden muss.

    Die Küchenfrau in unserer kleinen Arbeitskantine besorgt auch schon immer vorab Sachen wie Kaugummis, KaffeePads etc. was wir wohl so brauchen werden.

    Von daher klingt das irgendwie wieder mal nach Patente machen uns andere abkassieren wollen für Sachen die es schon lange gibt.

  13. @Konstantin: Wenn Du in Deinem 2. Punkt schon mit dem deutschen Recht kommst – so, wie Du es schreibst, ist es eben gerade nicht: Zum einen besteht rechtlich ein großer Unterschied zwischen Besitz, bei der ich eine Sache habe (unabhängig davon, ob sie mir gehört) und Eigentum, bei der mir eine Sache gehört (unabhängig davon, ob ich sie habe). Wenn mir also unverlangt etwas gesendet wird, besitze ich diese Sache sehr wohl, bin aber kein Eigentümer.

    Jetzt aber zum Wesentlichen: Zurücksenden muss ich die unverlangt erhaltenen Sachen als Privatmann eben gerade nicht, ich muss sie noch nicht einmal aufbewahren, sondern kann sie „nach herrschender Meinung“, wie es bei Wikipedia heißt, sogar verwenden oder wegschmeißen (https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)).

  14. Eben. Jeder gute Logistiker plant im voraus, auch für lokalen Bedarf und Nachfrage. Das ist nichts neues oder patentwürdiges.

  15. @Jo
    Die Idee mit dem Hausmüll kommt bestimmt auch noch, dann wissen die was ich verbraucht habe und können das ja schon mal liefern…

  16. Die meisten hier kennen anscheinend nicht das amerikanische Patentsystem. Du kannst alles patentieren, die Gültigkeit wird erst bei Anfechtung geprüft.

  17. Ich glaube ja eher das das ganze eher für die USA gedacht ist wo alles etwas breiter gestreut ist. In Deutschland erreicht Amazon fast jeden Kunden innerhalb von 1-2 Tagen da wird sich so ein Projekt nicht rechnen.

  18. Die Überschrift hat aber auch Bild-Stil da es nicht um den eigentlichen Versand (zum Kunden) geht, sondern nur um die vorab Verschiebung von Waren zu Lagern, die näher beim Kunden sind. Naja…so lockt man auch Leser auf seinen Artikel, da er mehr erwartet, als er bekommt.

  19. Ich bezweifle, dass das für Deutschland in der Form interessant ist. Da geht es eher um die USA, wo Lieferzeiten von einer bis zwei Wochen keine Seltenheit sind. In Südkorea dagegen ist es heute schon so, dass die Ware noch am gleichen Tag geliefert werden kann, wenn die Bestellung vor 11 Uhr (oder so) eingeht. Seid mal nicht so deutschlandzentriert.

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