Amazon: Verlängerte Rückgabefrist für Weihnachten 2020 startet ab 1. Oktober

Gute Nachrichten für Kunden, schlechte Nachrichten für Marketplace-Verkäufer. Amazon informiert bereits per Mail, dass die verlängerte Rückgabefrist für Weihnachten 2020 schon ab dem 1. Oktober 2020 bei Amazon.de greift. Jene betrifft nicht nur Bestellungen, die direkt über Amazon.de laufen, sondern eben auch Käufe über den Marktplatz.

Vorübergehend verlängert Amazon da seine Rückgabefrist bei Amazon.co.uk, Amazon.de, Amazon.fr, Amazon.it, Amazon.es, Amazon.nl und Amazon.com.tr. Mehr Informationen dazu für Seller findet ihr auch hier. Bestellungen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 (jeweils einschließlich) versendet wurden, können bis zum 31. Januar 2021 zurückgegeben werden.

Amazon weist aber darauf hin, dass die Rückgabefristen je nach Kategorien unterschiedlich ausfallen kann. Ob eure jeweiligen Bestellungen infrage kommen, könnt ihr auch hier nachlesen. Wie gesagt, für Kunden natürlich sehr angenehm, für Marketplace-Seller möglicherweise eher anstrengend.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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6 Kommentare

  1. Das liest sich wie eine Steilvorlage für Argumente für „Amazon hat zuviel Marktmacht“….

    Ich dachte, amazon würde nur eine Plattform „vermieten“? —> Das hier klingt eher nach „Betätigung als Gesetzgeber“ …. 😉

    Mit einer solchen Regel greift Amazon in die Gestaltung wesentlicher Prozesse der – eigentlich unabhängigen – Market-Place Händlern ein;
    Eigentlich wird damit indirekt in die Preisfestsetzung eingegriffen – denn ein Marketplace-Händler müsste mit diesen Regeln um Weihnachten rum eigentlich die Preise leicht erhöhen, um diese Rückgaberisiken abzudecken (ohne das er weniger Gewinn macht)

    Dazu kommen dann noch ein paar Sonderregeln: früher war es z.B. so, daß bestimmte Warengruppen wie Spielzeug an und um Weihnachten rum nicht von jedermann auf dem Marketplace angeboten werden durfte… da musste man bestimmte Regeln / Kriterien erfüllen.

  2. Ich finde das deutlich zu lange, wenn ich im Oktober etwas kaufe, soll ich es im Januar zurückgeben können? Sorry, das steht doch in keinem Verhältnis. Ich frage mich schon wie stark das ausgenutzt wird.

    • Während des Corona-Lockdowns gab es auch eine verlängerte Rückgabemöglichkeit.

      Das es immer welche geben wird die es missbrauchen, lässt sich nicht ganz verhindern. Sogenannte „A********kunden“ gibt es leider immer wieder.

  3. Ich finde nicht, dass sowas notwendig wäre, aber wenn solche Regelungen zu Gunsten der Verbraucher getroffen werden, werde ich mich auch nicht dagegen wehren.

  4. Niemand muß auf Amazon market place verkaufen . Alles freiwillig. Wer seine eigenen Regeln machen will muß seine eigene plattform nutzen. ist wie im allgemeinen leben . meine Wohnung bzw. mein haus: meine hausordnung. Wer sich nicht dran halten will findet die Tür hoffentlich alleine. sonst zeige sie ich ihm.

    • Nein, das kann auch ein Ausnutzen der Situation / der Marktmacht gegenüber Marketplace-Händlern sein.

      Die haben sich ja in der Vergangenheit für amazon.de als Vertriebskanal entschieden – weil ihnen die damaligen Bedingungen passten.

      Jetzt kommt amazon 2 Monate vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts um die Ecke mit neuen Bedingungen ….. so schnell lässt sich aber kein alternativer Vertriebskanal aufbauen.

      Das weiß amazon, deshalb können sie faktisch den Händlern die Pistole auf die Brust setzen….

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