Amazon: Urteil gegen Dash Buttons sei innovationsfeindlich

Wir berichteten in diesem Beitrag darüber, dass Amazon eine Schlappe vor einem deutschen Gericht hinnehmen musste. Dabei ging es um die Dash Buttons, die in Deutschland bis zur „Rechtskonformität“ nicht mehr angeboten werden dürfen. Das Gericht entschied dabei für die Verbraucherzentrale, die geklagt hatte. Laut Urteil werde nicht hinreichend über den Preis informiert, der Nutzer kenne die Bedingungen der Bestellung nicht. Mittlerweile gibt es auch von Amazon ein Statement zum Thema, welches wir euch nicht vorenthalten wollen.

Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.

Was sagt ihr zu diesem Thema? Denkt ihr wirklich, dass die Lösung von Menschen genutzt wird, die wissentlich nicht den Preis recherchieren, obwohl er ihnen nicht egal ist? Sollte man die „Generation Degeneration“ durch Verbote schützen?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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86 Kommentare

  1. Und woher soll man sich jetzt bitte billige Smart Home Taster kaufen? Frechheit sowas …

  2. Ich seh das genauso wie Amazon. Der „Innovationsstandort“ Deutschland muss immer alles durch Verbote und Gesetzgebung regeln. Ich halte das für problematisch. Das ist einer der Hauptgründe, warum Deutschland schon vor langer Zeit den Anschluss verloren hat. Man sollte den Menschen ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zutrauen. Natürlich klappt das nicht in allen Fällen. Und es ist offensichtlich das wir bis zu einem gewissen Grad degenerieren.

    Aber, ich für meinen Teil werde jedenfalls versuchen, meinen Kindern die nötige Kompetenz zu vermitteln mit Dingen wie, Technologie, Medien, etc. umzugehen. Die Gewinner der Zukunft sind diejenigen, die das verstanden haben – und nicht die Regulierer und diejenigen die alles schlecht reden. Die Menschen müssen in die Lage gebracht werden zu differenzieren und eigene fundierte Entscheidungen zu treffen.

    • Och bitte, wie innovativ ist denn so ein Knöpfchen, dass es nicht mal schafft einen einen Preis und die Worte „Zahlungspflichtig bestellen“ anzuzeigen.

      Gesetze ignorieren ist keine Innovation sondern pures kneifen vor einer Herausforderung. Dann sollen sie den Bestelltext aud den Knopf drucken und eine billige 7 Segment Anzeige in das Ding bauen über die der Preis tickert und fertig. Alternativ legt der Knopf das Produkt nur in den Warenkorb und man muss in der App noch mal auf „Bestellen“ klicken.

      Die Pfiffigen Amazon Techniker können sich bestimmt noch viel tollere Lösungen für das Problem einfallen lassen. Aber man lässt sie ja nicht, lieber stellt sich das Unternehmen hin und heult weil die Gesetze böse wären.

      Wenn Amazon innovativ wäre würde sie das Problem durch eine Innovation lösen aber das Gejammer ist nur peinlich.

      • GooglePayFan says:

        Einen rechtssicheren Text auf einen simplen Knopf! drucken, nur weil es irgendwelche alten Gesetze fordern? Das ist doch genau so beknackt, wie auf jeden Spiegel zu schreiben, dass Objekte näher sein können, als sie erscheinen.
        Einfach nur peinlich!

        • So alt ist z.B. der § 312j BGB in der heutigen Fassung nicht. Aus Wettbewerbsgründen müssen sich alle Unternehmen an die Vorschriften im Fernabsatz halten. Rechtlich halte ich die Gerichtsentscheidung für korrekt. Der Gesetzgeber wäre gefordert, solche Dash Button Lösungen für den Fernabsatz zu erlauben.

          • Peter Brülls says:

            Das ist allerdings Korrekt. Das Gericht ist an die Gesetzgebung gebunden, es sei denn es is absolut und völlig klar, dass die Anwendung des Gesetzes dem Sinn des Gesetzes widerspricht. Und selbst dann sind deutsche Gerichte sehr konservativ.

            • Jedenfalls ist der Gesetzgeber gefordert. Es könnte eine Ausnahme gemacht werden, dass eine unmittelbare Information per E-Mail über Preis, Widerrufsrecht usw. nach Betätigen des Dash Buttons den Informationspflichten genügt. Und dann könnten andere Unternehmen auch solche Bestellbuttons erfinden.

              • Peter Brülls says:

                Absolut. Dem Gericht mache ich keinen großen Vorwurf. Aber für mich ist das ein klares Beispiel dafür, dass die Gesetzgebung überholt ist.

      • Jede Bestellung wird sofort per Mail bestätigt, die App gibt Alarm usw. Der Besteller kann problemfrei stornieren. Sollte er das verpassen, kann er die Ware zurückschicken. Was also soll das? Verbraucherschutz ist schön, aber einiges erscheint mir einfach Arbeitsbeschaffung der VZ.

        • Stornieren oder (oft mit Kosten) zurück schicken ist nicht das gleiche wie beim Kauf den Preis zu kennen.

          Ich sehe auch kein Problem darin, dass der Button in der App einfach den Warenkorb füllt und man diesen bei Gelegenheit bestätigen muss.

          Natürlich ist das anders für Amazon echt praktisch. Wer den Preis nicht kennt, der vergleicht nicht, dem kann man den maximalen Preis abziehen.

        • Das sehe ich genauso. Zu bemerken ist auch noch, daß hier die N R W – Verbraucherzentrale geklagt hat. So etwas kann nur aus Berlin, Bremen oder NRW kommen. Kann NRW noch mehr als Kohle?

      • Chris P. Bacon says:

        Der Sinn der Dash Buttons besteht darin, eben nicht das Smartphone zücken zu müssen, um eine Bestellung abzuschließen.
        Zudem wird eine mindestens dreistellige, aber meistens eher vierstellige, Siebensegmentanzeige die R6-Batterie im Inneren nicht unerheblich mehr beanspruchen.

        • Genau. LCD-Anzeigen sind Cent-Artikel, das sollte wirklich kein Problem darstellen, ein einfaches 7-Segment-LCDisplay zu verbauen

  3. Ich finde das Urteil gut. Verbraucherschutz ist nicht innovativsfeindlich. Amazon müssen auch mal Grenzen aufgezeigt werden.

    • GooglePayFan says:

      An welcher Stelle sind die Nutzer eines solchen Systems denn schutzbedürftig? Es ist die grundlegende Eigenschaft dieses Systems, dass der Preis nicht angezeigt wird. Das wird keinem geschäftsfähigem Menschen entgehen.

      • sehe ich auch so. niemand wird gezwungen diese (meiner meinung nach idiotischen) knöpfe zu benutzen. wer es mag die katze im sack auf knopfdruck zu kaufen, der soll das ruhig machen dürfen. das nennt man freiheit.

      • Es sollte für Amazon nicht schwer sein ein Display zu verbauen auf dem Produkt und aktueller Preis angezeigt werden – das machen sogar Supermärkte inzwischen mit digitalen Preisschildern – aber nö, verteidigen wir lieber mal intransparenz!

        • Peter Brülls says:

          Peter

          • Was wird das hier?

            • Nicht Peter says:

              Hallo Peter!

            • Peter Brülls says:

              Dein Blog reagiert manchmal sehr komisch, wenn ich kommentiere. Manchmal kommt es scheinbar nicht durch, oder meldet ein doppelt. Ganz normaler Safari auf iOS oder Mac.

              Warum er jetzt hier „Peter“ produziert ist mir nicht so ganz klar. Ich schreibe meinen Namen eigentlich nur bei „Name“ durch Autofill. Und da dann eigentlich ganz.

              Oh, ich sehe gerade: Zu dem Eintrag hatte ich definitiv einen Kommentar mit mehreren Absätzen geschrieben, in dem ich erklärt hatte, warum das die Hardware unpraktisch teuer machen würde.

              Kurzfassung; So ein Dashbutton wird im Grunde über Ultraschall konfiguriert und kann nur auf Knopfdruck einmal WiFi an machen und „Hier bin ich“ rufen. Anzeige und Rückkanal, das wäre schlicht zu teuer.

  4. Ich bin da gespaltener Meinung.

    Eine „selbst eine informierte Entscheidung“ liegt ja in dem Sinn gar nicht vor, weil man eben nicht informiert wird und aus Bequemlichkeit auch nicht vorher nachsieht, was man nun genau dafür bezahlt.

    Auf der anderen Seite haben sich die Benutzer aus Bequemlichkeit für dieses Model vorher entschieden, ob man sie davor dann wirklich schützen muss?

    Eine Alternative wäre Übrigens meiner Ansicht nach, einfach NFC-Tags zu verwenden, die das entsprechende Produkt mit allen Angaben auf dem Telefon aufruft, so dass man dann dort die Bestellung durchführen kann.

    Ich persönlich sehe in den Dashbuttons überhaupt keinen Mehrwert, weil ich solche Verbrauchsgüter einfach direkt – ganz altmodisch – auf dem Weg nach Hause im Supermarkt (an dem ich eh vorbei komme) mitnehme, statt dafür Amazon zu bemühen.

  5. GooglePayFan says:

    Eventuell ist es vielen Kunden einfach egal, ob die nachbestelle Zahnpaste 1,49€ oder 1,69€ kostet, Hauptsache sie ist am nächsten Tag da, damit man ohne Mundgulli zur Arbeit kann!?
    Wenn Amazon den Preis krass verändert hat, dann sieht man das immer noch an der Mail und kann problemlos stornieren (gibt kaum einen anderen Händler, der den Kunden so leicht stornieren lässt) oder zur Not kostenfrei zurück schicken.

    Aber ja, unsere Wettbewerbsgesetze müssen dringend mal auf 21. Jahrhundert angepasst werden.
    Die Buchpreisbremse auf Ebooks anzuwenden ist genau so eine absolute Vollkatastrophe.

    • Das ist exakt das Problem das ich in meinte. „Ich kann ja kostenfrei zurücksenden“ ist einer der Sätze die ich nicht nachvollziehen kann.
      Die Buchpreisbindung auf Ebooks kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen.
      Es ist aber sehr merkwürdig, dass sich die Anbieter von E-Books als auch von Musiktitel daran überhaupt nicht stören, sondern ganz froh darüber sind.
      Schliesslich lässt sich ein E-Book oder Musik wesentlich kostengünstiger per Stream oder Download vertreiben als für jeden Kunden ein gedrucktes Buch oder ein Musik-CD herstellen zu müssen.

      • Peter Brülls says:

        Die Anwendung der Buchpreisbindung ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist der andere Steuersatz.

        Kosten: Nein, das sind im wesentlichen die gleichen. Schau Dir an, zu welchen Preis 1 Liter Wasser verkauft werden. Das sind die Kosten für Abfüllen, Fabrik, Transport, Lagerung, Lagerplatz. Bei der Wertschöpfungskette „Buch/E-Buch“ ergeben sich signifikante Unterschiede erst wieder hinten beim Händler, der zig Bücher vorrätig und dafür ggf. teure Innenstadt-Mieten bezahlen muss.

        Wobei E-Books ja meistens durchaus günstiger sind. Ist ja nicht so, dass das E-Book genauso teuer sein muss wie die gleichzeitig entschiedene Papierversion.

    • Was ist das Problem mit der Buchpreisbindung bei ebooks, bei gedruckten Büchern gibt es sie ja auch? Die regelt ja nicht, dass ebooks eines Werkes den gleichen Preis haben müssen wie die gedruckte Ausgabe, sondern dass die ebooks überall gleich teuer sind.

  6. Es ist pure Bequemlichkeit sich per Dash-Button etwas zu bestellen, welches man ohne Probleme auch im nächsten Supermarkt erhalten kann.

    Auf der einen Seite „schreien“ meistens genau diese Personen nach Nachhaltigkeit und Umweltschutz, um auf der anderen Seite wegen 5 kg Waschmittel oder 5 Tuben Mundwasser für die eigene Verwendung, eine Kette sinnloser Aktionen hervorzurufen.
    Schließlich muss der Artikel verpackt und transportiert werden.

    Es mag einzelnen Besteller egal sein, wie viel der Artikel ihn selbst kostet (was er für das Produkt bezahlt). Wenn man den Endpreis inkl. aller zusätzlicher Kosten, die derzeit vielleicht noch von den Herstellern und Amazon getragen werden errechnet, wird sich sicher ein anderes Bild ergeben und stehen in keinem Verhältnis.

    Wenn sich die Befürworter vergegenwärtigen dass, wenn sie sich eine Bratwurst kaufen wollen auch vor der Bestellung über den Preis informiert werden wollen. Und jeder Einzelhändler, jedes Restaurant schlichtweg JEDER Unternehmer Preise angeben MUSS, wäre eine andere Entscheidung ein Schlag ins Gesicht für jeden Käufer.

    Nach Amazon‘s Meinung dürften wir im Supermarkt unseren Einkaufswagen füllen und einkaufen, aber erst an der Kasse erfahren, was wir bezahlen müssen.

    • Deine Vergleiche sind ja völlig an den Haaren herbei gezogen. Auch Amazon als Einzelhändler gibt seine Preise an. Nur eben nicht beim Auslösen des Dash Button, wofür sich ein Kunde bewusst entschieden hat. Er wird aber sekunden später zb. per Mail darüber informiert, auch über den Preis.

      Dein Beispiel mit der Bratwurst, Restaurant und Supermarkt ist ja nun mal völliger Quatsch.

      • Deine Meinung meine Meinung …
        „Nur eben nicht beim Auslösen .. “
        Ich halte dich nicht daran ab per Dash Button zu bestellen.

        Was ist denn Quatsch daran, wenn ich Preise die VOR dem Kauf ausgewiesen sein müssen anführe?

        • Peter Brülls says:

          Der Sinn ist es, den Kunden davor zu schützen, erst beim Bezahlen den Preis erfahren zu können. Das ist bei Dash nur bedingt gegeben. Der Kunde *kann* vorher gucken (theoretisch, praktisch macht es keinen Sinn) und es gibt keinerlei psychologische Hindernisse den Kauf abzubrechen, wenn die Bestätigung reinkommt und man plötzlich der Meinung ist, dass die Zahnpasta mit 1,99 zu teuer und dann lieber noch zwei Wochen wartet und zu Rossmann geht.

    • „Schließlich muss der Artikel verpackt und transportiert werden.“ – und das wiederum sind Arbeitsplätze…

    • Peter Brülls says:

      Ich weiß wo Du lebst, aber wo ich lebe, bestellen die Leute ständig Bratwurst oder sonst was ohne auf den Preis zu gucken und verlassen sich darauf, dass es marktübliche Preise sind.

      Im übrigen *kann* man vor dem Auslösen des Dash-Buttons nachsehen, wie die Preise sind. Aber sein zweck ist, dass man eben nicht tut. (Und ja, das soll den Konsum einfach machen.)

      Verbraucherschutz sollte m. E. vor bösartiger Irreführung schützen. Nicht dafür, den Verbraucher zu behandeln wie ein Kind, dem man Taschengeld zugesteht, aber dann ständig reinredet und ihm verbietet dafür NinjaGo-Karten zu kaufen.

      Wobei, wäre eine schöne Idee, vor jedem Autokauf muss der Kunde bei einem Verbraucherschutzberater erst mal darlegen, warum es unbedingt der neue VW Golf mit CarPlay sein muss, wenn der alte Skoda doch noch fährt und sogar 1 Liter weniger verbraucht. Mindestens 5 Sitzung, so wie damals bei der katholischen Eheberatung.

  7. Früher hat man sich über die Amerikanischen Kaffeebecher lustig gemacht, weil drauf stand das der Kaffee heiß ist. Heute sind wir kein bisschen besser, was traurig ist!
    Wer sich sowas kauft, sollte wissen was er da kauft und das er den Preis nicht kennt, wenn er sich zuvor nicht erkundigt hat! Falls sich jemand sowas kauft ohne sich darüber zu informieren ist das einfach nur dämlich und kann meiner Meinung nach auch durch einen höheren Einkaufspreis „bestraft“ werden. Vielleicht regt das zum Nachdenken an. Es kann doch nicht sein das wir zu einer Gesellschaft mutieren die keine zwei Zentimeter weit denkt…

    Finde dieses Urteil einfach nur lächerlich!

    • Ein gewisser Widerspruch über „Kaffeebecher“ und Preise, „Nachdenken und höhere Einkaufspreise“.

      Das Urteil ist mehr als berechtigt und jedenfalls keinesfalls lächerlich.

      • Wolfgang D. says:

        @Gerd „Das Urteil ist mehr als berechtigt und jedenfalls keinesfalls lächerlich.“

        Genau so.

        Dieselben Leute, die hier diesen unsäglichen Nepp verteidigen, heulen herum wenn man ihnen nicht den Stundensatz vorher sagt und am besten sekundengenau abrechnet, und feilschen noch bei den Anfahrtkosten um jeden Meter.

        • Ja natürlich wollen die Leute den Stundensatz und die ungefähre Zeit des Einsatzes wissen. Bei Mazon kennen sie den ungefähren Preis ja auch.

        • Peter Brülls says:

          Das ist schlicht falsch. Und ziemlich polemisch.

          Ich war gerade erst beim Mechaniker und habe das Licht austauschen lassen. So ganz ohne Kostenvoranschlag. Einfach weil es in dem Fall keinen Sinn ergibt, eine Preisrecherche durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass es marktüblicher Preis genommen wird. Gegen Abzocke bin ich – wie bei Dash – durch das BGB geschützt. Gegen einfach nur zu hohe Preise dadurch, dass ich das bezahle und dann diesen Händler nicht mehr benutze.

          Aber okay, die Leute, die Dash hier als Gefahr für Leib und Leben sehen, möchten anscheinend wie Kleinkinder behandelt werden, denen man Taschengeld gibt, wo Mama und Papa dann aber jede einzelne Ausgabe absegnen.

      • Jedenfalls ist es rechtlich gesehen einwandfrei. Die Informationen zum Preis, Widerrufsrecht usw. müssen VOR dem Kaufabschluss dem Verbraucher mitgeteilt werden nach derzeit gültigem BGB. Wenn der Dash Button das nicht gewährleistet, ist dieser wettbewerbswidrig.

        • Peter Brülls says:

          Wobei man sich auf den Standpunkt stellen kann, dass das Drücken des Buttons nur eine schwebende Kaufabsichtserklärung darstellt, die dann eine Benachrichtigung und Verkaufsangebot mit Preis seitens Amazon generiert, die dann wieder konkludent durch nicht-reagieren angenommen werden kann.

          • Die Anwälte von Amazon gehen wohl davon aus, dass ihr Dash Button noch zu retten ist und zumindest die Nichtzulassungsbeschwerde erstmal Erfolg haben wird. Mal abwarten, was die vorzubringen haben, warum zumindest erstmal die Revision zugelassen werden sollte. Ich gehe aber derzeit davon aus, dass schon die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben wird.

  8. Wäre mal schön wenn der verbraucherschutz und die Gerichte mal die Dinge angehen würden für die sich die Menschen nicht bewusst endscheiden. Der tägliche Mist den wir täglich füttern würde mir da einfallen.

    • … also meine Frau und ich Kochen zusammen… in der Küche am Herd und mit selbst gekauften Gemüse…
      Sie haben es in der Hand das auch zu tun und den „Mist“ auszu-„misten“.

      • Ja das machen wir auch, ändert aber nichts daran das viel zuviel Mist im Supermarkt liegt. Fleisch zb, das was man heutzutage kaufen kann hat nun wirklich nichts mehr mit Fleisch zu tun. Da sind so Bestell Knöpfe, für die sich jeder selbst endscheid echt lächerlich.

    • Was haben die Gerichte damit zu tun?

      • Die Verbraucherzentralen haben die rechtlich festgelegte Möglichkeit, wettbewerbswidriges Verhalten durch z.B. missachten der Vorschriften im Fernabsatz, vor Gericht untersagen zu lassen. Das OLG München hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin die Entscheidung getroffen.

  9. Jawollo. Und auf Kinderkleidung müssen Schilder dran, die davor warnen, dass vor der Wäsche die Kinder aus der Kleidung geholt werden müssen. Der Verbraucherschutz muss nämlich auch für Kinder gelten.

    Denn Ordnung muss sein.

    Was? Mindestlohn ist lächerlixh niedrig? Rente ist ein Witz? Steuer auf Rente auch? Ach, das sind doch keine echten Probleme. Echte Probleme löst der Verbraucherschutz und die DUH.

    Nie war es leichter den deutschen Michel zu regieren 🙂

    • @Raffa73 … Ich denke deine Antwort ist ein anderes Thema, das nichts mit dem Dash-Button oder dem Urteil zu tun hat.

      • Und ob. Der Verbraucher muß vor sich selbst geschützt werden. Früher, als er noch Kunde war, konnte er selbst entscheiden.

  10. Wie uneigentständig müssen Menschen eigentlich sein, damit ein Gericht sich überhaupt mit so einem Schwachsinn auseinandersetzen muss. Die Leute haben es freiwillig gekauft. Wer sich nicht damit auseinandergesetzt hat: Selbst Schuld! Erschreckend wieviele Leute scheinbar vor ihrer eigenen Unfähigkeit geschützt werden müssen…

    • Es geht nicht um das was die Menschen gekauft haben oder kaufen wollen.
      Vielmehr ist es so dass es bei der Klage bzw. dem Urteil darum geht, dass es keine Preistransparenz und keine angezeigten Preise beim Betätigen des Buttons gibt.

      • Jedermann kann vor dem Drücken des Knopfes mit seinem Handy den aktuellen Preis abrufen, wenn er denn will. Also voll transparent!

        • Dann könnte er auch gleich mit dem Handy bestellen… Also voll sinnlos. Supermärkte setzen auf digitale Preisschilder, warum kann Amazon nicht einfach ein Display einbauen auf dem das aktuelle Produkt und der aktuelle Preis angezeigt werden? Weil es dann 30 Cent mehr kostet?

          • Peter Brülls says:

            Nochmal: Diese Entscheidung können Erwachsene selbst treffen. Ins Restaurant geht man auch und bestellt sein Getränk, oder vorher die Karte studiert zu haben.

            Und „einfach ein Display“ einbauen. Jesses, das Ding hat einen einfachen Chip, der ein Ultraschallsignal zur Konfiguration interpretieren kann und einen Schalter, der dann einmalig Strom freigibt und eine URL über das WLAN pustet. Das ist hardwaretechnisch und damit preistechnisch was komplett anderes als ein Gerät, dass Preisanfragen durchführen und diese dann anzeigen kann.

            Zumal das für die Leute gedacht ist, die keine Vorratshaltung betreiben wollen. Denen morgens die Zahnpasta ausgeht oder die die letze Toilettenpapierrolle anfangen und dann einfach nur in den Späti um die Ecke rennen würde. Verstehe ich auch nicht, aber wenn man all die Leute vor „unnötigen Ausgaben“ beschützen sollte, dann muss man erst mal Kiosken und Tankstellen verbieten was anderes zu verkaufen als Benzin, Zeitschriften und Tabakwaren.

            Von all den Nepp-Imbissbuden in Freizeitparks oder am Strand mal abgesehen, denn der verantwortungsvolle Konsument bringt sich selbstverständlich einen günstigeren und besseren Picknickkorb mit.

            • Soso, ein 120MHz Cortex-M3 ist ein „einfacher“ chip? Naja. Die Apollo Missionen waren noch einfacher gestrickt. 😉

              Der Controller im Dash Button ist mehr als dazu fähig ein simples kleines E-Paper anzusteuern. Dazu bräuchte es nicht mal mehr Hardware… Ausser dem Display.

              Vermutlich könnte das sogar der Broadcom SoC der fürs WLAN drin ist.

              Aber was hab ich schon für ne Ahnung davon …

              =)

    • Das haben nicht die „uneigenständigen Menschen“ entschieden, sondern die VZ NRW, die geltendes Fernabsatzrecht durchsetzen wollte. Es geht ja auch um fairen Wettbewerb, und Unternehmen, die sich an das ziemlich komplizierte Fernabsatzrecht halten, sollen dadurch nicht auch noch Nachteile haben.

  11. Einar Meckat says:

    Ich finde das jetzt gerade im Bezug auf Amazon ein vernünftiges Urteil.

    Wer sich bei Amazon schonmal mit den ach so günstigen Abos rumgeschlagen hat, weiss sicher wovon ich rede. Wer bequem ist, wird von Amazon über den Tisch gezogen, weil die Preise bei den Abos nach 2-3 Lieferungen gnadenlos anziehen und dann die Produkte selbst auf Amazon an jeder Ecke preiswerter zu haben sind.

    Bequemlichkeit macht sich also bezahlt, aber eben nur für den guten Jeff.

    • Das ist nicht zu unterschätzen. Der gute Mann lässt sich nach 25 Jahren scheiden. Was meinst du was der seiner bald ehemaligen zahlen muss…. 😉

      • Was man so liest, gut die Hälfte von allem :). Danach wird er zwar nicht mehr der Reichste sein, aber verhungern wird er auch nicht :).

    • Peter Brülls says:

      Peter

    • Peter Brülls says:

      Hmm.. Schon wieder ein Kommentar der bis auf meinen Namen gefressen wurde. Also nochmal:

      Bequemlichkeit macht sich nicht bezahlt, sondern hat ihren Preis. Man kann nicht jammern, dass die Putzfrau Geld kostet, wenn man den Mop nicht in die Hand nehmen will.

  12. Mich würde interessieren welche Rechtsmittel Amazon denn einlegen kann, wenn die Revision beim BGH unzulässig ist…

    • Amazon kann eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Solange darüber nicht entschieden ist, ist das Urteil auch nicht rechtskräftig.

    • Das Rechtsmittel nennt sich Nichtzulassungsbeschwerde. Hiermit wird überprüft, ob die Nichtzulassung zum BGH durch das OLG München rechtmäßig ist. Sollte festgestellt werden, dass die Entscheidung des OLG falsch war dann, kann der Fall vor dem BGH verhandelt werden.

      Ausschlaggebend hierfür ist, ob es bereits Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen gibt, die Sachverhalt (Amazon Dash Button) klären. Der BGH ist als letzte Instanz hier erst dann aufzurufen, wenn ein großes öffentliches Interesse an der Klärung des Sachverhaltes besteht und die Rechtslage nicht bereits geklärt ist.

  13. Kobi Kobsen says:

    Ich finde wir sollten nur noch Internet-Zugänge oberhalb eines bestimmten IQs vergeben. Wen schützt man denn mit so einem Verbot? Wer das Ding kauft und drückt und sich dann über den Preis beschwert sollte vielleicht zur Sicherheit auf ne Insel verschifft werden. Also zu unserer Sicherheit natürlich.

  14. Es ist doch immer dasselbe: Über die Werbung erziehen sich die Unternehmen eine Herde sackdämlicher Konsumenten heran, die jeden kreuzdämlichen Unfug mitmacht, nur weil er „modern“ oder „angesagt“ ist. Und wenn man dann die Vormachtstellung in der Branche hat, hat der denkende Verbraucher gar nicht mehr die Wahl. Ob das jetzt Kundenbindungsprogramme sind, PayBack, Plus-Mitgliedschaften, „Prime“ und wie der ganze Scheiss heisst.

    Es hat seinen guten Grund, das ein normaler Verkauf bestimmten Regeln unterliegt. Preisangabe, Zustimmung, Quittung. Das ist gut und richtig, daran haben sich auch hippe Online-Unternehmen zu halten.

    Schlimm genug, das Leute blöd genug sind, sich eine gekaufte Audiowanze ins Wohnzimmer zu stellen, die automatisch einkauft, was sie glaubt gehört zu haben.

    • Einar Meckat says:

      Nur dass die Wanze, im Gegensatz zu den Knöppen, das nicht tut… Bei der Wanze braucht es eine Bestätigung seitens des Aufstellers ;).

  15. Ein gutes Urteil. Schön dass das Gericht Amazon gezeigt hat, das sie sich nicht alles erlauben können und sie sich an Gesetze zu halten haben. Niedrige Löhne, kaum Steuern zahlen aber alles abgreifen wollen. Duese Firma sollte noch viel stärker in die Schranken gewiesen werden. Dieser Erzkapitalismus ist einfach nur wuderlich.

  16. Ich finde die Entscheidung richtig. Bevor man was kaufen kann, muss der Verkäufer über den Preis aufklären, der aktuell aufgerufen wird für das Produkt. Ich weiß nicht, was das mit Innovation zu tun hat um einen Knopf zu bedienen, der ein Produkt dann bei einem Händler kauft der dann den Preis je nach Tageszeit unterschiedlich festlegen kann.
    Auch Amazon muss sich an Gesetze halten und kann sich nicht alles erlauben.

  17. Ah ja, ein Unternehmen, das so „innovative“ Produkte wie diesen Dash-Button anbietet, ist nicht in der Lage, etwas so „innovatives“ wie eine Preisangabe in ihre Produkte zu implementieren…….
    Im Ausreden erfinden ist diese Firma immerhin sehr kreativ.
    Übertragen auf einen ganz altmodischen Supermarkt bedeutet die Ausrede nichts anderes, als das ich erst an der Kasse erfahre, für wie viel Geld ich eingekauft habe. Rewe und Co zucken dann lapidar mit den Achseln und erklären, das ihr die Waren ja problemlos zurück geben könnt……..
    Und gleichzeitig jammern, das man beim Kauf eines Diesels nicht über den wahren Schadstoffausstoß informiert wurde….. genau mein Humor.

    • Peter Brülls says:

      Die Kunden können sich informieren. Sie müssen nur vorher in die App schauen, die sie eh haben müssen, um den Dienst zu nutzen.

      Und Übertragungen von den Supermarkt machen nur bedingt sinn, auch wenn ich ein ähnliches Beispiel in Bezug auf Restaurants benutzt habe.

    • Es ist aber fraglich, ob eine alleinige Push-Nachricht des aktuellen Preises den derzeit geltenden deutschen Fernabsatzregeln genügen würde. Vor jedem Betätigen des Buttons müsste ein Hinweis „Zahlungspflichtig bestellen“ erscheinen und zudem müssten die weiteren Informationspflichten erfüllt werden. Wenn solche Dash Buttons rechtskonform sein sollen, muss vermutlich schon der Gesetzgeber nochmal tätig werden.

    • @ Rolf:
      Der Vergleich mit dem Supermarkt hinkt! Wie viel kostet den ein Apfel? Das erfahre ich auch nicht direkt am Obstsstand, da dort nur der kg-Preis steht. Entweder ich muss den selbst wiegen, oder was heute immer öfter vorkommt ist das es an der Kasse gewogen wird. Da geht es dann so schnell das man auch nicht mehr reagieren kann, da man meistens schon die anderen Einkäufe einpacken muss. Ich sehe es also auch erst nach dem Kauf!
      Ja, manchmal gibt es Waagen wo ich mich zuvor informieren kann, wie auch bei Amazon. Aber der weil es bequemer ist, machen es viele nicht. Sollte man auch gleich verbieten!

  18. plerzelwupp says:

    Auch wenn ich das Thema für total überbewertet halte, schlage ich mich in diesem Fall auch die Seite der Verbraucherschützer. Sorry, aber was soll der Scheiß mit den Dash-Buttons?
    Wird da so viel Zeit gespart,
    ist es wirklich so innovativ?
    Kauft man die Katze im Sack?
    Wie einige der Vorredner schon sagten, könnte wenigstens eine kleine Anzeige erscheinen, die VOR Knopfdruck über den Preis informiert. Jeder Supermarkt ist verpflichtet, die Ware im Regal mit dem Preis zu kennzeichnen (auch der relative Gewichtspreis) – da erfährt der Kunde den Preis auch nicht erst an der Kasse.
    Auch wenn man bei Bestellungen via Dushbutton noch eine E-Mail erhält, sorgt das im gegebenem Fall für unnötige Transporte, ganz zu schweigen von den unnötig produzierten Elektrogeräten (Dash-Buttons).

    • Peter Brülls says:

      Innovativ ist es, ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

      Und natürlich wird Zeit gespart. Und das ist dem normalen Dash-Kunden anscheinend etwas Wert.

      Ich jedenfalls sehe nicht, dass ein geschäftsfähiger Erwachsene hier besonders gefährdet ist. Man muss mehrere Hürden überwinden, um das Ding überhaupt einzurichten, es gibt diverse Mechanismen, dass man den exakten Preis erfahren *kann*, bevor die Bestellung wirklich scharf geht und so weiter.

      Im Gegensatz zum Beispiel Supermarkt ist das Canceln dann auch unproblematisch, während man sich beim Supermarkt genötigt fühlen könnte, das Zeug zurückzutellen. Auch hat man im Gegensatz zum Supermarkt keine Arbeitszeit investieren – suchen, packen, fahren – die einen dazu verführen könnte gute Zeit schlechter Zeit hinterher zuwerfen.

      „Unnötige Transporter“ und „unnötige Elektrogeräte“ ist ein gaaaaaaanz dünnes Eis. Dann bist Du aus meiner Warte ganz schnell diversen Krams los. Von Fertiggerichten wie Tiegfkühlpizza und Coffee To Go – Überhaupt Cafés und Kneipen – ganz zu schweigen.

  19. Meiner Meinung nach sollte es immer ein kundenseitige Bestätigung der Transaktion geben, d. h. Smartphone aus der Tasche und ‚ja‘ für die von Junior bestellten 5.000 Klo-Rollen bestätigen (die müßten die Eltern aber dann auch bezahlen).

    • Peter Brülls says:

      Junior kann keine 5.000 Rollen bestellen. Genau dieser Fall ist schon längst abgedeckt, da nur eine Bestellung zur Zeit ausgeführt werden kann.

      Was ja genau der Sinn des Systems ist: Jeder Mitarbeiter oder jedes Familienmitglied kann die Neubestellung ausführen, wenn die Notwendig wahrgenommen word. Ohne sich absprechen zu müssen.

  20. Verstehe nicht warum Amazon nicht ein einfaches Display z.b. E-Ink (braucht super wenig Strom) einbaut und einfach bei einer Preisänderung den Preis auf die Buttons pushed. Dann zeigt der Button immer den aktuellen Preis und der Nutzer ist informiert. Easy like that!

    • Peter Brülls says:

      Weil es das Gerät deutlich verteuert. Der Button ist im Ruhezustand stromlos und er feuert einfach nur eine URL, wenn er geschaltet wird. „Push“ bedeutet, dass er ständig eine Verbindung halten muss. Dann ist das Ding binnen einem Monat leer.

      Selbst ein simpler Bluetooth-Low-Energy-Beacon, der nur einen String emittet, ist binnen einen Jahres leer. Und Kommunikationstechnisch kann so Ding kaum was, wobei mancher immerhin per BT konfigurierbar sind. Aber da ist man auch schon ganz schnell bei 30 €, wenn man keinen Mist haben will. Und hat immer noch kein Display.

      Ach ja, und E-Ink hat natürlich ein fatales Problem: Stromausfall oder defekt, und der angezeigte Preis bleibt ewig stehen. Dann lieber kein Preis (Dann ist es paradoxerweise klarer) oder eben LCD. Dann aber auch nur auf Demand.

      • OK, Datum zum Preis anzeigen wäre ja einfach, dann geht e-ink auch. Preislich hast du sicher recht dass es teurer wird. Um Energie zu sparen könnte man auch 2 mal drücken: 1tes mal Preis aktualisieren, 2tes mal bestellen, dann wäre der Button wieder stromlos im Ruhezustand.

    • So „easy“ ist das eben nicht. Denn neben der Preisangabe gibt es noch weitere Informationspflichten VOR der Bestellung. Insbesondere § 312j Abs. 2 und 3 BGB wird nicht so einfach zu erfüllen sein.

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