Amazon Prime Video: Ihr kauft nur eine Lizenz, nicht den Content

Wer bei Amazon im digitalen Shop einen Film oder eine Serie kauft, dem gehört der Inhalt an sich nicht. Vielmehr erwirbt derjenige damit eine eingeschränkte Nutzungslizenz. So könnten Inhalte rein theoretisch in Zukunft auch wieder wegfallen. Daran störte sich eine US-Amerikanerin und verklagte den Online-Riesen.

Eingereicht wurde die Klage bereits im April 2020. Amazon strebt nun eine Abweisung der Sammelklage an, die für alle Nutzer gelten soll, die ab dem 25. April 2020 im digitalen Shop von Amazon Filme oder Serien gekauft haben. Laut Amazon weise man in seinen Nutzungsbedingungen deutlich darauf hin, dass nur eine Lizenz erworben werde. Auch sei dort vermerkt, dass der Zugriff auf Inhalte entfallen könnte, wenn ein Partner Amazon die Lizenz entziehe.

Gleichzeitig vermerkt der Händler, dass die Klagende allerdings keinerlei Schaden erlitten habe. Alle ihre Inhalte seien nach wie vor vorhanden. Und seit dem Einreichen der Klage habe sie 13 neue Filme bzw. Serien im digitalen Shop erworben. Daher ziele die Klage auf ein unwahrscheinliches, hypothetisches Szenario ab und sei abzuweisen.

Wie seht ihr das? Meiner Ansicht nach sollte man sich beim Kauf digitaler Inhalte immer der Tatsache bewusst sein, dass einem der Zugriff entzogen werden könnte – Anbieter können pleitegehen, Lizenzen auslaufen. Allerdings ist es bei einem Riesen wie Amazon eher unwahrscheinlich, dass solche Extremfälle eintreten. Und streng genommen darf man auch die auf einer Disc enthaltenen Inhalte nicht uneingeschränkt nutzen. Schließlich ist es auch dort untersagt, etwa die Disc für kommerzielle Vorführungen des Filmmaterials zu nutzen oder den Inhalt abseits des Rechts auf Privatkopie zu vervielfältigen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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89 Kommentare

  1. Benjamin Wagener says:

    Genau das ist der Grund warum ich bisher, bis auf vereinzelte Ausnahmen, wo der Kaufbetrag nicht er Rede wert war, von VOD-Käufen absehe. Die Preise sind häufig genauso teuer oder gar teurer als die Version auf DVD bzw. Blu-ray. Man bekommt keine Extras oder so, muss sich nicht selten sogar vorne weg für eine bestimmte Sprachversion entscheiden und kann den Film nicht verleihen oder so, es sei denn man teilt sich den Account. Das ist eine absolute Frechheit, man bekommt weniger soll aber weiterhin genauso viel oder nicht selten sogar mehr bezahlen, während es für die Streaminganbieter sicher billiger ist die Filme fürs Streaming bereit zu halten, als sie einzeln auf optischem Datenträger zu verkaufen. Das heißt größerer Gewinn für die Verkäufer und potentiell viel weniger Leistung für den Endverbraucher und die eigentlichen Kreativen bekommen in der Regel von den Mehreinnahmen nicht mal irgendwas ab. Dafür sollten die Verwerter eigentlich ganz gehörig was auf die gierigen Finger bekommen. Aber leider ist der Gesetzgeber bisher in der Regel immer auf Seiten der Verwerterindustrie gewesen.

    • Also du hast mit ganz vielem Recht, also zB den beschriebenen Vorteilen von physischen Medien (privater Verleih, oftmals Extras, mehrere Sprachen usw)

      Es gibt aber bei VOD-Kauf eben auch andere Vorteile (die dir vielleicht egal sind, aber eben da sind):
      – sofort verfügbar egal wo ich gerade bin, rund um die Uhr (convenience ist vielen Kunden viel Geld wert!)
      – teilweise wurden Lizenzen mit der Zeit ohne Mehrkosten aufgewertet (SD zu HD zu 4k). Welcher VHS Kassette ist das passiert?
      – Physisches Medium braucht auch einen Abspielgerät, manche Medien haben sich nicht durchgesetzt, die Abspielgeräte dazu sind jetzt schlecht oder gar nicht mehr zu bekommen.
      – physisches Medium kann beschädigt werden oder verloren gehen (wer kennt nicht Kratzer auf der CD) – ist wohl der Vergleich zu VOD Unternehmen geht Pleite oder stellt Service ein.

      Will dir deine Vorliebe nicht wegnehmen, aber was der Verbraucherschutz hier bemäkeln soll ist wohl an den Haaren herbei gezogen.

      • Genau zu deinen VOD Gründen (abseits von direkter Verfügbarkeit und Upgrade) hast du doch aber die Möglichkeit dir eine digitale Kopie zu erstellen.
        Damit bist du gegen Zerstörung geschützt und kannst das Medium weltweit 24/7 z.B. über Plex abrufen.

        • Nö, man darf in Deutschland keine digitale Kopie einer geschützten (verschlüsselten) DVD erstellen.

          Bei den CDs ist es dagegen erlaubt, weil sie nicht verschlüsselt sind.

          Oder gab es in der letzten Zeit Gesetzänderungen, die ich nicht mitgekriegt habe?

          • Eine Umgehung des Kopierschutzes ist zivilrechtlich relevant. Gleichzeitig darf man Privatkopien erstellen. In dem Fall wird der Staat nicht ermitteln. Als Ausgleich gibt es die Abgabe auf Leermedien, die geht über einen Schlüssel an die Urheber (sehr umstrittenes Thema).

            https://www.aufrecht.de/index.php?id=4220

            • Das Urheberrechtsgesetz untersagt die Umgehung „wirksamer“ technischer Schutzmaßnahmen. Vor 15 Jahren hätte man eventuell noch anders argumentieren können, aber ein Kopierschutz der sich nicht dynamisch weiterentwickelt, entspricht irgendwann nicht mehr dem Stand der Technik – bei der DVD dürfte das eindeutig der Fall sein. Da hätte ich gerne mal eine aktuelle gerichtliche Entscheidung :-).

      • Benjamin Wagener says:

        1. Es ist eben nicht egal wo sofort verfügbar! Du musst mit dem Gerät, mit dem Du den Film anzeigst in Deinem Account eingeloggt sein und genug Bandbreite zur Verfügung haben. Nicht jeder hat einen Chromecast auf den Du mal eben von Deinem Handy aus streamen kannst. Viel Spaß Dich mal eben auf dem Fernseher Deines Freundes mit Deinen Daten einzuloggen. In der Zwischenzeit habe ich schon zig mal die DVD in den Player gelegt und muss mir keine Sorgen haben, dass der Streaminganbieter vielleicht denkt, dass ich unrechtmäßiges Account-Sharing betreibe.
        2. Teilweise wurden Lizenzen aufgewertet, toll. TEILWEISE! Das ist aber eher die Ausnahme und einen Anspruch hat man darauf nicht.
        3. Streams brauchen auch ein Appspielgerät und eine kompatible App. Siehe 1.

        Und nein, da ist gar nichts an den Haaren herbei gezogen. Du bist einfach nur ignorant gegenüber etlichen der Argumente auf die Du auch gar nicht eingegangen bist, wie z.B. höherer Preis trotz weniger Leistung und weniger Kosten oder auch, dass man nicht mal eben verleihen oder weiter verkaufen kann.

      • „convenience ist vielen Kunden viel Geld wert!“
        Ich nenne „convenience“ schlicht Faulheit und daher darf sich wer „convenient“ ist, auch nicht über die sich daraus ergebenden Nachteile beschweren.

      • Anika Keupp says:

        Wenn ich etwas kaufen kann gehört es danach mir, sonst ist es nicht gekauft sondern geliehen. Somit geht die Option kaufen für mich nicht.
        Das wäre wie wenn ich in einem Laden eine Hose kaufe diese mit nach Hause nehme und nachdem der Laden das Label aus dem Sortiment nimmt, kommt der Laden und möchte die Hose zurück da sie nicht mehr im Sortiment ist. Kaufen heißt Besitz erwerben nicht Mieten. Das ist eigentlich Betrug am Kunden

        • Zitat Wikipedia: Kauf steht für den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung bzw. der darauf gerichtete Vertrag.
          Bei Prime kaufst Du halt ein Nutzungsrecht. Beim Besuch des Schwimmbads erwartest Du ja auch nicht, dass dir mit dem Kauf der Eintrittskarte das Bad gehört, Du darfst es zeitlich begrenzt nutzen.
          Mir sagt das Modell auch nicht zu, also kaufe ich in der Regel bei Prime Video nur Filme unter einem Euro, Betrug ist das ganze mit Sicherheit aber nicht.

          • Du kaufst ein unbefristetes Nutzungsrecht. Bei einem Freibad würde ich dann analog auch unbefristeten Eintritt erwarten, solange das Freibad existiert. Eine Tageskarte im Freibad entspricht dem Verleih bei Amazon.

        • Wigbert Ramthun says:

          Das Thema ist vielschichtiger als es im ersten Moment aussieht.

          Egal ob ich, eine DvD, Blu Ray Oder Uhd Scheibe erwerbe ich erwebe nicht den Film sondern das recht diesen Film im privaten Bereich jederzeit abspielen zu können bzw dürfen.
          Geht ein Medien Träger ohne Verschulden kaputt, besteht das Recht diese Scheibe beim Hersteller also Sony oder Fix umzutauschen.

          Das habe ich persönlich schon einige Male gemacht, da die Anfangszeiten der DVD sehr schwierig war.

          Bei VdO stört mich die Aussage von Amazon schon das wenn der Partner zb Sony Pictures wegfällt, der gekaufte Inhalt auch weg ist.

          Da ist ein interessanter Ansatzpunkt, wie das dann funktioniert.

    • dovermascot says:

      Ich meine aber genau wegen diesem Fall auf Reddit gelesen zu haben;
      es gibt so einen Anbieter der diese Käufe „bündelt“, das heißt, du kaufst zwar zB bei Amazon oder Apple,
      aber du legst deine Bibliothek bei dem Anbieter an. Deine Lizenz wird also auch dort hinterlegt, so
      dass wenn Amazon den Film nicht mehr hostet, du ihn trotzdem bei einem anderen Streaming-Anbieter
      schauen kann (ohne ihn neuzukaufen!), der auch mit an Board. Dabei sollen die meisten großen Anbieter
      im Boot sein. Fällt mir nur der Name grade nicht ein.

      • Ist dir der Name wieder eingefallen, denn genau das klingt recht spannend.

      • Meinst Du ‚MoviesAnywhere‘ ?

        Da hast Du teilweise aber das Problem, dass einige Titel NICHT in der übergreifenden Library enthalten sind und daher wieder mit Prime etc. geguckt werden müssen.

        Zusätzlicher Vorteil ist natürlich auch nur eine App für alles. Schon schick.

        • Das ist ein tolles Konzept! Damit würde ich mir auch deutlich leichter tun digitale Inhalte zu kaufen.

          Aber trägt dann der alternative Streamingdienst freiwillig die technischen Kosten?

          Alternativ bräuchte es SLAs bis wann und mit welcher Verfügbarkeit mein Kauf gültig ist. Das kann ich dann mit der Lebenszeit meiner DVD vergleichen und mich frei entscheiden.

    • Rene Schuchardt says:

      Also bei iTunes bekommt man auch die Extras mit, manchmal auch ein bisschen mehr und zumindest bei Filmen hat man auch alle verfügbaren Sprachvarianten; Serien schaue ich eh nur auf Englisch. Mir fehlt schlicht der Platz, von jedem Film eine physische Disc irgendwo unterzubringen. Aber ich habe alle bei iTunes gekauften Filme und Serien auch noch auf Festplatte liegen. Das die Inhalte bei Apple mal wegfallen, ist zwar nicht unmöglich, ich für mich halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Gerade die Aufwertung gekaufter HD-Filme auf 4K ohne Mehrkosten ist für mich ein großer Pluspunkt.

      • Benjamin Wagener says:

        iTunes? Toll, kann ich nicht legal auf meinen Chromecast streamen oder für unterwegs auf mein Android-Handy laden. Ist vielleicht toll für Leute die auch ansonsten voll im Apple-Ökosystem drin stecken und ein iPhone und einen Apple-TV haben oder es sich vielleicht leisten können einen vollwertigen Media-PC am Fernseher laufen zu lassen. Aber wer das alles nicht hat für den ist iTunes eher der letzte Rotz.

        • Rene Schuchardt says:

          Muss halt jeder selber wissen, auf welches System man setzt. Bei mir ist es halt seit meinem ersten Ipod, 2005, Apple. iTunes deshalb als Rotz zu bezeichnen, halte ich für unangebracht. Zumal es die Apple TV App auch für verschiedene Smart-TVs und den FireTV gibt und man dort auch die Inhalte anschauen kann.

    • Man sollte die Filme downloaden können.
      Mit einer Rechnung kann man ja beweisen das man sie gekauft hat.

    • Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, nicht zu kaufen bzw. eine Lizenz zu erwerben. Wenn du kaufst und erst danach die AGB etc. liest, dann sehe ich keine Schuld beim Verkäufer.

  2. Starker Tobak von Amazon. Wenn ich mir ein Film leihe, dann kann die Nutzung nach einer gewissen Zeit entfallen. Alles fein. Falls ich jedoch ein Film KAUFE, dann gehört der Film mir und für meine private Nutzung (wie eine DVD), Ich habe es ja erworben und keine Lizenz geliehen. Wenn ich mir die Herr der Ringe-Trilogie kaufe, dann möchte ich meinen Inhalt unahängig von Amazon oder wem die „Lizenz“ gehört anschauen. Ich finde ziemlich eindutige Sachlage.

    • Du wirfst hier die (juristischen) Begriffe durcheinander. Du kaufst eben NICHT den Film, sondern (wie oben genannt) die Nutzungslizenz. Punkt. Die kann Dir jederzeit wieder entzogen werden, aus welchen Gründen auch immer. Es ist dann Sache der Vertragsgestaltung (der Du mit dem Lizenzerwerb zustimmst!), ob Du für entfernte Lizenzen (teilweise oder ganz oder gar nicht) erstattet bekommst.
      Was Du schreibst, ist Laien-Rechtsverständnis und hat leider nix mit der Realität zu tun. Und ja, die Sachlage ist juristisch eindeutig, aber nicht so, wie Du Dir das wünscht.

      • Das ist eben juristisch nicht eindeutig. Man kann durch Kauf keine Zustimmung geben, wenn grundlegende Eigenschaften nicht bei Vertragsschluss offenkundig waren.

        Man wirbt und arbeitet schließlich mit „Film kaufen“ und listet diesen auch unter Verkäufe. Es steht da nirgends Lizenz erwerben“ oder „Lizenzierte Inhalte“.

        Juristisch ist es ziemlich eindeutig, dass Kunden davon ausgehen können und müssen, dass sie einen Film gekauft haben. Amazon müsste sogar ermöglichen, anstelle des Streams eine Kopie herunterladen zu können.

        Ich habe auch schon Filme bei Amazon gekauft und man wird nirgends darauf hingewiesen, dass einem der Film nicht gehört. Bei Leihvideos weisen sie indes sehr genau darauf hin, dass der Erwerb begrenzt ist.

        Da ist es völlig unerheblich, was Amazon irgendwo in den AGB vergraben hat.

        Juristisch eindeutiger ist indes, das sollte wirklich mal einer klagen, Amazon entweder alle bisherigen Käufe rückabwickeln und auszahlen müsste, oder eine mindestens einmalige Downloadmöglichkeit pro Artikel schaffen.

        Die Angebotsbeschreibung und Werbung war hier in keinem Fall eindeutig und rechtssicher formuliert.

        • Völlig korrekt. Amazon kommuniziert einen Kauf vs. Miete. Egal was in den AGBs dann abweichend steht, es wäre eine überraschende Klausel und nach deutschem Recht unzulässig. Eigentlich müssten deutsche Verbraucherschutzorganisationen einschreiten und Amazon verklagen. Vielleicht passiert das ja jetzt.

        • Nun, wenn ich auf einer Kauffilm-Seite bei Amazon bin, finde ich unter den Buttons für Trailer, Leihen, Kaufen etc. zum einen den Hinweis auf die MwSt. und darunter den Satz:
          „Mit der Bestellung oder Wiedergabe erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden. Verkauft durch Amazon Digital Germany GmbH.“ mit dem deutlichen Link zu den AGB. (Darin sind die Lizenzbedingungen zu finden, konkret unter den Punkten 4.a., 4.h. und 4.i.)

          Das ist nach allgemeiner Rechtsprechung sehr wohl rechtssicher. Oder gibt’s hier eine juristische Fachperson, die das Gegenteil belegen kann?

          Heutzutage kann man einem halbwegs gebildeten Menschen zutrauen, den Unterschied zwischen dem Kauf einer Ware und dem Kauf einer Lizenz zu erkennen und zu verstehen, was das jeweils bedeutet. Auch wenn wir in Deutschland hinsichtlich Digitalisierung etwas hinterherhinken, gibt es Lizenzerwerb doch schon ein paar Jahre.

          • Clarissa1986 says:

            Trotzdem hat das mit dem Detail dass man nur eine Lizenz kauft, welche später auch wieder entzogen werden kann, DEUTLICHER erwähnt zu sein! Und zwar offensichtlich und nicht erst in AGB’s! Es muss klargestellt werden, dass es KEIN wirklicher Kauf ist! Sondern nur ein Erwerb einer Nutzungslizenz, durch Amazon selbst zeitlich unbegrenzt, aber begrenzt durch den Lizenzgeber an Amazon! Ein Kaufbutton, der KAUF sagt, aber später kein Kauf ist, weil die Sache einem wieder genommen werden kann, ist Kundenbeschiss!

      • Dann sollten Sie schreiben „Nutzungslizenz kaufen“ und nicht „Film kaufen“

        • Dann dürfte es auch nicht „Film leihen“ heißen, da laut BGB die Leihe unentgeltlich ist.

        • So ein Film kostet möglicherweise mehrere Millionen Dollar. Und den willst du jetzt für 7,99 kaufen? Das ergibt sich doch irgendwie von allein, dass du dafür nicht den Film, sondern das Recht, ihn dir anzuschauen kaufst. Und die Ersparnis für die fehlende Silberscheibe wird doch weiter gegeben, oder was hat ne Blu-ray so gekostet?

          • Benjamin Wagener says:

            Sie wird eben nicht immer weiter gegeben. Im Moment sind die Beispiele sehr viel seltener, weil kaum neue Filme auf Blu-ray raus kommen, aber ich konnte ein Beispiel finden. „Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn“ kostet aktuell bei Amazon direkt auf Blu-ray mit Extras usw. 14,61€. Wenn man ihn als VOD über Prime Video „kaufen“ will, kostet er in HD und ohne Extras 16,56€. Bevor Corona spürbar wurde und noch massig Filme auf DVD/Blu-ray neu raus kamen gab es noch reichlich mehr derartige Beispiele, wo man für das schlechter ausgestattete VOD-Angebot beim Kauf 1-3€ mehr bezahlen sollte als für das gleiche Pendant auf DVD/Blu-ray.

  3. Genau deswegen kaufe ich nichts. Gar nichts.
    Ich warte bis der Inhalt entweder zum Leihen verfügbar ist oder gleich ganz frei auf einem Streaming Portal verfügbar.

    Blueray Disks sind übrigens auch keine Option, da auch dort dem Blueray Player nachträglich die Möglichkeit zum Entschlüsseln der Disk genommen werden kann.

    Wenn ich etwas kaufe, dann hat mir das zu gehören. Punkt. Und dann will ich diesen Film ansehen können wo, wann und wie oft ich will. Der letzte Film, den ich mir gekauft habe, war Austin Powers 3 auf DVD. Den konnte ich dank neuem Kopierschutz nicht auf meinem Linux Laptop ansehen.

    Das wars dann mit meinem Geld für die Filmindustrie.

    • Clarissa1986 says:

      Das Austin Powers 3 als DVD auf Linux nicht läuft, das wusste ich noch gar nicht. Danke für den Hinweis! Ich halte das auch so wie du. Ich lasse mich nicht über’s Ohr hauen. Auch Musik kaufe ich nur DRM frei. Spiele nur auf GoG DRM frei. Gibt es etwas mal nicht DRM frei, können mich die Anbieter kreuzweise und ich verzichte.

  4. Und wieder ein Argument für die klassische Scheibe und für eine PS5 und XBOX Series X MIT Laufwerk. Denn die Scheibe gehört dann euch und nicht einem Weltkonzern, der dann von heute auf morgen eure Sammlung wieder einkassiert.

    • Dann gehört dir eine Plastikscheibe mit Daten drauf (sofern noch lesbar), wenn die Server für das Spiel oder der Konsole abgeschaltet werden. Also das Argument ist leider auch nicht so stichhaltig wie du glaubst. Man darf sich jetzt aber schon mit Abfinden, dass die Zeit der reinen Offlinekonsolen (inkl. Spiele), die man nach 30 Jahren aus dem Schrank holt um eine Runde zu daddeln, endgültig vorbei ist.

      • Du hast immer ein für und wieder – auf beiden Seiten. Ich bin mir die Vor- und Nachteile beider Technologien durchaus bewusst. Rein auf Filme bezogen greift das Argument aber eher nicht. Die Scheibe mit dem Film drauf gehört dann dir. Dass du damit nicht einfach eine Kinovorstellung geben darfst, dürfte klar sein. Darfste aber auch nicht mit deinem digitalen Inhalt. Kaputtgehen kann alles, logisch. Aber dir nimmt den keiner weg, den Inhalt auf Disc. Irgendwer hier, der jetzt mit „kann dir geklaut werden“ argumentieren möchte?

  5. Naja, aber die Nutzungsdauer ist mit einer Disc insofern unbegrenzt, bis die Disc eben kaputt geht.
    Weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll. Ist ja bisher nicht vorgekommen, dass meine gekauften Inhalte verschwunden sind. Aber zukünftig evtl auch nochmal eine Überlegung wert, einen Inhalt zu kaufen, oder doch nur zu leihen. Bzw. gar nicht erst erwerben.

    • > Bzw. gar nicht erst erwerben.

      So mach ich es. Wenn ich mal einen Film sehe (vielleicht ein oder zwei Mal im Monat), dann Torrente ich mir den. Sofern mal was wirklich gutes dabei ist (ziemlich selten), behalt ich den Film in meinem voll verschlüsselten Datenarchiv.

      Jedweder Nachteil lässt sich dann mit soliden Backups und einem beliebigen VPN vermeiden.

      • @Jannik: Und Leute wie du sind auch der Grund, warum die Filmindustrie nur noch „sichere“ Blockbuster produziert, weil bei allen anderen Produktionen das Risiko zu groß ist, dass sich der Film wegen der vielen „Gratiszuschauer“ gar nicht refinanzieren lässt.

        Es ist schon geil, dass 2020 Leute online offen schreiben „Ich klau mir das Zeug einfach“, und keinen interessiert’s. Und erspart mir bitte Nullargumente wie „Da entsteht keinem ein Verlust, weil ich den Film sonst eh nicht gekauft hätte.“

        Gerade in der aktuellen Corona-Situation, in der die Branche ums Überleben kämpft, ist so eine Einstellung schlicht zum Kotzen. Wenn dir ein Laden gehört und da ständig Leute reinkämen, Zeug klauen und sagen „Halb so wild. Gekauft hätt ich es eh nicht“ würdest du das genauso sehen, ja?

        • Bei dreizehnjährigen Schülern, die über kein Einkommen verfügen, sehe ich die „Raubkopiererei“ nicht ganz so dramatisch. Und wenn du hier öfter mal die Kommentare liest, dann wirst du vermutlich zu dem gleichen Schluss kommen, dass Jannik entweder noch nicht viel älter ist, oder einfach nur ein Troll.

          • Jo, so wie Lasse sagt. Ich bin ein schrecklicher Mensch mit finsterer Motivation. Mit meinen maximal dreizehn Jahren liegt mir nichts mehr am Herzen als die Leser dieses Blogs hier zu terrorisieren.

            … mit relevanten, sachlichen Kommentaren zum Artikelthema. Wie auch sonst.. 😀

        • Diese Urheberrechtsverstöße-sind-Diebstahl-Kiste mal beiseite, denn das hier ist ja kein TV-Spot aus den Nullerjahren:

          Die Filmbranche kämpft nicht ums Überleben, aber selbst wenn sie es täte (hypothetisch, deinem Argument zuliebe) wäre sie zu erhalten ja wohl vermutlich nicht unsere Sorge, oder?

          Es gibt viele Industrien die im Laufe der Zeit aufblühen und zurückgehen und für keine davon braucht sich hier irgendjemand einzusetzen. Das ist halt Marktwirtschaft.

          Das Argument gibt es auch bei Musik. Oh, wenn wir nicht zahlen dann gibt es keine Musik mehr. So ein alberner Gedanke. Als wenn es uns an Musikern fehlen würde. Wenn Adele (oder sonst wer, das ist jetzt nur ein Beispiel) keine Musik mehr machen will weil sie zu wenig verdient: Kein Problem. Hinter ihr stehen noch 100.000 andere Musiker die froh darüber wären, ihren Platz einzunehmen.

          Es gibt keine Angebotsknappheit, selbst bei einem zehntel des aktuellen Preises. Also kein Grund zu fürchten, da gäbe es irgendein Problem mit Nachschub.

          • Arbeitest du eigentlich selbst? Ich würde auch gerne so leben, wenn du ohne Lohn/Gehalt so gut leben kannst.

            Mal im Ernst: In unserer Marktwirtschaft leistet jemand Arbeit und andere bezahlen die Person dafür. Ob die Person viel oder wenig verkauft ist dabei irrelevant, du bezahlst für die Leistung.

            Würdest du Musiker werden wollen? Einer von den 100.000, die nicht so viel verdienen wie Adele?

    • Also bisher ist mir noch nie eine Disc kaputtgegangen, auch nicht meine ersten DVD´s, die ich ganz am Anfang, als DVD auf den Markt kam, erworben habe. Von daher bin ich da ganz zuversichtlich, dass die Dinger noch was länger halten 🙂

      • Kommt drauf an ob die ordentlich gepresst wurden. Wenn die bedruckte Oberfläche spröde wird, sich mit der Spiegelfolie ablöst und die Scheibe wird durchsichtig, dann wars das. Das Plastik der Scheibe hält ewig.

    • Das sehe ich auch so. Allein schon der Gedanke, dass ein gekaufter Film oder gar eine Serie plötzlich nicht mehr geschaut werden kann, macht die Überlegung, zukünftig digitale Inhalte zu kaufen, uninteressant. Wer garantiert mir denn, dass ich nach einem Jahr noch Zugriff darauf habe?
      Nutzungsrecht hin oder her – wenn ich eine DVD oder BluRay erwerbe, kann ich das, was drauf ist, zu jedem beliebigen Zeitpunkt unbegrenzt anschauen.
      Wo liegt denn bei der aktuellen, unsicheren Lage der Mehrwert einer streambaren Sendung?

  6. Auch beim Kauf einer Disk besteht das Risiko des Ablebens vor dem geplanten Anschauen.

    • Völlig unwahrscheinlich und kaum zu vergleichen. Außerdem hat man bei einem physischen Datenträger ja auch Garantie bzw. eine Gewährleistung.

  7. „Und streng genommen darf man auch die auf einer Disc enthaltenen Inhalte nicht uneingeschränkt nutzen. Schließlich ist es auch dort untersagt, etwa die Disc für kommerzielle Vorführungen des Filmmaterials zu nutzen oder den Inhalt abseits des Rechts auf Privatkopie zu vervielfältigen.“

    Das ist aber ein schlechter Vergleich. Passender wäre es, dass der „Rechteinhaber“ des Films bei dir zu Hause vorbeikommt und dir die DVD wieder wegnimmt.
    Eigentlich ist die DVD hier klar der Sieger, wenn man vom Platzverbrauch absieht und natürlich, dass sie anderweitig verloren gehen kann (starker Gebrauch, Diebstahl, Feuer etc.).

    • Agree.

    • Wobei du bei der DVD nur das Eigentum an der Scheibe erwirbst und nicht am digitalen Inhalt.
      Theoretisch könnte man die Lizenz widerrufen und der Player das Abspielen verweigern, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben werden.

      Ich sehe das Thema sehr gelassen. Zum einen gibt es immer irgendein Anbieter der den gewünschten Inhalt anbieten und zum anderen habe ich noch alte Filme auf DVD die ich seit Jahren nicht anfasse.
      Es gibt derart viel an Content dass es mir mittlerweile egal ist wenn mal ein Film wegfällt. Ich hänge nicht an dem Zeug. Und habe ich einen Inhalt schon mehrfach gesehen, hat es sich schon rentiert. Für mich gibt es wichtigeres im Leben als zu Wissen dass ich Eigentum an Film x habe oder nicht. Daher funktioniert Streaming für mich.

  8. mapeleafsmauri says:

    naja, in gewisser Weise kauft man bei jedem Trägermedium nur die Nutzung des Inhalts. Auch wenn ich ein physisches, gedrucktes Buch kaufe, darf ich nur den Inhalt konsumieren aber nicht damit machen, was ich will.
    Dasselbe gilt für eine CD/DVD.
    Wenn der Träger kaputt ist oder die Technik des Konsums nicht mehr funktioniert, habe ich meinen Anspruch auf Verbrauch des Inhalts irgendwie verloren. Das dauert bei einem Buch vielleicht etwas länger als bei einem Datenträger.
    Am Inhalt habe ich sowieso gar kein Recht.

    Einziger Unterschied, den physischen Daten/Inhaltsträger, darf ich weiterverkaufen oder -leihen. Der Inhalt gehört mir aber iwie trotzdem nicht.

  9. „Wie seht ihr das?“

    Ich kaufe grundsätzlich KEINE DRM-geschützten Videos digital, Audo nur, wenn ich MP3 oder andere DRM-freie Formate erhalte.

    Software habe ich bisher auch weitestgehend auf physischen Datenträgern gekauft. Ausnahmen in letzter Zeit: Einige Android Apps (Nine, Business Calendar, Vorrat).

    Was anderes sind Ausleih- oder Flatrate-Streaming-Angebote wie amazon (prime) Video (Kunde) oder Netflix / Spotify (kein Kunde): das sehe ich als das Äquivalent zur Videothek / Audiothek an – und hier ist es mir egal, ob ein Film nach dem ersten schauen irgendwann verschwindet.

    Lediglich bei Serien ist das ärgerlich – wenn ich gerade die 3. Staffel von 7 schaue und auf einmal wandern alle vom Flatrate-Bereich in den kostenpflichtigen Leih- oder Kauf-Bereich….

    —-> und so werde ich das auch in Zukunft halten.

    Die Content-Mafia mit ihrem „du kaufst nur eine nur Lizenz-Gehabe“ kann mich mal … 😉

  10. Den Fall habe ich bei Apple schon erlebt, das die Lizenzen ausgelaufen sind und vom Lizenzgeber nicht verlängert wurde, da habe ich dann Kommentarlos den Betrag erstattet bekommen.
    Da sehe ich auch die Gesetzgeber dieser Welt in der Pflicht und keine Gerichte oder Amazon das für ihre Bevölkerung zu klären, denn was mit diesem ganzen Systemen ob das Abo´s, Lizenzen, Diensten usw sind, aufgebaut werden soll ist eine andere Form von Digitaler Lehnsherschaftssystem wo nur wenige Priviligierte was besitzen und der Rest von dessen Gnade abhängig ist.

    • Die Erstattung finde ich echt fair. Vermutlich ist das aber Kulanz und keine rechtliche Regelung, oder?

      Das kann sich ja auch für Apple nicht lohnen.

  11. Da der Wert eine DVD/Bluray oder Spieledisk nach ein paar Jahren (manchmal sogar Monaten) gegen „null“ tendiert, kann ich gut mit digitalen Inhalten leben.

    • Was ist denn das für ein Argument gegen eine Disc? Weil du sie potentiell wieder verkaufen möchtest? Es geht doch ums konsumieren. Und wenn dir Amazon die Lizenz entzieht, dann musst du den digitalen Inhalt erneut woanders erwerben – sofern verfügbar. Und verkaufen kannst du die Lizenz sowieso nicht.

      • Habt ihr alle Zeit zuviel. Ich kann mich nicht dran erinnern, wann ich in den letzten Jahren einen Film oder Serie doppelt gesehen habe.

    • Gibt aber auch die andere Richtung,
      wo eine Super Marios Bros Cartridge für die NES 114.000 $ eingebracht hat

  12. Ich kaufe selber viele Filme bei Amazon Prime Video
    Das nervige ist halt , das vieles in HD vorliegt aber nicht auf Blu Ray zu kaufen wäre. Und das bezieht sich auf Serien sie psych, Modern Family usw. Außerdem kommt immer weniger auf DVD & Blu Ray und co raus. Deshalb sollte man das Gesetz dahingehend ändern.
    Oder movies anywhere Mal langsam hier einführen.

  13. Bei einem „Kauf“ findet per Definition eine Eigentumsübertragung statt. Natürlich kann ich an einem Film kein Eigentum erwerben, weil dazu ja auch die Verwertungsrechte gehören würden. In der Analogie zu einer DVD erwerbe ich bei einem Kauf das Eigentum an der DVD und ein dauerhaftes Nutzungsrecht des Films der sich darauf befindet.
    Wenn bei VoD also ein Film gekauft wird so gibt es zwar keinen Datenträger der übereignet wird, aber trotzdem gehört nach meinem Rechtsempfinden die dauerhafte Nutzungslizenz dazu.
    Das bedeutet, dass der Anbieter entweder seine Lizenzen mit dem Rechteinhaber entsprechend aushandeln muss oder aber er darf nicht „Kauf“ dran schreiben sondern vielleicht „Dauerleihe bis Lizenzende“. Dann wäre jedem Nutzer klar, dass er den Zugriff auf den Film, Song, Bild (oder was auch immer) jederzeit verlieren kann, weil die Lizenz abgelaufen ist.
    Am besten wäre natürlich, wenn im Zuge des „Kaufens“ schon dran stehen würde bis wann die Lizenz mit dem Rechteinhaber ausgehandelt wurde. Schließlich könnte die ja wenn es dumm läuft morgen auslaufen bei einem Film den ich heute kaufe und am Sonntag ansehen will.

    • du kaufst ne lizenz. so einfach ist das.

      • Soweit richtig.
        Eontweder ist die aber zeitlich unbeschränkt oder aber sie ist eingeschränkt. Im zweiten Fall muss eigentlich beim Kauf der Lizenz auch angegeben werden wie lange sie gültig ist. Einfach nur zu sagen „gültig bis vom Lizenzgeber zurückgezogen“ funktioniert nicht. Der Kunde muss schließlich beurteilen können, ob ihm der verbleibende Zeitraum das Geld wert ist oder nicht.
        Angenommen die bietet jemand eine super Wohnung für pauschal und einmalig 10.000€ zur Überlassung an mit den Worten „Einmalig 10.000€ bis ich sie wieder brauche“. Würdest du das machen? Immerhin könnte der ja morgen kommen und sagen „Sorry, ich brauch die Wohnung wieder“.

      • Wird aber nirgends so bezeichnet, vorher nicht und nicht während des Kaufvorgang.

        So einfach ist das, im Grunde kann jeder Kunde rückwirkend sein Geld zurückverlangen.

        • Äh. Ich bin mir ziemlich sicher, das da „Jetzt kaufen“ oder „Kaufen“ steht und nicht „Dauernutzung bis …“

          • Der Gesetzgeber sagt das du nur an physischen Objekten Eigentum erwerben kannst. An digitalen Inhalten kann man nur Lizenzen erwerben.
            Und gerade in dem Bereich gibt es viele Regelungen, Ausnahmen etc. Ein „für immer“ gibt es nicht.
            Mit so einem Thema können sich Rechtsanwälte und Gerichte jahrelang beschäftigen.

    • nough said.

  14. Bartenwetzer says:

    „Am besten wäre natürlich, wenn im Zuge des „Kaufens“ schon dran stehen würde bis wann die Lizenz mit dem Rechteinhaber ausgehandelt wurde.“

    Die Lizenz die Amazon erworben hat bezieht sich nur darauf, das Amazon dieses Produkt verkaufen / verleihen darf.
    Die gekauften Produkte sollten ebenso wie bei einer DVD/CD/BluRay dauerhaft beim Käufer verbleiben. Schließlich hat ja der Rechteverwerter durch seine Lizenz dieses Produkt zum Kauf freigegeben und dafür Geld erhalten.

  15. Nun, es gibt aber auch eine andere Seite – alle, die alt genug sind, habe sich einen Film schonmal auf VHS gekauft… obsolet. Dann den Film evtl. nochmal auf DVD… geht noch, aber die Qualität? Welchen Weg geht die Bluray in 5-7 Jahren? Für mich persönlich erscheint es sinnlos, einen Film überhaupt zu kaufen, in welcher Form auch immer. Da sind Dienste wie Disney+ oder Netflix schon ganz gut, dazu kann man den Film ja immer irgendwo für kleines Geld leihen. Ich sehe keinen Sinn für mich darin, mir irgendwo noch den Content für Geld hinzulegen, bloss weil ich ihn vielleicht mal in 2-9 Jahren wieder sehen möchte.

  16. Das ist doch längst bekannt. gerade Amazon-Kindel-Kunden haben dort bereits im Jahr 2009 (oder war es im Jahr 1984?) einschlägige Erfahrung gesammelt

    Die Geschichte ist eigentlich zu skuril, um war zu sein, aber ich habe noch kein Dementi gefunden.

    https://www.dailymail.co.uk/sciencetech/article-1203527/Big-Brother-Amazon-automatically-removes-1984-Kindle-e-book-reader-warning.html

    oder:

    https://www.computerwoche.de/a/amazon-s-1984-kindle-credit-thank-you-big-brother,1905006,2

    • So skurril ist das garnicht. Eine Firma hat Bücher von Orwell in elektronischer Form über Amazon vertrieben. Der Rechteinhaber ist dagegen vorgegangen.

      • Wenn einem ohne Ankündigung oder Chance es zu verhindern, BigBrother (Amazon) ausgerechnet das Buch 1984 löscht, kann man das schon skuril finden.

        Aber vielleicht sehe auch nur ich da eine gewisse Komik.

  17. Martin Deger says:

    Wenn das Geld zurückerstattet wird, ok (minus von mir aus einem sehr kleinen Betrag für jedes Anschauen). Aber allgemein vermeide ich das auch. Ich bin beim iPod darauf hereingefallen. Habe mir damals bestimmt für 500 Euro Musik bei iTunes gekauft über zwei Jahre (2004-2006), bin aber danach nicht mehr in der Apple-Welt unterwegs gewesen.

    Das Geld ist eigentlich verloren. Hatte das schon komplett vergessen. Oder kann ich das irgendwie transferieren (die Lieder sind ja wahrscheinlich noch in meinem Apple-Konto, wenn ich das reaktivieren kann)?

    • Ja, habe die bei iTunes gekauften Lieder auch ganz normal als Datei auf der Festplatte und kann sie auch an ungeheuer vielen Endgeräten abspielen.

  18. Nun ja, wenn ich eine Lizenz erwerbe müsste diese auf eine bestimmte Personenzahl und einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein. Ansonsten könnte ich doch durchaus in einer Privatvorstellung z.B. jeweils 10 Personen einladen
    und einen „Unkostenbeitrag“ von jeweils z.B. 2 Euro verlangen.

  19. Ich kaufe NIEMALS, ich leihe für 0,97€ …

  20. Du kaufst nie den Inhalt, sondern nur ein Nutzungsrecht. Egal mit welchem Medium.

    Beim Datenträger hast du halt das Risiko von Verlust oder Beschädigungen und musst es aufbewahren, bei VoD ggf andere Nachteile.
    Das muss halt jeder für sich abwägen. Allerdings finde ich den Sammeltrieb generell etwas archaisch. Wie oft kann man einen Film schauen ohne sich zu langweilen?
    Da sind VoD Abos doch der sinnvollere Einsatz meines Budgets. Ich erinnere mich gut an die entsetzlich hässlichen Racks voller CDs und DVDs, wem das gefällt hat auch einen Fliesentisch im Wohnzimmer.

    • Das ist korrekt. Das Risiko bei einer DVD kannst du aber besser einschätzen als bei VOD. Oder gilt als Minimum ein Jahr Garantie auf den Stream? (Blöde Frage, aber wäre echt interessant)

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