Amazon: Händler haftet nicht für falsche Kundenbewertung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Händler für durch Kunden abgegebene Bewertungen in Onlineshops keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft. Konkret hatte ein Händler auf der Plattform Amazon eine Ware angeboten – ein Muskel-Tape. Kunden bewerteten, dass es gegen Schmerzen helfe, wissenschaftlich ist dies aber nicht nachgewiesen. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte dann gegen diesen Händler – obwohl die Bewertung ja vom Kunden kam. Der Bundesgerichtshof hat die Klage nun in letzter Instanz zurückgewiesen und damit geklärt, dass Händler, die den Marktplatz nutzen, nicht für falsche Bewertungen durch Kunden haften müssen.

Die Kundenbewertungen sind zwar irreführende Äußerungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat mit den Kundenbewertungen aber nicht geworben. Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie weder selbst aktiv mit den Bewertungen geworben oder diese veranlasst, noch hat sie sich die Kundenbewertungen zu eigen gemacht, indem sie die inhaltliche Verantwortung dafür übernommen hat.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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12 Kommentare

  1. Wäre auch ein Unding, wenn der Händler haften müsste. Würde ja bedeuten, dass er Rezenssionen moderieren muss und das hätte letztendlich zur Konsequenz einer Zensur. Es ist nämich dann verführerisch nicht nur falsche sondern auch negative Rezenssionen zu veröffentlichen.

    Diese „Zensur“ findet man auf den diversen Gutschein-Portalen wie Groupon, SocialDeal usw. Dort entscheidet nämlich der Anbieter was veröffetlciht wird

    • Meine naturlich „Es ist nämich dann verführerisch nicht nur falsche sondern auch negative Rezenssionen nicht zu veröffentlichen“.

    • Der Amazon Marktplace Händler könnte doch die Bewertung – selbst wenn er wollte – gar nicht entfernen.

  2. Haha, wenn man sich mal den Online-Auftritt dieses Verbands anschaut merkt man das die mit Internet noch nicht viel zu tun haben. Darum wohl auch das komplette Unverständnis.
    Schade das ihr Anwalt sie nicht aufgeklärt, sondern wohl ehr abkassiert hat.

  3. Unfassbar mir was sich bei uns so die Gerüchte beschäftigen müssen. Jeder mit einem Funken gesundem Menschenverstand hätte bei der Klage schon in Schallendes Gelächter ausbrechen müssen, und gar nicht erst zulassen, dass sich in so klären Fällen ein Gericht damit befassen muss.

    • Wolfgang D. says:

      +1

    • Du möchtest also, dass Klagen von Richtern nach Manier eines Stammtisch einfach irgendwie abgelehnt werden können? Genau gegen das Bauchgefühl des lachenden Plebs wurde überhaupt erst der sachliche Rechtsstaat eingeführt. Und des einen Gelächter ist des anderen wichtigen Anliegen.

    • Ich habe dich bisher für einen sehr vernünftigen Mitnutzer hier gehalten und bin da echt etwas enttäuscht.

  4. Die erste Reaktion auf so eine Meldung ist wohl „richtig so“. Dann denkt man an die Meldungen über die Massen an bezahlten Rezensionen bei Amazon und schon ist das neue Marketingkonzept geboren. Der Produktkatalog von Amazon ist teilweise so schlecht gepflegt, dass die Angaben entweder nicht vollständig sind oder schlichtweg falsch sind. Für einen Hersteller, der sowieso eine Armada an Rezensenten beschäftigt, wäre es dann eine feine Sache, in den Rezensionen einfach haufenweise Produkteigenschaften anzupreisen, die so aber gar nicht zutreffend sind. Die potenziellen Käufer richten sich dann wegen der schlechten Produktinfos bei Amazon nach den Rezensionen und falls das Produkt dann enttäuscht, kann doch der Verkäufer nichts dafür. Tolle Nummer!

    • Der Punkt ist letztlich erstens genau das was du ansprichst, die grundsätzliche abstrakte Bedeutung die natürlich über den einzelnen Sachverhalt hinausgeht, andererseits konnte deswegen auch nicht anders entschieden werden.
      Im Zweifelsfall sind Grundrechte einfach höher zu bewerten. Es muss möglich sein eine subjektive Käufermeinung abzugeben, einfach weil es die Meinung des Käufers wiederspiegelt und das Grundrecht der Meinungsäußerung ist nicht an Qualitätskriterien dieser Meinung geknüpft.
      In der Meinungshygiene unseres Nanny Staates, den nahezu alle Parteien und auch große Teile der Gesellschaft tragen, gibt’s bereits viel zu viele Fallstricke. Hier und da und dort Beschränkungen und Löschungen und Strafbarkeit und in Summe, alles übereinander gelegt, schrumpft der verbleibende Raum für freie Meinungsäußerung, die sich nicht dem prüfenden Blick aus Strafrecht oder Zivilrecht stellen muss, sondern einfach für sich stehen kann.
      Da müssen einfach Grenzen von der Rechtsprechung gehalten werden. Niemand hat gesagt, dass Meinungsfreiheit ein Qualitätssiegel ist oder, dass diese einfach auszuhalten ist. Die Alternative, einer faktisch ausgehöhlten Meinungsfreiheit, ist aber unerträglich. Für sich genommen kann der Kurzsichtige jetzt natürlich poltern „reg dich nicht so auf, ist doch nur eine Kaufbewertung im Internet“, der Weitsichtige begreift dabei, dass für alle Meinungsäußerungen der selbe Schutz gilt und in dem Moment, in dem man zulässt zwischen gefühlt wichtigen und unwichtigen Meinungsäußerungen zu unterscheiden und nur die „, wichtigen“ zu schützen, in dem Moment ist die Meinungsfreiheit schon futsch. Es ist nichts anderes als Zensur wenn irgendwo beim Staat jemand sitzt und nach seinen Qualitätskriterien Meinungsäußerungen zulässt oder unterdrückt. Daher geht bei Meinungsfreiheit nur ganz oder faktisch gar nicht. Die newspeak Groko mit ihren Slogan-Gesetzen hat sich offenbar für faktische Anschaffungsversuche entschieden. Gerichte halten dagegen. Und die Öffentlichkeit diskutiert lieber über Coronaviren.

  5. Wäre ja noch schöner. Eine Rezension ist ja immer noch auch ein Ausdruck persönlicher, subjektiver Erfahrungen mit einem Produkt.

    Von irgendwelchen „gekauften“ Bewertungen natürlich abgesehen aber sowas ist eine andere Baustelle.

  6. Wenn mein Kumpel sagt, ich müsste BMW fahren, um bei den Frauen zu punkten und es nicht klappt, soll ich mich dann an BMW wenden?!? Wir leben in einer Clown-Welt…

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