
So habe die DUH von mehreren Kunden Beschwerden erhalten, laut denen Amazon sich geweigert habe defekte Elektrokleingeräte zu entsorgen. Seit dem 24. Juli 2016 sind Unternehmen ab einer gewissen Laden- / Lagerfläche (400 Quadratmeter) dazu jedoch verpflichtet – also auch Amazon. Dabei ist die Rückgabemöglichkeit nicht an den Neukauf eines Geräts gebunden. Auch ist es nicht notwendig, dass das Altgerät beim Händler gekauft wurde, bei dem es zurückgegeben wird.
Die Gerätschaften müssen lediglich kleiner als 25 cm sein und dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben bzw. eingeschickt werden. Weil Amazon sich nicht nach dem Gesetz richte, solle der Online-Händler laut DUH nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Da viele andere Händler ähnlich handeln würden, fordert die DUH zudem, dass das Umweltbundesamt die Umsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten im Handel stärker kontrolliere bzw. Verstöße direkt ahnde.
Eine Reaktion Amazons steht aktuell noch aus. Man darf gespannt sein, wie der Händler reagiert und ob es eventuell tatsächlich noch zu einem Rechtsstreit kommt.