(UPDATE)Amazon Dashbutton verstößt gegen deutsches Verbraucherrecht

Die Amazon Dashbuttons waren hier im Blog schon einige Male Thema. Natürlich einmal aus Sicht der technischen Neuerung, bzw. die Diskussion rund um diese – und dann war da natürlich auch die Verbraucherzentrale, die das Recht des deutschen Verbrauchers mit Füßen getreten sah. Und das Landgericht München (Az.: 12 O 730/17) sieht dies auch so, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt.

Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Dabei ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt. Das konkrete Produkt wird vom Nutzer über die Amazon Shopping App festgelegt.

Nach Installation des Geräts und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dieser Ausgestaltung des Dash Buttons Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten, die Verbraucher im Internet gerade davor beschützen sollen, die Katze im Sack zu kaufen. Bereits 2016 begann der Rechtsstreit.

Der Richterspruch stellt laut Verbraucherzentrale klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Landgericht zudem als unzulässig.

Allerdings: Der Richterspruch des Landgerichts München ist noch nichts rechtskräftig. Amazon kann also noch Berufung einlegen. Sofern das Urteil aber rechtskräftig wird, müsste Amazon das Konstrukt in Deutschland anders realisieren. Die Urteilsbegründung ist bisher nicht einsehbar.

Update 1.3, 21:00 Uhr. Wir haben ein Statement von Amazon bekommen.

„Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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35 Kommentare

  1. Als wären die Dash Buttons Standardausstattung in jeder Wohnung und man gezwungen diese zu nutzen… Wer sich einen kauft und benutzt macht das freiwillig und merkt spätestens nach dem ersten Gebrauch worauf er sich da einlässt. Aber Hauptsache wir schützen unser dummes Volk mal wieder vor sich selbst und verkomplizieren so ein angenehmes System.

    • elknipso2 says:

      Die Dash Button sehe ich auch absolut unkritisch. Ich halte es zwar ebenfalls für grenzwertig solche Dinger zu nutzen, da man eben nicht direkt sieht zu welchem Preis man aktuell bestellt. Aber solange es die freie Entscheidung des Nutzers ist – wieso nicht?

      • Jeder weiß ja wie es funktioinert.
        Die Meldung gibt es auf’s Smartphone und da sehe ich Pries/Produkt und kann dann ggf. noch stornieren.
        Ich bestimme ja wofür es eingesetzt wird – z.B. bei uns Waschmaschinentabs. Wenn die jetzt nen Euro mehr kosten… so what. Wenn es irgendwann in Wucher ausartet wird es nicht mehr genutzt. Es ist ja aber nicht so, dass Amazon auf einmal statt Tabs für 10€ eine Waschmaschine für 1000€ liefert und ich merke es erst wenn die da ist. Und selbst wenn das so wäre, könnte ich die noch zurücksenden.

  2. Aber bei den Themen Ernährung oder Mobilität dürfen die Bürger selbst entscheiden … wie passt das denn zusammen.
    Ich stimme Manfred zu.

  3. Markus Licht says:

    Verbraucherschutz gut und schön, aber die übertreiben es mal wieder maßlos.

    – Wer sich so nen Knopf holt, der weiß doch worauf er sich einlässt und ist entsprechend technikaffin. Dem kommt es nicht auf einen Preisvergleich an. So nen Dash Button ist doch auch ein bisschen ein Gag.
    – Der hat das Smartphone idR ständig zur Hand und die Bestätigung der Bestellung, samt Möglichkeit zum Widerruf, kommt nur wenige Sekunden später per Mail.
    – Außerdem gewährt Amazon statt den gesetzlichen 14 Tagen ein 30-tägiges Rückgaberecht. Was will man mehr?

    Also wer soll da geschützt werden und wo ist der Unterschied, ob man den aktuellen Preis ein paar Sekunden/Minuten vor oder nach der Bestellung sieht? Mit wenigen Klicks Widerrufen kann man schließlich immer.

    • Immer vom DAU ausgehen. Du kannst eben nicht voraussetzen, dass jeder Benutzer weiß worauf er sich einlässt. Genauso kann man nicht davon ausgehen, dass jeder der einen Führerschein hat Rechts vor Links beherrscht oder jeder der eine E-Mail mit unbekanntem Anhang bekommt, weiß das man diese besser nicht öffnen sollte.

      • phrasemongerism says:

        Techblasenbewohner gehen aber immer davon aus, dass auch alle, die sich nicht in der Blase aufhalten, automatisch genauso über alles informiert sind wie sie selbst, was die Blase natürlich ad absurdum führt. Man könnte es natürlich auch einfach Hochnäsigkeit nennen.

        • Leute die ihr Hirn erst dann einschalten, wenn etwas schief gelaufen ist. Und der Hinweis darauf
          dass man auch mal sein Hirn benutzen könnte BEVOR man etwas tut…das ist für die
          Hochnäsigkeit ?

          d.h.Niemand wird gezwungen diese Buttons zu verwenden. Schon gar nicht
          wenn er sich nicht über die Konsequenzen eines Tastendrucks im Klaren ist.

          Aber Wow…in was für einer Blase lebst du denn eigentlich ?

        • Sorry, wenn ich mir was kaufe, sollte ich wissen wie das auch funktioniert! Ich kann ja auch nicht ein Auto kaufen und es am Hang ohne Gang und Handbremse stehen lassen und mich danach aufregen wenn es wegrollt. Da man sich nicht nur so ein Teil kaufen muss, sondern es auch einrichten und dabei nochmal auf alles hingewiesen wird, kann man sich nicht mehr mit Unwissenheit ausreden!

      • Dann scheint es in NRW aber besonders viele DAU’s zu geben.

  4. Ich erfahre den aktuellen Preis doch mit der Bestell-Bestätigung und kann auch noch die Bestellung zurückziehen… also was soll der Aufriss?

    • phrasemongerism says:

      Wenn du so viel Muse und ungenutzte Lebenszeit hast, dass du etwas bestellst, einen höheren Preis bestätigt bekommst, und es dann wieder stornierst oder im dümmsten Fall zurück schickst, anstatt gleich zu schauen, ohne für eine Packung Klopapier auf einem Knopf rumhämmern zu müssen, nur weil es geht, dann darfst du das natürlich gerne machen.

    • Verstehe ich auch nicht…

  5. Ich kann die Begründung sehr gut nachvollziehen, da man einen Artikel zu einem unbekannten Preis kauft.

    BTW: Was geht hier in den Kommentaren ab? So gut wie jeder wettert gegen die Verbraucherzentrale – warum? Hauptsache liberaler Markt, oder wie?

    • Tatsächlich tritt die Verbraucherzentrale überwiegend in Erscheinung, wenn es darum geht, Angebote, die dem Verbraucher etwas bringen und die von diesem auch angenommen werden, möglichst schnell wieder vom Markt verschwinden zu lassen.

    • Mangelnde Objektivität der selbsternannten Hipster hier scheint das Problem zu sein. 😉

  6. Weil die Typen von der VZ blöd sind.

    Wenn ich eine Packung Klopapier brauche dann kaufe ich mir eine Packung meiner üblichen Marke. Ich habe noch nie geschaut ob ich 10km weiter vielleicht 5 Cent sparen kann.

    Und wenn ich mir einen Dash hole dann brauche ich keine Bevormundung von einer VZ die komplett nach eigenem Gutdünken arbeitet und nie die Verbraucher fragt was sie eigentlich wollen.

    • So sehe ich das tatsächlich auch. Ist doch das selbe mit den Läden. Wenn ich am liebsten bei Kaufland einkaufe und mein Klopapier dort 10 Cent mehr kostet als im Rewe werde ich trotzdem nicht zu Rewe fahren. Und mal im Ernst wer achtet im Laden wirklich auf den Preis von Produkten wie Waschmittel etc. Man kauft doch eh nur das was man sonst auch immer kauft.

  7. An einigen Kommentaren sieht man mal wieder wie abhängig manche von Amazon sind. Können noch nicht mal mehr in den Supermarkt zum selber einkaufen.

    Ein sinnvoller nutzen solcher Buttons sehe ich nicht und bin sogar Gegner davon weil man tatsächlich nicht den Preis sieht. Hinzu kommt das man bei Amazon nicht immer stornieren kann.

    Warum baut man nicht Alexa in die Buttons mit ein? Die könnte einem sagen was das kostet und anfragen ob man tatsächlich bestellen will. Ich vermute dass man das garnicht will um so noch mehr zu verdienen.

    Von mir aus können die die Buttons sogar verbieten. Die Sorgen nur dafür dass der Konsument immer abhängiger von Amazon wird. Manche Bürger muss man manchmal bevormunden um sie vor sich selbst zu schützen.

    • Du gehörst wahrscheinlich auch zu den Leuten die den ach so tollen Einzelhandel unterstützen weil er ja so viel besser ist als Amazon. Wenn du nicht von Amazon abhängig sein möchtest ist das deine freie Entscheidung, so wie jeder entscheiden kann ob er sich von Amazon abhänig macht. Ich möchte nicht mehr auf die Vorteile verzichten die Amazon mir für 70 Euro im Jahr bietet.

      • Auf kosten der Mitarbeiter etc. Klar kann man sagen das ist Sache der Politik, aber als Verbraucher hat man schon auch noch Verantwortung was und wo man kauft aber das scheint heute ja kein Thema mehr zu sein.

      • Wenn die Konkurrenz wegen Amazons unfairer Praktiken wegstirbt betrifft das JEDEN, nicht nur Amazon-Kunden.

    • Wir haben unsere Waschmaschine im Keller. Man merkt beim Wachen -> Waschmittel ist leer, drückt auf den Knopf und es wird bald geliefert.
      Das ganze ohne Dash Button sah so aus –> Waschmittel leer, ok, muss ich gleich aufschreiben. Wäsche aufgehängt, wieder nach oben gegangen, Waschmittel vergessen aufzuschreiben. Bei der nächste Wäsche: Mist, kein Waschmittel mehr da 🙁 Extra losgelaufen/losgefahren um noch was zu kaufen… SO war es zwar nicht immer, aber es kam vor. Daher sehe ich hier schon einen (kleinen) Vorteil >>für uns< Alexa kann das übrigens auch. Nur kauf ich mir nicht noch einen Dot für den Keller, lege WLAN dahin, … und dann bekommt unsere Tochter es mit und kauft sich im Keller schöne Sachen 😉

    • „Mimimi…ich verstehe den Sinn nicht. Mimimi…es sollte verboten werden!“
      Nur weil du mit deinem eingeschränkten Blickfeld es nicht den Mehrwert einer Sache siehst, soll es gleich verboten werden?

    • Das kann man ja auch durchaus machen, wenn man der Meinung ist, dass das notwendig ist, bei denen, wo es sinnvoll erscheint. Damit aber pauschal allen anderen auch die Nutzung zu verbauen, ist m.E. weit über das Ziel hinaus geschossen.

  8. Ich weiß gar nicht, warum sich so viele darüber aufregen. Es ändert sich für die Leute, welche per Button bestellen, nichts, nur, dass sie _vorher_ informiert werden müssen, was es kostet, und nicht im Nachhinein.

    Die Buttons werden deshalb ja nicht abgeschafft und jeder kann nach wie vor mit ihnen bestellen, nur ist er dabei mehr informiert. Der Nebeneffekt ist, Leute, welche nicht so technikaffin sind und demnach vielleicht nicht nach der Bestellung ggf die Mails checken, bestellen ein wenig sicherer.

    Ich finde es auch nicht gerade clever, erst zu bestellen und dann per Mail den Preis zu checken, dann kann ich mir gleich meine wichtigsten Produkte als bookmark speichern und dann per 1Click bestellen, gleicher Effekt, nur sehe ich sofort den Preis.

    Amazon könnte zur Gegenfrage und Aufklärung einen Button auch mit Alexa verbinden, nur macht das auch nicht soviel Sinn, denn dann könnte ich ja auch gleich über Alexa bestellen.


  9. Man könnte zB erst den Button betätigen, dann kommt eine SMS über dem Preis, und wenn der Nutzer dann innerhalb einer Frist den Button nochmals betätigt, wird die Ware zum bestätigten Preis bestellt.

    • Das wäre ok, wenn ich durch doppelt klicken direkt eine Bestellung auslösen kann, da ich sonst schon wieder weit vom Button entfernt bin.

      Ich persönlich fände mehr Konfiguration möglich, so dass jeder Button z.B. so konfiguriert werden könnte:
      1. Bestellung wird direkt ausgelöst
      2. Artikel wird nur in Warenkorb gelegt
      3. Artikel wird auf Sammel-Einkaufsliste gelegt

      Eine Sammel-Einkaufsliste sollte so gestaltet werden wie ein zweiter Warenkorb bei Amazon. Dort lege ich Artikel ab (auch über den Shop…) und diese Artikel werden dann z.B. einmal in der Woche (oder einmal im Monat; am besten wieder vom Benutzer konfigurierbar) versendet. So spart man sich dann, dass 5 einzelne Pakete versendet werden.

  10. Es ist doch ganz einfach: Wir haben in unserem Land Gesetze. Ein Multimillarden-Konzern glaubt über dem Recht zu stehen und hält sich nicht daran. Die Verbraucherzentrale setzt das Recht durch. Wo ist das Problem (abgesehen von dem Rechtsverstoß)?

    Wenn jemand meint, dass die Gesetze nicht mehr passen, soll er sich für eine Änderung einsetzen.

  11. ich@da.de says:

    Ach Leute, was soll die Aufregung?

    Ein Produkt zu verkaufen ohne dass dem Käufer vorher der Preis genannt wird ist in Deutschland eben nicht – und das ist auch gut so. Amazon hat sein Produkt einfach besch..eiden designt wenn die dass nicht bedacht haben. Nach diesem Uteil sollten sie nicht versuchen deutsche Gesetze zu ändern sondern einfach ihr Produkt anpassen.

    Packt da ein billiges mehrstelliges 7 Segment Display drauf beim Klick auf den Button wird dann der Name des verbundenen Produktes und der Preis abgerufen, beides lässt man durch das Display ticken und beim zweiten klick wird dann zu diesen Konditionen bestellt.

    Damit würde dem Verbraucherschutz genüge getan, der Kunde wüsste immer genau was er bestellt und Amazon hätte ein besseres Produkt – also Win-Win-Win.

    Anstelle dessen wird aber lieber herum geheult und es werden mal wieder alle Instanzen bemüht nur um recht zu behalten. Das ist mir völlig unverständlich.

  12. Für jedes Ladengeschäft und jeden Online-Shop gelten strenge Preisauszeichnungspflichten, ein Verstoß dagegen kann richtig teuer werden.
    Warum soll das für Amazon nicht auch gelten?
    Die Klausel, dass sowohl der Preis als auch die ausgelieferte Marke jederzeit nach Belieben seitens Amazon geändert werden können, ist also ganz klar rechtswidrig.

  13. Ich verstehe einfach nicht, warum sich hier die VZ einschalten muss. Soweit ich weiß, gilt in diesem Land die Vertragsfreiheit, die jedem Bürger freistellt Verträge einzugehen, die frei gestaltbar sind. Wenn es mich stört, dass ich den Preis vorher nicht sehen kann, nutze ich den Button nicht. Wenn es mir egal ist, ob das Waschmittel 50 ct teuerer sein könnte, als bei der letzten Bestellung, dann bestell ich eben über den Button und fertig.

  14. ich@da.de says:

    @gawi: Vertragsfreiheit heißt in Deutschland aber nicht, dass man mithilfe eines Vertrages geltendes Recht aushebeln kann.

    >> Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
    (Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit)

    Amazons AGB verstoßen in diesem Punkt aber gegen das Recht und die VZ hat dies eben noch einmal Gerichtlich bestätigen lassen. Auch Amazon darf nicht machen was es will.

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