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Amazon Dash Buttons: Bis zur Rechtskonformität in Deutschland verboten

Im März 2018 kamen Amazons Bestellknöpfe, die Dash Buttons, wieder in die Medien. Die Lösung gibt es in virtueller sowie Hardware-Form. Damals schon ging die Verbraucherzentrale gegen Amazon vor und gewann. Logo: Amazon ging in die Berufung. Heute dann die Entscheidung: Die Verbraucherzentrale hat gewonnen (Az.: 29 U 1091/18, nicht rechtskräftig).

Der Dash Button verstößt laut Verbraucherzentrale massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird. Der Grund: Man wisse nicht genau, zu welchen Bedingungen man bestellt. Amazon behalte sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt, die Verbraucherzentrale.

Aus der Pressemitteilung:

Die Richter stellten in der heutigen mündlichen Verhandlung klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Mit seinem Urteil vom heutigen Tage weist das OLG München die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts ab und bestätigt die rechtswidrige Funktionsweise des Dash Buttons. Auch eine Revision zum BGH ließ das Gericht nicht zu. Amazon wird daher die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, diese reichen wir nach.

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