Amazon Dash Buttons: Bis zur Rechtskonformität in Deutschland verboten

Im März 2018 kamen Amazons Bestellknöpfe, die Dash Buttons, wieder in die Medien. Die Lösung gibt es in virtueller sowie Hardware-Form. Damals schon ging die Verbraucherzentrale gegen Amazon vor und gewann. Logo: Amazon ging in die Berufung. Heute dann die Entscheidung: Die Verbraucherzentrale hat gewonnen (Az.: 29 U 1091/18, nicht rechtskräftig).

Der Dash Button verstößt laut Verbraucherzentrale massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird. Der Grund: Man wisse nicht genau, zu welchen Bedingungen man bestellt. Amazon behalte sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt, die Verbraucherzentrale.

Aus der Pressemitteilung:

Die Richter stellten in der heutigen mündlichen Verhandlung klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Mit seinem Urteil vom heutigen Tage weist das OLG München die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts ab und bestätigt die rechtswidrige Funktionsweise des Dash Buttons. Auch eine Revision zum BGH ließ das Gericht nicht zu. Amazon wird daher die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, diese reichen wir nach.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Mhm generell finde ich zwar gut dass die Verbraucherzentrale Transparenz etc. fordert und auch auf Webseiten Beispielweise mittlerweile ganz klar „Jetzt kaufen“ auf dem Bestell-Button stehen muss, bei diesen Dash Buttons kauft sich der Kunde diese jedoch gezielt für Komfort – ich sehe das hier eher wie ein Abo.
    Ich kaufe mir das Ding einmal und konfiguriere dieses Online – ich schließe also quasi hier das Abo ab und sage „ich will das Produkt X kaufen“. Später wenn ich das Ding drücke wird quasi einfach nur das wöchentliche/monatliche Abo ausgeführt. Das natürlich andere Produkte bzw. zu einem anderen Preis geliefert werden können, das sollte so nicht sein.

  2. Ein Umbau in die Richtung, dass die Dashbuttons den gewünschten Artikel in den Warenkorb packen ist hier wohl der einzig vernünftige Weg. Nimmt zwar etwas Komfort, aber man muss die Artikel immerhin nicht mehr händisch raussuchen bzw. vergisst nicht zu bestellen wenn beispielsweise beim Waschen das Waschmittel ausgeht. Ein klick auf den Button und wenn man nächste mal aufs Handy guckt eine Benachrichtigung, dass noch Artikel im Warenkorb liegen.

    Schon sind die Verbraucherschützer glücklich und der Mehraufwand für den Nutzer ist minimal.

    • Könnte man gut mit Alexa koppeln. Sobald man den Button drückt könnte sie das Produkt und den Preis nennen und anschließend eine Bestätigung verlangen.

      • Das ist eine wirklich gute Idee!

      • Oder einfach ein kleines Display einbauen, dass das Produkt und den aktuellen Preis anzeigt… Wenn Supermärkte schon digitale Schilder benutzen sollte das für Amazon überhaupt kein Problem sein…

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