
Die Amazon Dash Buttons lassen sich im Haushalt aufhängen. Sie tätigen dann per Knopfdruck Bestellungen – z. B. für Waschmittel, Toilettenpapier oder Getränke. Amazon wirbt natürlich mit dem Komfortgewinn, welchen die Dash Buttons versprechen. Die Verbraucherzentrale NRW will das nicht bestreiten. Doch auch Amazon müsse sich bei dem Bestellprocedere an geltende Vorschriften halten. Etwa sei aus rechtlicher Sicht ein Hinweis Pflicht, der auf die Auslösung einer kostenpflichtigen Bestellung hinweise. Zudem müsse Amazon vor der Bestellung wichtige Informationen mitteilen: Dazu zählen unter anderem Gesamtpreis, sowie die wesentlichen Eigenschaften des gekauften Produkts. Bei Bestellung über einen Dash Button erhält der Käufer jene Infos aber erst nachträglich über die App.
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale NRW auch die „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“. Jene erlauben Amazon Preis und Versandkosten für das ausgewählte Produkt zu ändern. Kunden werden aber erst ab Preissteigerungen von mehr als 10 % informiert. Außerdem behält sich Amazon vor Ersatzartikel zu versenden, falls der bestellte Artikel nicht verfügbar sein sollte. Auch das hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.
Laut den Verbraucherschützern aus Nordrhein Westfalen hat Amazon sich geweigert die monierten Aspekte zu ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun müssen die Gerichte klären, ob Amazons Dash-Button unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf.