Airtape: Lädt Inhalte von Bandcamp, SoundCloud, YouTube und bald mehr

Der kleine Nischentipp heute heißt Airtape. Ein Dienst, der derzeit nicht viel anders macht als die unzähligen anderen Dienste dieser Art. Man kloppt Links von YouTube, SoundCloud oder Bandcamp in das entsprechende Feld auf der sauber gestalteten Webseite und bekommt unten nach einem Klick auf „Record“ die dazugehörige MP3-Datei nebst eingebundenem Cover. Später will man noch weitere Dienste unterstützen, dazu Metadaten erkennen, Stillen herausfiltern und Audio normalisieren. Wie erwähnt: Nicht der erste Dienst dieser Art, aber bisher wohl einer der aufgeräumtesten. Müßig zu erwähnen, dass es natürlich auch lokale Apps gibt, die Dinge von irgendwelchen Seiten ziehen und in MP3 umwandeln. Aber vielleicht ist es ja was für eure Bookmarks.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Sehr zweifelhaft das ihr Produkte promotet welche die Terms & Conditions der Betreiber bricht und somit Illegal sind.

  2. @Dennis: Mal ganz langsam. Nur weil etwas in Terms & Conditions drin steht muss es noch lange nicht rechtsgültig sein vor allem nicht in jedem Land dieser Welt.

  3. Es gilt erstmal noch Hausrecht der Betreiber. Die Kosten für das Hosting und das Betreiben der Plattform liegen bei der Plattform. Mit dem Argument kann man natürlich alles legitimieren.

  4. Na ja, mit deinem Argument kann der Betreiber auch alles legitimieren. So einfach ist es dann aber nicht.

  5. Offensichtlich kennst du dich richtig gut mit den Terms & Conditions aus. Welche sind den deiner Meinung nicht legal? Alle die gegen deine selbstgerechten Meinung sind 🙂 ?

  6. Da es auf SoundCloud für Künstler die Möglichkeit gibt Songs für Nutzer herunterladbar zu machen wird hier ja quasi die Entscheidung eines Künstlers umgangen, den Song per se nicht zum Download anzubieten.

    Bei YouTube gibt es so eine Option nicht, bei Bandcamp gibt es sogar auch pay-what-you-want, gratis oder eben auch kostenpflichtig.

    Von daher finde ich eine solche Promotion ebenfalls äußerst fragwürdig.

  7. @Dennis: Es sind immer all jene nichtig welche was anderes/gegensätzliches vorschreiben als das was die Gesetzte hergeben. i.e. Facebook hat da schon öfters Probleme bekommen weil Teile der AGB nicht mit geltendem Recht übereinstimmen. Ich muss mir da nichts selbst ausdenken.

  8. In Anbetracht das mit zb mit No23 Recorder eh alles aufnehmen kann was der PC an Sound abgibt. Und es keine Möglichkeit einer Verfolgung gibt. Eine Sinn freie Debatte.

    Genauso kann man jedes Video mit eine Screen Rekorder aufnehmen.

  9. Naja, wenn man glaubt das im Gesetz das Recht auf Raubkopien steht, lebt wohl wirklich in seiner eigenen Traumwelt. #hypocrite

  10. Ein Aufruf zum Urheberrechtsbruch, macht macht eure Seite nicht sympathisch.

  11. Wieso lädt man sich das eigentlich alles noch runter? Ich dachte das wäre Vorgehensweise der 90er. Spotify und Co sind doch derart gute Angebote, da kann ich den Sinn des Herunterladens nicht mehr erkennen.

  12. @Paulolix da gebe ich dir recht. Wird immer mehr überflüssig. Ich mache es zur Zeit noch um mir den Audioteil von YouTube-Videos auf den Stick fürs Auto zu ziehen. Spätestens mit dem 5G-Netz sollte es auch in Deutschland eine Flat für mobile Daten geben und damit brauche ich das dann auch nicht mehr.
    Ich finde die Debatte über illegale Downloads somit auch überfüssig.
    Wenn etwas auf einer der diversen Plattformen veröffentlicht wird kann ich mir den Inhalt für mich privat auf einen Stick ziehen Ob ich nun online oder offline höre ist doch wohl egal. Dem Urheber entsteht kein Schaden.

  13. Nein, der Urheber wird zB bei Spotify bezahlt per Playback. In dem Sinne entsteht ihm ein Schaden. Im Detail unterscheiden sich natürlich die Verträge. Bei Netflix zB werden fließen pauschale Summen für einen vertraglichen Zeitraum.

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