Abmahnung wegen Streaming: Redtube war nur der Anfang, andere Streamingportale folgen

Ich denke, dass alle Leser die Abmahnungen rund um das Portal Redtube mitbekommen haben, wir haben hier so ziemlich alles festgehalten, was es darüber zu berichten gab. Von den vielen Abmahnungen, deren Kostennoten und auch die Tatsache, dass das Landgericht Köln anscheinend zu schnell durchgewunken hat, da es sich um keine Tauschbörse, sondern um ein Streaming-Portal handelt. Ebenfalls wurde darüber berichtet, dass die Besuche über Vertipper-Domains über Redirects im Netz gesammelt wurden.

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Laut einem Bericht, der heute in Die Welt zu lesen ist, war all dies erst der Anfang. Die abmahnende Kanzlei wird zitiert, dass sich das Portal Redtube erst einmal als Testballon geeignet hätte. Man habe auch in anderen Portalen ermittelt und rechnet damit, auch dessen Nutzer in den kommenden Monaten anzuschreiben. Der abmahnende Anwalt teilt mit, dass aus seiner Sicht auch das Streaming eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts-Gesetzes darstellt, da hierbei Inhalte in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden.

In den Medien werde deshalb die Stellung des Landgericht Köln falsch dargestellt, es soll sich bei der Herausgabe der Daten um kein Versehen aufgrund von Unwissen handeln – „die Kölner Richter sind in Urheberrechtsfragen unter den Erfahrensten der Republik“. Der Porno-Industrie soll es schlecht gehen – durch das Streaming verlieren sie zahlende Kunden. Laut der Welt sehen deshalb viele Porno-Produzenten nur noch Chancen, wenn sie zeitgleich einen Pakt mit Anwälten eingehen.

Ein deutscher Produzent wird zitiert, dass Anbieter von einigen Streamingseiten dafür bezahlt werden, damit diese IP-Adressen von Nutzern liefern: „Sie suchen sich einen kleinen Administrator bei einer der Tube-Seiten und zahlen ihm 30.000 Euro für 100.000 IP-Adressen. Es kommt sogar vor, dass Detekteien und Anwälte selbst Tube-Seiten betreiben. Denn wer Zugriff auf die Server hat, sieht auch, von welcher IP der Internetnutzer kommt.“.

Man darf gespannt sein, was nun noch passiert, welche Portale überwacht werden. Hierbei wird es nicht auf Erotik beschränkt bleiben, die nächste große Abmahnwelle wird sich auch das Streaming vornehmen, zumindest so lange, bis eindeutig festgelegt ist, was erlaubt ist und was nicht. Lesenswert sind übrigens auch die Beiträge von Klemens Kowalski zum Thema.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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49 Kommentare

  1. Also, wenn die Anwaltskanzleien z.T. selbst Pornoserver betreiben, um an die IP-Adressen zu kommen…. mmmhhhhh…. dann machen die sich daoch auch damit strafbar, weil sie die Inhalte anbieten, oder etwa nicht?

    Ich versteh‘ die Welt nicht mehr…

  2. Was diese Abmahnanwälte, die schwarzen Schafe der Rechtspflege, machen bringt den ganzen Berufsstand der Rechtsanwaltschaft in Verruf und jeder halbwegs rechtschafende Rechtsanwalt, der seinen Beruf aus Überzeugung ausübt, sollte sich auf die Seite der Abgemahnten stellen und hier „pro bono“ ünterstützen. Man sollte einen „Internetpranger“ für diese Abmahnanwälte einführen und sie öffentlich mit Foto und Anschrift bloßstellen, dann kann sich jeder persönlich bei diesen Verbrechern vorstellen und seinem Ärger Ausdruck verleihen. Was ist nur aus unserem Rechtssystem geworden…wenn höchst kriminelle Anwälte wie Urman+Collegen damit durchkommen, sollte man einen Massenaufruf zur Selbstjustiz starten und diese Verbecher das zuteil kommen lassen was sie verdienen…ohne wenn und aber.

  3. Ist doch ganz easy:

    Es liegt keine „offensichtlich illegale Quelle“ vor, damit ist das Kopieren legal nach §53 I UrhG. Das wissen U+C auch, womit sie sich mit ihren Abmahnungen in den Dunstkreis des Betruges begeben.

    Und wenn Kanzleien gar selbst die Portale betreiben, dann veröffentlichen sie ja die Inhalte mit Zustimmung der Rechteinhaber und es kann erst recht keine Urheberrechtsverletzung beim Download/Streaming vorliegen.

    Also wieder mal nur Deppenfang; wer einknickt, wird halt abgezockt.

  4. Nicht zu fassen!!! Dann kann man ja YouTube praktisch dicht machen, wenn das reine Anschauen von Filmen im Internet schon als Straftat gewertet wird. Die haben doch echt nicht mehr alle Tassen im Schrank! Beim Anschauen eines Videos werden keine Daten dauerhaft auf dem PC gespeichert und können also auch gar nicht vervielfältigt oder weiterverbreitet werden. Musikstreaming ist ja auch nicht illegal. Dann könnte ich ja schon abgemahnt werden, wenn ich Charthits in Internetradios mir nur anhöre. Was für ein Irrsinn!

    Wenn das so weitergeht, bestelle ich mein Internet ab. Hier hat sich mittlerweile eine regelrechte kriminelle Abzock-Mafia etabliert, Abmahn-Abzocke ist ein richtiges Geschäftsmodell geworden. Der Skandal dabei ist, dass unsere Justiz diesem kriminellen Treiben taten- und hilflos zusieht. Das ist der Tod des freien Internet. Wenn das Schule macht, dann gute Nacht! Wir sind auf dem direkten Weg in einen totalitären Überwachungsstaat.

  5. Das Geschäft mit Massenabmahnungen muss beendet werden. Eine Massenabmahnung braucht einen Massen-Verteidigungsmuster, die von Rechtsanwälten gemeinsam erstellt wird. https://www.volkskanzlei.de/blog/2013/12/16/gemeinsam-gegen-den-abmahnwahn-vorgehen/

  6. Was ich bei den vielen Kommentaren nicht verstehe:
    Den Abmahnern geht es doch gar nicht um ein ordungsgemäßes und legales Verfahren. Im Grunde frag ich mich, wieso die Abmahner überhaupt IPs sammeln? Die könnten genauso aus dem Adresshandel u./o. Einwohnermelde- und Wahlämtern alle männlichen Personen ab 18 Jahren pauschal anschreiben und auf Verdacht verklagen!
    Ich bin mir sehr sicher, dass mindestens 3 Prozent sofort zahlen. Schon ab 1 Prozent ist die ganze Aktion rentabel!! Leute, kapiert es doch: Es geht nicht um Abmahnung, es ist die psychologisch fundierte Methode, mental schwachen Menschen mit fast Null Aufwand das Geld aus der Tasche zu ziehen. Es ist eine Umverteilungsaktion!
    Zynisch könnte man auch sagen: Es ist ein Spendenkonto für die Abmahnanwälte. Spenden tun die deutschen ja auch wie die Weltmeister und meistens aus einem Gefühl heraus. In dem Sinne, ein schönes Wochenende!

    • Woldomir C... says:

      Sicherlich ist es so… Auch bei vorangegangenen Abmahnaktionen der U+C haben die Nicht-Zahler so gut wie nichts zu befürchten, da nur einzelne angeklagt wurden – und da nur um zu zeigen, dass man überhaupt was tut… – und das obwohl es sich dabei um Filesharing handelte.

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