Abmahnung wegen Streaming: Redtube war nur der Anfang, andere Streamingportale folgen

Ich denke, dass alle Leser die Abmahnungen rund um das Portal Redtube mitbekommen haben, wir haben hier so ziemlich alles festgehalten, was es darüber zu berichten gab. Von den vielen Abmahnungen, deren Kostennoten und auch die Tatsache, dass das Landgericht Köln anscheinend zu schnell durchgewunken hat, da es sich um keine Tauschbörse, sondern um ein Streaming-Portal handelt. Ebenfalls wurde darüber berichtet, dass die Besuche über Vertipper-Domains über Redirects im Netz gesammelt wurden.

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Laut einem Bericht, der heute in Die Welt zu lesen ist, war all dies erst der Anfang. Die abmahnende Kanzlei wird zitiert, dass sich das Portal Redtube erst einmal als Testballon geeignet hätte. Man habe auch in anderen Portalen ermittelt und rechnet damit, auch dessen Nutzer in den kommenden Monaten anzuschreiben. Der abmahnende Anwalt teilt mit, dass aus seiner Sicht auch das Streaming eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts-Gesetzes darstellt, da hierbei Inhalte in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden.

In den Medien werde deshalb die Stellung des Landgericht Köln falsch dargestellt, es soll sich bei der Herausgabe der Daten um kein Versehen aufgrund von Unwissen handeln – „die Kölner Richter sind in Urheberrechtsfragen unter den Erfahrensten der Republik“. Der Porno-Industrie soll es schlecht gehen – durch das Streaming verlieren sie zahlende Kunden. Laut der Welt sehen deshalb viele Porno-Produzenten nur noch Chancen, wenn sie zeitgleich einen Pakt mit Anwälten eingehen.

Ein deutscher Produzent wird zitiert, dass Anbieter von einigen Streamingseiten dafür bezahlt werden, damit diese IP-Adressen von Nutzern liefern: „Sie suchen sich einen kleinen Administrator bei einer der Tube-Seiten und zahlen ihm 30.000 Euro für 100.000 IP-Adressen. Es kommt sogar vor, dass Detekteien und Anwälte selbst Tube-Seiten betreiben. Denn wer Zugriff auf die Server hat, sieht auch, von welcher IP der Internetnutzer kommt.“.

Man darf gespannt sein, was nun noch passiert, welche Portale überwacht werden. Hierbei wird es nicht auf Erotik beschränkt bleiben, die nächste große Abmahnwelle wird sich auch das Streaming vornehmen, zumindest so lange, bis eindeutig festgelegt ist, was erlaubt ist und was nicht. Lesenswert sind übrigens auch die Beiträge von Klemens Kowalski zum Thema.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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49 Kommentare

  1. UPDATE:
    Anscheinend funktioniert genau diese Masche so gut, dass sie ankündigen, weitere Portale ins Visier zu nehmen, um dort weitere Leute wiederstandslos abzukassieren.
    So einfach ist es Geld zu verdienen? Ich glaub ich bin im falschen Film…

  2. Das erfahrene Kölner LG. Da haben zumindest ein Drittel der Richter denen U+C die Anträger zur IP Herausgabe vorlegten, abgelehnt.
    Urmann haut schön auf die Kacke, wird wohl nicht viel übrigbleiben.

  3. Wenn sie mit den seiten einen deal haben ist das ganze IMO sowieso ungültig, da die streaming seiten eigentlich geschlossen und abgemahnt werden müssten. Wobei ja die meisten noch nicht mal AIF redtube waren,und alle komischerweise für die gleichen Filme abgemahnt wurden. Die sollten dazu verdonnert werden jedem fälschlicherweise abgemahnten die kosten die in dem schreiben verlangt werden auszuzahlen.

  4. Wie es aussieht kommen diese Abmahn-Futzis doch im Großen und Ganzen nur in Deutschland zum Zug. Hier scheint sich eine kriminelle Abmahn-Abzock Mafia zu etablieren. Da werfe ich mal der Deutschen Justiz absolute Unfähigkeit vor.dieses Spiel zu durchschauen. Man schafft es in diesem Oberschlauland nicht mal Telefonwerbung und Kaffeefahrten abzuschaffen. Verboten ist vieles hier, nur scheint es keinen zu interessieren weil, die die ich meine immer davon kommen u. immer weiter machen.
    Dafür bestraft man dann den Normalbürger wie einen Schwerverbrecher wegen z.B. so einem Nonsens wie diesen hier.
    Was für ein Sch*** Rechtsstaat hier.

  5. Da hat sich wohl jemand strafbar gemacht. Die Herren von U+C sollten vorsichtshalber evtl. Besuche in der Schweiz vermeiden:

    http://www.schweizmagazin.ch/digital/internet/17573-Redtube-Skandal-Weitergabe-der-Adressen-offenbar-illegal.html

  6. Verfassungsbeschwerde?
    Lt. Urmann ist bereits das Cachen von illegalen Inhalten illegal. Richtig ist: Wenn jemand ein Bananen-Photo von einer Kochbuchseite ohne Erlaubnis verwendet, dann wird er als Urheberrechtsverletzer verurteilt. Allerdings müsste z.B. nun auch zusätzlich gelten: Jeder, der die Seite mit dem illegalen Bananenphoto aufruft, ist ebenfalls ein Urheberrchtsverletzer. Und selbst wenn man das Bananenbild beim Laden als illegal erkennen sollte, dann hat man immerhin schon ein Stück Banane im Cache, d.h. man hat die Banane illegal vervielfältigt. Anderes Beispiel: Man landet auf einer Seite, wo ein Zeitungsartikel zitiert wird, u.z. in einem Umfang, der nicht mehr als erlaubtes Zitat gilt. Selbst wenn man dieses unerlaubte Zitat gar nicht bemerkt, z.B. weil man gar nicht so weit liest oder gar nicht auf eine fremde Quelle hingewiesen wird: Man war auf einer offensichtlich illegalen Seite und hat urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt vervielfältigt.
    Und selbst wenn vom Seitenbetreiber – wie hier im Falle Redtube – die grundsätzliche Legalität versichert und dementsprechend ein Meldeformular für illegale Inhalte integriert ist: Auch diese Versicherung / Sorgfalt erlaubt die Einstufung als „offenkundig illegal“ seitens Abmahnanwälten und Gerichten. Man müsste jedesmal, bevor man eine Seite anschaut, sich vergewissern, dass das dort angebotene Material absolut legal ist (wie soll das eigentlich gehen?). Und selbst diese Vergewisserung könnte als unzureichend eingestuft werden, weswegen man trotzdem zahlen müsste. Man kann das Ausmaß dieser Cache-Ideologie schlichtweg nicht mehr abschätzen. Kurzum:
    Mit dieser Rechtsauffassung besteht eigentlich keine Möglichkeit mehr zur angstlosen Internetnutzung.
    Nun zu den Grundrechten:
    Angesichts der Straffreiheit des Gerichts trotz Herausgabe von Nutzerdaten / Verstoßes gegen den Datenschutz (cf. Art. 3 Grundgesetz) ist also das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung faktisch bereits völlig ausgehebelt. Und man komme nicht mit der Behauptung, das Gericht sei von den Anwälten „übertölpelt“ worden. Denn es dürfte weder sein, dass es Tölpel in der Richterschaft gibt, noch das Richter sich (auch nur ein einziges Mal) tölpelhaft bei der Verletzung der Grundrechte anstellen. Da Unwissenheit grundsätzlich nicht vor Strafe schützt, ist kein Szenario denkbar, dass die Richter straffrei wegkommen, es sei denn eben, dass dieses Grundrecht als solches nicht gilt.
    Zudem: Lt. Bundesgerichtshof, BGH-Urteil des III. Zivilsenats vom 24.1.2013 – III ZR 98/12 -, ist Internet ein Grundrecht. Wenn die freie Nutzung des Internets angesichts wahlloser Urheberrechts-Ansprüche faktisch ausgeschlossen ist, ist dieses Grundrecht verletzt. O-Ton BGH “ Die „Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit … auch im privaten Bereich für die … Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist.“
    Mit diesem Vorgang der Massenabmahnung ist also auch das Grundrecht auf Internet zumindest empfindlich eingeschränkt.
    Der Bürger muss m.E. wissen, ob a) Streaming grundsätzlich illegal sein kann, und ob b) wann eine Quelle als „offensichtlich illegal“ eingestuft werden muss.
    Urmann erklärte kürzlich als Möglichkeit, dass zumindest hinsichtlich des Streamings der Bundesgerichtshof das Thema „in fünf bis acht Jahren abschließend entscheidet“. Bis dahin wäre es dann wohl nichts mit den Grundrechten auf Datenschutz, Rechtssicherheit usw. usf.
    Sollte deshalb das Bundesverfassungsgericht nicht schon früher dazu entscheiden, wenigstens, um die Rechte auf die Grundrechte abzuklären?
    Verfassungsbeschwerden verlangen normalerweise die Ausschöpfung des ordentlichen Rechtsweges. Sie können aber ggf. auch früher eingelegt werden, u.z. wenn sie von allgemeiner Bedeutung sind oder die Rechtswegserschöpfung nicht zumutbar ist.
    Wäre es besser, erst zu warten, bis viele hunderttausende Datenschutzverletzungen begangen werden, hunderttausende Abmahnungen verschickt und zigtausende Prozesse geführt worden sind zu den Fragen a) Datenschutz, b) Streaming, c) offensichtliche Illegalität?
    Urmann hat offensichtlich die Geduld, lange Jahre bis zu einer etwaigen BGH-Entscheidung zu warten. Was meinen die anderen?

    • @Pater Rolf: Klasse, danke für die messerscharfe Analyse. Schick das doch auch an die Anwälte, die bereits gegen U+C vorgehen. Die könnten sicher was draus machen.

  7. @Euer Hochwürden 😉 Sehr schön erklärt. Wenn das Ganze hier nun Tagesgeschäft werden sollte, muss man sich ernsthaft Gedanken machen einfach den Stecker zu ziehen.

  8. wird zeit das youtube nutzer im großen umfang abgemahnt werden.
    nur so verstehen die leute was dieser testballon für auswirkungen hat.
    wenn so argumentiert wird, ist jedes anschauen einer webseite im internet, eine vervielfältigung im sinne des urheberrechtsgesetzes.
    unfassbar… 🙁

  9. @Leandros was bitte hat die GEMA mit Abmahnungen zu tun?
    Und zu Deiner Information: Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften gibt es auch in
    anderen Ländern.

  10. Der Pater hat das ganz gut erklärt ….

    wenn ich nirgendswo mehr draufklicken kann fühle ich mich in meiner Grundfreiheit eingeengt. Wenn mir jeder Depp ans Bein pinkeln kann, nur weil ich irgendwo surfe und sagen mir sogar per Vertipper eine Straftat begebe die mich gleich zur Kasse bittet dann gute Nacht Deutschland und Internet.

    In 5 Jahren rennt dann niemand mit ohne Rechtsschutzversicherung im Internet rum….

    Wie soll das gehen -.- ? Caching ist der größte Witz.

  11. Solange nicht gerichtlich entschieden ist ob Streaming legal oder illegal ist, solange ist eine Abmahnung wegen Streaming nicht gerechtfertigt.
    Die Gesetze in Deutschland werden zum Glück ja nicht von U+C gemacht.

  12. Den hiesigen Kommentar habe ich angesichts der freundlichen Reaktionen jetzt mal an zwei Presseportale geschickt (eines mit, eines ohne redaktionelle Prüfung). Auf dem Portal mit der direkten Freischaltung gar es sofort mehrere Klicks. Das Thema scheint zu interessieren.
    Mit dieser Abmahnwelle habe ich zwar nichts zu tun.
    Aber mit unerwünschten und unwissentlichen Pornos habe ich selbst äußerst unangenehme Erfahrungen gemacht:
    1. Früher hatte ich eine Kurzadresse registriert, ohne zu wissen, dass bei Anwählen dieser Kurzadresse zusätzlich Porno-Bilder als Pop-Ups geladen werden. Ich hatte JavaScript deaktiviert, d.h. bei mir wurden diese Bilder nicht angezeigt. Sobald ich von diesen Porno-Bildern erfuhr, habe ich die Kurz-Adresse wieder gelöscht.
    2. Früher hatte ich eine „katholisch“-Kurzadresse, die mir vom Landgericht Bonn beschlagnahmt wurde. Katholische Inhalte unter einer katholischen Adresse – das konnte das LG Bonn nicht ertragen. Also wurden die katholischen Katechismen, die päpstlichen Lehrschreiben, die Gebetstexte usw. usf. auf Anordnung des LG Bonn dort entfernt. Statt dessen gab es dann Sodomie- und Fäkal-Pornos unter der katholisch-Adresse, und das LG Bonn war zufrieden. Meiner Bitte um Erklärung, warum Sodomie-Pornos als „katholisch“ durchgehen, das Rosenkranzgebet hingegen nicht, kam das Gericht jedenfalls nicht nach.
    Ich selbst wurde daraufhin verschiedentlich beschuldigt, Porno-Anbieter zu sein.
    Danke, danke, danke, liebe Justiz! Was wäre die Welt ohne dich?

  13. Aha!
    Laut Logik von U+C ist es illegal bzw. ein Urheberrechtsverstoß, wenn die Daten im Arbeitsspeicher liegen.
    Das lässt sich aber nicht vermeiden, weil jeder Seitenaufruf faktisch einen Kopiervorgang der Seite auslöst (normalerweise ;)).
    Weiterhin werden diese Daten von jeder Anwendung zur Verarbeitung im Arbeitsspeicher gehalten (gecached).
    Folgt man der Logik ist es daher SEHR WAHRSCHEINLICH, dass U+C selbst Urheberrecht verletzt hätte.

    Weiß vielleicht jemand welche Seiten U+C besuchen? Ich mein, man könnte sie dann ebenfalls verklagen,
    wegen .. (ihr wisst schon was – ihrer Logik).

  14. „Es kommt sogar vor, dass Detekteien und Anwälte selbst Tube-Seiten betreiben. Denn wer Zugriff auf die Server hat, sieht auch, von welcher IP der Internetnutzer kommt.“

    Ist das nicht ein typischer Honeypot? Ich dachte, so etwas wäre in Deutschland illegal (anders als in den USA). Schließlich ist das doch Beihilfe zur Straftat und damit rechtswidrig.
    Oder wird hier auf Auslandsfälle Bezug genommen?

  15. @Fred Kaier, soweit ich weiss war die Firma Archive AG in der Schweiz ansässig.Nach dem Schweizer Urteilwurde mit der Erhebung der IP Adressen eine ggf. schon Straftat begangen. Die Firma Archive AG sowohl die Anwälte könnten in der Schweiz mit einem Verfahren rechnen. In Deutschland stört das aber keinen. Dort kann und nutzt die Justiz illegal beschaffte Beweismittel – siehe Steuer CDs. Die erzeuger der CDs haben auch in der Schweiz eine Straftat begangen und hier mit einer Straffe zu rechnen – den deutschen Behörden ist dies scheiss egal.

  16. Mann sollte über crowdfunding Geld einsammeln und dan gegen diese Masche prozessieren bis ein endgültiges Urteil steht. Auch damit endlich rechtssicherheit herrscht!

  17. Unglaublich was hier gerade passiert und ich hoffe die Kanzlei fliegt damit so richtig auf die Fresse, aber:
    Es sollte auch nicht unter den Tisch gekehrt werden, dass die besagten Filmchen in der Regel nicht „von alleine“ abgespielt werden. Außerdem sind vor dem Klick auf PLAY die Filmlänge und auch der Titel / Inhalt bekannt. Einige Kommentare hier erwecken den Eindruck, dass die User unwissentlich und aus Versehen illegale Filme untergeschoben bekommen und diese dann auch noch während dem „ganz unschuldigen“ „Rumsurfen“ automatisch abgespielt werden. Das ein Porno-Werbe-Trailer keine 60 Minuten lang ist, sollte jeder surfende Mann eigentlich wissen 😉 Und, durch Zufall kommt keiner auf solche Seiten und drückt dann auch noch ganz zufällig und aus Versehen den Start-Button.
    Das soll nicht heißen, dass die Anwählte keine Schweine sind…

  18. Es ist doch eigentlich schon vielsagend, dass ausgerechnet die Nutzer von Porno-Streaming-Portalen als „Testballon“ dieser Winkeladvokaten herhalten müssen. Diese sind doch peinlich davon berührt, wenn nach einem arglosen Besuch einer solchen Seite ein Anwaltsschreiben mit allen möglichen Details ins Haus flattert. Am besten noch in die Hand des Partners! Alles berechnende Abzocke.

    Wäre das Youtube oder MyVideo oder eine andere Seite, die jeder kennt und mit der man nichts anstößiges verbindet, würden diese Klagen sofort auflaufen.

  19. Woldomir C... says:

    Ich hoffe, dieser Testballon explodiert gewaltig und fügt allen, die damit Höhenflüge sich erhofft haben einen gewaltigen Schaden zu., Fakt ist, dass sie kenntnis vom Vorhanden sein der Filmchen auf dem Portal hatten und obwohl diese Werke gesperrt werden konnten (mit ein paar Klicks) habe sie im Gegenteil täglich geprüft ob die URL noch stimmt… Damit ist klar, was man wollte – User abzocken. Die Trafichost-Geschichte verstärkt das nun noch. Ich wünsche denen versaute Weihnachten

  20. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    Alles sehr interessant zu lesen. Aber WER von Euch macht aktiv etwas von dem, was er behauptet?

    Wer versammelt andere Menschen um sich und bespricht eine mögliche Situation, in der es wirkliche und/oder öffentliche Konsequenzen gibt?

    Und WO trifft man sich für soetwas?

    Z.B. in Köln.
    Wo und wann können wir uns alle mal treffen und miteinander sprechen und ggf. eine Abwehrkraft bilden? Eben nicht nur virtuell?

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