Ab heute gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Das Ganze ist gesetzlich allerdings gestaffelt, wobei einige Unternehmen bereits jetzt schon die ab dem 1.7.2022 erforderlichen Bestimmungen umgesetzt haben.
So gibt’s ab heute, den 1.3.2022, den besseren Schutz vor automatischen Vertragsverlängerungen, während dann ab dem 1.7. der Kündigungs-Button verpflichtend ist. Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig so auch online kündbar – über eine sogenannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.
Künftig sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und die Verbraucher eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat erhalten. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt unter Umständen aber weiterhin die alte Regelung, sodass Verlängerungen bis zu einem Jahr „drohen“.
Die Verbraucherzentrale hat bereits eine Übersicht geschaffen, die über alles informiert. Dort findet man auch Musterschreiben für Kündigungen.
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