Caschys Blog

5G-Auktionsbedingungen: Auch Vodafone reicht Eilantrag bei Gericht ein

In Deutschland geht es zum Thema 5G rund. Da hatten wir auf der einen Seite die Geschichte, ob Huawei 5G-Infrastruktur bauen darf. „Man“ hat ja Angst vor Spionage. Ich sag mal so: Wenn ein Hardware-Ausstatter so einfach eine gut verschlüsselte Kommunikation ausspionieren können soll, dann sollte man nicht nur Angst vor dem Hardware-Ausstatter haben.

Auf der anderen Seite gibt es bereits Klagen der Telekommunikationsunternehmen. 2019 versteigert die Bundesnetzagentur die 5G-Frequenzen. Schon der Entwurf für die Auktion sorgte im Grunde bei allen Mobilfunkbetreibern für Unmut. Den einen gingen die Bedingungen zu weit, den anderen wieder nicht weit genug – zufrieden schien niemand zu sein.

Interessant dabei: Zuerst beschritt man den „normalen“ Klageweg, dann stellte O2 einen Eilantrag. CEO Markus Haas Anfang Februar dazu: „Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden. Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird.“

Nun zieht auch Vodafone mit einem Eilantrag nach. Auch bei Vodafone beklagt man die Auflagen, die die Bundesnetzagentur vorlegte. Gut möglich, dass es den Unternehmen nicht schmeckt, dass verlangt wird, dass auch mal Löcher ordentlich gestopft werden und man auch mal Empfang an Autobahnen und Bahnstrecken hat.

Das jüngst eingeleitete Eilverfahren von O2 gegen die Auktionsbedingungen hat hier allerdings eine neue Situation für Vodafone geschaffen, so das Unternehmen in einem Statement. Um hier jetzt ebenfalls rechtlich Gehör zu finden und auch die eigenen juristischen Interessen zu vertreten, sah Vodafone sich gezwungen, ebenfalls einen Eilantrag beim VG Köln einzureichen.

Entscheidet das Gericht für die Telekommunikationsunternehmen, könnte es zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens kommen. Dies wiederum würde der Bundesnetzagentur mehr Zeit geben, um „ein rechtssicheres und damit investitionsförderndes Vergabedesign zu entwerfen.“ Den flächigen Ausbau von 5G würde dies unterdessen nicht bedeuten, denn die Frequenzen, die zur Auktion stehen, würden eh erst 2020 an die Mobilfunkanbieter gegeben – auch bei verspäteter Auktion.

Wenn ich mir was wünschen dürfte? Dass genau drauf geachtet wird, dass ordentlich ausgebaut wird. Knallharte Regelungen für die Mobilfunkunternehmen, damit diese kritische Infrastruktur mal ordentlich überall verfügbar ist. Denn was nützen mir die Versprechen der Betreiber von schnellem 5G, das ja auch in der Zukunft für hochauflösendes Video oder Fahrzeuge benötigt wird – wenn ich den Krempel nur in Ballungszentren nutzen kann – aber nicht unterwegs?

Das Mobilfunknetz in Deutschland ist nicht nur teuer, es ist auch mies ausgebaut.

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