1&1: Werbung für Telefon-Flatrate war laut Gerichtsurteil irreführend

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen 1&1 einen Sieg vor Gericht errungen: Eine Werbung des Anbieters mit einer Telefon-Flatrate war laut einem Urteil des Landgerichts Koblenz irreführend. Von der Telefon-Flatrate ins Festnetz waren Servicedienste mit geografischen Festnetznummern ausgenommen.

Die entsprechende 100-Seiten-Liste über kostenpflichtige Rufnummern mit Ortsvorwahl war auf der Internetseite jedoch kaum zu finden. Das Landgericht urteilt: Wirbt ein Unternehmen mit einer Flatrate fürs Telefonieren ins Festnetz, bedarf es eines klaren und unmissverständlichen Hinweises, wenn davon Servicenummern mit Ortsvorwahl ausgenommen sind. Den hatte 1&1 aber nicht deutlich genug gegeben.

So warb 1&1 missverständlich: „Unbegrenzt für 0 ct/Min. ins deutsche Festnetz telefonieren“. Für Mobilfunktarife lockte der Anbieter mit einer „FLAT Telefonie in alle dt. Festnetz- und Mobilfunknetze“. Doch im Kleingedruckten klammerte man Servicedienste aus, die über gewöhnliche Festnetznummern mit Ortsvorwahl zum Beispiel die Teilnahme an Telefonkonferenzen ermöglichen.

Viele Kunden erfuhren von dieser Einschränkung dann erst, nachdem sie im Home-Office an Konferenzen teilgenommen hatten – und dafür trotz Flatrate 2,9 Cent pro Minute zahlen sollten. Ein durchschnittlicher Verbraucher vermute aber eine reguläre Verbindung ins Festnetz durch die Ortsvorwahl. Die Werbung werde also entsprechend so verstanden, dass sämtliche Anrufe zu solchen geografischen Festnetznummern von der Flatrate erfasst wären.

Auf der Website wurde zwar über die Einschränkungen informiert, doch die konkreten Angaben verbargen sich gut, sodass Interessierte sich durch mehrere Unterseiten klicken und scrollen mussten. 1&1 hat das Urteil bisher nicht kommentiert.

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11 Kommentare

  1. Eigentlich sollte die Verbraucherzentrale eher dagegen vorgehen, dass überhaupt Mehrwertdienste über eine Telefonnummer, die wie normale Festnetznummern aussehen, möglich sind, da jemand, der sich damit nicht beschäftigt, das überhaupt nicht erkennen kann. Abgesehen davon sind diese Nummern ja nicht nur bei 1&1 von der Flat ausgeschlossen, sondern mindestens auch bei Vodafone, wahrscheinlich auch bei allen anderen Anbietern.

    • Das sind ganz normale Festnetznummern, die von den Providern aber als „Mehrwertnummern“ eingestuft werden. Chat, CallThrough und so was.

      Da läuft sicher zu „viel“ Traffic drüber, passt nicht in die Kalkulation der Provider.

    • Andere Provider führen diese Praxis nicht, ansonsten wäre es für die Vsz ein leichtes gewesen auch diese abzumahnen oder ähnliches.

  2. RollinCHK says:

    Normalerweise sollte man es verpflichtend machen, dass zunächst vor dem Aufbau einer kostenpflichtigen Verbindung die Gebühren angesagt werden müssen, egal ob im Festnetz, oder im Mobilfunk. Das wäre die 100 prozentige Kostenkontrolle. Man kann dem Kunden ja die Möglichkeit geben, im Kundenportal diese Funktion auf eigenen Wunsch zu deaktivieren, aber standardmäßig sollte das anders laufen.

  3. Kostenpflichtige Rufnummern mit Ortsvorwahl? Was sind das für Nummern. Kenne nur 0900/0180x/0137/118x usw.

    • Damit bestätigst du meinen Kommentar von oben. Als Leser dieses Blogs unterstelle ich dir schon mal ein gewisses Grundinteresse am Thema und selbst du kennst anscheinend nicht die Vorwahl 032. Die meisten Leute würden diese vermutlich irgendwo in Ostdeutschland verorten, aber es ist halt eine Mehrwertnummer.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Vorwahl_032_(Deutschland)

      • Und bevor jetzt jemand sagt, dass man sich bei einer dreistelligen Vorwahl doch schon denken kann, dass das irgendeine spezielle Nummer ist, der sollte daran denken, dass man die vollständige Nummer dann ja auch 03212 34567 schreiben kann und schon sieht es wieder ganz normal aus.

        • Berlin hat doch 030, bei 032 würde man eher eine Nachbarstadt von Berlin vermuten, wenn man die Falle nicht kennt.

      • Bei Servicediensten mit geografischen Festnetznummern würde ich eine echte geographische Vorwahl wie 0231 verstehen, die plötzlich kostenpflichtig wäre.

        032er Rufnummern sind ja ortsunabhängig und daher nicht geographisch.

      • @Lasse: Vielen Dank für die wertige Information. In der Tat war auch mir – ebenfalls seit vielen Jahren Leser dieses Blogs – diese Rufnummerngasse «032» nicht bekannt. Ich hätte diese ebenfalls geographisch in eine – mehr oder weniger – bestimmte Region Deutschlands verortet.

        Von daher nochmals gerne eine „Chapeau!“ für diese Information.

  4. die Ansagen sind für alle Mehrwertdienstenummerngassen (z.B. 0180, 0190, 0900) verpflichtend.
    Nun haben einige Firmen ihre Hotlinenummern auf „normale“ geografische Telefonnummern gelegt. Eigentlich lagen sie da bereits, nur waren diese nicht beworben worden, da die Firmen lieber über die herkömmlichen Mehrwertdienstenummern angerufen werden wollten.
    Einige Anbieter definieren nun diese „normalen“ Nummern um zu Mehrwertdienstenummern und wollen dafür nochmal die Hand aufhalten, das ist der eigentliche Skandal.
    Ob und warum der Anbieter einen Anruf zur Zentrale einer Firma oder einer Durchwahl oder einer anderen zugewiesenen geografischen Rufnummer nun als Mehrwertdienstanruf einstuft, bleibt scheinbar ihm überlassen. Mit den geltendenden Regeln zu Mehrwertdienstenummern ist das wohl nur schwerlich übereinzubringen, was sich auch in dem Urteil zeigt.

    Nummern werden manchmal auch wieder neu vergeben. Damit kann es sein, dass ich an neuer Adresse eine Telefonnummer zugewiesen bekomme, die einige Anbieter als „Mehrwertdienstenummer“ definieren, weil sie vorher einer Firma zugewiesen war?!
    Was genau ist eine „Servicenummer mit Ortsvorwahl“? Nur die Kundenbeschwerdehotline von Volkswagen oder Procter&Gamble oder auch die Büronummer vom Schreiner nebenan? Und wer definiert das so, dass es allen Teilnehmern klar ist?

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