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10 MBit/s im Download: Bundesnetzagentur schlägt Minimum vor

Das „Recht auf schnelles Internet“ habt ihr irgendwo schon einmal sicher gehört. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Mbit/s im Download festlegt. Kommt im Festnetz weniger an, so kann man sich an die Netzagentur wenden.

Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft tritt, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen, so die Deutsche Presse-Agentur.

Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabeidee zum Upload: Der darf demnach nicht langsamer sein als 1,3 Mbit/s. Für diese Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland ein wichtiger Faktor: je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist das festgelegte Mindestlevel.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. „Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.“

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