Zwei-Faktor-Authentifizierung: Kim Dotcom wettert gegen Google, Facebook und Co

Gestern Abend stellte Twitter die Zwei-Faktor-Authentifizierung vor.  Dabei handelt es sich um ein Login-Verfahren, bei dem neben dem Passwort noch ein Zahlencode abgefragt wird. Dieser wird von einer App auf dem Smartphone generiert und ist nur für eine bestimmte Anzahl von Sekunden gültig. Es können sich also nur Nutzer einloggen, die im Besitz des Passwortes sind und Zugriff auf die Zahl der Authentifizierungs-App haben. Alternativ wird der Code via SMS geschickt, so wie es bei Twitter der Fall ist. Eben jenes Verfahren, beziehungsweise das Patent, beansprucht Kim Dotcom für sich.

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In vielen Tweets warf Kim Dotcom nun Unternehmen wie Google, Facebook und Twitter vor, sein Patent in diesem Verfahren unberechtigt einzusetzen. Das Patent selber hat er auch schon getwittert, falls ihr euch das einmal anschauen wollt. Verklagen wolle er die Internet-Giganten nicht, stattdessen bot er an, dass das Patent, beziehungsweise die Mechaniken kostenlos genutzt werden können, allerdings sollen die Nutzer des Patentes ihm dabei helfen, für seinen Rechtsstreit Geld zu sammeln (Rechtsstreit in Sachen Megaupload). Alternativ könnte Kim Dotcom das Patent verkaufen, es ist in 13 Ländern gültig und Interessierte können bei Kim Dotcom per Mail anfragen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. Darunter sind dann wahrscheinlich Länder wie Trinidad-Tobago oder wie?

  2. Inklusive USA und China.

  3. War Kimble nicht immer ein Verfechter von freien Informationen und hat gegen das System (in Form von RIAA, MPAA und den DCMA) gewettert? Das Urheberrecht und Patentrecht sind eng verwandt. Davon mal abgesehen, dass Softwarepatente eh schwachsinn sind, aber das ist ein anderes Thema…

  4. Marie-Luise Orland says:

    Hä ich raff das jetzt irgendwie nicht. Er hat ein patent, er meckert, dass es von Google, twitter und co. genutzt wird. Im selben Atemzug sagt er dann aber das es kostenlos genutzt werden darf und verlangt dann aber doch Geld für einen Rechtsstreit. Was soll das für ein Rechtsstreit sein und wenn er Geld haben möchte bietet er die Nutzung des Patents doch nicht mehr kostenlos an.

  5. Ich schließe mich Marie-Luise an, ich kapiere den letzten Absatz auch nicht so richtig o_O

  6. Das sind die Aussagen von Kim. Erst bot er kostenlose Nutzung an, dafür soll beim Funden geholfen werden. Später bot er das Patent via Twitter zum Kauf an. Mit dem Rechtsstreit ist der Megaupload-Kram gemeint, ich machs besser kenntlich.

  7. Der Typ ist ja nicht ohne aber sein Image würde ich nicht wirklich haben wollen und mit solchen Aktionen macht er es auch grad nicht besser. Wirkt für mich wie ein Schrei nach Aufmerksamkeit.

  8. Aleksandar says:

    Muahaha. Einer der sonst auf Rechte/IPs/Patente anderer scheisst wetter hier …
    Die Ironie des Lebens ist manchmal echt köstlich.

  9. @Saenic nicht das patentrecht ist an sich schuld, sondern was damit gemacht wird. opensourceentwickler benutzen auch das urheberrecht um ihre eigentumsrechte durchzusetzen. soll ein erfinder/urheber nicht seine erfindung/seine inhalte schützen können dürfen? nein? ok, dann komm ich vorbei und wohn bei dir, verkauf deinen fernseher, ess dein essen, und freu mich, dass ich für nichts bezahlen brauch 🙂 du willst die polizei holen um deine eigentumsrechte durchzusetzen, aber eigentumsrechte und urheberrechte sind doch auch eng verwandt…

  10. Wenn die Großen es drauf anlegen und gegen das Patent klagen, zieht Specki eh den Kürzeren. Die haben einfach mehr Geld als er jemals auftreiben könnte.

  11. Schon mein Opa hatte zwei Vorhängeschlösser an seinem Schuppen …
    Reich geworden ist er damit aber nicht, obwohl andere auch zwei Schlösser benutzt haben!

  12. Mit dem Typen wirds einfach nie langweilig 😀

  13. Zeigt doch nur wieder mal, wie verkorkst das Patentrecht ist.

  14. Weis gar nicht, warum hier so viele Meckern.

    In der Sache hat er Recht und wenn man mal durchscrollt, sieht man, wer das schon richtig genutzt hat (MS,Sony,Erricsson, etc).

    Er selbst hat, IIRC, in Sachen MegaUpload kein Recht verletzt, schlimmstenfalls eine dazu fähige Platform gestellt, aber das machen z.B. Google, MS und Apple auch.

    IMHO hat er recht, was andere ihm vorwerfen, machen noch größere Konzerne selbst gerade, Sympathie hin oder her.

  15. Ansruch 1 des Patents (aus dem Jahr 1997, läuft also spätestens in vier Jahren ab) in Europa lautet:

    „Verfahren zur Autorisierung in Datenübertragungssystemen unter Verwendung einer Transaktionsnummer (TAN) oder eines vergleichbaren Paßworts mit den Merkmalen
    – daß der Benutzer in einem 1. Schritt über ein Dateneingabegerät (1) seine Identifizierung und/oder eine ldentifizierungs-Kennung des Dateneingabegeräts (1) zusammen mit der Aufforderung zur Generierung oder zur Auswahl einer TAN oder eines vergleichbaren Paßworts aus einer Datei über eine Datenleitung an einen
    Autorisierungsrechner (2) sendet,
    – daß in einem 2. Schritt der Autorisierungsrechner (2) die TAN oder das vergleichbare Paßwort generiert oder aus einer Datei auswählt,
    – daß in einem 3. Schritt der Autorisierungsrechner (3) die TAN oder das vergleichbare Paßwort über eine Funkverbindung an einen Empfänger (3) sendet,
    – daß in einem 4. Schritt der Benutzer diese TAN oder das vergleichbare Paßwort von dem Empfänger (3) abliest,
    – in einem 5. Schritt manuell in das Dateneingabegerät (1) eingibt,
    – daß in einem 6. Schritt diese TAN oder das vergleichbare Paßwort über die Datenleitung wieder an den Autorisierungsrechner (2) übermittelt wird,
    – daß in einem 7. Schritt der Autorisierungsrechner (2) die Gültigkeit derTAN oder des vergleichbaren Paßworts prüft, um dann
    – in einem 8. Schritt einen Verbindungsaufbau zwischen dem Dateneingabegerät (1) und einer Empfangseinheit (4) herzustellen oder freizuschalten,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß es sich um eine nur einmal venrvendbare TAN oder ein vergleichbares Passwort handelt, welche eine vordefinierte Benutzerzeit haben.“

    Klingt für mich, als sei das relativ einfach zu umgehen.

  16. @Aleksandar, ist mir bekannt, ändert aber nichts dran, dass seine auch verletzt wurden.

  17. Aleksandar says:

    @Mike
    Ja, wurden sie. Deswegen bin ich auch sehr gespannt ob er letztendlich gegen die unrechtmäßige Nutzung seines Patents vorgeht. Für den Schutz von IP und Eigentum kämpft.

    Wäre dann eine tolle Karriere vom Robin-Hood Alles-für-Lau-Datenfreiheit zum Patenttroll. 😀

  18. @Aleksanar, die Situation hier ist ja, dass er hilfe von Firmen einfordert, die selbst schon gegen SOPA u.ä. vorgegangen sind, ich wüßte nicht, was er jetzt groß mit z.B. Google zu tun hatte. Wenn er was von der MIFI wollte, wäre das schon eher lustig/komisch.

    Man kann ihn finden wie man will, aber er hat halt in der Sache recht, es ist ein gültiges Patent, was andere nutzen, gegen ihn selbst gibt’s aber noch kein Urteil einer Jurisdikation die für ihn zuständig wäre und das er noch nicht abgebüßt hätte(alle Sachen von ganz früher sind ja geklärt).

  19. Aleksandar says:

    @Mike
    Klar ist er im Recht. Schon vorher beskräftigt. Ich würde auch sehr gerne sehen das er sein Recht einklagt.

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