ZDFmediathek: Sendungen vor mehr als sieben Tagen trotz Depublikationssperre ansehen

Man mag vom Angebot der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten, wie der ARD und dem ZDF, halten was man möchte. Jedoch haben die Gebührenzahler die jeweiligen Sendungen bezahlt, in der Mediathek stehen sie aber laut Rundfunkstaatsvertrag §11 d maximal sieben Tage zur Verfügung, danach dürfen sie nicht mehr zum Abruf bereit stehen. Allerdings hat es sich das ZDF sehr einfach gemacht, und ermöglicht jedem diese Sperre mit den einfachsten Mitteln zu umgehen.

Zdf Mediathek Depublikation

 

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Auf der Seite der ZDFmediathek findet man normalerweise zum Beispiel unter dem Punkt Sendung verpasst wie gefordert maximal sieben Tage in die Vergangenheit. Wie ihr aber schon am oberen Screenshot erkennen könnt, den ich eben gemacht habe, kann ich ohne Probleme weiter zurück gehen. Die Inhalte sind weiterhin verfügbar und nicht gelöscht.

Die einfache Lösung: Das ZDF prüft das jeweilige Systemdatum eures Rechners. Wenn man dies einfach auf den jeweiligen Tag setzt, an dem man eine Sendung sucht, bekommt man diese auch in der ZDFmediathek angezeigt.

Datum ändern

Ich schätze mal, dass das ZDF diese Möglichkeit wohl bald ändern wird, aber falls ihr noch eine Sendung von vor mehr als sieben Tagen ansehen wollt, könnt ihr diese Möglichkeit aktuell im Hinterkopf behalten. Bei der ARD funktioniert dies leider nicht so einfach. Wer auf Nummer sicher gehen möchte kann sich natürlich auch weiterhin mit verschiedenen Programmen wie MediathekView die Sendungen als Download auf die heimische Festplatte sichern.

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19 Kommentare

  1. Mister X. says:

    wenn du sowas immer publizierst, dann schon 😉

  2. Vielleicht sollte man der Vollständigkeit halber erwähnen, wem diese Depublikationspflicht zu verdanken ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Depublizieren

    Nur vorsorglich, bevor hier wieder jemand rum jammert, warum er monatlich 18 Euro Rundfunkbeitrag entrichtet, er aber trotzdem nur 7 Tage Zugriff auf gebührenfinanzierte Inhalte hat.

    Danach vielleicht auch noch mal darüber nachdenken, ob man wirklich den ÖR abschaffen will, oder ob die Verfassungsfeinde nicht doch auf der anderen Seite sitzen.

  3. das funktioniert eigentlich schon seit Jahren 🙂

  4. Hihihi, ich weiß noch, das ging früher auch bei Photoshop. Ich glaube, bis CS3 oder CS4?
    Ich glaube aber, bei ZDF liegt es weniger an Unvermögen, sondern es ist eher eine Maßnahme, um die Sachen so legal wie möglich veröffentlichen zu können. Geschickt gemacht.
    Unter XP und 7 kann man mit dem AmoK Date Wizard die Zeit ganz bequem ändern:
    http://www.amok.am/en/freeware/amok_date_wizard/ 😉

  5. Anette Schuett says:

    Für andere Dinge ist beim ZDF schon Geld da – auch wenn man an die Zwangsabgabe glaubt und findet der unintelligente Normalbürger muss zur „Bildung“ gezwungen werden – das hier ist genau das Problem an einem Monopol:

    „Hohe Schulden und der anhaltende Mitgliederschwund machen der SPD zu schaffen. Daher sprangen für das 150 Jahr-Jubiläum das ZDF und Phoenix ein und erwarben mit dem Geld der Gebühren-Zahler „exklusiv“ die Rechte am Partei-Jubiläum der SPD. Ein höchst fragwürdiger Vorgang. “
    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/05/24/zdf-finanziert-mit-gebuehren-geldern-partei-veranstaltung-der-spd/

  6. AndroidFan says:

    Weiß eigentlich jemand, wo man alle Beiträge der vergangenen Jahre finden kann? Vor 2 Jahren gab es noch depub.org, doch die Seite wurde wohl irgendwann vom Netz genommen. depub.org war praktisch ein Mirror der ARD und ZDF-Inhalte.

  7. Klaus Meyer says:

    Annette. Den Deutschen Wirtschafts Nachrichten zu glauben ist ziemlich dämlich.

    http://www.presseportal.de/pm/7840/2479068/zdf-weist-vorwurf-zurueck-kein-geld-an-spd-gezahlt

  8. >Jedoch haben die Gebührenzahler die jeweiligen Sendungen bezahlt, in der Mediathek stehen sie aber laut Rundfunkstaatsvertrag §11 d maximal sieben Tage zur Verfügung, danach dürfen sie nicht mehr zum Abruf bereit stehen.

    Das GIlt für Prostituion,und KIno Genauso.
    Werdet mal erwachsen.

    Die Gebühern bezahlt man nicht für den Inhalt,sondern für die „Dienstleistung „rundfunk ansicht.
    Du oder andere haben nicht einen cent für den Tatort,oder die Sportschau bezahlt.

    Im Kino bezhalt man auch nicht für den Film,sondern dafür sich den Film einmal angucken zu dürfen.

  9. @Peter: Natürlich bezahlt man mit den Gebühren den Inhalt, denn die ÖR finanzieren damit ihre Produktionen.

  10. @Peter: Schon mal über den Begriff „öffentlich“ nachgedacht?

  11. Paul Peter says:

    Ich bin mir sicher, dass dieser Trick beabsichtigt ist. Die Verpflichtung „nach 7 Tagen nicht mehr anschaubar“ wurde umgesetzt und der ZDF schlägt der Regelung trotzdem ein Schnippchen 😉

  12. Viel einfacher zum Abspeichern von Inhalten aus den Mediatheken: http://www.vavideo.de

  13. Der Trick ist uralt und wird von jedem beim ZDF unter der Hand weitergeben 😉

  14. coriandreas says:

    Im Grunde wird das Video aus dem sichtbaren Frontend entfernt. Und der Otto-Normal-Nutzer ist wie ein einfacher Dieb (negativ) oder Finder (positiv), der nur mitnimmt, was unangeschlossen vor seiner Nase rumliegt. Die paar Wenigen, die dann sich mehr Mühe machen, weitere unangeschlossene Dinge zu suchen und zu finden, fallen hoffentlich nicht weiter ins Gewicht und werden weiter toleriert.
    Einen Unterschied bzw. Strafe gibt es allerdings: Podcasts lassen sich schnell downloaden, für den Rest muss man leider ewig warten. Aber: Einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nicht ins Maul!

  15. coriandreas says:

    Lizenzrechtlich werden aber tatsächlich Sendungen entfernt. Bspw. die Heute-Show. Allerdings hat die Heute-Show einen Fortschritt gemacht. Früher gab es überhaupt kein Angebot in der Videothek! So gesehen sehe ich mehr Licht als Schwarz am Ende des Tunnels.

  16. Und dank der populären Berichterstattung auf diesem Blog wird das ZDF jetzt dazu genötigt diese „Lücke“ zu schließen. Vielen Dank dafür im voraus.

    Gar nicht auszudenken sowas.

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