Wirtschaftsminister Reinhard Meyer fordert generelles Widerrufsrecht beim Kauf von Apps

Pünktlich zum morgigen  Weltverbrauchertags hat der in Schleswig-Holstein für den technischen Verbraucherschutz zuständige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ein generelles Widerrufsrecht beim Kauf von Apps für das Smartphone gefordert.

kaufen

„Wer sich eine App herunterlädt, die die Versprechungen oder Erwartungen nicht annähernd erfüllt, der hat bislang kaum eine Möglichkeit, die Anwendung nach dem Kauf wieder zurückzugeben“, so Meyer in einer heute herausgegebenen Mitteilung des Ministeriums. Die im Mai in Warnemünde stattfindende Verbraucherschutzministerkonferenz wird sich deshalb mit dem Thema befassen und eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene anstreben.

15 Minuten Rückgaberecht, wie sie zum Beispiel der Google Play Store anbietet, reichen dem Minister allerdings nicht, er fordert ein vollwertiges Widerrufsrecht, „denn leider gehen mit den vielen Vorteilen unserer digitalen, smarten Welt bislang auch einige Nachteile einher“.

Laut dem Branchenverband BITKOM besitzen 40 Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren ein Smartphone. Bei den 14 bis 29-Jährigen sind es sogar fast zwei Drittel (60 Prozent). Der Markt wächst rasant, was dieses Thema zu einem Schwerpunkt der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz und der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz mache.

Wie Meyer weiter sagte, wachse der digitale Markt rasant, weshalb das Thema auch einen besonderen Schwerpunkt der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz und der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz bilde. Ein weiterer Punkt auf der Agenda ist der Datenschutz: “ (…) Ebenso sollte bereits bei der Installation von Programmen grundsätzlich eine Abfrage der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen, ob sie mit Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten oder anderer Inhalte wie Fotos einverstanden sind. Statt seitenlanger und unverständlicher allgemeiner Bedingungen sollen standardisierte Symbole Zustimmung oder Ablehnung vereinfachen“.

Die Forderungen sind nicht neu,  bereits Mitte 2013 forderte man in Hessen Ähnliches, der Branchenverband BITKOM tat das Ganze als illusorisch ab.

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25 Kommentare

  1. 15 Minuten finde ich auch zuwenig. Ich wäre für min. 30 Minuten. Das wären nach meiner Auffassung genug um die Apps etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

  2. IMHO zurecht.

    15min sind zu kurz, mindestens 15min nach dem eventuellen Nachladen von Daten müssen sein.

    Problem ist, Screenshots sind nichtssagend oder teilweise gefälscht, Kommentare/Bewertungen kann man für schmales Geld kaufen und seriöse Berichte gibt’s selten bei frischen Apps.

    Und an alle die sagen, habt euch nicht so wegen 1-2€, es geht um’s Prinzip und selbst wenn mir selbst 1-2€ nicht schaden, ist es nicht gerechtfertigt, dass ein „Entwickler“ mit einer Beschiss-App die dicke Kohle macht.

  3. Richtig so. Wieso soll ein Modehändler Retouren einpreisen müssen und dabei anfallende Kosten ggf. tragen, während der App-Verkäufer Rückgaben generell verweigert oder sich nicht an die üblichen Maßstäbe hält (z.T. sogar gegen das lokale Recht verstößt)?

    Zudem gibt es manche Apps auch nur in einem einzigen Store für das jeweilige Betriebssystem, bei iOS ist das ja generell der Fall. Da können die Store-Betrieber aktuell so ziemlich alles mit dem Käufer machen, nach dem Motto: „kauf es oder dein Smartphone hat dann eben keine Features“.

  4. Besucherpete says:

    Ich denke auch, dass ein generelles Rückgaberecht auch für Apps längst überfällig ist. Ich frage mich sowieso, wieso es das nicht schon immer gab wie bei anderen online gekauften Artikeln auch.

  5. Als Entwickler ist meine Reaktion dazu: schön, macht mal – aber dann kosten meine Apps eben nicht mehr 90 Cents sondern 9.90 Euro – weil Impulskäufe bei einem umfangreichen Rückgaberecht komplett wegfallen.

    Die Verluste müssen dann halt die Leute tragen, die die App wirklich brauchen. Ganz so wie früher bei der typischen 25 Dollar-Shareware. die hat im Mac-Markt ja auch funktioniert.

  6. @Manolo, ist doch super, mach das.

    Wenn deine Apps es wirklich wert sind, würd ich auch nen Hunni für bezahlen, wenn’s aber meiner Meinung nach Müll ist, ist auch jeder Euro zuviel.

  7. Ein volles zweiwöchiges Widerrufsrecht funktioniert bei Apps schon deshalb nicht, weil man sie nicht einfach von A nach B zurücksenden kann. Es besteht immer die Gefahr, dass der User sich ein Backup der App gemacht hat (Root oder Jailbreak), bevor er sein Widerrufsrecht ausübt. Dieses Risiko hast du bei nicht-virtuellen Waren nicht.

    Außerdem ist der Aufwand für das Zurücksenden bei Apps ungleich geringer, als bei normalen Kaufgegenständen, zumal mit der Verbraucherrechterichtlinie der Kunde jetzt auch in Deutschland die Rücksendekosten tragen muss.

    Da besteht die Gefahr, dass sich User eine App immer dann probeweise kaufen, wenn sie sie brauchen, um nach Benutzung zu widerrufen. Vor allem bei teuren Apps würde das ein Problem werden (z.B. Navi-Apps, die man nur gelegentlich braucht).

    Insgesamt finde ich die 15 Minuten bei Google Play eigentlich einen ganz guten Kompromiss. Es reicht aus, um Müll als Müll zu identifizieren und sich ein erstes Bild von einer App zu machen. Genau das soll ja auch das Widerrufsrecht erreichen. Gleichzeitig reduziert die kurze Zeitdauer das Risiko des Missbrauchs zumindest ein bisschen.

  8. @Adrian,
    a) so ziemlich jede App kann man sich auch abseits der Stores einfach besorgen
    b) kaufen und returnieren funktioniert nur exakt einmal
    c) 15min reichen nicht, wenn man ein Spiel installiert, dass erstmal noch 100te MB nachzieht, bevor man spielen kann.

  9. In Südkorea (oder so) ist das schon Gesetz, da bietet auch Apple die Rûckgabe von Apps an. Also bitte, umsetzen!

  10. Für im Internet gekaufte und geöffnete Softwaremedien gibt es auch kein Widerrufsrecht. Warum sollte das bei Apps anders sein?

  11. @Mike:
    a) Und doch finde ich es nicht übertrieben, wenn Entwickler nicht auch noch selbst eine zusätzliche Möglichkeit des Missbrauchs anbieten müssen.
    b) Nein, wieso? Das liegt am Händler, ob er mehrfache Retouren akzeptiert – in diesem Fall wären das Apple, Google und Co. Als Entwickler wirst du da keinen Entscheidungsspielraum haben. Und Amazon hat sich doch vor Kurzem erst eine Abmahnung vom vzbv gefangen, weil sie ein Kündigungsrecht bei Mehrfachretouren in ihre AGB geschrieben haben.
    c) Das sehe ich ein. Eine vernünftige Regelung würde dann 15, meinetwegen auch 30 Minuten ab Start der App vorsehen (zu lösen über die API der Stores). Mein Punkt ist ja eher, dass ein normales Widerrufsrecht von 2 Wochen nicht funktioniert. Auf ein paar Minuten kommt es mE nicht an.

  12. Dicky Smith says:

    *hust* Das Kopieren von Satzabschnitten üben wir aber nochmal, wa? 😀

  13. @Adrian, soweit mir bekannt, ist b) Googles aktuelle Politik. Kaufen und returnieren, wenn man diese App bereits returniert hat, kann man sie zwar wieder kaufen, sie aber nicht mehr returnieren.

    Zu a), warum sollen die Entwickler mehr Rechte als die User/Käufer haben dürfen, wenn es keine objektive Möglichkeit gibt, vor dem Kauf zu testen? Es ist nunmal so, dass die meisten wegen 1€ nicht den Anwalt einschalten würden, das heißt aber nicht, dass sie nicht recht hätten. Von so ziemlich jeder anderen Software gibt’s Trials zum Download – Spiele ausgenommen, da hat sich die Situation in den letzten Jahren stark verschlechtert.

    Bei meinen eigenen Apps gewähre ich 7 Tage Rückgaberecht und das bedingungslos, wobei ich mich freue, wenn mir optional eine Begründung gegeben wird. Piraten können keine Bewertungen abgeben, folglich ist es mir nur recht, wenn sich meine Kunden ausgiebig mit den Apps beschäftigen und dann eine faire Bewertung abgeben können.

  14. Thomas Haggenmeier der Dritte komma 1 says:

    Richtig so und auf 24 Std Rückgaberecht erhöhen, 15 Min sind einfach zu kurz.

  15. Müsste man das dann nicht auch auf CDs/DVDs übertragen?

    Alternativ wäre es auch gut, wenn der jeweilige Store eine einfach Möglichkeit für Demo-Versionen anbietet. Statt 15min Rückgaberecht wird im Demo-Modus die App z.B. automatisch nach 15min gelöscht, es sei denn man zahlt. Klar gibt es von vielen Apps schon Demo/Lite Versionen, aber meiner Erfahrung nach trifft das meistens nur auf Apps, die weniger als 5 Euro kosten, zu. Bei teuren Apps gibt es das nur selten. Und natürlich lässt sich so etwas dann auch irgendwann per Jailbreak umgehen, aber wer nicht zahlen will, wird die App so oder so immer irgendwo bekommen.

    Interessant wären auf jeden Fall die Zahlen der zurückgegebenen Apps.

  16. “Wer sich eine App herunterlässt, die die Versprechungen oder Erwartungen nicht annähernd erfüllt, der hat bislang kaum eine Möglichkeit, die Anwendung nach dem Kauf wieder zurückzugeben”,

    Jo Stimmt in der Sache an sich, nur habe ich das auch bei einem Spiel/Programm was ich normal am Rechner Kaufen kann, da geht es dann allerdings nicht um 1 oder 2 € sondern in der Regel um wesentlich mehr Geld.
    Nur sind diese ja vom § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ja per se ausgenommen. Testen kann ich da also auch nicht, was unterscheidet nun eine App von einem Echten Programm, ausser meistens den Preis?

  17. Bei Apple kann man Apps bis 3 Monate wieder zurückgeben:

    https://reportaproblem.apple.com/‎

  18. Aha, das Internet gibt es ja auch erst seit gestern früh um 8:00. So eine Forderung klingt im Jahre 2014 ziemlich lächerlich wenn man nicht gleichzeitig erklärt wie genau man das bitte umsetzen möchte. Und Verbraucherschutz ist ja sonst auch das Hauptthemengebiet der Politik ..

  19. @Peter: funktioniert nicht pauschal, da muss man u.U. schon die Story vom Pferd erzählen dass das durchgeht

    Ich wäre für 12-24h Rückgaberecht. Klar mag das Navi-Anbieter stören, aber ich glaube diejenigen die nur ein einziges Mal eine Navi-App brauchen kaufen die nicht, da würde bei einer steigenden Zahl an Rückgaben die Zahl der (dauerhaften) Käufe nicht zurückgehen.

    Gerade bei teuren Apps – z.B. eben einer Navi-Software für 90 Euro fände ich es keinen Luxus die mal auf einer längeren Fahrt testen zu dürfen. Zumindest bei iOS als geschlossene Plattform sehe ich da kaum ein Risiko, sollen sie halt gejailbteakte Geräte ausschließen…

  20. @MySam: Nö, einfach anklicken & schwups wird das Geld zurückgebucht. Da musst du nichts erzählen oder schreiben.

    Hat bei mir bis jetzt noch jedes mal geklappt!

    Die Funktion hat Apple ja erst vor ein paar Monaten eingeführt. Früher musste man noch immer den Apple Support direkt anschreiben, aber hat genauso Problemlos funktioniert.

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