Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf beschlossen

Fotolia_67381960_S_copyright

Dass sie kommen wird, dies war sicherlich allen klar: die Vorratsdatenspeicherung, die in den letzten Wochen auch bei uns hier im Blog immer wieder mal Thema war. Hierzulande war bereits 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Speicherung der Verbindungsdaten über den Zeitraum von sechs Monaten) aktiv, wurde aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen, in ihm geht es um die Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstpeicherfrist für Verkehrsdaten. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte schon ein paar O-Töne von Heiko Maas und versuchte zu erklären, was erlaubt ist und was nicht. Wenn man das denn glauben möchte.

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Wir haben heute klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen. Damit wahren wir die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt. Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir: Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen. Inhalte werden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation erhalten wir. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. Emails werden nicht erfasst. Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor.“[/color-box]

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung der Verkehrsdaten auf 10 Wochen beschränkt ist. Ferner müssen die Provider die Daten im Inland speichern, zudem die höchstmögliche Sicherheit gewährleisten. Für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen angeblich hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen.

Der Abruf der Daten ist angeblich transparent. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Daher wird der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt: Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen. In den Informationen zur Vorratsdatenspeicherung heißt es aber auch: „Ist eine heimliche Verwendung nach gerichtlicher Prüfung ausnahmsweise zulässig, bedarf es grundsätzlich einer nachträglichen Benachrichtigung.“ So viel dazu.

Zu den Daten, die beispielsweise gespeichert werden müssen, gehören: die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Inhalte der Kommunikation, aufgerufene Webseiten und E-Mails sollen nicht gespeichert werden dürfen.

Standortdaten dürfen vier, der Rest der Daten zehn Wochen gespeichert werden. Hiermit will man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einhalten. Berufsgeheimnisträger werden laut Aussage des Ministeriums besonders geschützt, was sich aber bei dynamischen IP-Adressen als schwierig erweisen dürfte – eine Ausnahmeregel für eine Anwaltskanzlei kann so schlecht erstellt werden, wenn ich das richtig sehe.

Ab wann das neue Gesetz angewandt werden soll?

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der weitere Zeitplan liegt dann nach Angaben des Ministeriums in den Händen des Deutschen Bundestages. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wird den TK-Unternehmen ein Zeitraum von 18 Monaten eingeräumt, um die erforderlichen Maßnahmen (insbesondere technischer Art) zu ergreifen. Dabei geht es um die Sicherstellung der Zugriffsberechtigung, der besonderen Sicherheitsvorkehrungen beim Speichern und der Löschverpflichtungen.

Schade. Und sehr enttäuschend. Das ist kein guter Weg, der da gegangen wird. Ich glaube einfach nicht, dass da viel Gutes bei rum kommt. Ganz im Gegenteil.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

31 Kommentare

  1. Dirk Baranek says:

    Bei den Ausnahmen muss man unterscheiden zwischen Geheimnisträgern und Anbietern anonymer Dienste (Telefonseelsorge) einerseits und Berufen mit Berufsgeheimnissen (Journalisten, Anwälte, Ärzte) andererseits. Von der ersten Gruppe darf nichts gespeichert werden, bei der zweiten dürfen Gerichte Zugriff nicht erlauben.

  2. Gibt es schon Parteien, die Klage einreichen werden?
    Wie lange dauert es, bis das Bundesverfassungsgericht das ganze Kippt? Be´steht sogar die Möglichkeit eines Eilverfahrens/Unterlassungsklage?

    Ich hab ja noch die Hoffnung, dass irgend eine Partei erkennt, wie hier die Verfassung mit Füßen getreten wird. Das Gesetzt wird so auf keinen Fall bestehen!

  3. Der Teil mit der Datenhehlerei ist höchst problematisch. Damit können Journalisten sehr leicht kriminalisiert werden, wenn es um whistleblowing geht.

  4. ach schön, wie in Zeiten in denen offen gelegt wird, dass unsere Geheimdienste ihre weitreichenden Befugnisse dafür Nutzen, sensible Daten ihrer Bürger mit den „befreundeten“ Diensten aus Amerika zu teilen, so ein Gesetzesentwurf tatsächlich durchkommt.

    Prophezeihung: Die Daten werden erhoben, die Daten werden gespeichert, bzw. der BND hat ein paar Wochen um sich Backups zu ziehen und die NSA freut sich.

    Gut gespielt, liebe Regierung.

  5. Denn Du bist verdächtig. Und du und du und du.

  6. 1.) Nachweislich hat die VDS keine bessere Aufklärung zur Folge gehabt, im Gegenteil, ein wenn auch nicht signifikanter Rückgang war zu beobachten.
    2.) Datenhehlerei? Dann hat auch endlich der Aufkauf von gestohlener Daten CDs und dem Mantel der Steuerstrafverfolgung ein Ende, oder warum wird die wieder ausgenommen?
    3.) Daß der überwachte informiert werden muß, ist das Mindeste
    4.) wenn schon überwacht werden muß, dann grundsätzlich alle. Wenn eh nur auf Beschluß und so weiter Zugriff erfolgt, dann darf es keine Ausnahmen für sogenannte Geheimnisträger geben, ansonsten gilt:
    4a) Jeder Mensch ist ein Geheimnisträger, da nicht jeder alles aus seinem Leben veröffentlichen möchte.

  7. Euphemismen wohin ich auch schaue…

  8. Habe ich das richtig verstanden: Werden verdächtige Kriminelle jetzt vorher informiert, bevor ihre Daten aus der VDS für Ermittlungen verwendet werden?!

  9. mac.extra says:

    Nachträgliche Legalisierung, nichts weiter.

  10. Einfach zum Internetprovider QSC wechseln! Die brauchten bei der letzten VDS auch nichts speichern, weil die Kostenfrage nicht geklärt war!

  11. ich sehe weiterhin kein problem darin, dass die verbindungsdaten gespeichert werden und nach richterlichem beschluss zur strafverfolgung genutzt werden dürfen. es handelt sich halt nur zb. um ip-adressen und telefonnummern, nicht um inhalte. nur sollten „schwere straftaten“ auch wirklich schwere straftaten sein, die es ermöglich diesen richterlichen beschluss zu bekommen.

    das ist doch alles kindergeburtstag gegen das, was ausländische geheimdienste mit unserer kommunikation machen… nämlich komplett durchleuchten.

    und sich über das aufregen, was evtl sowieso gemacht wird, aber vorher und nun jetzt auch nicht erlaubt sein wird, tut ja nichts zur sache…. anderes thema.

    @dominik
    hast du ahnung von verfassungsrecht?
    @fraggle
    2) was hat der ankauf von steuer-cds mit der VDS zu tun? nichts.
    4)du willst also, dass auch dein anwalt überwacht wird, wenn du einer straftat beschuldigt wirst und er versucht der zu helfen?
    4a) wird es ja auch nicht

  12. Werden denn nicht bereits heute alle diese Daten (evt. ausgenommen Standort) gespeichert?
    Die IP beispielsweise wurde doch auch schon bei Urheberrechtsklagen verwendet und der Rest der Angaben für die Rechnungsstellung?

  13. @markus
    nein, bei urheberrechts-geschichten, wurden in tauschbörsen die ip-adressen festgestellt (das kann jeder) und dann haben die anwälte der rechteinhaber über das gericht von den providern die herausgabe der persönlichen daten gefordert. die provider wussten nicht wann der nutzer welche seiten besucht hat, aber wer hinter einer ip-adresse steckt.

  14. Ich fühle mich jetzt endlich wieder sicher in diesem Land.

  15. der Froschkönig says:

    @HO Bleib ruhig im kalten Wasser sitzen, es wird nur ganz langsam heiss!
    und du merkst schon nix mehr bevor du gar bist!

  16. @der froschkönig
    ich bin generell niemand der den staat als feind sieht oder angst vor einem übermächtigen staat hat. ich halte mich aber für intelligent genug, zu merken, wenn der staat aus dem ruder läuft und ich ihm nicht mehr folgen sollte… bin mir daher sehr sicher, dass ich mich damals von den nazis distanziert hätte.

    und wie gesagt… dieses gesetz ist doch lächerlich. das problem sind die (ausländischen) geheimdienste.

  17. Die VDS, falls sie denn wirklich kommen wird, ist nur die Vorstufe. Als nächstes wird sich der Gesetzgeber Nutzer von VPN-Diensten vornehmen, da diese das eigene Verhalten im Netz verschleiern (können). Danach folgt der erneute Aufruf zur staatlich gewollten Schwächung von kryptographischen Standards.

    Das klingt zu paranoid? Sollte es, Gott bewahre, doch irgendwann zu einem Terroranschlag auf dt. Bundesgebiet kommen, dann werden diese vorschnellen Forderung ganz schnell wieder aus der Schublade geholt.

    Der mit diesem Gesetzesentwurf einhergehende Versuch, Whistleblower einzuschüchtern ist im Übrigen UNERTRÄGLICH. Leben wir eigentlich in einem Bananenstaat?

  18. Man kann zwar drüber diskutieren, aber noch muß das Gesetz noch ein paar Stationen durchlaufen, bevor es überhaupt greift – wer weiß, was da noch an Änderungen kommt und wieweit die derzeitig geplanten Regeln Bestand haben…

    1. Als erstes muß es noch durch den Bundestag. Selbst wenn der das Gesetz verabschiedet („machen wir mal, damit wir’s mal verabschiedet haben“), ist es denkbar, daß keine „Durchführungsverordnung“ beschlossen wird, weil man sicher gehen will, daß es verfassungsrechtlich und seitens der EU nicht wieder zurückgepfiffen wird.

    2. Verfassungsklage ist schon angekündigt. Sollte das per Eilantrag geschehen, hat das aufschiebende Wirkung. Aber selbst, wenn kein Eilantrag gestellt wird, ist es durchaus wahrscheinlich, daß (siehe „Durchführungsverordnung“) gewartet wird, bis hier eine Entscheidung fällt.

    3. Außerdem steht als nächste Instanz noch der EUGH, der Europäische Gerichtshof, an. Vor dem muß dieses Gesetz auch bestehen.

  19. Dieses Gesetz ist auch eine weitere Unterstützung der Abmahnindustrie.

    Ihr habt sie gewählt. Man hat immer die Regierung, die man verdient.

  20. @tom
    nein, das ging ja auch schon vorher. und wie gesagt… es soll nur für schwere straftaten genutzt werden.. lassen wir uns überraschen, wo da die grenzen gezogen wird.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.