Vodafone obsiegt im Prozess um das Sonderkündigungsrecht

Vodafone hat in einem Prozess rund um das Sonderkündigungsrecht vor Gericht über die Verbraucherzentralen triumphiert. Letztere hatten den Provider verklagt, weil sie forderten, dass Kunden schon vor einem anstehenden Umzug ein Sonderkündigungsrecht haben sollten. Vodafone sah das anders und befürchtete Missbrauch. Diesen Bedenken stimmte dann auch das Gericht weitgehend zu. Aktuell sieht es nämlich so aus, dass ihr bei einem Umzug drei Monate euren alten Vertrag weiter bezahlen müsst. Das gilt sowohl für Internet- als auch Kabelanschlüsse. Dies trifft zudem auch dann zu, wenn der Provider an eurem neuen Wohnort gar nicht anbietet. Und dieses Verhältnis bleibt in Zukunft bestehen.

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass an jenem Procedere nichts geändert wird. Ein Sonderkündigungsrecht habt ihr erst ab dem Tag des Umzugs. In der ersten Instanz hatten übrigens noch die Verbraucherzentralen gesiegt. In zweiter Instanz sieht es nun andersherum aus. So wollten die Verbraucherschützer erwirken, dass Kunden schon vor einem Umzug kündigen können, wenn der jeweilige Provider an ihrem neuen Wohnort ohnehin nicht anbietet.

Vodafone hatte aufgrund von Schwammigkeiten im Telekommunikationsgesetz  Angst vor Missbrauch. Und genau so sehen es auch der verantwortliche Richter Gunnar Cassardt und seine Kollegen: „Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden.“ Trotzdem räumte Cassardt auch ein, dass der aktuelle Status Quo für Kunden nicht optimal sei: „Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut.

Eine bessere Lösung für alle Parteien ist aber aktuell demnach nicht in Sicht. Ein Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Vodafone ebenfalls bereits gewonnen.

(via Handelsblatt)

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21 Kommentare

  1. Ein Kunde muß für einen Vertrag zahlen, der vom Vertragspartner nicht erfüllt wird? Und der Richter findet das bestenfalls „unschön“? Geht’s noch?

    Wenn Vodafone einen Vertrag mit mir hat, muß Vodafone den Vertrag erfüllen. Und wenn ich auf den Mond umziehe. Sie können ja gerne von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Obwohl… Vodafone…

  2. @fakeram: Der Vertrag kann ja erfüllt werden. Dass Du nun an einen Ort ziehst, wo das nicht der Fall ist, mag ja viele Gründe haben, keinesfalls aber kann das dem Provider angelastet werden.

    Die „bessere Lösung für alle Parteien“ wäre, wenn der Verbraucher auch mal bereit wäre, selbst Verantwortung für seine Entscheidungen zu übernehmen bzw. die Konsequenzen zu tragen, die so ein Vertragsabschluss nun mal mit sich bringt oder bringen kann. Das ist nicht immer schön, aber im Leben läuft eben nicht immer alles so, wie man sich das wünscht. Und wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte eben keine Verträge abschließen.

  3. @Chris R.
    Ich bitte Dich. Ein weltweit tätiger Provider namens Vodafone sollte doch wohl in der Lage sein, völlig unabhängig von meinem Wohnort den Vertrag einzuhalten.

  4. @fakeram

    Ja? Das Haus, in das ich vor kurzem eingezogen bin, hat keinen Kabelanschluss und nur eine 6er-Leitung über die Telekom bzw. in Kürze VDSL100. Wie soll Vodafone meinen bestehenden 400er-Vertrag erfüllen?

  5. mapleleafsmauri says:

    @fakeram eben nicht. Pacta sunt servanda. Und wenn Du meinst umzuziehen, ist das nicht des Lieferanten Problem. Selbst wenn VF weltweit anbietet, heißt das nicht, dass zB ein Kabelanschluss irgendwo gewährleistet werden kann.

  6. Dann sollen sie mich doch einfach gehen lassen 🙂

  7. Obwohl mich das im Laufe des Jahres wohl selbst betreffen wird, finde ich das sogar verständlich. Könnte doch sonst jeder behaupten, er würde umziehen. Selbst ein Mietvertrag als Beleg heißt ja nicht viel; kann ja theoretisch vor dem Umzug trotzdem noch gekündigt werden. Oder der Mietvertrag bezieht sich auf einen Zweitwohnsitz und wird dafür missbraucht, den Vertrag des Hauptwohnsitzes zu kündigen, …

    Insofern dürfte die Ummeldung wichtiger sein und die geht halt frühestens 7 Tage vor dem Umzug. Ist dann zwar ärgerlich, trotzdem noch drei weitere Monate zu bezahlen. Dennoch: Bis 2012 gab es TKG § 46 nicht mal. Insofern zahle ich lieber nur drei Monate doppelt als bis zum regulären Vertragsende.

    Wer sich daran stört, kann ja auch einen Vertrag bei einem Anbieter abschließen, bei dem monatlich gekündigt werden kann bzw. die Tarife haben, bei denen das möglich ist, beispielsweise 1&1.

  8. Man könnte die ganze Sache doch einfach so lösen, dass bei einem Sonderkündigungsrecht keine 3 Monate mehr eingehalten werden müssen. Dann hat der Provider einen Beweis, weil tatsächlich umgezogen wurde und der Verbraucher muss nichts zahlen, was er nicht bekommt.

    Ich hatte mal den gleichen Fall und der Provider hat aus Kulanz die 3 Monate zurück erstattet.

  9. Läuft das nicht so ab?
    Bei Umzug = automatisch neuer Vertrag bzw Vertragsdauer.
    Am neuem Wohnort kann keine Leistung seitens ISP eingehalten werden und somit zumindest auf Kulanz wenn nicht gar Sonderkündigungsrecht?
    War bei uns zumindest so..
    Vorher bei M-Net 55MBit, am neuen Wohnort nur noch 18Mbit möglich. Ergo Sonderkündigungsrecht.
    Aber ok. Es war natürlich nicht Vodafone…..

  10. @Blumenkind: Das ist aber kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, was es so ohnehin nicht gibt, sondern Kulanz des Anbieters.

    @fakeram: Generell sollte es möglich sein, unabhängig vom Wohnort überall Breitbandinternet zu bekommen, die Realität sieht aber nun mal anders aus. Und auf der anderen Seite solltest Du als mündiger und vernünftiger Erwachsener (nehme ich jedenfalls an) dazu stehen, einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen zu haben. Niemand zwingt Dich, irgendwo hin zu ziehen, wo Dein Anbieter Dich nicht beliefern kann …

    Man kann sich eben als Verbraucher nicht alles so zurecht legen, wie es einem gerade am besten passt. Letztlich gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Da ist die Möglichkeit, einen Vertrag bei Umzug überhaupt vorzeitig beenden zu können und nur lediglich drei Monate weiter zahlen zu müssen, schon ein großes Entgegenkommen.

  11. @ fakeram

    Einer von uns beiden versteht hier was falsch. 😉

    Es geht um die Kündigung VOR dem Umzug. Das man die nicht eingeräumt bekommt, finde ich völlig nachvollziehbar. Sonst entdecke ich irgendwo ein besseres Angebot, sage VF ich ziehe demnächst um und nutze ein SoKü-Recht. Kann´s ja auch nicht sein, oder!?

    Und wenn man die allgemein gültige Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Mietverträgen bedenkt, passt das mit den 3 Monaten bei VF auffallend gut. 😉

  12. @Andreas

    Eben das ist der Knackpunkt, du weißt mindestens 3 Monate bevor du umziehst, das du umziehen wirst und kannst somit deine Wohnung auf den Ausziehzeitpunkt kündigen.
    Bei deinem Vetrag weißt du auch, dass du in drei Monaten deinen Vetrag nicht mehr nutzen können wirst, da du umziehst, aber anstatt dann in der Woche nach dem Umzug deine Ummeldebestätigung einreichen zu dürfen und somit sofort aus dem Vetrag entlassen zu werden, musst du das noch drei weitere Monate zahlen.

    Mir ist das relativ egal, die drei Monate bringen mich nicht um, aber ich merke es mir wenn mich mein Provider nicht aus Kulanz vor Ablauf der drei Monate aus dem Vertrag lässt. Genauso findet es aber eben im Familien- und Freundeskreis Erwähnung, wenn ein Anbieter kulant ist.

  13. Habe gerade die Problematik bei der Telekom. Konnte aber glücklicherweise schon im Dezember vom Sokürecht Gebrauch machen, sodass ich nur einen Monat bezahle ohne Leistung.
    Was hingegen seltsam ist, ist dass mein Nachmieter erst nach Ablauf meines Vertrages den Abschluss geschaltet werden bekommt. Find ich schon sehr komisch, dass das nicht geht. Wie soll das denn dann bei 3 Monaten laufen? 3 Monate kein Internet für den Nachmieter?

  14. man sollte nicht vergessen, dass BEIDE parteien den vertrag auf 2 jahre abschließen.
    wenn der kunde vorher umzieht, ist das rein rechtlich sein pech.
    viele unternehmen sehen das nach 18 monaten nicht mehr so eng einen vertrag aufzulösen, aber sie sind eben nicht in der pflicht.

    und wenn ein umzug grund genug wäre eine kündigung zu rechtfertigen, würde das ausgenutzt werden ohne ende.
    würden die anbieter vielleicht auch mitspielen, aber dann natürlich ohne neukunden rabatt und mit zurückzahlen von bereits erlassenen gebühren im ersten jahr. – was natürlich auch direkt n aufschrei bei den kunden bewirken würde.
    aber die aktionen sind meist auf 24monate 12günstig/12ohnerabatt kalkuliert, geht der kunde vorher, sollte er auch auf die vergünstigungen verzichten können.

    ich frag mich immer woher diese mentalität kommt, der anbieter hat dem kunden immer alles in den arsch zu blasen?
    erklär‘ mir doch mal einer wie eine Telekom z.b. anschlusskosten eines dorfes mit 150 Einwohnern von 20000€ (meine ich mal irgendwo gelesen zu haben) ans DSL-Netz wieder reinholt.
    wenn dort nur 30 den Anschluss auch bezahlen und von denen 20 zu mitbewerbern gehen. und die machen das ja nicht nur in einem dorf und nicht in jedem will auch ein großteil der einwohner Internet. die kosten sind aber erstmal da.

    oder netzstruktur im mobilfunk.. ich kann mir nicht vorstellen, dass da die billiganbieter großartig abgaben leisten.. aber die 3 großen sind ja zu teuer. und überall muss 100% netzabdeckung sein. grad in gebieten wo im umkreis von 5km nur 300 menschen wohnen..

    tschuldigung für’s abschweifen..

  15. @Christian: rein logisch geht es nicht, weil du ja die Leitung bezahlst. Und wenn du bezahlst, musst du auch in der Lage sein deinen Anschluss zu nutzen. Wenn VF den Anschluss einfach frei gibt, werden sie vertragsbrüchig.

    Auch praktisch geht das bestimmt nicht, weil die in ihrem Computersystem sicher die Leitungsfreigabe von der Vertragsabteilung abhängig gemacht haben.

  16. @Martin

    Ich muss dir zustimmen, die Telekommunikationsunternehmen gehören wirklich zum untersten Rand der Gesellschaft und leiden so vor sich hin. Damit muss Schluss sein und wir sollten unsere Augen nicht länger verschließen. Eröffnest du schon mal ein Spendenkonto? 😉

  17. Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Ich würde es eher andersherum angehen und Anbieter zwingen, Verträge mit kurzer Kündigungsfristen anbieten zu müssen, die nicht im Gegenzug vollkommen überteuert sind. Mein Vertrag bei Unitymedia hatte einen Monat, jetzt bei O2 habe ich auch einen Monat, weil ich zunächst VDSL testen wollte. Mein Handyvertrag hat einen Monat Kündigungsfrist, aber ich weiß, dass das mitunter schwierig ist, Unitymedia biete sowas gar nicht mehr an, glaube ich.

    Aber dennoch hat es der Verbraucher doch in der Hand: Wenn er die Flexibilität haben will, dann schließt er eben Verträge mit kurzer Kündigungsfrist ab, wenn er das nicht braucht, kann er sich ja auf 24 Monate binden.

  18. Leute,

    es kann doch wohl nicht sein, daß ich – aus welchen Gründen auch immer – meinen Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands verlege und dann noch für einen nicht nutzbaren Internetanschluss zahlen muß, nur weil der Anbieter es nicht auf die Kette bekommt ihn mir zur Verfügung zu stellen. Wir reden hier über das angeblich wirtschaftlich stärkste Land in Mitteleuropa! Soll Vodafone mir halt die Leistung über LTE zur Verfügung stellen. Ist mir völlig egal. Oder sollen sie mich aus dem Vertrag lassen.

    Wer hat übrigens diese dämlich 2-Jahres-Verträge erfunden?

  19. @fakeram: Doch, natürlich kann das sein, und das ist auch völlig in Ordnung. Es ist deine Entscheidung, umzuziehen, und es ist auch deine Entscheidung, dir einen Ort zu wählen, an dem dein Anbieter dich ggf. nicht beliefern kann. Warum sollte der Anbieter dafür einstehen, dass du ihm die Möglichkeit nimmst, seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen?

  20. Man sieht ja an der Diskussion das es einfach für beide Seiten nicht passt. Einerseits kann ich die wirtschaftliche Entscheidung von Vodafone nachvollziehen, andererseits werde ich mir meine neue Wohnung sicherlich nicht nach Verfügbarkeit des Internets aussuchen, sondern nach wirklich wichtigen Kriterien, mal abgesehen von Mietpreisen, der allgeneinen Verfügbarkeit usw..gute Wohnungen (wie man sich diese selbst vorstellt) hängen ja auch nicht an den Bäumen..

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