Verkehrsrecht – ihr seid gefragt!

Bevor ich gleich Amok laufe – ihr seid gefragt. Ich war eben Beifahrer bei der Nadine – und die sieht die Sache anders als ich.

Die Nadine hat den stehenden Müllwagen überholt und so dem Auto 1 die Möglichkeit genommen, auf die freie Fahrspur zu wechseln (siehe Bild am Ende des Eintrags).

Die beiden langen Pfeile oben im Bild kennzeichnen die Fahrtrichtung, die auf den jeweiligen Spuren gefahren wird.

Jetzt behauptet meine bessere Hälfte, dass ich ja keine Ahnung haben würde – und ihre Vorgehensweise völlig richtig wäre.

Na, was meint der geneigte Leser?

 

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

37 Kommentare

  1. Wenn Ihr Euch auf der Vorfahrtsstraße befunden habt, ist es meiner Meinung nach eindeutig. Dann muss sich Auto1 beim Einfahren in die vorfahrtsberechtigte Straße versichern, dass er auch einfahren kann undzwar nach links und rechts! Anders wird es sicher schwieriger und der viel zitierte § 1 greift! ;o)

  2. Ich denke Du gibst Dir mit Deiner Frage auch schon die Antwort:

    > Jetzt behauptet meine bessere Hälfte

    Wenn Du willst dass sie auch weiterhin Deine bessere Hälfte bleibt,
    dann tust Du gut daran ihr einfach recht zu geben – und schnall Dich gut an! 🙂

    Übrigens, sehr informativer Blog!

    Grüße aus dem Süden

  3. Stimme Klaus da zu. Du bist auf der Vorfahrtsstraße, d.h. der andere muss warten, auch wenn du auf der „Gegenspur“ bist. Du kannst ja auch ein normales Auto o.ä. überholen, welches nicht steht. Denn Rechtsabbieger müssen sich auch versichern, dass von rechts keiner kommt der evtl. überholt.

  4. Es handelt sich um keine Vorfahrtsstrasse, heisst AUTO 1 hätte auf seiner Spur beim einbiegen auf jeden Fall Vorfahrt gegenüber von links kommenden Wagen.

  5. Natürlich hat „sie“ recht. Auch dann, wenn ihr euch nicht auf einer Vorfahrtstraße befinden würdet: Auto 1 käme von links, ist also wartepflichtig.

  6. Hm… schwer zu sagen ob „Rechts-vor-Links“ auch dann gilt, wenn sich das von rechts kommende Auto, in deinem Fall euer Auto, auf der Gegenspur befindet.

  7. Et jeht doch nich um Vakersrecht. Et jeht um das Recht an sich. Da is die Frage wer hat die lautere Hupe. Der hat recht.

    Bei Frau am Steuer ist die Sache eh klar. Sie hat rechts und links auch. Der Kerl der so doof is sich da zu streiten kann nur verlieren. Schade um dein Wochende.

    Außerdem leben wir in Neoliberalien, da hat Recht wer sich das Recht nimmt, je mißbräuchlicher desto besser.

    Also jib ihrn Kuss und bitte um Verzeihung für dein unsinniges Jelabre. Sach et wär wejen das Frühling und die Jefühle und treuherzig gucken musste.

  8. Ich seh das so, sie hätte sich vergewissern müssen ob alles frei ist und dann erst überholen dürfen, da sie das hindernis auf ihrer seite hat. wenn die einmündung unübersichtlich war, hätte sie am besten gewartet.

  9. Nadine hatte Vorfahrt, wobei völlig egal ist, ob sie auf einer bevorrechtigten Straße fuhr. Sie kam von rechts. Ob es allerdings immer schlau ist, in solch einem Fall auf der Vorfahrt zu beharren, sei dahingestellt. Ich würde Vorbeifahren oder Überholen in einem Kreuzungsbereich auf jeden Fall seeeehr vorsichtig angehen.

  10. Alles falsch, im Kreuzungsbereich SOLLTE nicht überholt werden (vorrausschauendes Fahren, unübersichtliche Verkehrssituation) eben weil jederzeit ein VT aus einer Seitenstraße einbiegen könnte. Gibt massenhaft Beispiele dafür.

    Z.B. ihr wollt in eine Vorfahrtsstraße links einbiegen, eine T-Kreuzung quasi. Von rechts ist frei und von links rollt eine Kollone Wagen ran, der vorderste blinkt nach rechts in die Seitenstraße wo ihr steht. Ihr könnt also vorher schon einbiegen. Sollte sich jetzt ein Fahrer aus der Kollone denken „ich warte nich bis der da abgebogen ist, und überholt dann den Abbieger, dann rauscht ihr dem beim Linksabbiegen genau in den Kühler 😉

    siehe §5 StVO: Das Überholen ist unzulässig […] bei unklarer Verkehrslage.

    §1 StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Mit anderen Worten, Überholen im Kreuzungsbereich ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, weil meistens einer der oben genannten Paragraphen verletzt wird.

  11. Nadine hatte Vorfahrt … beim Einbiegen muss in beide Richtungen geschaut werden … und wie es auch schon gesagt wurde … selbst bei „Rechts-vor-Links“ hättet ihr Vorfahrt gehabt.

  12. also, ich kam von rechts und das Auto 1 musste warten! Denn es hätte auch anstatt des Müllwagens ein parkendes Auto sein können und das darf ich ja dann auch überholen.

    Carsten ist der Meinung, dass das Auto 1 auf „seine“ Spur fahren wollte (als wenn der Mecklenburger Weg eine Strasse mit durchgezogener Linie wäre!) und ich warten musste.

    Da ich ja auch bissel mehr Kilometer fahre wie der Carsten (der fährt bis zum Satan und zurück) behaupte ich einfach, dass ich auch 100 % Recht habe. Leider, lässt Carsten keine andere Meinung gelten und somit steht unsere Diskussion nun hier… 😉

  13. Naja, angenommen Auto1 wäre eingebogen… wäre Nadine Hauptschuldige gewesen. Nur um das mal festzuhalten 😉

  14. @ Fab: warum denn das? *wunder* Ich bin von rechts gekommen und habe ein parkendes Auto (Müllwagen in Aktion) überholt. Ausserdem war Auto 1 kein Mercedes, der eingebaute Vorfahrt hat!

  15. Nadine ist im Recht. Es ist egal ob ihr auf einer Vorfahrtsstraße wart oder nicht. Carsten mach‘ uns keine Schande. Ich behaupte stets, dass Männer die besseren Autofahrer sind… 😛

  16. Du brauchst ja nicht einfach so schnell an einem parkenden Auto vorbei fahren. Es hätte ja auch sein können, dass ein Fußgänger hinter dem Fahrzeug hervor springt, dann wärst du genauso schuld.

    Andererseits hätte auch der Einbiegende warten können, weil du eben gerade beim Überholvorgang warst und er deshalb warten sollte.

    Wenn ihr damit zur Versicherung geht und die das klären, wird sicherlich jeder eine Teilschuld bekommen. Als ich meinen Zusammenstoß mit einem Bus hatte, musste jeder den Schaden des anderen begleichen.

  17. @Fab
    Wenn der Müllwagen steht, ist nix mit §5 und überholen 😉
    Das wäre vorbeifahren und da ist es eben nicht wie beim Überholen…

  18. Nadine hat recht,

    außerdem hat sie den Müllwagen im rechtlichen Sinn nicht überholt, überholen kann man nur sich bewegende Fahrzeuge. An stehenden Fahrzeugen fährt man vorbei.
    Der Fahrer des einbiegenden Fahrzeugs muss sich vergewissern, dass die Strasse frei ist.

    cu

    Markus

  19. shit, der Besucher war schneller…

  20. So kenn ichs auch, dass man sich vergewissern muss dass von beiden Seiten nix kommt beim rechtsabbiegen. Nadine war im Recht meiner Meinung nach. Genauso eine Situation gibt es hier in Bad Harzburg aufgrund von parkenden Autos. Die hätten eigentlich Vorfahrt, aber die aus der Seitenstraße ziehen einfach raus. Vorfahrtsstraße bleibt Vorfahrtsstraße 🙂

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.