Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Kabel Deutschland

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor einiger Zeit gegen Kabel Deutschland geklagt und nun gab es ein Urteil. In diesem heißt es, Kabel Deutschland hätte irreführend geworben. So hätte man – je nach Tarif – mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde geworben, aber verschwiegen, dass man eine Filesharing-Drosselung einsetzt.

Kabel Deutschland

Nach Überschreiten eines täglichen 10 Gigabyte-Volumens wird die Geschwindigkeit für Filesharing-Dienste bei Kabel Deutschland auf 100 Kilobit / Sekunde für den aktuellen Tag gedrosselt. Auf diese Einschränkung hat Kabel Deutschland nur mit einer kleinen Fußnote hingewiesen, was nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband Anlass zur Klage gab. Das Urteil spricht davon, dass die Werbung beim Kunden eine falsche Vorstellung erweckt bezüglich des vertraglich vereinbarten Datenvolumens.

„Er (der Kunde) rechne bei einer Festnetzflatrate auch nicht damit, dass aufgrund beschränkter Netzkapazitäten eine Drosselung erforderlich ist. Das Unternehmen hätte deshalb in der Werbung klar auf die Einschränkung hinweisen müssen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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16 Kommentare

  1. Lol, grad mal aufgrund deiner Bitte den Werbeblocker ausgeschaltet, wofür wird hier geworben? Genau, Kabel Deutschland muhahaha.

    Zum Thema: Wenn es ja nur so wenig Kunden betrifft, warum lässt man es nicht und steckt das gesparte Geld (Drosselsysteme, Gerichtskosten, komplexere werbung) in die Infrastruktur?! Ist wahrscheinlich nen Nullsummenspiel.

  2. blogtratus says:

    Ab wann greift denn die Drossel? Wenn die an jedem Tag greift, an dem die 10GB überschritten werden, ist der Anschluss (für mich) nutzlos. Mal eben ein Spiel bei Steam gekauft, neues DLC für xyz will sich installieren….. GTA4+DLC sind 50GB meine ich. GTA5 wird ähnlich groß sein.
    Kaufst n Spiel und de DL dauert ne Woche.. geil.

  3. Sry, hatte das mit dem Filesharing überlesen. Das würde Steam und Co. nicht betreffen. Aber für die, die GTA4 über einen Torrent ziehen wollen, dann dennoch blöd;)

  4. @blogtratus: es wird nur bei Filesharing gedrosselt. Wie wollen sie das herauszufinden? Im Notfall wird zu Gunsten des Kunden nicht gedrosselt, bestimmte Filesharing Dienste lassen sich aber erkennen

  5. Bin seit Anfang des Jahres Kunde bei KabelDeutschland.
    Ich wurde von dem Mitarbeiter im Shop noch vor Abschluß des Vertrages auf diese Tatsache aufmerksam gemacht.
    Davon abgesehen, lade ich auch höchst selten 10 GB an einem Tag runter

  6. P.S.: aber OT

    Na, irgendjemand von euch heute bei Media Markt gewesen von wegen 19% Rabatt-Aktion?
    Und sich anschließend genauso verarscht gefühlt wie ich?
    Hatte 4 Artikel (völlig verschieden) auf der Liste, nicht ein einziger war vorrätig.
    Die nächst teure Alternative aber schon.

    Drecksladen, ab sofort Boykott!

  7. Die Drossel betrifft im Gegensatz zu den Drossel bei DSL nur P2P Filesharing. Also nicht weiter schlimm. 🙂
    Selbst dann 300GB P2P und alles andere ist unlimited ^^ also das nehme ich gerne hin.

  8. Stefan Musil says:

    An der Stelle muss einfach generell Transparenz her. Flatrate ist inzwischen auch ein vollkommen negativ besetztes Wort geworden eben weil es diese Flat einfach nicht gibt.
    Schuld daran sind die Konzerne und ihre Winkeladvokaten. Wenn man da mal einfach einen Strich drunter macht und mal nachrechnet, lohnt sich dieser Aufwand gar nicht.
    Im Besonderen hat ja die Bundesnetzagentur inzwischen die Zumutbarkeitsgrenze von 1MBit auf 20MBit hochgeschraubt. Das läuft natürlich auch noch zusätzlich in diese beknackten Drosselungsaktionen der Provider rein. Diese ganzen Filesharingdownloads reduzieren sich sowieso irgendwann, eben weil dann schon jeder alles das geladen hat was er wollte. Ich sehe das ja an meinem eigenen Downloadverhalten.

    Mich würde mal interessieren von was für Idioten sich die Provider da beraten lassen. Viele dieser „Regelungen“ gehen so dermaßen am Thema vorbei und bringen nur einen wirklich nachweisbaren Erfolg und das ist die Rufschädigung. Inzwischen kann man doch jeden Provider einfach mal formal in die Ecke der Halsabschneider stellen

  9. Soweit ich weiß tritt die Drosselung erst ab 60GB in Kraft, auch wenn in den AGB von 10GB die Rede ist.

  10. Dennis seine Mutter says:

    Dennis, ich zähle hier zwei Banner. Soviel zum Thema, das man das nicht aushält. Du bist ein Schmarotzer.

  11. @Stefan Musil: Zumutbarkeitsgrenze von 20 MBit? Hast Du dazu einen Link?

    • Stefan Musil says:

      @Lux

      schau mal hier :
      http://www.itespresso.de/2014/07/17/bundesnetzagentur-sorgt-fuer-mehr-konkurrenz-auf-der-letzten-meile/

      Ich habe da auch noch tief gestapelt….
      ..das neue Limit liegt bei 30 MBit 🙂

      Zitat:
      17. Juli 2014 von Peter Marwan 0

      Die Bundesnetzagentur hat heute die Grenze von 1 MBit/s für die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern auf dem sogenannten Verzweigungskabel auf 30 MBit/s angehoben. Die Kabelverzweiger sind die grauen Kästen am Straßenrand, von dort läuft das allerletzte Stück Kupferkabel bis zum Endkunden. Indem Telekom-Wettbewerber so bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmeranschlussleitung erhalten, rückt deren DSL-Einspeisepunkte näher zum Endkunden, was wiederum deutlich höhere Bandbreiten ermöglicht.

  12. Dicky Smith says:

    Also ich halte es für zumutbar, dass solche Details nur in Fußnoten stehen.
    Nur ein Bruchteil der KD-Kunden dürften überhaupt an Filesharing interessiert sein.
    Wie stellt sich die Verbraucherzentrale denn einen angemessenen Hinweis vor?

  13. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    Ich bevorzuge ein Sternchen „*“ direkt in der Überschrift.
    Und das Sternchen wird auf derselben Seite in selber Schriftgröße unten irgendwo übersetzt. Fertig.
    Überall, wo übrigens ein Sternchen auftaucht, gehe ich vom Nepp aus.
    Sonst stünde dort kein Sternchen 🙂
    Wenn man erstmal seine einfachen Werbewirksamen Worte erklären muss, kann es kein gutes Angebot sein, sondern dient ausschliesslich der Illusion 😎

  14. P2P, einige scheinen nicht zu Wissen was das für einen Gamer zb bedeutet.
    Xbox Live = P2P
    Playstation Network = P2P
    Jemand wie ich der sich gerne Digitale Spiele Käuft, wegen „A Bequemlichkeit. B Geringerer Kosten und C Umweltfreundlichkeit und Platz Sparung“ ist echt in den Arsch gekniffen.
    Die Drosselung greift immer unterschiedlich.
    Mal ab 10gb Mal ab 60gb aber am meisten dazwichen.
    Ich kann mit keiner Konsole mehr Online Spielen wenn es Gedrosselt ist.
    Manche Spiele wie z.b Destiny lassen mich bis zum Charakter Fenster durchdringen, danach kommen permanente Disconects.
    Wenn Kabel Deutschland diese Netzwerke wenigstens von „Illegalem“ P2P und „Legalen“
    P2P unterscheiden würde, hätte ich auch nichts dagegen, aber solange es so läuft, ist es eine bodenlose Frechheit.

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