Urheberrechtsangaben: Verwertungsgesellschaften und BITKOM einigen sich

Der Branchen-Verband BITKOM hat sich nach eigenen Aussagen mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Computer geeinigt. Sowohl Hersteller, als auch Importeure privat genutzter Desktop-PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für die kleineren Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät.

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Nicht erfasst von der Regelung sind Tablets. Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. „Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Computer, Kopierer, Drucker, sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.

In dem Vertrag wird erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt (sog. Padawan-Urteil). Der EuGH hatte bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund ist, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. Wir bezahlen hier 14 € mehr dafür, dass wir etwas tun KÖNNTEN! Total ungerechtfertigt und einfach totaler Blödsinn. Wenn die Deppen von der GEMA bei den Kindergärten und Youtube nichts mehr holen können, müssen VERDACHTSWEISE andere Geräte dafür herhalten…

  2. Nun ja, dass Tablets nicht aufgeführt werden kann ich nachvollziehen. Aber wie wird ein MS Surface bewertet? Einen externen CD-Brenner kann ich damit ja verwenden.

  3. Die Gebühren an sich sind schon nicht weniger als eine Frechheit. Aber es ist immer schwierig solche Strukturen erst wieder aufzubrechen wenn sie sich erst einmal gebildet haben.

  4. ..ich wär ja dafür dass strafen wegen zu schnell fahrens von den autoherstellern getragen werden.
    nein im ernst.. wer zum teufel kommt auf solche regelungen? o.O im endeffekt müssen nicht die hersteller sondern die konsumenten diese kosten tragen und da dafür doppelt und dreifach. endweder es ist legal so etwas zu kopieren oder man unternimmt etwas dagegen. vielleicht kann mich jemand über den sinn dieser regelung aufklären. ich verstehe das jedenfalls nicht..

  5. Damit habe ich also im voraus eine Pauschale bezahlt, um legale (!) Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf meinen Geräten zu speichern?

    Na dann mal ran an die Download-Server. Wenn ich schon im voraus ungefragt dafür abgezockt werde, dann will ich auch was dafür haben… 😉

  6. @Mitzi: was glaubst du denn, wer die Kosten letztlich trägt?

    @performerf: was die GEMA mit der Urheberrechtsabgabe auf gedruckte Werke zu tun hat kann ich nicht nachvollziehen. Hörst du mit deinem Kopierer auch Musik?

    @Jo: Wenn du den Text nachliest, wird dir vielleicht deutlich, dass es um „LEGALE“ downloads geht und damit die Ansprüche abgegolten werden sollen. Auf Drucker und Kopierer gibt es diese Abgaben seit Jahrzehnten…

    • @Norbert: Ich weiß. Deshalb hatte ich das Wort „legal“ oben auch besonders hervorgehoben. Es gibt eben ein Recht auf Privatkopien.

  7. Das Recht auf etwas heißt aber nicht gleichzeitig, dass es umsonst ist.

  8. @Jo: @performerf:
    Schon mal darüber nachgedacht WARUM es diese Ausnahmeregelung gibt und gewisse Dinge, die eigentlich urheberrechtlich geschützt sind, privat kopiert werden dürfen? Das wird als legal betrachten, WEIL diese Abgaben existieren.
    Und diese Abgaben werden auf alle PCs (und etliche andere Dinge) erhoben, um nicht jede einzelne Nutzung abrechnen zu müssen, wie es normalerweise vorgesehen ist, aber dennoch den Urhebern zumindest eine geringe Vergütung für private Nutzungen zu ermöglichen.

    Über die Angemessenheit der Höhe vermag ich mangels Hintergrundwissen bzw. konkreten Zahlen nicht zu Urteilen.
    Was aber auf jeden Fall schief läuft, ist die Beteiligung der Urheber, für die das ja eigentlich gedacht ist. Da werden viele ganz außen vor gelassen oder unfair benachteiligt. Aber das ist ein anderes Thema.

  9. @dadri: Das Konzept war zwar nicht unbedingt schlecht gedacht, aber stammt aus einer Zeit bevor es das Internet und „Smart Devices“ gab, wo man einen Kassettenrekorder von einem Telefon eindeutig unterscheiden konnte. Über eine Abgabe für Speichermedien könnte man vielleicht noch diskutieren, aber für Endgeräte ist es einfach absurd. Heuzutage sind praktisch alle elektronischen Geräte irgendwie multimediafähig oder „smart“, wodurch das reine Argument des „Könnens“ nicht mehr Zeitgemäß ist. Andererseits fragwürdig ist, dass bei der Pauschalabgabe sämtliche Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, benachteiligt werden.

  10. @dadri: Das Konzept war zwar nicht unbedingt schlecht gedacht, aber stammt aus einer Zeit bevor es das Internet und „Smart Devices“ gab, wo man einen Kassettenrekorder von einem Telefon eindeutig unterscheiden konnte. Über eine Abgabe für Speichermedien könnte man vielleicht noch diskutieren, aber für Endgeräte ist es einfach absurd. Heuzutage sind praktisch alle elektronischen Geräte irgendwie multimediafähig oder „smart“, wodurch das reine Argument des „Könnens“ nicht mehr Zeitgemäß ist. Andererseits fragwürdig ist, dass bei der Pauschalabgabe sämtliche Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, benachteiligt werden.

  11. @dadri: Das Konzept war zwar nicht unbedingt schlecht gedacht, aber stammt aus einer Zeit bevor es das Internet und „Smart Devices“ gab, wo man einen Kassettenrekorder von einem Telefon eindeutig unterscheiden konnte. Über eine Abgabe für Speichermedien könnte man vielleicht noch diskutieren, aber für Endgeräte ist es einfach absurd. Heuzutage sind praktisch alle elektronischen Geräte irgendwie multimediafähig oder „smart“, wodurch das reine Argument des „Könnens“ nicht mehr Zeitgemäß ist. Andererseits fragwürdig ist, dass bei der Pauschalabgabe sämtliche Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, benachteiligt werden.

  12. @dadri: Das Konzept war zwar nicht unbedingt schlecht gedacht, aber stammt aus einer Zeit bevor es das Internet und „Smart Devices“ gab, wo man einen Kassettenrekorder von einem Telefon eindeutig unterscheiden konnte. Über eine Abgabe für Speichermedien könnte man vielleicht noch diskutieren, aber für Endgeräte ist es einfach absurd. Heuzutage sind praktisch alle elektronischen Geräte irgendwie multimediafähig oder „smart“, wodurch das reine Argument des „Könnens“ nicht mehr Zeitgemäß ist. Andererseits fragwürdig ist, dass bei der Pauschalabgabe sämtliche Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, benachteiligt werden.

  13. (whoops, das war nicht beabsichtigt, dass das gleich 4x gesendet wird. Scheinbar ist da irgendwas schiefgelaufen)

  14. Kurz ein paar Fakten zu dem Selbstbedienungsladen:
    1060 Mitarbeiter mit Personalaufwendungen von 65 Mio. € = 61320 € p.a./Mitarbeiter
    61 Mio. € Pensionsrückstellungen = 57547 € p.a./Mitarbeiter
    94 Mio. € Wertpapiervermögen
    …offenbar versorgt man sich selbst auch recht großzügig, da eine dort arbeitende Putzfrau wohl kaum mit 61Tsd. € Gehalt + 57 Tsd. € Altersvorsorge abgefunden wird!!! Ich nenne sowas rechtlich legitimierte Abzocke!!!

  15. Andy, welche Firma meinst du?

  16. @norbert: wie ich sagte. die kosten trägt im endeffekt der konsument.

  17. @Norbert: ich meine die GEMA, Geschäftsbericht kann auf der Webseite eingesehen werden!!!

  18. @Andy Die GEMA erhält davon doch gar nichts, sondern die Verwertungsgesellschaften mehrerer Länder für gedrucktes (das sind z. B. Bücher)

    Bei den Zahlen oben darf man nicht vergessen, dass das Werte inkl. AN+AG Abgaben sind, also Brutto.

    Gruß,

    PS Deine Ausrufezeichentaste klemmt 😉

  19. @Norbert: dann zieh doch pauschal die AG Anteile mit 20% (RV-,GKV-, AV-, PV-Anteil) ab:
    61320 x 0,8 = 49056 €, die Pensionsrückstellungen bleiben zunächst genauso stehen, da diese zunächst nicht versteuert werden müssen!

    ich zitiere:

    „Die ZPÜ – kurz für „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ – ist ein Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften. Aufgabe der ZPÜ ist es, von den Herstellern von Leermedien und Speichergeräten in Deutschland Vergütungen einzuholen, damit den Urhebern kopierter Inhalte ein Teil der ihnen entstehenden Ausfälle erstattet werden kann.“

    Die GEMA ist Mitglied der ZPÜ. Damit wäre Deine Aussage „Die GEMA erhält doch gar nichts, sondern …“ mittels Kontraposition widerlegt. Wenn Du gern aufgeblähte Institutionen finanzieren möchtest, dann ist das Dein gutes Recht. Ich persönlich bezahle jedoch den Künstler, Autor etc. lieber direkt, was inzwischen durch verschiedene online Vermarktungsmodelle (z.B. iTunes, epubli usw.) zumindest teilweise möglich ist.

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