Unbegrenzt heißt unbegrenzt: Mobilfunkanbieter sollen bei Flatrates nicht drastisch drosseln

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte vor dem Landgericht Potsdam gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus geklagt und nun Recht bekommen. Streitpunkt war, dass E-Plus auch seine „unbeschränkten“ Daten-Flatrate nach Erreichen eines bestimmten Limits extrem gedrosselt hat. Dazu gibt es zwar Klauseln in den AGB, jene seien aber laut Gericht ungültig, da sie die vertraglich vereinbarten Leistungen einseitig einschränkten. Im Klartext heißt es, dass ein „unbegrenztes Datenvolumen“ nicht nachträglich ab Erreichen eines Limits massiv eingeschränkt werden dürfe, so das Landgericht Potsdam.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht und vermutlich dürfte sich E-Plus damit nicht zufrieden geben. Zumal ein derartiges Urteil als Grundlage für weitere Entscheidungen weitreichende Folgen haben könnte. Stein des Anstoßes war der Tarif „Allnet Flat Base All-In“. Jener versprach unbegrenztes Datenvolumen. Ab einer Überschreitung des Limits von 500 MByte im Monat sank die Geschwindigkeit aber von 21,6 Mbit auf 56 Kbit die Sekunde. Wie wir alle wissen, lässt sich selbst das WWW ab jener Verbindungsgeschwindigkeit nur noch sehr gemächlich nutzen. An Streaming-Dienste wie Spotfiy ist dabei längst nicht mehr zu denken.

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Entsprechend argumentierte auch die vzbz vor Gericht und fand die Zustimmung des Landgerichts Potsdam. Der Kunde werde durch E-Plus unangemessen benachteiligt. Die Klausel der AGB zur Drosselung sei daher unwirksam. Die Verwendung der Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ suggeriere ein anderes Leistungsangebot als das, was der Kunde letzten Endes erhalte. Die extreme Drosselung mache den mobilen Internetzugang in heutiger Zeit nahezu sinnlos.

Unzulässig sei laut Landgericht Potsdam auch eine Klausel, laut welcher E-Plus sich vorbehalte die Leistung schon bei Vertragsschluss einseitig einzuschränken. Konkret ging es dann um die Einrichtung eines Anschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicenummern für einen Kunden, was E-Plus verweigerte. Der Kundenauftrag bleibe aber auch in jenen Bezügen gültig, gerade wenn Kunden über zwei Jahren vertraglich gebunden würden. In derlei Fällen müsse der Kunde die Möglichkeit haben über die vorgenommenen, einseitigen Einschränkungen rechtzeitig informiert zu werden, um den Vertragsschluss doch noch abbrechen zu können.

Ein Ende wird der Rechtsstreit an diesem Punkt aber sicherlich nicht haben. Es darf wohl damit gerechnet werden, dass E-Plus in die nächste Instanz geht.

Danke an Thomas!

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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29 Kommentare

  1. wurden früher nicht die Newseinsender erwähnt? egal Hauptsache der Tipp hat euch gefallen 😉

  2. Das schlimme ist doch auch noch, dass wenn man eigtl eine FLAT bewirbt man eigentlich gar nicht in die AGB schauen müsste, da man soetwas auch nicht erwarten wird (nach gesundem Menschenverstand ….)

  3. Es wird sich nichts ändern, außer das man ggf. den Passus ändert (der wohl auch gar nicht bzw nur noch selten genutzt wird)

  4. Dann hätten sie auch alle anderen Provider verklagen können. T online macht es doch genauso. Wenn ich mich nicht irre drosseln die sogar noch mehr.

  5. Besucherpete says:

    Auch mit Drosselung ist es doch eine Flatrate. Wenn hier schon der gesunde Menschenverstand angesprochen wird: Wenn man den einsetzt, kommt man schnell dahinter, dass Flatrate sich darauf bezieht, dass man einen festen Rechnungsbetrag unabhängig von der Nutzung bezahlt. Ein tatsächlich unbegrenztes Datenvolumen gibt es nicht, das kann es auch nicht geben.

  6. @Besucherpete
    es geht ja auch eher darum das so tief gedrosselt wird das nichts mehr geht. Mit 56Kbit ist selbst eine WhatsApp Text Nachricht nahezu unmöglich.

  7. Das ist halt auch so unglaublich dreist von „unbegrenzt“ zu sprechen und damit zu werben wenn man von lächerlichen 500MB spricht. Das ist einfach in keiner Weise zeitgemäß. Aber wie wir alle Wissen, Mehr Geld durch Zusatzpakete ist mehr Geld ist mehr Geld.

  8. Es wird einfach ein Fall für die Formulierung durch Anwälte werden.

    Es heißt dann „Internet-Flat mit 500 MB Highspeed-Volumen“ oder noch schlimmer „500 MB Highspeed-Volumen“ und da nach muss man wieder für jedes MB zahlen.

  9. Ich frage mich immer, wozu es Verträge mit LTE50 oder höher gibt bei nur einem Gb Volumen. Wenn ich wählen könnte dann auf jeden Fall 7,6Mbit LTE mit dem fünffachen Volumen. Denke ich da falsch, oder nur zu einfach?

  10. Solche extremen Drosselungen sind in meinen Augen schlicht und einfach Betrug! Mit 56 oder 64 kbit/s ist praktisch keine Nutzung mehr möglich! Alles unter 1024 kbit/s (1 mbit) ist Betrug und eine Gängelung des kleinen Mannes!

  11. das ganze System stimmt da schon lange nimmer mit den Knebelverträgen und drosselwahnsinn , die stecken doch alle unter einer decke………jeder 7 Jugendliche ist verschuldete wegen handyverträgen ,will nicht wissen wieviel Erwachsene in so mancher Vertragsfalle tappen…. alle schauen nur zu keiner geht auf die Barrikaden armes Deutschland

  12. Was ich irgendwie nicht nachvollziehen kann.. Wo sich der DSL ausbau nicht lohnt, setzen die großen Anbieter auf Internet und Telefonzugänge über LTE Router. Sprich letztendlich scheint diese Technik günstiger zu sein zu erschließen, als per DSL. Warum ist das Volumen im LTE Netz dann teuer. Noch unverständlicher.. Das Inklusivvolumen bei diesen Pseudofestnetzanschlüssen ist bei sonst gleichen Leistung und ähnlichem Preis um ein Vielfaches Höher als bei Habdyverträgen, es wird auch nicht so stark gedrosselt. Es unterscheidet sich nur die Art des Gerätes, welches sich ins Netz einklinkt. Und Entertainment Pakete, die eigentlich richtig Traffic produzieren werden dort nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet….

  13. Die Leute kaufen sich für 7 Euro Allnetflats mit 500MB Volumen und wollen damit aber surfen wie die Großen, sorry, aber das ist doch nur noch weltfremd.
    Wer zu blöd ist die AGBs, bzw. die Einschränkungen zu lesen, sollte sein Handy an seine Eltern abgegeben.

  14. Besucherpete says:

    EL Chapo: Bei allem Verständnis für den Ärger über die Drosselung, aber die Verschuldung der Nutzer den Providern anzulasten, ist doch etwas weit hergeholt.

  15. Wolfgang Denda says:

    Verstehe auch nicht, warum man nicht wie bei meiner deaktivierten alten Fyve SIM einfach 500MB buchen kann, und wenn die aufgebraucht sind, ist eben Schluss. Oder Volumen nachbuchen.

    Die Werbestrategen brauchen immer mal wieder eine gerichtliche Notbremse, scheint es. Gut so, da werden auch die anderen Anbieter ihre Angebote anpassen müssen.

    @Rainer
    Die Unternehmen verkaufen Mogelpackungen in der Form ‚unbegrenzt surfen für nur 7 Euro‘. Erzähl mal, wo liegt da das Problem beim Kunden?

  16. Ich verstehe immer noch nicht warum ein Hype um dieses Urteil gemacht wird!
    Es geht nicht um die Drosselung, sondern um einen Absatz in den AGBs – wird dieser angepasst, passt alles wieder.

  17. @Adromir: Mobilfunk ist ein geteiltes Medium, DSL nicht. Wenn du keinen Durchsatz mehr bei deinem Handys hast, weil andere andauern Videosstreamen, will ich dich mal hören. Für das Allgemeinwohl ist die Erziehung zur Sparsamkeit nicht ganz verkehrt.

    LTE ist günstiger weil sich sehr viele Leute einen Anschluss teilen, die Bandbreite reduziert sich also durch die Anzahl der Nutzer. Als Kunde möchtest du am liebsten wenig andere Kunden in deiner Zelle haben und wenn sollen sie wenig verbrauchen.

  18. Alte News und sehr schlecht recherchiert!

    „Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht und vermutlich dürfte sich E-Plus damit nicht zufrieden geben.“

    Das juckt die nicht im Geringsten, da diese Formulierung schon seit einigen Jahren (sollte August 2013 gewesen sein?) nicht mehr verwendet wird. Überall ist von Volumen die Rede.

  19. Also in der Telekom-Übersicht (pass.telekom.de) steht immer noch tatsächlich „Datenvolumen: Unbegrenzt“.
    Das mag zwar von dem Urteil nicht betroffen sein, aber ich bin schon ganz gespannt, welches fancy Wort zukünftig genutzt wird.
    Dynamisch? Angepasst? Flexibal? Begrenzt? Eingeschränkt?

  20. @ChackZz: Dein Datenvolumen ist ja unbegrenzt, gibt es irgendwo auch einen getrennten Punkt Highspeed-Volumen?

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