UBER Pop von Landgericht Frankfurt deutschlandweit verboten

UBER hat zwei verschiedene Dienste in Deutschland, beide haben es nicht leicht. Bei UBER Black handelt es sich um einen Limousinen-Service, UBER Pop ist hingegen eine Art Privat-Taxi. Gegen letzteres Modell hat Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von Taxizentralen, vor dem Landgericht Frankfurt geklagt und auch gewonnen. Das urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gewerbliche Fahrten ohne Personenbeförderungsschein, das ist das, woran sich Taxi Deutschland stört. UBER sieht dies natürlich anders, stellt sich selbst nur als Vermittler dar, muss sich nun aber dennoch den Gesetzen beugen.

uber

Der Richter Joachim Nickel ist sich bei seiner Entscheidung durchaus bewusst, dass ein Verbot von UBER ein Eingriff in die Berufsfreiheit sowie in die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ist, sieht dies jedoch bei überragenden Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt.

Taxi Deutschland freut sich natürlich über dieses Urteil, immerhin basiert das Geschäftsmodell von UBER laut Taxi Deutschland Vorsitzendem Dieter Schlenker auf Rechtsbruch. Sicher ein schwerer Schlag für UBER, das Unternehmen, das mittlerweile in so vielen Teilen der Welt mit Problemen zu kämpfen hat.

Wie UBER nun reagieren wird, ist noch unklar. Sobald Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro hinterlegt hat, ist das Urteil rechtskräftig und UBER Pop darf nicht mehr in Deutschland agieren. Bis dahin wird erst einmal weiter gemacht wie bisher. Bereits in der Vergangenheit hat sich UBER recht kämpferisch gezeigt und sich auch von drohenden Strafen nicht abschrecken lassen.

(Quelle: FAZ)

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26 Kommentare

  1. recht so, Gesetz ist Gesetz

  2. Ich bin ja mal gespannt ob die sich wirklich an deutsche Gesetze und Rechtsprechung halten. Amerikanische Unternehmen haben da ja mitunter recht eigenwillige Ansichten.

  3. Abgesehen von der Berufung haben sie damit aber nicht mehr wirklich einen Spielraum.

  4. @ted
    das haben sicherlich in Deutschland zwischen 1933 und 45 ebenso Leute gesagt, wie auch in der DDR … Und ganz sicher haben das auch Leute gesagt, als die Bahn per Monopol geschützt wurde und keine Überlandbusse fahren durften – zum Nutzen weniger und Schaden aller – heute ist das Gesetz gottseidank weg, und Millionen von Menschen können nun für eine Bruchteil der Preise des staatlichen Monopolisten mit Bussen fahren …

  5. @gaston und an wen wendest du dich, wenn der private fahrer dich abzockt, einen unfall baut oder sowas? Die sind nicht versichert
    TaxiDeutschland versucht eben nicht einen Mitbewerber loszuwerden sondern will einfach nur, dass die sinnvollen strengen auflagen für gewerbliche Fahrten auch für Uber-Fahrer gelten. Und Gewinnerzielungsabsicht ist eben nicht reines Hobby und Nächstenliebe

  6. @Gaston: Also ist dieser Vergleich jetzt echt dein Ernst?

    Ich gehe nur auf deinen letzten Vergleich ein. Dieses Gesetz zum Schutz der Bahn wurde gekippt und das ist ja auch vermutlich gut so. Nur haben nicht irgendwelche Dienste absichtlich gegen dieses Gesetz verstoßen und dann auch noch ihre Rolle im Rechtsbruch runtergespielt das sie ja nichts machen.
    Gesetze die Veraltet sind wird es immer wieder geben, aber diese zu brechen ist sicherlich nicht der Weg um diese dann auch abzuschaffen. Viel mehr muss man die Diskussion mit der Politik suchen und erklären warum eine Gesetzesänderung Sinn macht. In diesem Fall würde aber eine Gesetzesänderung keinen Sinn machen da der Schutz der Allgemeinheit und des einzelnen Fahrgastes höher einzuschätzen ist als die schnelle Mark auf die Uber hier aus ist.

  7. Wer sich kein Auto leisten kann, ist eine arme Sau.
    Wer sich nicht hin und wieder ein Taxi leisten kann, ist eine arme Sau.
    Aber wer stattdessen auf so einen Quark wie Uber oder Fernbusse setzt, dem wäre eventuell geholfen, wenn er sich mit dem Gedanken an der Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit beschäftigen würde.

  8. #KPKoch: Das ist jetzt aber auch nicht so richtig Dein Ernst, oder?!

  9. Wen geht es an, von wem ich mich chauffieren lasse?
    Glaubt jemand der Staat will mich „schützen“ – ich kann nicht selbst das Risiko einschätzen und mich für oder gegen einen Profi-Fahrer entscheiden?

    Die Gesetze, die Taxifahrern Kosten auferlegen (P-Schein, Versicherung etc.) sind gleichzeitig Mittel ein Monopol zu halten – die Gängelungen gehören abgeschafft. Ganz sicher sind sie keine Berechtigung freie Kooperation zwischen erwachsenen Menschen zu verbieten. Wenn jemand tatsächlich nur von Profi Fahrern mit den Auflagen fahren lassen will, dann bitte … Jeder so wie er will – aber die Abmachung hat nur Fahrer und Passagier zu interessieren.
    Es ist verrückt sich selbst zu wünschen mit Staatsgewalt zu seinem Besten zu etwas gezwungen zu werden – das ist der Wünsch nach dem (sozialistischen) Führer.

  10. Ich glaube kaum dass ein Landgericht so etwas „deutschlandweit verbieten“ kann, wenn schon, dann schauen halt die Hessen deutschlandweit in die Röhre. Die Entscheidung ist so und so ein scharfer Eingriff in die Vertragsfreiheit der Bürger, schließlich ist keiner verpflichtet Uber Pop in Anspruch zu nehmen.

  11. Pantoffelknilch says:

    Der Satz stimmt nicht: „Sobald Taxi Deutschland eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro hinterlegt hat, ist das Urteil rechtskräftig und UBER Pop darf nicht mehr in Deutschland agieren.“

    Ich weiß, das hat die FAZ auch so formuliert, aber die wissen es offenbar auch nicht besser.

    Das Urteil wird dann zwar vorläufig vollstreckbar, aber eben nicht rechtskräftig. Das heißt, Uber darf den Dienst erstmal tatsächlich nicht anbieten, aber nur vorläufig. Ob das Urteil rechtskräftig wird oder nicht, hängt nur damit zusammen, ob eine der Parteien in Berufung gehen wird. Und ich gehe stark davon aus, dass Uber das tun wird. Dann geht der Streit eben beim OLG weiter (während Uber den Dienst solange nicht anbieten darf, bis das OLG oder ggf. in dritter Instanz der BGH ein endgültiges Urteil gefällt haben).

    Ich gehe daher davon aus, dass sich der Streit bis zu einer endgültigen Entscheidung noch ein paar Jahre hinziehen wird.

  12. @GAston, gesetzlich festgelegt sind im Personentransport nur die Spielregeln, an die sich alle Marktteilnehmer zu halten haben. Wie in fast jedem anderen Gewerbe auch. Wenn Du personlich einen Chauffeur einstellen willst, dann hindert dich keiner daran. Wenn dieser Chauffer aber auf eigene Rechnung seine Dienste öffentlich anbietet, muss er sich an die gesetzlichen Auflagen halten.

  13. lol_Boot_lol says:

    Find ich gut. An sich wäre ich für mehr Konkurrenz auf dem Taximarkt, nachdem ich jedoch ein paar Mal Uber ausprobiert hatte und teilweise zweifeln musste ob die Autos überhaupt TÜV haben oder der Fahrer nüchtern ist, ist die Regulierungswut des deutschen Staates ausnahmsweise zu etwas gut.

    Uberfahrer sollten die gleiche rechtliche Prozedur über sich ergehen lassen wie Taxifahrer, dann kann man den Dienst wieder erlauben.

  14. Ich möchte GAston Recht geben. Wer Uber nutzt, so sollte man annehmen, ist ein „erwachsener“ Mensch, der für seine Taten und Geschehnisse selbst einstehen sollte.

    Wenn der Uber-Fahrer besoffen und/oder sein Auto eine so alte Möhre ist, dass man sich kaum (oder gar nicht) traut einzusteigen, sollte einem der Verstand – und nicht der Staat – sagen, dass man bei dem Fahrer icht einsteigt. – Man wird ja nicht mit Waffengewalt gezwungen!

    Ich will nicht immer und überall vom Staat „ge/beschützt“ werden. Der Staat soll sich um seine hoheitlichen Aufgaben kümmern, mich vor Dingen schützen, die ich nicht willendlich beeinflussen kann, aber sonst darf er sich in diesen Punkten sehr gerne aus meinem Leben heraushalten, solange ich nicht unbeteilgte Dritte schädige.

    Was die Versicherungen angeht, da sind dann Uber, deren Fahrer, die Versicherungen und ggf. doch der Staat gefragt.

    Was wäre daran das Problem, dass es für Uber-Fahrer spezielle Versicherungen gibt, die dann Personenschäden entsprechend höher abdecken.
    Diese Versichung, die wohl eine Mischung aus KFZ-Haftpflicht und „Privaterhaftpflicht“ sein könnte, wäre natürlich teurer als die „normale“ Haftpflicht, aber dafür könnte und würde sie mehr abdecken.
    Wer keine entsprechende Haftpflichtversichung(en) nachweisen kann, der darf dann eben nicht fahren.

    In dem Punkt kann der Staat doch gerne eingreifen und eine solche Versicherung bestimmen. – Dazu müsste er allerdings flexibel genug sein, was wohl das größere Problem ist.

  15. Na ja da sind ja noch Instanzen offen – OLG und BVerfG und Uber wird ganz sicher durch alle gehen.
    Wäre ja nicht das erste Mal, dass das BVerfG ein Urteil aus einer niederen Instanz Kassiert. Ich persönlich begrüße das Urteil sehr.

  16. Ein Dorfgericht aus Frankfurt verbietet freie Marktwirtschaft?! Armseliges Deutschland. Vergesst nur nicht den nächsten Check nach Griechenland zu überweisen.

  17. Toll@taxi Deutschland , Monopol + Ausbeutung

  18. @Holgi
    du findest also Schwarzarbeit, Lohndumping und die Nichteinhaltung jeglichen Personen Bevörderungsstandards gut ? Nicht das das Taxi Gewerbe keine Konkurrenz bräuchte, aber das ist ja ein Kampf mit ungleichen Mitteln. Am Ende ist es doch wie immer, Geiz ist Geil und der Verlierer sind alle außer Uber !

  19. @maerp: Wo ist dein Problem? Der Clevere gewinnt. Das war schon immer so u. wird immer so bleiben. Egal was Gewerkschaften u. andere verschworene Monopole bisher glauben es sei das Non plus Ultra. Die blocken nur weil Sie Angst vor der Konkurenz haben. Beförderungsstandard? Klingt ja echt Deutsch bürokratisch, Schützt aber nicht vor Unfällen.

  20. Richtig so! Nieder mit solchen Ausbeutungs- und Dumping-Unternehmen!

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