Telekom drosselt bald auch Spotify nach Verbrauch des Datenvolumens

artikel_telekomKurz nachdem die umstrittenen EU-Richtlinien zur Netzneutralität beschlossen wurden, sorgte die Deutsche Telekom bzw. deren Chef Tim Höttges für Schlagzeilen: Rasch war davon die Rede, Startups schnellere Internetverbindungen gegen einen Einnahmenanteil zu gewähren oder mit Unternehmen für sogenannte „Spezialdienste“ Sonderkonditionen auszuhandeln. Spannenderweise verfährt die Deutsche Telekom nun aber erstmal umgekehrt: Wurde bisher der Musik-Streaming-Dienst Spotify nach Aufbrauchen des Datenvolumens von einer Drosselung ausgenommen, soll sich das nämlich ab dem 28. April 2016 leider grundlegend ändern.

Zumindest konnte man bisher bei der Telekom für Mobilfunkverträge eine Option namens „Music Streaming“ dazubuchen. War dies der Fall, wurde Spotify auch nach Aufbrauch des gebuchten Datenvolumens von einer Drosselung ausgenommen und blieb weiterhin einschränkungslos nutzbar. Ab dem 28. April 2018 entfällt diese Regelung: Habt ihr dann also euer Datenvolumen überschritten, wird auch Spotify auf 64 kbit/s gedrosselt – was den Dienst praktisch unbenutzbar macht. Als Begründung für diese Veränderung führt die Deutsche Telekom die neuen EU-Verordnungen zur Netzneutralität an, die ab dem 30. April 2016 greifen.

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Kleiner Trost: Auch weiterhin belastet das Streamen von Musik via Spotify euer mobiles Datenvolumen nicht. Durch das Musikhören über den Anbieter werdet ihr die magische Marke also nicht knacken. Die Deutsche Telekom weist darauf hin, dass Spotify allerdings weiterhin wie gewohnt funktionieren wird, wenn SpeedOn hinzugebucht wird. Klar, kostet das dann aber eben nochmal was.

Ich hoffe es sind nicht zu viele von euch von dieser neuen Einschränkung bei der Deutschen Telekom betroffen. Ärgerlich wird es für Spotify-Fans unter euch, die regelmäßig das Datenvolumen ausreizen und sich gefreut haben trotzdem Musik-Streaming zu genießen. Hier bleibt nur die Möglichkeit etwas mehr Geld für Speed On / weiteres Volumen auf den Tisch zu legen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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26 Kommentare

  1. Vorgeschobene Begründung um dem Endkunden noch mehr Kohle aus der Tasche zu ziehen.

  2. Was für ein Schwachsinn. Wenn der Traffic nicht angerechnet wird, dann geht das doch trotzdem zu Lasten der Netzneutralität, oder sehe ich das falsch?

  3. Moment – heißt das, dass ich, solange genug Datenvolumen vorhanden ist, in einem Telekomvertrag ohne Zusatzkosten Spotify nutzen kann, ohne dass es auf die verbrauchten Daten aufschlägt? Warum sagt mir das vorher keiner?

  4. „in einem Telekomvertrag ohne Zusatzkosten Spotify nutzen kann“
    Nein, denn Spotify ist eine zubuchbare Option für ? € im Monat.

    EU-Richtlinien als Vorwand für die eigene Unfähigkeit vorschieben. Prima Teledoof, darin wahrt ihr schon immer gut.
    Wie wäre es statt dessen, wenn schon Drosselung, diese auf ein zeitgemässes Niveau zu heben?

  5. Also irgendwie verstehe ich den Artikel nicht. Ich habe bisher für Spotify über die Telekom direkt nichts bezahlt und wenn ich gestreamt habe, dann habe ich mein Inklusivvolumen damit belastet. Heißt das nun, dass mein Inklusivvolumen zwar auf 0 geschrumpft wäre, wenn ich weiter per Spotify gestreamt hätte, aber das hätte den Stream an sich nicht beeinträchtigt, da der immer noch mit voller Geschwindigkeit weitergestreamt hätte, selbst wenn mein Volumen aufgebraucht ist?

    Und heißt das im Umkehrschluss nun, dass ich mindestens noch 1MB Restvolumen brauchen werde, damit Spotify weiter streamt, auch wenn ich Spotify über die Telekom buche?

  6. Da stimme ich dir zu, Freakyno1. Ich warte immer noch darauf, dass ein Anbieter alle Kunde einsackt, indem er das um einen beträchtlichen Betrag anhebt und die anderen nachziehen. Naja, Utopien.

  7. Ach, es geht um *mobiles* Internet. Mann ey, die wichtigsten Eckdaten fehlen im Artikel. Musste extra recherchieren.

  8. Ähh, oder was jetze…? Nur gewerbliche Anschlüsse? Oder nur mobil??

  9. Hallo Zusammen,
    also ich lese hier wirklich nicht so zwingend etwas raus. Es ist für die Telekom wieder mal wohl Auslegungssache. Abschnitt 7 -12 ist dahingehen interessant da hier eigentlich genau das Gegenteil drinsteht. Oder? Aber lest selber wenn ihr die Geduld aufbringt es zu versuchen es zu verstehen. Ich hab mehrere Anläufe benötigt. Weiter unten steht dann auch was zum Roaming … da habe ich dann aber aufgegeben. Was die auch so alles zusammenschreiben bei der EU. Mensch, Mensch.
    hier der Link zur EU Verordnung:
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.310.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2015:310:TOC

  10. Gerecht und neutral wäre es nur, wenn es eine buchbare Option für einen BELIEBIGEN Streaming-Dienst gäbe.

    So werden weithin alle außer Spotify benachteiligt. Bessere Konditionen zu verkaufen schädigt für Startups, die es sich nicht leisten können. Neutralität für’n Popo…

  11. Beschwert euch nicht über die Telekom, sondern über die EU – die haben die Schwachsinns-Gesetze verbockt. Die Telekom muss die nur umsetzen, wie andere Netzbetreiber auch.

  12. Bullshit Thomas, die Telekom könnte auch einfach die schwachsinnige Drosselung entfernen oder Kunden mit der Spotify Option kostenlose SpeedOn Pässe anbieten.
    Die EU hat schlechte Regelungen bezüglich Netzneutralität gemacht, da die Spotify Option ja weiterhin legal ist, und die Telekom hat diese absichtlich zum Nachteil des Kunden ausgelegt.

  13. Toll wie man mit der Netzneutralitätskeule schwingt um noch mehr Geld zu scheffeln, aber trotzdem das Volumen VOR der Drossel nicht anrechnet…

    Aber mal was anderes: Wenn der Vertrag zu Lasten des Kundens verändert wird besteht doch ein Sonderkündigungsrecht?

  14. André Westphal says:

    @ jemand 222

    Du müsstest „Music Streaming“ dazu gebucht haben bei der Telekom. Dann ist der Spotify-Datenvekehr ausgenommen von deiner Datenvolumensbeschränkung bzw. wird eben darauf nicht verrechnet. Bisher war es so, dass, wenn dein Datenvolumen allgemein erschöpft war und die Drosselung griff, Spotify davon ausgenommen bliebt.

    In Zukunft bleibt es zwar so, dass Spotify dein Datenvolumen weiterhin nicht verbraucht, ist es aber aus anderen Gründen gesprengt und es wird gedrosselt, greift die Drosselung auch für Spotify.

    Wie gesagt: Alles nur bei denjenigen, die wirklich die Option „Music Streaming“ gebucht haben.

  15. Mit 1mbit/s statt 64 oder 32 kbit/s nach dem Verbrauch des Inklusivvolumes, wären alle Probleme gelöst….

  16. So ist das halt mit den lieben Vorschriften und Regelungen, die eigentlich im Sinne des „Verbrauchers/Kunden“ usw. konzipiert wurden, teilweise diesen vor sich selbst schützen sollen und dann gelegentlich nach hinten losgehen. So einfach ist es halt nicht. Wer A sagt, muss auch B sagen. „Gleich“ bedeutet nun mal gleich und so „darf“ die Telekom zwar das Volumen bei der Zählung ausnehmen, aber Spotify bezüglich der Geschwindigkeit nicht gesondert behandeln. Im Umkehrschluss hätten wir sonst anstelle eine Bevorzugung einzelner Dienste (die ja mit der Netzneutralität verhindert werden soll) eine selektive Drosselung der sonstigen Dienste und damit einen Umgehungstatbestand.
    Ich find’s nur konsequent und köstlich!

  17. im klartext: wenn von 6 GB datenvolumen nur z.B. 4 GB verbraucht werden, kann auch spotify gestreamt werden solange man will. erst wenn das datenvolumen verbraucht ist( durch surfen, email, downloads..) und dieses gedrosselt wird, wird auch das spotify streamen gedrosselt!?!?

  18. Antonius Muilerios says:

    Ich wäre ja dafür, dass die EU eine Richtlinie einführt wie z.B. nach Erreichen des Datenvolumens muss immer noch mindestens 10% der gebuchten Geschwindigkeit zur Verfügung stehen, damit das ganze Flatrate heißen darf.

  19. Die Telekom verdreht mal wieder ein Gesetz wie es ihr in den Kram passt!

  20. Generell bin ich gegen die Option aber die EU Regelungen sind einfach zu schlecht und schwammig formuliert oder?

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