Telefónica erhält neue Patente für Homezone, Navigation und flüssige Streams

Patente kennt der geneigte Tech-Blog-Leser im Normalfall nur aus Negativ-Beispielen, allen voran Samsung und Apple. In anderen Bereichen gibt es Patente, die nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen, aber dennoch sowohl für die Unternehmen, als auch für den Kunden sehr wichtig sind. Zwischen Patent-Anmeldung und dem Erhalt des Patents können viele Jahre vergehen. So auch in diesem Fall.

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Das älteste der nun zugesprochenen Patente stammt aus 2006. Telefónica nennt es Versorgung Kommunikationssysteme (z.B. Navi) mit geringer Netzleistung und beschreibt folgendes:

[werbung] Ein Kommunikationssystem, das es ermöglicht, Bereiche mit geringerer Netzleistung zu versorgen. Eine Kommunikationseinheit ist mit zwei Sende-/Empfangsmodulen in der Lage, sowohl im Mobilfunknetz und dem dortigen Standard, als auch in einem weiteren Standard drahtloser Kommunikation, beispielsweise WLAN, betrieben zu werden. Die Kommunikationseinheit verfügt weiterhin über Übersetzungsmittel, um Signale vom Mobilfunkstandard in den anderen Kommunikationsstandard zu übersetzen und umgekehrt. Somit kann ein Endgerät über WLAN mit der Kommunikationseinheit in Verbindung stehen, die Kommunikationseinheit nimmt die Signale entgegen, wandelt sie um und sendet sie im Mobilfunknetz weiter oder umgekehrt.

Dabei geht es wohl hauptsächlich um die Kommunikation zweier Geräte über einen anderen Funkstandard. Sprich das Navi kommuniziert mit dem Handy, das Handy mit dem Mobilfunknetz und alles auch wieder zurück. Das Handy fungiert hier als intelligentes Modem, dass die Informationen für den passenden Übetragungsstandard anpasst.

Im November 2010 wurde die Vorrichtung zur Kontrolle von Datenverkehr eingereicht. Das Patent ist so beschrieben:

Für die (empfundene) Qualität der Übertragung von Datenstreams, z.B. Videos, ist es wichtig, dass diese unterbrechungsfrei übertragen und dargestellt werden. Das heißt, Übertragungszeit zuzüglich Verarbeitungszeit im Endgerät müssen so sein, dass keine Lücken im Stream entstehen. Um dieses sicher zu stellen, werden die Laufzeiten der Daten sowie die benötigte Verarbeitungszeit gemessen und die Daten geeignet bereit gestellt. Dazu wird der Zeitunterschied zwischen dem Absenden der Daten und dem Abschluss der Verarbeitung im Endgerät ermittelt.

Die Vorrichtung ermittelt also die nötige Bufferzeit, um einen Stream unabhängig von der tatsächlich verfügbaren Netzgeschwindigkeit unterbrechungsfrei ausliefern zu können. Hierbei wird auch die Leistung des Gerätes zur Verarbeitung der empfangenen Daten berücksichtigt.

Das für Telefónica wohl interessanteste Patent dürfte die Homezone betreffen. Warum? Weil andere Anbieter ebenfalls diese Homezones anbieten und man die Technik dahinter nun lizenzieren kann. Kommunikationssystem zur Bereitstellung standortabhängiger Dienste mit netzwerkevolutionsresistenter Zonendefinition wurde 2007 eingereicht. Die Patent-Beschreibung:

Entwicklungsingenieur Achim Berger erhielt kürzlich das Patent für seine Idee zur Erweiterung der Technologie hinter der Homezone. Konzept der Homezone ist es, dass für jedes Gerät ein räumliches Gebiet, eine Zone festgelegt wird, innerhalb derer besondere Tarifbedingungen gelten. Dazu erfolgt ein Abgleich der Kennung des Geräts oder des Teilnehmers mit den Kennungen der der Zone zugeordneten Basisstationen.
Ändern sich nachträglich die Basisstationen oder deren Kennungen, z.B. durch Änderungen des Netzes, kann es dazu kommen, dass die Homezone nicht mehr zutreffend erkannt wird. Um dies zu vermeiden, werden nach der patentgemäßen Lehre innerhalb der Kennungen Platzhalter verwendet. Damit treten keine Zuordnungsprobleme auf, wenn nur die Teile der Kennungen sich verändern, für die Platzhalter verwendet werden.

Dieses Patent macht die Homezone-Erkennung für den Netzbetreiber einfacher, wenn sich das Netz ändert, beziehungsweise ausgebaut wird. Anstatt fix an bestimmten Parametern festzuhalten, werden Platzhalter eingesetzt, so dass die Homezone auch dann richtig erkannt wird, wenn sich Teile der Parameter ändern.

Der Kunde bekommt von diesen Patenten meist nicht viel mit, für die Netzbetreiber sind diese aber vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sehr wichtig. Patent-Streitigkeiten gibt es bei den Netzbetreibern selten, das ist der große Unterschied zu Geräte-Herstellern. Lizenzgebühren fließen trotzdem, insofern sollte den Netzbetreibern einiges daran gelegen sein, so viele Patente wie möglich für sich zu beanspruchen. Telefónica hat momentan in Deutschland 50 Patentanmeldungen laufen.

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2 Kommentare

  1. Ähm … und?

  2. Also das erste liest sich wie ne ganz normale Bridge zw. zwei Netzwerk(technologi)en. Was daran nun schützenswer ist, erschließt sich mir gerade beim beispiel Handy @Mobilfunk Navi @WLAN nicht wirklich. Zumal das ne Sache der Endgeräte und nicht des Netzes ist. Wär ja noch schöner …

    Das mit dem Buffern ist auch ne Sache zw. Endgerät und Server, nicht unbedingt des Netzes. Technologisch können die das unter sich ausmachen, ohne dass der Netzbetreiber irgendwie daran beteiligt ist oder Grundlagen dafür schaffen müsste.

    Die Erklärung mit der Homezone versteh ich nicht so ganz, da „Platzhalter für Paramter“ echt schwammig klingt. Worum geht es denn genau? Schaun wir mal:

    >>
    Wenn zum Beispiel einem die Zone versorgenden Netzknoten eine neue Netzknotenkennung zugewiesen wird, die sich von der früheren Kennung nur in einer oder in einigen Stellen unterscheidet, die als Platzhalter gespeichert sind, ist es dementsprechend nicht erforderlich, dem Nutzer eine Aktualisierung zu liefern, da die gespeicherte Information noch gültig ist.
    <<

    Aha! Und das ist ernsthaft schützenswert? Die Homezone im Handy wird also nicht mehr mit 12345 gespeichert und bei jeder Änderung einer Funkzelle muss der Wert angepasst werden. nein, jetzt machen wir 1234XX und schon hat sich das Problem erledigt, da Änderungen ja selten gravierend ausfallen. Hossa!

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