Spieleentwickler KING schützt Begriff „Candy“, geht gegen andere Entwickler vor

King kennen sicher viele, wenn vielleicht auch nicht bewusst. Die Firma entwickelt äußerst erfolgreich Facebook-Games und dazugehörige Apps. Am bekanntesten dürfte wohl Candy Crush Saga sein, wenn Ihr Facebook nutzt, habt Ihr sicher auch schon das ein oder andere Mal eine Einladung zu diesem Game erhalten. Diese Firma stellte im Februar 2013 einen Antrag auf Markenschutz für den Begriff Candy. Dem wurde am 15. Januar 2014 stattgegeben. Candy ist nun eine eingetragene Marke und darf im Zusammenhang mit Videospielen und Kleidung nur von King verwendet werden.

CandyCrushSaga

Fünf Tage danach erhielten erste Entwickler Emails von Apple, dass sie ihre Apps aus dem AppStore entfernen (oder umbenennen) müssen. So auch Benny Hsu, Entwickler des Spiels All Candy Casino Slots – Jewel Craze Connect: Big Blast Mania Land. Das Spiel hat bis auf das Wörtchen Candy im Namen keine Ähnlichkeiten mit den Spielen von King. Er kontaktierte King, um den Sachverhalt aufzuklären. Dies lief allerdings anders als erhofft.

„Your use of CANDY SLOTS in your app icon uses our CANDY trade mark exactly, for identical goods, which amounts to trade mark infringement and is likely to lead to consumer confusion and damage to our brand. The addition of only the descriptive term „SLOTS“ does nothing to lessen the likelihood of confusion.“ war die Antwort, die er erhielt.

Benny Hsu bleibt nun nichts anderes übrig, als den Namen seines Spiels zu ändern. Ähnlich wird es auch zahlreichen anderen Entwicklern gehen, die die gleiche Aufforderung zur Entfernung einer App erhalten haben. Martin Schwimmer, Partner einer Kanzlei, die auf geistiges Eigentum spezialisiert ist, rät allen Betroffenen, sich einen Anwalt zu nehmen. Ein generischer Begriff wie Candy kann zwar geschützt werden, wenn die entsprechenden Spiele allerdings nichts weiter als das Wort gemeinsam haben, könnte der Ersteller auch selbst darauf gekommen sein, was wiederum dazu führt, dass der Begriff verwendet werden darf.

Wie auch immer die Sache weitergehen wird, viele Freunde wird sich King mit dieser Aktion sicher nicht machen. Das Nachsehen haben aber auf jeden Fall die kleinen Entwickler, die nicht unbedingt die Mittel haben, um sich per Anwalt gegen King zu wehren. 2011 sorgte ein ähnlicher Fall für Aufsehen. Damals klagte Ravensburger gegen Apple, damit Spiele aus dem AppStore entfernt werden, die das Wort Memory enthielten.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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23 Kommentare

  1. Wieso ist eigentlich noch keiner auf die Idee gekommen, sich alle Konsonanten und Umlaute sichern zu lassen?! Damit macht man sich zwar auch nicht viele Freunde, aber scheinbar ist sowas heute ja alles möglich!

  2. Wieso kann man etwas eintragen lassen, dass schon benutzt wird?

  3. Äpfel gab es auch schon lange, bevor es Apple gab.

  4. @bbm
    Weil das ein Unterschied ist.

    Die polemischen Kommentare bringen die Diskussion nicht weiter und führen am eigentlichen Problem vorbei. Genauso wie bei den Apple-Samsung Kommentaren jedes Mal drunter steht „haha, ich lass mir das Rad schützen und verklag alle Autofirmen“.

    Es ist wichtig, dass Firmen ihre Produkte schützen lassen können. Fälschungen, Imitate etc von mangelhafter Qualität fallen auf die ursprüngliche Firma zurück. Wenn King jetzt neben Candy Crush noch Candy Race, Candy Shoot und Candy Fart rausbringt, verbindet man bei Spielen „Candy“ mit King. Verbreitet jetzt die App „Candy Slots“ von einer anderen Firma Spyware oder sontwas, gerät King in schlechtes Licht. Das soll nicht heißen, dass alles schützenswert ist, aber dieses pauschale Geheule bei jedem Patent-Thema nervt. Ich bin definitiv für eine Reform der bestehenden Gesetze und vorallem Patenttrolle behindern den Fortschritt. Aber es ist auch wichtig Interessen von Firmen zu achten, Entwicklung kostet Geld.

  5. @Thomas: Dann sollen sie es Candy CRUSH Race, Candy CRUSH Shoot oder Candy CRUSH Fart nennen. Zwar sind Candy und Crush alleine nicht unbedingt eine Marke (in meinen Augen) aber Candy Crush als zusammenhängender Markenname, da spricht eigentlich nichts gegen.
    Jedoch genau sowas wie candy etc. sollte man NIEMALS irgendwie markenrechtlich schützen können.
    Ja wenn ein Unternehmen Apple heißt, dann ist es ok wenn ein zweites Unternehmen nicht auch Apple heißen darf. Doch die „Apple Pie Factory“ (ausgedacht, keine Ahnung ob es die gibt) muss sich doch nun nicht umbenennen nur weil sie „Apple“ in ihrem Namen tragen. Und in dem Fall sie sogar noch Produkte herstellen würden, die Äpfel enthalten.

    Klar bringen die polemischen Kommentare nichts, aber auf der anderen Seite zeigen diese ganz gut was einige Leute von diesem sinnlosen Gestreite halten. Ändern können eh nur die Politiker etwas dran.

    Ich bin dann mal „Bremerhaven“ eintragen lassen. Dann kann ich gleich die Stadt und den Blog hier richtig eins reindrücken *muhahaha*

  6. es ist einfach nur armselig, dass man „Allerweltsworte“ als Marke schützen (lassen) kann. Nicht nur „Candy“, sondern auch „Windows“ und „Apple“ und was es dergleichen sonst noch gibt. Wenn ein Entwickler meint, etwas tolles auf die Beine stellen zu wollen, dann soll er sich verdammt noch mal auch einen kreativen Namen dazu ausdenken, den er dann schützen lässt! Wie theiNaD schon schrieb, „Candy“ ist einfach nur eine Süßigkeit ohne Aussage. „Candy Crush“ wäre schon ziemlich speziell – MIR fällt da spontan kein Grund ein, den Schutz zu verweigern, Und genau das sollten die Patentrichter (?) in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Hat doch seinerzeit mit „586“ auch funktioniert.

  7. Als ob die Diskussion samt ihrer polemischen Kommentare irgendwas weiter bringen würde. Das Kapital zittert schon vor einer polemikfreien Diskussion, die es zu Fall bringen wird. Btw ist Polemik ein Stilmittel unter vielen anderen.
    Zu meiner Prioritätenliste wichtiger Dinge gehört nicht, dass Firmen Produkte schützen, deren Image ist mir auch egal. Wie wäre es mal mir was ganz ausgefeilten: Die Produzenten bestimmen über ihre Produkte, nicht Firmen; in diesem Fall also die Programmierer.

  8. Die Kunden bestimmen heutzutage über die Produkte.

    Produzenten und Firmem? Es wird etwas produziert, was sich verkauft. Produktion ist kein Selbstzweck.

    Und natürlich programmieren auch Programmierer genau die Sachen, die sich am Markt verkaufen. Wenn sie sich nicht verkaufen sind es ganz schnell arbeitslose Programmierer.

    Will sagen: Ob die Bier App ein Erfolg wird bestimmt keine Firma, kein Produzent sondern nur der Kunde.

  9. @bbm

    Leider zu spät. Die Telekom hat sich schon vor jahren den Buchstaben T schützen lassen.

  10. „Sie können Candy nicht als Wortmarke schützen lassen!“ – ‚Auch nicht, wenn wir Ihren Account auf unbegrenzt Züge bei Candy Crush umstellen?‘ – „Sie haben den Markenschutz!“

  11. Besonders unverschämt ist hier ja bekanntlich Apple. Die haben ja sogar ein Bonner Kindercafe verklagt, weil es den Namen „Apfelkind“ hat. Einfach mal nach „Apfelkind“ googeln.

  12. @iNaD: Das Apfelkind-Logo zeigte aber noch nicht mal einen angebissenen Apfel, sondern nur ein Kindergesicht auf einem Apfel. Einfach mal googeln.

    • @Jo Trotzdem ging es um das Logo und nicht den Namen. Weil man das ja verwechseln könne.
      http://bit.ly/1cPJCFo
      http://bit.ly/1iiWagr
      Sind nur zwei Dinge die ich bei Google gefunden habe zum Thema „Apfelkind Apple“. Hierbei geht es wirklich um das Logo an sich und die Verwechslungsgefahr. Würde es um den Namen gehen, dann würde das Logo an sich gar keine Rolle spielen.
      Letztendlich war es aber so oder so lächerlich. Als wenn man dem Apfelbauern verbieten könne einen Apfel als Logo für seine Äpfel zu nutzen 😀

  13. theiNaD, na das ändert die Sache natürlich enorm.

    sharbat, was soll diese komische Binse, der Kunde bestimme über die Produkte? Zum einen zielt mein Kommentar auf die Kategorie des Eigentums ab, um die es auch hier im Blog-Beitrag geht (Patent = ideelles Eigentum) und nicht um die Konsumtion. Zum anderen ist deine Aussage sträflich banal und falsch noch dazu. Niemand hat behauptet, Produktion sei ein Selbstzweck (das nennt man ein strawman argument), aber Produktion orientiert sich offensichtlich nunmal auch nicht an den Bedürfnissen – wie du das hier behauptest – sondern am Profit. Bedürfnisbefriedigung ist aus der Binnenperspektive nur ein notwendigs Anhängsel, ein Abfallprodukt. Dem Konsumenten könnte es nämlich egal sein, ob auf irgend einem Gerät ein angebissener Apfel gedruckt ist und das zufällig auch das Schild eines Bonner Kindercafés ziert oder ob man mit Candy nur noch Spiele von einer bestimmten Firma in Verbindung bringen darf. Der Blogeintrag widerlegt doch gerade deine Binse, noch bevor du sie aus dem Äther des gesunden Menschenverstandes in diese Kommentarspalte befördert hast.

    • @Abe Ja tut es, denn das ist ein völlig anderer Fall als dieser. Damals ging es weder um das Wort „Apple“ noch um das Wort „Apfel“ (Es war meine Intention dies – im Nachhinein auch mit Belegen – richtig zu stellen) . Es ging einzig um eine ÄHNLICHKEIT im Logo, welche natürlich völlig lächerlich war.
      HIER hingegen hat sich ein Unternehmen das Wort „Candy“ schützen lassen (vermutlich nur für bestimmte Formate – App, Digitale Medien oder was weiß ich wie das aufgeteilt ist) und es darf in Produkten jener Formate nicht mal enthalten sein.
      Bei dem Apfel hingegen geht es nicht darum, dass niemand mehr einen Apfel als Logo nutzen darf, sondern um eine zu starke Ähnlichkeit zu verhindern (dass Apple dies anders nutzt ist wieder deren Sache).

  14. @Jo
    Wie üblich hast du mal wieder keinen Plan. Wenn du dich bilden willst:

    The Apple Cafe, eingetragen seit 1996:
    https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396118429/DE

    Mehr zum Thema:
    http://www.lhr-law.de/en/magazin/apple-gegen-apfelkind-grosenwahnsinniger-weltkonzern-gegen-kleine-cafebesitzerin

    Es ist ein normaler Vorgang für die Rechtsabteilung in jeder Firma, ihre eingetragenen Marken zu schützen.

  15. Es ist doch ganz einfach, wie man so einer Firma den Gar ausmachen kann:

    ICH spiele keine „King“ Spiele mehr!

    Wenn sich auch andere so entscheiden, fallen die mit ihrem Markenrecht ganz schnell hinten runter.
    Sollten sie ihren Markenschutz rechtswirksam aufgeben, überlege ich mir das obige nochmal.

    Aber mir ist schon klar: wer hat schon Eier in der Hose um diese und ähnliche Aktionen durchzustehen???

  16. Mein Blog heißt code-bude.net – darf ich mir jetzt auch nur das „code“ (vgl. candy), also einen Teilwort, sichern lassen und dann alles und jeden verklagen, der das Wort „code“ verwendet? Der Schutz von Rechten/Marken/Patenten ist ja eine Sache, aber irgendwann ist auch mal gut…

  17. Und meine Liste von bei mir unerwünschten Firmen ist wieder um einen Namen angewachsen.
    King – hält da auch einer die Rechts dran?

  18. Das mit dem memory wird immer ausgekramt. dabei ist die Marke nur in den NICHT englischsprachigen Ländern angemeldet. Sprich dort wo es kein generisches Wort ist. Und es wurden die Spiele abgemahnt die memory im namen und auf dem allseits bekannten Spielprinzip beruhten. Sehe hier nicht wo das ein Problem ist. Und ausserdem gibt es die Marke schon ewig.

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