Roaming: EU-Parlament und EU-Rat einigen sich, Abschaffung der Roaminggebühren kann erfolgen

Seit Jahren ein Dauerbrenner auf dem Mobilfunkmarkt, ist die Diskussion über Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Geht es nach dem Europäischen Parlament, muss der Kunde keinen Aufschlag mehr bezahlen, wenn er Leistungen seines Mobilfunkvertrags in Anspruch nimmt und sich dabei im Ausland aufhält. Das wurde auch so beschlossen, allerdings gab es einen größeren Haken. Die Maximalgebühren, die Netzbetreiber untereinander zu bezahlen haben, wenn ein Kunde seinen Mobilfunkvertrag in einem fremden Netz nutzt. Hier gibt es nun endlich eine Einigung, somit steht dem Wegfall der Roaming-Entgelte ab Juni theoretisch nichts mehr im Weg.

Praktisch sieht es – zumindest in Deutschland – so aus, dass die Netzbetreiber ihre Verträge bereits teilweise angepasst haben, Inklusiveinheiten können auch im Ausland genutzt werden, ohne dabei in eine Kostenfalle zu tappen. Auch bei den Anbietern, die das in der Form nicht anbieten, hat sich in den letzten Monaten einiges getan und man erhält zumindest besser gefüllte Datenpakete im Ausland. Zwar immer noch verhältnismäßig teuer, aber eben besser als vorher.

Die Deckelung der Maximalkosten für die Netzbetreiber ist das Puzzle-Teil, das bei der Abschaffung der Roaminggebühren fehlte. Die Maximalkosten wurden folgendermaßen festgelegt, sie sind sogar unter dem, was das Europäische Parlament vorgeschlagen hatte:

– 0,032 Euro für Anrufe, anstatt der vorgeschlagenen 0,04 Euro.

– Für Daten gibt es eine schrittweise Abstufung der Kosten: von 7,70 Euro (15/06/2017) auf 6 Euro (01/01/2018), 4,50 Euro (01/01/2019), 3,50 Euro (01/01/2020), 3 Euro (01/01/2021), 2,50 Euro (01/01/2022) pro Gigabyte, vorgeschlagen waren 8,50 Euro pro Gigabyte.

– 0,01 Euro pro SMS, wie vorgeschlagen.

Diese Vereinbarung steht zwar nun, allerdings muss sie erst noch von den verschiedenen Organen abgenickt werden. Irgendwie lesen sich die Ausführungen des Europäischen Parlaments auch nicht so, als wäre Roaming dadurch nun ab dem 15. Juni Geschichte, vielmehr ist der Rahmen geschaffen, um Roaming endgültig abzuschaffen. Wir werden sehen, wie sich die Netzbetreiber verhalten werden, auf jeden Fall sollte es im Ausland nicht mehr so teuer sein, wenn man sein Smartphone nutzt.

Update: Nicht die Netzbetreiber direkt haben sich geeinigt, sondern EU-Parlament und EU-Rat. Einen interessanten Absatz gibt es außerdem noch in dieser Veröffentlichung. Dort heißt es nämlich, dass die Netzbetreiber eine „Fair Use Policy“ anwenden können, um Missbrauch zu vermeiden. Sprich, Netzbetreiber können dennoch festlegen, wie viel der Kunde zum „Heimpreis“ in Ausland nutzen darf.

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17 Kommentare

  1. joshuabeny1999 says:

    Bin gespannt wie sich diese Einigung auswirkt für die Schweiz. Hoffe die Schweizer Netzanbieter sind da auch dabei und es ist mir möglich auch ohne Roaming im Ausland zu surfen und telefonieren.

  2. Bei 1&1 gibs schon Tarife dazu, leider würde das gleich auf die Gebühren umgelagert, tolle Sache!
    Wie immer werden jetzt alle bestraft, das werden andere Anbieter nicht anders machen
    Da hat die EU mal wieder nachgedacht zum Wohle des users, ist halt wie die 18 Bleistifte die laut deren Gutachten jeder ist….

    Da ich nicht ins Ausland fahre, finde ich mich dadurch benachteiligt!

  3. Erstmal ist das mit dem Umlegen auf Inlandstarife natürlich keine reale Gefahr. Die EU hat einen praktisch wettbewerbsfreien Raum für die Anbieter geschlossen. Hier konnten absurde Preise aufgerufen werden, ohne dass Nachteile im Wettbewerb mit der Konkurrenz drohten. Das ist im Inlandsgeschäft anders.

    Eine Frage hätte ich aber noch, gilt das eigentlich auch für Bestandsverträge?

  4. Bei Verlängerung natürlich….
    Die EU fehlt ja noch nicht einmal sich selbst, deshalb sind die meisten Politiker nachher Lobbyisten, auch nach einer Studie!

  5. Sorry nicht fehlt, sondern regelt – Handy Tastatur…..

  6. Überschrift ist leider falsch: Es haben sich nciht die Netzbetreibre geeinigt, sondern Europäisches Parlament, Europäischer Rast und Europäische Kommission. Siehe auch hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-193_en.htm

  7. @Mr.Magoo solange viele die Mondpreise bei Telekom und Vodafone bezahlen brauch man sich glaube ich nicht beschweren das die Anbieter die Preise umlegen ;D

  8. Sascha Ostermaier says:

    @Andreas: Thx, hab das mal angepasst.

  9. Wenn die EU-Bürokraten sich mal auf etwas einigen weiß man schon was am Ende dabei heraus kommt. In der Regel nichts, außer krumme Gurken Verordnung, oder Abschaffung der Glühbirne etc.. Was EU-Bürger-freundliches habe ich bisher noch nicht life erlebt.

  10. HS: Schade das du so denkst, denn ohne das die EU hier eingriffen hätte, würden wir jetzt noch auf horrenden Gebühren sitzen.

  11. Glaubt wirklich einer daran das die Mobilfunkbranche sich in Zukunft solche Einnahmen entegehen lässt? Wohl kaum und es wird so kommen wie so oft, sprich die Gebühren werden wohl Grundsätzlich steigen, somit zahlt die Allgemeinheit hierfür, auch die die gar nicht ins Ausland fahren.

  12. @Matthias & Mr. Magoo:
    Natürlich gilt das ab dem 15.06.2017 auch für Bestandskunden. Denn ab diesem Datum gibt es das Roaming nicht mehr, was Bestandteil dieser alten Verträge ist. Die Anbieter würden also gegen EU-Recht verstoßen, wenn Sie für Bestandskunden nach dem 15.06.2017 weiter Roaminggebühren nehmen würden.

  13. Finde ich eine sehr schöne Sache 🙂

  14. @HS die genormten gurken waren vom handel gefordert um transportkosten zu minimieren. das is nur nich geeignet um sich über die EU aufzuregen und wird deshalb nicht kommuniziert

  15. Der Schritt ist zu begrüßen und längst überfällig. Spannend wird nun noch die Frage werden wie die Fair-Use Regelung aussieht. Wenn diese wirklich praxistauglich ausgelegt wird, nur um echten Missbrauch zu verhindern, ist dagegen nichts einzuwenden.

    Ich befürchte allerdings, dass die Netzbetreiber sicher in Versuchung kommen werden diese Hintertür zu nutzen um den Nutzen der neuen Regelung doch nochmal stark zum Nachteil der Kunden zu verändern.

  16. besucherpete says:

    Ich denke auch, dass es am Ende nicht so laufen wird, wie manch einer sich das wünscht, nämlich die 1:1-Nutzung der vertraglichen Inklusivleistungen ohne Mehrkosten auch im Ausland.

  17. Die „Fair Use Policy“ soll doch die Provider nur davor schützen, dass wir uns irgendwo in der EU den günstigsten Anbieter heraussuchen, z. B. in Österreich. Damit haben die Lobbyisten sichergestellt, dass wir zumindest an einen Anbieter im Land unseres Wohnorts gebunden bleiben.

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