RedTube: Filmrechte unter Umständen nicht in der Hand der Abmahner

Wer damit gerechnet hat, dass die RedTube-Abmahn-Affäre zwischen Weihnachten und Neujahr ruht, der irrt. Am heutigen Sonntag veröffentlichte man beim Team von Abmahnhelfer den Lizenzvertrag zwischen der spanischen Firma Serrato Consultors S.L., der deutschen Firma Hausner Productions und den Vertrag zwischen Hausner Productions und der schweizerischen Firma „The Archive AG“.

Redtube

Die Verträge waren Teil der Anträge von Rechtsanwalt Daniel Sebastian an das Kölner Landgericht. Mit Ihnen sollte glaubhaft gemacht werden, dass The Archive AG im Besitz der Nutzungsrechte war und zur Abmahnung von Rechtsverletzungen befugt sei.

IT-Anwalt Johannes von Rüden gab bereits Anfang Dezember zu Protokoll: „Erstaunlich an den Verträgen ist, dass die Firma The Archive AG lediglich die Rechte hat, die Filme im Internet anzubieten und Verstöße selbstständig zu ahnden. Die laden also die Filme selber in Netzwerke, um dann alle abzumahnen, die sich diese angesehen haben. Wenn das so ist, ist das ein perverses Geschäft zu Lasten von Verbrauchern.“.

Die nun veröffentlichten Verträge lassen allerdings wiederholt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion aufkeimen, wie auch DIE WELT in ihrer Sonntagsausgabe berichtet. Das Landgericht Hamburg hatte kurz vor Weihnachten entschieden, dass die angeschriebenen Nutzer von RedTube nicht gegen die Rechte von The Archive verstoßen, zudem steht ja immer noch das unerlaubte Erfassen der IP-Adressen im Raum.

Laut Verträgen liegt der Verdacht nahe, dass die abmahnende Firma unter Umständen die Rechte an den Filmen nicht besitzt – ist dies der Fall, ist die ganze Geschichte wahrscheinlich hinfällig – zumindest für Abgemahnte, hoffentlich nicht für die Abmahnenden. Wer bereits gezahlt hat, schaut vielleicht dumm aus der Wäsche, wie man bei DIE Welt abschließend festhält: Die abmahnende Kanzlei könnte die Betroffenen direkt an den Mandanten The Archive in der Schweiz verweisen. Hier könnte eine Klage nicht viel bringen: The Archive hat für das Jahr 2012 gerade einmal 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen ausgewiesen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Unglaublich dreist. Ich fordere das sämtliche Abmahnanwälte und deren aktuelle Abmahnungen nachträglich und grundsätzlich immer von einer neutralen Stelle nachgeprüft werden. Denen ist kein Zentimeter zu trauen.
    Was für ein perverses Rechtssystem ist denn das hier eigentlich wenn schon Anwälte betrügen und sich bereichern?

  2. Das ist wirklich krank wenn du selbst von Leuten beschissen wirst die eigentlich geltendes Recht vertreten sollen… Aber zu Zeiten des Internets ist halt nichts unmöglich :-/

  3. Nun, so sind Menschen eben 😉

    Das Rechtssystem ist ok. Der Missbrauch des Gesetztes war ja nicht das Ziel bei seiner Erschaffung sondern der Schutz des Einzelnen. Aber in der Hand von geldliebenden Menschen wird jedes Recht ad absurdum geführt. Der Gesetzgeber kann da immer nur nachbessern.

    Ich wünsche mir auch eine deutliche Regelung für das Aussprechen von Abmahnungen.

    Dazu ein Original-Telefon-Dialog mit einer Waldorf Frommer Anwältin. Kanzlei welche u.a. Getty Images Abmahnwelle arrangiert.

    Anwalt des Beklagten: Sie wissen, was hier passiert ist Unrecht!
    Walddorf Frommer Anwältin: Ach Herr Kollege, Sie wissen doch wie das funktioniert. Die Großen fressen die Kleinen.

    😉 Da kann man schon mal kurz kotzen. Mögen die Mühlen schneller laufen.

  4. Die Verträge scheinen ja wirklich recht mäßig zu sein, ob sowas dann auch rechtmäßig ist dürfen andere entscheiden.;-)
    (Einen schönen Gruß von der deutschen RECHT-Schreibung)
    Sollte mir mal solch ein Schreiben ins Haus flattern, werde ich wohl sämtliche Verträge und behaupteten Vollmachten im ORIGINAL anfordern (Original-Unterschriften!! – keine Kopien) und mir solange jegliche Äußerungen zu irgendwelchen Vorwürfen verkneifen…
    Was dann wohl geschehen würde?

  5. Ein großes Problem ist und bleibt einfach auch dass die Richter überhaupt keine Zeit mehr haben Anträge sorgsam zu prüfen. Seit Jahren ist bekannt dass die Gerichte deutlich unterbesetzt sind und viele Dinge einfach nur noch durchwinken können, aber geändert hat sich nichts. Gerichte, Polizei, Ärzte, Krankenhäuser, Pfleger – in einigen der wichtigsten Berufsgruppen fehlt es deutlich an Personal und die Attraktivität dieser Berufe sinkt immer weiter.

  6. Ich finde es auch von der Telekom nicht in Ordnung, dass sie ihre eigenen Kunden solchen Geschäftemachern quasi ausliefert. Da gibt es kleinere Anbieter, welche die Adressdaten ihrer Kunden nicht so einfach heraus geben!

  7. „Ich fordere das sämtliche Abmahnanwälte und deren aktuelle Abmahnungen nachträglich und grundsätzlich immer von einer neutralen Stelle nachgeprüft werden.“

    Und weil gerade Weihnachten war: Dein Wunsch wird Dir gewährt. Sämtliche aktuellen Abmahnungen können von den Abgemahnten bei einer neutralen Stelle überprüft werden – dem jeweils zuständigen Amtsgericht.

    Na dann guten Rutsch!

  8. @Jens: Genau das meinte ich eben nicht.
    Nicht der Abgemahnte ist in der Bringschuld und muss sich sein Recht selbst im Einzelkampf mühsam erkämpfen, sondern eine übergeordnete Stelle des Rechtssystems, welche nichts anderes macht als Abmahnungen auf Plausibilität zu prüfen.
    Diese Massenabmahnungen haben doch genau das Ziel, einige Ängstliche abzukassieren weil viele überfordert sind sich selbst rechtlich zu wehren. (Angst auch vor den Kosten). Die werden dann abgezockt bzw. zahlen aus Angst. Wer sich nicht selbst wehrt hat quasi verloren. Da sollte der Staat mal für den Bürger etwas vorsorgen angesichts des oben beschriebenen Falls. Wozu haben wir sonst einen Staat? Nur zum Steuern kassieren?.

  9. @Holgi
    1/3 der Politiker in Berlin sind Notare oder Rechtsanwälte. Daher wurden ja bei der letzten Änderung des „Abmahnparagraphen“ schon solche Weichmacher wie „in einfach gelagtern Fällen“ etc. eingebaut. Die werden sich und ihren Kollegen doch nicht die Einnahmequelle zudrehen.
    (ein weiteres Drittel der Bundespolitiker sind übrigens Beamte – weshalb der so oft propagierte „Bürokratieabbau“ ja auch einfach nur lachhaft ist…..)
    Radikal anders wählen wäre die Alternative gewesen – aber dazu ist der deutsche Michel eben zu blöde und zu ängstlich – siehe letztes Wahlergebnis.

  10. Yay! Neues Blogfoto! Besser als dein verpixelter vorlieben screenshot ^^ (siehe neuland podcast running gag)

  11. @loisiko hoffentlich berichtigen alle Deine Rechtschreibfehler…sonst wirds peinlich….

  12. In privaten Fällen muss die erste Abmahnung für den abgemahnten kostenfrei sein, dann lohnt sich das für die Anwälte nicht mehr und die Richter haben wieder Zeit sorgsam zu prüfen.

  13. In den vergangenen Wochen haben nochmal Diehl und Partner reagiert und Stellung zu der öffentlichen Diskussion genommen.
    Sie distanzieren sich von Massenabmahnungen und haben nochmal Ihre Gutachtertätigkeit im GLADII-Fall
    auf das niedrige Niveau festgezurrt, dass der liebe Herr Dr.Schorr auch tatsächlich gemacht hat,
    Zitat: “Alleiniger Untersuchungsgegenstand (..) war die Fragestellung, ob diese Software dazu geeignet ist,
    (…) die IP-Adresse, (…) die Nutzungszeit und Dauer und (…) die Identität von Video-Dateien festzustellen,
    die über das Internet bereitgestellt und heruntergeladen werden können.
    Dazu wurden vom Auftraggeber mehrere Videodateien konkret benannt,
    anhand derer die genannten drei Funktionen der Software GLADII 1.1.3 zu testen waren.”
    Sie schließen dann auch noch aus, dass sie Arbeitsweise der Software und rechtliche Fragen behandelt haben.

    Herr Reichert geht dabei scheinbar volles Risiko oder verpasst die Chance lieber den Mund zu halten. Zitat: “Uns geht es darum, dass die Rechteinhaber gestärkt werden und die User, wenn sie bestimmten Content, gleich ob Filme, Serien oder Musik genießen wollen, auf die legalen Seiten gehen. Dort müssen sie gemeinhin etwas zahlen, wie etwa wenn Sie bei Maxdome einen Film estellen.”
    Die User sollen also auf die legalen Seiten gehen. Dumm nur, dass Redtube (egal wie man zum Pornoportal steht) legal war, legal ist und sicher noch länger legal sein wird. Aber seine Aussage geht weiter, Zitat: “Wenn sie gar nichts tun, dann wird es bald bis auf einige Ausnahmen keinen neuen spannenden Content mehr geben. Wer soll denn investieren, wenn alles ohne jegliche Kontrolle und Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber zum Streamen bereitgestellt wird?” Spannender Content? Die Ansprüche an spannenden Content scheinen von Usern zu Abmahnern unterschiedlich zu sein. Die von THE ARCHIVE AG abgemahnten Filme fallen wohl eher unter Pornoszenenzusammenschnitt ohne Nährwertgehalt. Wobei, wir haben schon wie andere berichtet, es wohl eher Probleme mit den Urheberrechten gibt. Amüsant und erschreckend sind dann auch die Aussagen zu den Filmrechten. Auf die Frage, dass die Hausner Production gar nicht existiert(e) (siehe hier), und ob er die Rechte geprüft hat, äußert Reichert, Zitat: “Die Frage ist etwas branchenfremd, da Rechte üblicherweise in Form von Verträgen übertragen werden. In diesen Verträgen garantiert der Rechteinhaber ausdrücklich, dass er im Besitz dieser Rechte ist. Nur so funktioniert die gesamte Medienbranche. Wenn alle Branchenteilnehmer immer die gesamte Rechtekette, die ja teilweise Jahrzehnte zurückreichen kann, durchprüfen wollten, würde die Industrie zusammenbrechen.” Wenn diese Aussage nur ansatzweise stimmt, dann sollte man selbst legale Portale meiden, da die Rechte nie geprüft übernommen wurden. Ob das maxdome, videoload und andere Branchenriesen bestätigen würden? Lächerlicher Unsinn! Wo bleibt nur der Blitz Gottes bei soviel Unsinn. Herr Reichert schadet der guten Filmindustrie und wirklichen Rechteinhabern mehr als er glaubt. Gleichzeitig gibt er mit dieser Aussage eine Schablone zur Verteidigung gegen jede Abmahnung, da die Rechte scheinbar von keinem Abmahner in unserem schönen Land geprüft werden. Also immer Alles anzweifeln! So lange bis eine Prüfung durch Abmahner vorgelegt wird.

    Auch lustig ist die Antwort auf die Frage wie denn ein Verhältnis zu itGuards zustande gekommen ist. Zitat: “itGuards ist an uns herangetreten.” Aus welchem Blickwinkel man das betrachtet, ist wohl eher egal, wenn man deren Verflechtungen kennt. Ich finde das immer noch ziemlich waghalsig von dieser Geschichte nicht abzurücken. Eben auch, da wir wissen, dass itGuards seit Dezember 2013 gar keine offizielle Adresse mehr besitzt (weil gekündigt) und nur ein Postfach für 75 $ gemietet wurde. Diese Firma bzw. deren Hintermänner sind tatsächlich auf der Flucht. Hoffen wir auf den Annual Report im März 2014. Da müssen die Hintermänner Ross und Reiter nennen. Ob Sie es tun?

    Die itGuards sollen laut Interview mit Ihrer Software (die irgendwo im Briefkasten entwickelt, betrieben und verkauft wurde) ja wirklich was Wundersames erstellt haben. Zitat aus dem Interview: “Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht.” Scheinbar ist die Software so toll, dass Diehl und Partner in der oben genannten Pressemitteilung feststellen, Zitat: “Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden. Als sich nach kursorischer Prüfung ergeben hat, dass ein gewerbliches Schutzrecht nicht aussichtsreich erscheint (…)“! Also? So gut, dass ein Patent nicht sinnvoll ist? Wahrscheinlich ist die Software so gut, dass Menschen sie nicht begreifen? Nun, ich höre lieber auf, da Herr R. sich weiter reinredet. Er gibt an, dass keine Umleitung über gekauften Traffic stattgefunden hat (trafficholder etc.) und auch nicht auf die Serverlogs von redtube zugegriffen wurde. Okay, das akzeptieren wir für immer. Das ist dann insoweit interessant, dass der Nachbau der Software anhand des Gutachtens und auch die bisherigen Spekulationen dank dieses Interviews wohl bestätigen, dass die Abmahner die Videos selbst angeboten haben. Weil das Abphishen der IPs unter diesen uns ausgeplauderten Voraussetzungen technisch anders nicht geht! Punkt! Danke Herr R.! Vielen Dank! Geben Sie einfach noch ein paar mehr Interviews.

    Im Interview sagt der gute Mann dann auch tatsächlich, dass es noch ein weiteres Gutachten gibt. Ein Gutachten, dass die rechtliche Seite betrachtet. Beide Gutachten sind nach Aussage von Reichert aber absolut fantastisch weil, Zitat: “Uns liegen, wie bereits erwähnt, zwei Gutachten von zwei renommierten Gutachterbüros vor, die in ihrer Aussage über jeden Zweifel erhaben sind.“ Das rechtliche Gutachten wird aber wohl nicht veröffentlicht. Es ist eben über jeden Zweifel erhaben. Wenn ich spekulieren darf, dann würde ich glauben, dass die Gutachteranwälte nach der ersten Pleite nicht bekannt werden wollen? *lach* Wer weiß das schon? Sie können es ja veröffentlichen. Aber den Mut haben sie nicht!!!

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