Redtube-Abmahnungen: Ex-Anwalt zu Schadenersatz verurteilt

Erinnert ihr euch noch an die Geschichte rund um die RedTube-Abmahnungen? Viele deutsche Nutzer (von 20.000 war die Rede) bekamen per Post eine Abmahnung und wurden zur Kasse gebeten. Sie sollten auf der Plattform RedTube Filmchen geschaut haben – und aufgrund einiger bestimmter Filme gab es dann eine Abmahnung. Die ganze Geschichte erwies sich im späteren Verlauf als extrem kuriose Sache.

redtube

Im Verlauf kamen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen auf, auch stand der Vorwurf im Raum, dass widerrechtlich gehandelt wurde, da nicht nachvollziehbar war, wie man mittels der Trackingssoftware den externen Server kontrollieren konnte.

Lange Rede, kurzer Sinn: im Dezember 2013 kam es zur Anzeige gegen den abmahnenden Anwalt und auch die Staatsanwaltschaft Köln nahm die Ermittlungen auf. Ende letzten Jahres dann die Information, dass der abmahnende Anwalt nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sei. Nun berichtet man bei Jurablogs, dass der Ex-Anwalt zum Schadensersatz aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt wurde.

Das AG Regensburg hatte das Verfahren aufgenommen und einen erneuten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, zudem dem Ex-Anwalt und der neu gegründeten Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht. Hierauf folgten vom Ex-Anwalt keine Reaktionen mehr und seitens der Z9 Verwaltungs-GmbH kamen keine weitergehenden Erklärungen, wie man seitens Jurablogs weiterhin mitteilt.

Nachdem am 20.03.2015 niemand zum Versäumnistermin erschien, wurde ein Versäumnisurteil verkündet. Darin ist der Ex-Anwalt gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zu einem Schadensersatz verurteilt worden. Zu ersetzen sind hier die Kosten des Abgemahnten, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Versäumnisurteil ist, Stand heute, noch nicht rechtskräftig. Im Beitrag von Jurablogs wird lediglich darauf verwiesen, dass man im Namen eines Mandanten agierte. Inwiefern nun andere Geschädigte den gleichen Weg beschreiten wollen, ist nicht bekannt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Richtig so!
    Das wird den ganzen „Ich-mahn-mal-ab-und-schau-wer-zahlt“-Anwälten eine Lehre sein.

  2. .. na dann ran an den Speck. 20000 Schadensersatzansprüche der Geschädigten ist ja auch ne Packung, aber wie immer hat der Typ schon alles auf den Bahamas und ist „arm wie eine Kirchenmaus“ und dank Titelverlust ja praktisch nur noch im Schlachthof als Schweinehälftenträger zu gebrauchen, wenn, ja wenn er denn im Leben schon mal mehr als Akten getragen hätte.

  3. Aha. gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH
    Na, dann wird er wohl zum Insolvenzgericht gehen und die Eröffnung beantragen. Da wird nicht ein Cent bezahlt werden.

  4. @sumsen: Das geht gerade nicht. Gesamtschuldnerisch heißt, dass jeder Schuldner gegenüber dem Gläubiger in voller Höhe haftet. Um den internen Ausgleich muss sich dann der RA selbst kümmern – und bleibt im Fall der Insolvenz der GmbH auf dem ganzen Schaden sitzen.

  5. @Lutz
    Was eben nicht garantiert, dass alle Geschädigten entschädigt werden würden. Wo nichts ist… Das einzig Gute an der Sache ist und bleibt letztlich, dass der keine Abmahnungen mehr verschicken kann.

  6. icancompute: Doch, das kann er immer noch – nicht nicht als RA getrant. Jeder kann Abmahnungen verschicken – aber nur ohne Kostennote.

  7. @icancompute wie sollte das denn garantiert werden? Der RA haftet hier mit seinem Privatvermögen, mehr geht halt nicht.

    Aber es geht ohnehin nicht um „alle Geschädigten“ – das Urteil gilt nur für den Geschädigten, der es erstritten hat. Die anderen müssen schon selbst tätig werden.

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