Recht auf Vergessenwerden: Frankreich lehnt Berufung ab, Google soll weltweit löschen

artikel google logoDas Recht auf Vergessenwerden beschäftigt Google und die einzelnen Länder auch weiterhin. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Google Links aus den Suchergebnissen entfernen muss, wenn diese zu Beiträgen führen, die in Bezug auf eine Sache nicht mehr aktuell sind und die in den Publikationen erwähnte Person durch das Auffinden solcher Artikel einen Schaden zu fürchten hat. Das nur als grober Umriss, worum es bei Recht auf Vergessenwerden geht. Google führt diese Anfragen seitdem aus, löscht die Links allerdings nur in den Ländern, in denen sie veröffentlicht wurden. Das heißt, dass europäische Links auch weiterhin auf google.com oder Google-Domains zu finden sind.

Das passte Frankreich (und anderen EU-Staaten) nicht, die Löschung sollte weltweit erfolgen. Das wollte Google logischerweise nicht und ging in Berufung. Erfolglos. Dabei geht es Google nicht einmal unbedingt darum, dass die Links aus anderen Ländern weiterhin auffindbar sind. Vielmehr ist Google der Meinung, dass ein Gesetz eines Landes nicht weltweit angewandt werden kann.

Das sieht Frankreichs Datenschutzbehörde (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés, C.N.I.L.) anders und lehnt die Berufung Googles einfach ab. Die Behörde ist der Ansicht, dass sich die gelöschten Artikel dennoch zu leicht aufrufen lassen, indem man einfach eine andere Such-Domain von Google nutzt. Dies würde das Recht auf Vergessenwerden nichtig machen. Google hat der Entfernung der Links zugestimmt und müsse diese nun von allen Seiten entfernen, nicht nur von der Landesdomain, über die der Antrag gestellt wurde.

Google sieht darin auch in Hinblick auf andere Staaten ein Problem. Wenn ein Land einfach so weltweites Handeln festlegen könnte, könnte dies auch von Staaten kommen, die eben nicht so wohlgesonnen wie Europa sind. Ich will hier jetzt in kein politisches Fettnäpfchen treten, aber man stelle sich einmal vor, ein Land wie Nordkorea (ja, ganz weit hergeholt, sorry), würde plötzlich festlegen, dass Google keine Bilder mehr anzeigen darf. Nicht nur nicht in Nordkorea, sondern weltweit. Vielleicht nicht das perfekteste Beispiel, aber ich denke, Ihr erkennt die Problematik.

Sollte Google der Entfernung der Links aus allen Google-Suchen nicht zustimmen, drohen Strafen. 340.000 sind seitens C.N.I.L. angedacht. Es wäre nicht das erste Mal, dass Google in Frankreich zahlen muss. In einem anderen Privatsphöre-Fall musste Google letztes Jahr bereits 170.000 Dollar abdrücken. Google zeigt sich bisher nicht bereit, den Vorstellungen Frankreichs nachzukommen.

(Quelle: NY Times)

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9 Kommentare

  1. Einfach alle Google Services in solchen Ländern sperren. 😀

  2. Soll Google halt die Ergebnisse global nach IP Filtern und nicht nach Domain-Endung.

    Wenn userIP aus FR dann Zeig folgendes nicht an.

    So wird das in China und co ja auch funktionieren.

  3. Irgendwie musste ich daran denken dass es bereits situationen gab in denen google auf us-recht verwiesen hat und sich an us-recht gehalten hat.

    die begründung war dann – wir sind eine us-firma und müssen uns an die gesetze halten. weltweit

    anders formuliert – wenn es google passt wird us-recht weltweit angewandt, wenn nicht hat man bedenken dass „ein Land einfach so weltweites Handeln festlegen könnte“

    irgendwie ist das messen mit unterschiedlichen massstäben

    oder bin ich der einzige der es so sieht?

    • Europa hat halt nichts zusagen. USA ist die kapitalistische Weltmacht, dann kommt China. Das wird Europa in den nächsten Jahren noch bitter spüren.

  4. Google darf sich in Einschüchtern lassen. Das ist die erste Zensur und was kommt als nächstes??

  5. C.N.I.L. ist der Meinung die Information seien noch immer zu leicht zu finden? Vielleicht sollten sie mal die Quellen löschen, anstatt nur die Links. Generell finde ich diese Art von Zensur sehr bedenklich!

  6. Ihr immer mit eurer „Zensur“. Es geht in dem Gesetz doch eindeutig darum, dass eine PERSON das Recht hat, den Verweis auf veraltete und persönlich schädigende Informationen über sie löschen zu lassen. Also das Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Das hat mit Zensur ja nun gar nichts zu tun und dürfte ein Grundrecht in vielen demokratischen Ländern sein. Da Google ja faktisch in allen großen Ländern lokal tätig ist, haben sie sich dann auch an die Gesetze zu halten.
    Abgesehen davon dürften dem Milliarden-Konzern die 340.000 „Strafe“ wohl ziemlich am A… vorbeigehen…..

  7. Weiter geht es mit der Zensur durch Frankreich …

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