Preisabsprachen: LG, Samsung, Philips, Panasonic, Toshiba und Co verurteilt

Insgesamt sieben Unternehmen haben im Zeitraum von 1996 bis 2006 mal lecker Preisabsprachen getroffen, damit sie uns Konsumenten die damals gängigen Röhren in TV-Geräten und Computer-Bildschirmen noch teurer verkaufen konnten. Aber irgendwann kommt doch alles raus und nun gab es von der Europäische Kommission auf die Mütze.

Insgesamt dürfen sich die Unternehmen über eine Strafe von 1.470.515.000 Freuen, knapp 1.5 Milliarden also.  Fast zehn Jahre lang trafen diese Unternehmen Preisabsprachen, teilten Märkte und Kunden untereinander auf und beschränkten ihre Produktion. Ein Kartell agierte im Sektor Bildröhren für Fernsehgeräte und ein weiteres im Sektor Bildröhren für Computerbildschirme, heißt es in der Bekanntgabe.

Die Unternehmen Chunghwa, LG Electronics, Philips und Samsung SDI waren an beiden Kartellen beteiligt, während sich Panasonic, Toshiba, MTPD (gegenwärtig eine Tochter von Panasonic) und Technicolor (vormals Thomson) nur an dem Fernsehbildröhrenkartell beteiligten.

Chunghwa bekommt keine Strafe, weil das Unternehmen die Kommission als erstes über die Existenz der Kartelle informiert hat. Weil man nicht nur den Verbraucher, sondern auch weitere Abnehmer beschissen hat (sorry für den Ausdruck – aber nichts anderes ist es), dürfen LG und Philips das größte Stück vom Straf-Kuchen haben, eine komplette Auflistung gibt es hier. Und wenn ich das richtig verstehe, dann könnten noch weitere Klagen auf die Firmen zukommen:

Alle Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Kartellverordnung (Verordnung 1/2003 des Rates) sind gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als verbindlicher Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war.

Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, ohne dass die Geldbuße der Kommission darauf mindernd angerechnet wird.

Die Sache ist: da ist jetzt was rausgekommen und man bekommt eine Geldbuße – aber zeitgleich wissen wir doch, dass wahrscheinlich überall so agiert wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Ernsthafte Frage – wie kann man solch eine Schweinerei durch solche einen Satz „Die Sache ist: da ist jetzt was rausgekommen und man bekommt eine Geldbuße – aber zeitgleich wissen wir doch, dass wahrscheinlich überall so agiert wird.“ relativieren?

    Samsung, LG und Konsorten sind ja nicht das erste Mal bei strafbaren Handlungen aufgeflogen. Samsung sogar bei Bestechung, Nötigung, Steuerhinterziehung und weiteren Delikten. Von der Thematik Kinderarbeit und Krebshäufigkeit in Samsung-Werken einmal ganz zu schweigen. Warum die koreanischen Gadgethersteller diesen „Rabatt“ in Blogs und Journaille haben, ist mir unerklärlich. Ein Toter (was schrecklich genug ist!) in einem Foxconn-Werk und es geht ein Pressetsunami durch die Blogs! Aber bei einem Jahrzehnt üblem Betrug – so what?

  2. Mal ne unwissende Frage.. Wer genau bekommt genau diese Summe? Das Amt? Wird das gespendet? Im Prinzip sollte jeder Bürger (nachweislich) einen Anteil bekommen. Denn genau wir wurden geprellt.

  3. Wer auch immer das Geld bekommt, wir als Endkunden dürfen wahrscheinlich nochmal draufzahlen, da man die Strafzahlung ja auch erst mal wieder rein bekommen muss.. oder wird sowas auch überwacht? Die „Einnahmen“ durch die Kartellbildung sind ja schon längst Investiert/Weitergewandert/Ausgegeben.

    so oder so ist der Kunde mal wieder der Depp.

  4. Sehr gut. Und jetzt bitte das gleiche bei den Strom- und Mineralöl-Konzernen!

  5. Chunghwa bekommt keine Strafe. Geil, die (vermutlich) dicksten Fische kriegen Amnestie, weil sie zuerst gesungen (geblubbert?) haben

  6. Stelle mir die gleiche Frage wie Sebastian.
    An wen genau wird die Strafsumme bezahlt?
    Ich muss hier Quittungen 10 Jahre aufbehalten, Daher kann ich das nicht mehr nachweisen, ergo wird es wohl auch nicht an den kleinen Mann weitergegeben, daher würd mich auch mal interessieren wo die Kohle hingeht. *g*

  7. Was genau habe ich als Verbraucher von dieser Verurteilung?
    Bekomme ich zuviel gezahltes Geld zurück? Oder an wen geht das?

  8. Leute, steht doch alles da. Das ist eine Strafzahlung, also eine gesellschaftliche Sanktion für ein Fehlverhalten. Das Geld dürfte damit an die EU gehen. Betroffene bekommen m.W. davon direkt gar nichts, ihnen steht der Weg offen, über eine Zivilklage Schadensersatz einzufordern, siehe Artikel.

  9. Meiner Meinung nach sind bei so etwas 1, 5 Mrd. zu wenig. Es gibt durchaus „treue“ Kunden die auf bestimmte Marken und Anbieter vertrauen und dann wird man so geprellt. Schande.

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